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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Februar 2020: Von Markus S. an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

@all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich über eine Sicherheitsüberprüfung.

Stefan, ich finde die ZUP hat seine Berechtigung für Piloten die eine Ausbildung beginnen. Da soll man natürlich abklären wer zuverlässig ist und wer nicht, aber dass man einen Generalverdacht alle paar Jahre erneuert, lässt schon sehr zu denken was der Staat von seinen Bürgern hält.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +8.00 [8]

Einspruch, euer Ehren - auch nicht bei der Ersterstellung. Sonst nur, wenn man es auch für Auto- und Drohnenführerschein macht.

Begründung: Objektive Gefährdung. Jeder Zeitungsleser weiß, was man mit einem Dreineinhalbtonner, 7,5-Tonner und 40-Tonner so macen kann. Siehe Gedächtniskirche, siehe Nizza. Siehe Beirut, wenn man noch Sprengstoff reinpackt.

Und was Drohnen heute könnten und können, wissen wir nur allzu gut.

Wenn du sowas verhindern willst, brauchst du einen personal gut ausgestatteten Staatsschutz in Verfassungsschutz und Polizei. Eine sorgfältige Grenzüberwachung (Außengrenzen EU) und Migrationspolitik. Durchsuchungsmöglichkeiten bei konkret gefährlichen Hinweisen (s. heute den erneuten (!) Waffenfund in Winnert bei Husum, 2015 hat man bei dem Mann bereits 90 kg TNT etc. gefunden). Mehr Bürokratie für 99,99...% Unschuldige ist nicht hilfreich.

Wenn du VE (z.B. Deutschägypter oder Deutschlibanesen mit Komissarsalären) in eine polizeibekannte Hamburger Moschee schickst, fängst du auch Mohammed Atta und Ramzi Binalshib. Meistens. Hoffentlich.

Entweder wir wollen in einer freiheitlichen Demokratie leben oder nicht. Ich möchte hier keinen Patriot's Act haben, dass Staatsschutzdelikte erstinstanzlich zum OLG statt in die erste Instanz gehen ist ein Witz, dass man mir meinen Kamin verbieten wollte wegen Feinstaub - all das sind irgendwann übergriffige Lebensvorgaben, die nur durch Extremes gerechtfertigt wären. Selbstverständlich durchleuchtet man Bewerber für AKWs, das BfW und die Chiffriereinheiten der NATO. Anlasslos jeden Flugschüler auf Motorsegler in Flensburg-Schäferhaus oder Rheinfelden zu durchleuchten, ist mit meinem Demokratieverständnis nicht vereinbar.

Sonst können wir auch anlasslose Aktentaschenkontrollen in Bahnhöfen zulassen. Tun wir aber nicht: Wir sind nicht mehr im Mittelalter.

6. Februar 2020: Von Markus S. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Wo ich dir recht gebe. Aber ist in Deutschland schon einmal eine Vorschrift erlassen worden? Im Gegenteil sie wird verschärft, ob man damit etwas erreicht oder nicht, es spielt keine Rolle.

6. Februar 2020: Von Sven Walter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Ist selten, Behörden sind risikoavers, Ministerien noch mehr, bei der Politik gibt's noch mehr Angst vor Schlagzeilen.

Aber geklappt hat's schon: Wenn die Aufgaben nach Europa hochgezont wurden und daher a) keine nationale Öffentlichkeit mehr herrscht und b) sich die anderen Ländern von den Behördenpupsern der jeweils anderen Ländern nicht sagen lassen wollten, warum eine gewissen Verwaltungspraxis vonnöten wäre.

Beispiele? Medicals. Schülermeldungen (komplett unbekannt im Ausland). IFR in Luftraum G. Und so weiter.

6. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

> @all..... kein Angestellter oder Arbeiter eines Flughafens, kein Flugsicherungs Personal uvm. beschweren sich

> über eine Sicherheitsüberprüfung.

> Stefan, ich finde die ZÜP hat seine Berechtigung für Piloten die eine Ausbildung beginnen. Da soll man natürlich

> abklären wer zuverlässig ist und wer nicht, aber dass man einen Generalverdacht alle paar Jahre erneuert, lässt

> schon sehr zu denken was der Staat von seinen Bürgern hält.

Auch für Anfänger ist die ZÜP Unsinn. Zudem es da ja schon immer die "gewöhnliche" Zuverlässigkeit (oder auch Eignung genannt) gab und auch weiterhin gibt, per Auszug aus dem Bundeszetralregister. Und für die EU wäre eben das völlig ausreichend gewesen für die EU-ZÜP.
Und wegen der ZÜP läuft ja immer noch ein Vertragsverletzungsverfahren.
Wobei ich zugeben, muss, selbst das mit dem Bundeszentralregister hat sich mir nie wirklich erschlossen. Das kam mir schon immer wie eine Altlast vor. Erbgesundheitsbestätigung und Ariernachweis war nach 1945 / ab 1952 nicht mehr wirklich durchsetzbar. Die alten Beamten wollten aber bestimmt auch weiterhin die allerhöchsten "Maßstäbe" bei den Fliegern angewendet wissen. Da könnte ja sonst jeder (ins cockpit) kommen ...
7. Februar 2020: Von Michael Münch an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

Vertragsverletzungsverfahren... interessiert doch Keinen.

