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12. April 2017: Von T. Magin an Tee Jay

"Nur warum nicht einmal zusätzlich aufs Drucken-Knöpfchen drücken"

Weil, da ich häufig "Strecke" fliege, kein Drucker vorhanden ist? Fängt schon bei nem Tagesausflug an. Wenn nicht gerade ein stabiles Hoch "severe CAVOK" verspricht, wirst Du am Abend vor dem Rückflug nochmal Wetter machen. Hast Du dafür nen Drucker dabei?

Auch ich habe ein Basisset an Papier dabei und drucke mir einen groben Flugdurchführungsplan aus, bzw. habe Templates dabei, die ich händisch fülle. Aber alles was tages-, bzw. stundenaktuell ist, muss elektronisch reichen. AIS, DWD, Topmeteo und neuerdings Autorouter, da ist jeder Ausdruck veraltet in dem Moment wo die Tinte trocken ist. Da baue ich auf das Logging der Anbieter, für den Fall der Fälle.

12. April 2017: Von Tee Jay an Achim H.

Eigentlich antworte ich keinen, die reflexmäßig und polemisch anderen etwas unterstellen oder Zwietracht streuen. Aber da ich just vor kurzem dieses Muster geflogen bin, zeige ich ein paar Bildchen eines modernen ULs, dass so manchen Lycosaurier alt aussehen lässt.

Und warum sollte eine BFU oder irgendwelche Hinterbliebenen zur Abwehr von Ansprüchen einen Grund und Anlass haben ausgerechnet Anbieter XY zu kontaktieren (von dem sie womöglich nichts wissen) und um Herausgabe von Daten bitten? Solltest Du natürlich von Dir aus ohne eine richterliche Aufforderung einer ermittelnden Behörde (könnte ja auch Polizei oder Finanzamt sein) oder gar Privatleuten (könnte auch die Exfrau oder Affäre sein) Daten Deiner Piloten herausgaben, spricht das nicht gerade für Dein Datenschutzverständnis - was auch immer Du anbietest.




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12. April 2017: Von Achim H. an Tee Jay Bewertung: +12.00 [12]

Bei dem Stuss, den Du regelmäßig postest, ist Polemik oder Sarkasmus mehr als angebracht.

Deine Antwort enthält ja wiederum mehrere interessante Aussagen:

1) Ein extrem hypothetischer Kartenverlust ist bei einem modernen und schön designten UL gravierender als bei einer C42.

2) Die Behörden sind nicht schlau genug, die Flugdienstleister der verunfallten Piloten zu finden, sie prüfen prinzipiell nur beim hoheitlich wilhelminischen Wetteramt in Offenbach.

3) Sollte ein privater Anbieter mit den Behörden kooperieren, verletzt er den Datenschutz.

Deine Gedankengänge erscheinen mir ziemlich "ultra light"... (Mist, schon wieder dieser unkontrollierbare Polemikreflex...)

12. April 2017: Von T. Magin an Achim H.

"Die Behörden sind nicht schlau genug, die Flugdienstleister der verunfallten Piloten zu finden, sie prüfen prinzipiell nur beim hoheitlich wilhelminischen Wetteramt in Offenbach."

Ja, das wuerde ich tatsaechlich befuerchten. Ist so auch schon in bfu-Berichten zu lesen gewesen. Frei zitiert: beim DWD konnte kein Wetterabruf nachgewiesen werden. Und keinerlei Kommentar dazu, ob alternative Anbietere gerpueft wurden.

12. April 2017: Von Achim H. an T. Magin Bewertung: +12.00 [12]

Beim letzten Unfall wurden wir innerhalb von 3 Tagen kontaktiert. Alle Informationen auf Papier, Mobilgerät, etc. wurden ausgewertet. Es wurde ein sehr gut ausgearbeiteter Fragenkatalog präsentiert. Alle Fragen und weiteren Aspekte wurde im persönlichen Gespräch mit äußerst kompetenten Ermittlern erörtert. Das Ziel der Unfalluntersuchung ist, herauszufinden was geschah und wie es sich in Zukunft verhindern lässt. Schuld- und Haftungsfragen haben damit nichts zu tun.

