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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. April 2017: Von Tee Jay an Tobias Schnell

Wenn es um diese Themen geht, sind Gerichte im Spiel, und da ist der BFU-Bericht höchstens ein Indiz unter Vielen.

Richtig, aber eines mit einer gewissen Autorität und das eine gewisse Duftmarke und Richtung in einem möglichen Zivilverfahren setzt. Nur von solchen Fällen erfährt man leider eher selten. Und noch seltener erfährt man von Fällen, wo ein Zivilgericht zu einer anderen Einschätzung gelangt wie die BFU. Einen Fall habe ich z.B. letztes Jahr gefunden. Dieser ist hier in meinem Blog nachzulesen.

Wie überall im Luftrecht gilt es Eigenschutz zu betreiben auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Das kann mit einer Nachfrage in der Platzrunde beginnen „Wo bist Du?“ über das schriftliche Abzeichnen von Vereinbarungen in Haltergemeinschaften gehen und beim Papierausdruck der NOTAMS oder der für Dritte nachweisbaren Flugvorbereitung enden. Ich habe meinen Fluglehrer und späteren Arbeitskollegen eben genau in einem solchen Fall vor 3 Jahren verloren. Am Ende steht "nicht nachweisbar" drin (BFU 3X098-14) obwohl jeder von uns wusste, daß er Wetterdaten und Regenradar in einer App am Smartphone nachschaute und ansonsten immer sehr zuverlässig war. Im BFU Bericht und in reisserischen Fliegermagazinen kamen dann "keine Flugvorbereitung" oder Titel wie "Wettlauf mit der Front" zustande.

Nochmals: Es muss nicht Papier sein. Berufspiloten arbeiten z.B. voll digital. Haben aber auch ein "Backoffice", das Ihnen alles abnimmt und arbeiten in einer derart überwachten und getakteten Umgebung wo keiner auf den Gedanken kommt, daß diese für einen Flug nicht vorbereitet sein könnten. Völlig andere Situation wie bei "uns" in der GA. Und wer meint eine Papierkarte von anno damals außerhalb des AIRAC würde reichen, der denkt zu kurz. Vermutlich genauso wie die beiden Kollegen letztes Jahr, die in eine EDR reingebrettert sind und ansonsten im Funk sich nicht von Ihrer Glanzseite gezeigt haben.

Aber auch: Wenn mir z.B. Flugschüler mit der Aussage daher kommen "ich habe mich vorbereitet" und zig Papierseiten aus dem Drucker vorlegen, wo z.B. noch Leerseiten mit nur einer Zeile oben dabei sind weil diese nicht auf eine Seite passte und ansonsten wichtige Informationen nicht von unwichtigen getrennt sind bzw. extra markiert, dann habe ich immer sofort Zweifel. Eine gezielte Nachfrage legt meist genau offen, daß diese den Ausdruck nur mal eben schnell für mich ausgedruckt haben, ohne mental auf den Flug vorbereitet zu sein. Incentive Super-Response-Tendency oder Bias. Das braucht keiner und das erachte ich als Schattenseite der einfachen Apps und Webanwendungen wie Gat24, Jeppesen & Co.

13. April 2017: Von Lutz D. an Tee Jay

Schreibst Du noch was zum Datenschutz nach dem Tod oder soll ich es tun?

14. April 2017: Von Erik N. an Tee Jay

Nochmals: Es muss nicht Papier sein. Berufspiloten arbeiten z.B. voll digital.

Was für ein Blödsinn !

14. April 2017: Von  an Erik N.

Ne, bei einem modernen Verkehrsflugzeug mit Redundanzen, die wir aus der GA überhaupt nicht kennen, ergibt der Verzicht auf Papier nicht nur gewichts- und kostenmäßig Sinn, sondern auch bgzl. der gleichzeitigen Aktualisierung in der gesamten Flotten. Auf langweiligen Ultralangstrecken kann man da schon mal eine paar neue Verfahren und Infos lesen. Da hat TJ schlicht recht. Hat auch eine Weile gedauert, bis das genehmigt wurde durch das erzkonservative LBA.


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