Regierung und Handelnde Bücklinge treten Recht und Gesetz mit Füßen, machen was sie wollen und werden nicht belangt. Da kommt es doch auf so einen Klacks wie ZÜP nicht an...wenn man Gesetze und Verfassung nach Gutdünken beugt und bricht.

KEINE Achtung, kein Respekt vor den Bürgern, dem dummen Stimmvieh. Auch die ZÜP Sache ist keine sachliche Frage, sondern eine unqualifiziert politisch motivierte Totgeburt irgendeines politischen Verwaltungsfuzzis und seiner Profilierungssucht in seine feuchten Träumen.

schade, dass UK weg ist....

7. Februar 2020: Von Viktor Molnar an Michael Münch Bewertung: +7.00 [7]

Ich glaube, bei der Entwicklung der Gesetzgebung gibt es weithin ein Mißverständnis beim Untertan: Es geht der Legislative nicht um die Erziehung des Volkes oder Abschaffung oder Vermeidung von Mißständen etc. , sondern nur darum, im Problemfalle dem zuständigen Ämtler oder Politiker den Ar*** zu retten und unangreifbar zu bleiben. Andernfalls kommt in solchen Fällen vom Volke das Geschrei, warum für den aktuellen Fall nirgendwo genau geregelt ist , wie zu verfahren wäre und wer zu belangen ist. Einer muß ja immer schuld sein - und das darf ja in keinem Fall ein Ämtler sein. Und so entwickelt sich hierzulande über Jahrzehnte ein Gesetzwesen, das sich um Millionen Umstände kümmert und komplett unübersichtlich geworden ist und letztendlich Niemand mehr wissen kann, wie ihm vor Gericht sein "Vergehen" ausgelegt und er abgeurteilt wird. Die Steuer-Gesetzgebung hat genau die selbe Logik der Entstehung. Im Idealfalle stellt sich der Untertan vor, der betreffende Richter hätte den Weitblick, die Unabhängigkeit, und die charakterliche Größe aus eigener Lebenserfahrung, den Fall auch ohne Präzedenzfälle sachgerecht und ohne Rücksicht auf vielfältige Einflußnahmen mit nachvollziehbarem Urteil abschließen zu können. Andernfalls ergibt das im Volke totale Unsicherheit und Mißtrauen gegen das Gerichtswesen und ohne erzieherischen Effekt bei Missetätern .

Natürlich hat das Rechtsempfinden allgemein seine Abhängigkeiten von den Zeitläuften, das sollte aber grundsätzlich vom Design des Rechtswesens her nicht zu sehr streuen können.

Vic

7. Februar 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Viktor Molnar Bewertung: +1.00 [1]

So wahr, so traurig! Und nicht zu vergessen: Die höhere Beamtenschaft besteht nur noch aus Juristen. Das war früher anders, da konnten auch Fachleute nach oben kommen wenn sie erfolgreich studiert hatten. Ich behaupte, dass wir heute faktisch in einer Juristendiktatur leben. Juristen sind per se durchaus nicht böswillig, aber ..

.. aber jetzt höre ich auf, mehr kann ich mir nicht leisten, und es bringt ja nix zu jammern und zu lästern.

7. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Michael Münch Bewertung: +1.00 [1]

Die Frage ist halt, wie sehr kann ich einem Staat vertrauen, der mir dermaßen mißtraut? Vertrauen, Loyalität, usw. sind halt keine Einbahnstraße. Das betrifft ja nicht nur die Fliegerei. Und da wundern sich die Akteure über Politikverdrossenheit ...

Nur, UK ist ein ganz schlechtes Beispiel. Ja, schade, dass die weg sind. Aber in Sachen Verar***e können selbst die Besten noch was lernen von Farrage, Rees-Mogg oder Johnson.

7. Februar 2020: Von RotorHead an Viktor Molnar Bewertung: +8.00 [8]

Von Benjamin Franklin stammt folgende Weisheit:

Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu erzeugen, verliert am Ende beides, und hat es auch so verdient.

7. Februar 2020: Von Sven Walter an Viktor Molnar

Ich glaube, bei der Entwicklung der Gesetzgebung gibt es weithin ein Mißverständnis beim Untertan: Es geht der Legislative nicht um die Erziehung des Volkes oder Abschaffung oder Vermeidung von Mißständen etc. , sondern nur darum, im Problemfalle dem zuständigen Ämtler oder Politiker den Ar*** zu retten und unangreifbar zu bleiben. Andernfalls kommt in solchen Fällen vom Volke das Geschrei, warum für den aktuellen Fall nirgendwo genau geregelt ist , wie zu verfahren wäre und wer zu belangen ist. Einer muß ja immer schuld sein - und das darf ja in keinem Fall ein Ämtler sein. Und so entwickelt sich hierzulande über Jahrzehnte ein Gesetzwesen, das sich um Millionen Umstände kümmert und komplett unübersichtlich geworden ist und letztendlich Niemand mehr wissen kann, wie ihm vor Gericht sein "Vergehen" ausgelegt und er abgeurteilt wird.

Das ist vermutlich das Bestformulierte, was ich in dem Kontext jemals gelesen habe. Danke!

8. Februar 2020: Von Sven Walter an Ernst-Peter Nawothnig

Stand mal in einer Buchrenzension über John Grisham: "It takes one to know one - no one hates lawyers like John Grisham does."

In diesem Sinne, Vorschriften müssen massiv zurückgefahren werden.


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