Teil dieses Kodex nach Annex 13 ist auch, dass ein Anbieter aktiv auf die Untersucher zugeht, denn Unfallursachenermittlung ist Teamarbeit aller Parteien, die etwas beitragen können.

12. April 2017: Von Tee Jay an Achim H. Bewertung: -1.00 [2]

2) Die Behörden sind nicht schlau genug, die Flugdienstleister der verunfallten Piloten zu finden, sie prüfen prinzipiell nur beim hoheitlich wilhelminischen Wetteramt in Offenbach.

Richtig, es sei denn diese finden zufällig ein Smartphone oder iPad mit einer App oder sie machen sich die Mühe den Verlauf eines PCs zu Sichten und dann entsprechend anzufragen. Von einem BFU Sachbearbeiter zu verlangen, daß er alle nationalen und internationelen Dienste kennt, geschweige denn kontrolliert ist mehr als hanebüchen. Wenn iPads und Papiere in der Maschine verbrannt sind steht der Untersucher auf der grünen Wiese und nimmt erstmal das, was er kriegt. Und das sind nunmal die offiziellen Stellen und Dienste DWD und DFS.

Ich würde gerne Deine AGBs und Datenschutzbestimmungen lesen, denn die beschriebene Praxis dürfte meiner Einschätzung nach außerhalb des juristischen Rahmens liegen. Ich tippe stark, daß Dein Dienst eher kein geschäftsmäßigen Telekommunikationsdienst darstellt, wo noch ein manuelles Auskunftverfahren möglich wäre. Selbst mit einer ausdrücklichen Zustimmung Deines Kunden zur Datenerfassung und -weitergabe an Dritte, erlischt diese spätestens mit dessen Tod. Was machst Du nun, wenn Du auf eine Erbengemeinschaft triffst, die möglicherweise andere Interessen verfolgt? Viel Spaß mit den saftigen Strafen der EU-DSGVO nächstes Jahr!

12. April 2017: Von Achim H. an Tee Jay Bewertung: +11.00 [11]

Von einem BFU Sachbearbeiter zu verlangen

Die BFU hat keine Sachbearbeiter, sondern Unfallermittler, meist mit technischem Studium. Das qualifiziert sie z.B. über Umkehrkurven zu schreiben, die öfters Gegengstand ihrer Arbeit sind.

nimmt erstmal das, was er kriegt. Und das sind nunmal die offiziellen Stellen und Dienste DWD und DFS.

Das mag sein, wenn ein mögliches unterlasses/ungenügendes Briefing nicht ursächlich war, dann steht ein lapidares "ein Abruf beim DWD konnte nicht festgestellt werden". Wenn es ursächlich sein könnte, gehen sie weiter. Ich richte meine Flugvorbereitung nicht danach aus, was es dem BFU-Ermittler einfach macht. Beim verbrannten Logbuch steht übrigens auch im Bericht "die Flugerfahrung konnte nicht mehr nachvollzogen werden".

Meine AGBs und Datenschutzbestimmungen sind online aber als schweizer Firma falle ich vermutlich nicht unter Deine Jurisdiktion und habe noch einmal Glück.

Selbst mit einer ausdrücklichen Zustimmung Deines Kunden zur Datenerfassung und -weitergabe an Dritte, erlischt diese spätestens mit dessen Tod.

Was für ein Quatsch. Deine Juristen-Impersonation hat Luft nach oben.

Falls (Gott behüte!) Deine Umkehrkurve einmal nicht auf der Landebahn, sondern direkt im Hades enden sollte, würde die BFU vermutlich durch dieses Forum gehen und daraus Informationen zur Persönlichkeitsstruktur als beitragenden Faktor gewinnen. Oder kommt dann Deine Erbengemeinschaft?

Viel Spaß mit den saftigen Strafen der EU-DSGVO nächstes Jahr!

Danke für den Hinweis, so können wir noch Rückstellungen bilden.

12. April 2017: Von Lennart Mueller an Tee Jay Bewertung: +4.00 [4]

Aber da ich just vor kurzem dieses Muster geflogen bin, zeige ich ein paar Bildchen eines modernen ULs, dass so manchen Lycosaurier alt aussehen lässt.

Modern (Gegensatz von alt) ist also, mit zwei 80kg-Personen und Gepäck noch 5 Liter Benzin mitnehmen zu können. Eine wahrlich interessante Form von Minimalismus!

12. April 2017: Von Tee Jay an Achim H. Bewertung: -1.33 [2]

Was für ein Quatsch. Deine Juristen-Impersonation hat Luft nach oben. Falls (Gott behüte!) Deine Umkehrkurve einmal nicht auf der Landebahn, sondern direkt im Hades enden sollte, würde die BFU vermutlich durch dieses Forum gehen und daraus Informationen zur Persönlichkeitsstruktur als beitragenden Faktor gewinnen. Oder kommt dann Deine Erbengemeinschaft?

Ich behaupte mal Deine Kommentare hier verraten gerade mehr über Deine Persönlichkeitsstruktur wie über meine. "Diskussion" beendet, mangels Interesse und Vermögen an dieser Deinerseits.

12. April 2017: Von Wolff E. an Tee Jay Bewertung: +8.00 [8]

Wenn du immer so schnell deinen Mund halten würdest, wäre vieles besser. Von Achim und seinen Aussagen halte ich übrigens deutlich mehr, als von dem, was du bis jetzt hier von dir gegeben hast. Allein das Thema "Umkehrkurve" zeigte, wie du tickst.

12. April 2017: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

Hallo TeeJay,

wie verhält es sich denn im bestehenden deutschen Rechtsrahmen mit dem Datenschutz nach dem Tod? Kann man ja auf eine einfache Formel bringen.

12. April 2017: Von Lucas D..... an Tee Jay

also nichts für ungut, aber sollte man die Kirche nicht im Dorf lassen....

Man kanns nämlich auch übertreiben.... oder hast du ev. auch doppelte Airbags im Auto, für den Fall das im Fall des Falles der erste nicht Funktioniert der zweite einspringt ?

Sorry, aber genau so tönt das für mich.... aber schlussendlich jedem das seine..... ich bin inzwischen in einem Alter wo man nicht mehr jedes Wort für baare Münze nimmt... Junge Interessierte könnte es allerdings abschrecken...

Schönen Abend

12. April 2017: Von T. Magin an Achim H.

"Beim letzten Unfall wurden wir innerhalb von 3 Tagen kontaktiert."

Ich zitiere mal Jan Brill aus PuF 06/14 "Tod auf der Kurslinie", wo es um einen CFIT bei schlechtem Wetter ging und er schreibt: "Problematisch erscheint uns die alleinige Anfuehrung des DWD als moegliche Quelle fuer die meteorologische Flugvorbereitung. (...) Dass jemand nicht beim DWD Kunde ist, heisst also noch lange nicht, dass er keine sorgfaeltige Flugvorbereitung gemacht hat."

Zumindes in diesem Fall scheint die bfu noch recht eindimensional recherchiert zu haben. Vielleicht hat die bfu jetzt ihre Praxis geaendert, vielleicht war die Kontaktaufnahme mit Dir einem Zufall geschuldet, ich weiss es nicht. Waere natuerlich fuer uns alle wuenschenswert, dass auch LBA und bfu Lernfaehigkeit beweisen und akzeptieren, dass der DWD nicht der alleinige Massstab ist.

So oder so und wie geschrieben: auch ich bin der Meinung das es im Zeitalter von "Information at your fingertips" Overkill ist, tages-/stundenaktuelle Daten auszudrucken. Und auch ich hab nur einen iPad dabei.

12. April 2017: Von Tobias Schnell an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

Zumindes in diesem Fall scheint die bfu noch recht eindimensional recherchiert zu haben

Was die BFU recherchiert und was nicht, ist ohnehin ziemlich egal: Unter jedem Unfallbericht steht bekanntlich folgender Disclaimer:

das alleinige Ziel der Untersuchung [ist] die Verhütung künftiger
Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des
Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.

Wenn es um diese Themen geht, sind Gerichte im Spiel, und da ist der BFU-Bericht höchstens ein Indiz unter Vielen.

Tobias

13. April 2017: Von Tee Jay an Tobias Schnell

Wenn es um diese Themen geht, sind Gerichte im Spiel, und da ist der BFU-Bericht höchstens ein Indiz unter Vielen.

Richtig, aber eines mit einer gewissen Autorität und das eine gewisse Duftmarke und Richtung in einem möglichen Zivilverfahren setzt. Nur von solchen Fällen erfährt man leider eher selten. Und noch seltener erfährt man von Fällen, wo ein Zivilgericht zu einer anderen Einschätzung gelangt wie die BFU. Einen Fall habe ich z.B. letztes Jahr gefunden. Dieser ist hier in meinem Blog nachzulesen.

Wie überall im Luftrecht gilt es Eigenschutz zu betreiben auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Das kann mit einer Nachfrage in der Platzrunde beginnen „Wo bist Du?“ über das schriftliche Abzeichnen von Vereinbarungen in Haltergemeinschaften gehen und beim Papierausdruck der NOTAMS oder der für Dritte nachweisbaren Flugvorbereitung enden. Ich habe meinen Fluglehrer und späteren Arbeitskollegen eben genau in einem solchen Fall vor 3 Jahren verloren. Am Ende steht "nicht nachweisbar" drin (BFU 3X098-14) obwohl jeder von uns wusste, daß er Wetterdaten und Regenradar in einer App am Smartphone nachschaute und ansonsten immer sehr zuverlässig war. Im BFU Bericht und in reisserischen Fliegermagazinen kamen dann "keine Flugvorbereitung" oder Titel wie "Wettlauf mit der Front" zustande.

Nochmals: Es muss nicht Papier sein. Berufspiloten arbeiten z.B. voll digital. Haben aber auch ein "Backoffice", das Ihnen alles abnimmt und arbeiten in einer derart überwachten und getakteten Umgebung wo keiner auf den Gedanken kommt, daß diese für einen Flug nicht vorbereitet sein könnten. Völlig andere Situation wie bei "uns" in der GA. Und wer meint eine Papierkarte von anno damals außerhalb des AIRAC würde reichen, der denkt zu kurz. Vermutlich genauso wie die beiden Kollegen letztes Jahr, die in eine EDR reingebrettert sind und ansonsten im Funk sich nicht von Ihrer Glanzseite gezeigt haben.

Aber auch: Wenn mir z.B. Flugschüler mit der Aussage daher kommen "ich habe mich vorbereitet" und zig Papierseiten aus dem Drucker vorlegen, wo z.B. noch Leerseiten mit nur einer Zeile oben dabei sind weil diese nicht auf eine Seite passte und ansonsten wichtige Informationen nicht von unwichtigen getrennt sind bzw. extra markiert, dann habe ich immer sofort Zweifel. Eine gezielte Nachfrage legt meist genau offen, daß diese den Ausdruck nur mal eben schnell für mich ausgedruckt haben, ohne mental auf den Flug vorbereitet zu sein. Incentive Super-Response-Tendency oder Bias. Das braucht keiner und das erachte ich als Schattenseite der einfachen Apps und Webanwendungen wie Gat24, Jeppesen & Co.

13. April 2017: Von Lutz D. an Tee Jay

Schreibst Du noch was zum Datenschutz nach dem Tod oder soll ich es tun?

13. April 2017: Von  an Tee Jay Bewertung: +8.00 [8]

Moin moin,

bitte fange mal an damit, als und wie korrekt anzuwenden. Nenn mich kleinlich, aber man wird auch durch solche durchgängigen Fehler weniger ernst genommen. Selbst bei den interessanteren Ansätzen, die es immer mal wieder gibt. Aber die Rechthaberei im Falschen und maßlose Übertreibungen außerhalb deines Berittes, nehmen wir mal die juristische Perspektive als hier angeführtes Beispiel, entwerten systematisch alles andere, was du publizierst, auch wenn das streckenweise schon sehr lesenswert ist. Aber es ist halt eine Meinung unter vielen, keine allumfassende Weisheit. Solange du daran nicht arbeitest, nimmt man auch das Sinnhaltige und Kenntnisreiche nicht mehr wahr. Oder ernst. Welches von beidem dich schlimmer träfe, kannst du dir nur selbst beantworten.

Happy landings,

Sven

13. April 2017: Von Tee Jay an 

Ich gelobe was die Formulierung betrifft Besserung. Deutsch ist nunmal nicht meine Muttersprache und ich habe zusätzlich mehrere Jahre in England verbracht. Hey, stell Dir vor ich wäre perfekt. Das geht nun wirklich nicht ;-)

13. April 2017: Von  an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

"Als" und "wie" falsch zu benutzen ist ein typischer Fehler von - Muttersprachlern - aus dem süddeutschen Raum.

13. April 2017: Von Achim H. an 

Na, na, na. Von falsch kann man da nicht sprechen. Der Duden führt seit einigen Jahren "Peter ist größer wie Hans" ganz offiziell und das obwohl er von BaWü nach Berlin umgezogen ist.

https://www.duden.de/rechtschreibung/wie_Konjunktion_Vergleich#Bedeutung2a

Mein Deutsch ist genauso korrekt wie das von irgendeinem Länderfinanzausgleichsempfänger im Norden, aus meiner Sicht sogar deutlich korrekter :-) Wir haben keine Académie Française etc., die festlegen könnte, was falsch und was richtig ist.

Der sprachliche Ausdruck ist noch das beste an TJs Artikeln...

13. April 2017: Von  an Achim H. Bewertung: +4.00 [4]

Der Duden scheint sein Niveau an Teilen der Kundschaft auszurichten - wenn das stimmt. Für mich klingt das furchtbar.

13. April 2017: Von Thomas Endriß an  Bewertung: +1.00 [1]

Ich kenne jemand aus meinem Kollegenkreis, der sagt sogar immer "das ist besser ALS WIE....."

13. April 2017: Von  an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]

Also in meinem Duden steht:

als/wie

Die Vergleichspartikel als drückt standardsprachlich Ungleichheit aus, die Vergleichspartikel wie dagegen Gleichheit. Daher steht nach einem Komparativ immer als, nicht wie: „Die Welt ist tief und tiefer als der Tag gedacht" (Nietzsche), „mehr als genug", „eine härtere Strafe[,] als die Elevin zu verbannen". Nicht standardsprachlich ist also: „[Deine Hände] sind kleiner wie meine. Damit kommst du besser in die Ecken beim Putzen" (Helge Schneider).
Ebenfalls nicht standardsprachlich ist die Verwendung von als wie anstelle eines schlichten als: „Das schmeckt doch viel besser als wie Sprudel mit ohne Geschmack."
Da mit anders, niemand, nichts, umgekehrt und Ähnlichem ebenfalls Ungleichheit ausgedrückt wird, verwendet man auch nach diesen Ausdrücken als, nicht wie: „anders als bei Verben wie …", „nichts als heiße Luft".

13. April 2017: Von Achim H. an 

Der Duden scheint sein Niveau an Teilen der Kundschaft auszurichten - wenn das stimmt. Für mich klingt das furchtbar.

Dann bin ich ja froh, dass ich nicht so sprechen muss wie Du das willst und mir auch das mit den Niveau nicht zu sehr zu Herzen nehmen muss.

13. April 2017: Von  an Achim H.

Na ja, häng das mal etwas tiefer.

Grundsätzlich halte ich aber gute Sprache für wertvoll. Mich stört auch wenn 50 Prozent der Amerikaner nicht "their" und"there" unterscheiden können.

Mit DEINER Sprache hatte ich noch keine Probleme.

PS: dem Niveau, nicht "den" ;-)


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