Von einem BFU Sachbearbeiter zu verlangen
Die BFU hat keine Sachbearbeiter, sondern Unfallermittler, meist mit technischem Studium. Das qualifiziert sie z.B. über Umkehrkurven zu schreiben, die öfters Gegengstand ihrer Arbeit sind.
nimmt erstmal das, was er kriegt. Und das sind nunmal die offiziellen Stellen und Dienste DWD und DFS.
Das mag sein, wenn ein mögliches unterlasses/ungenügendes Briefing nicht ursächlich war, dann steht ein lapidares "ein Abruf beim DWD konnte nicht festgestellt werden". Wenn es ursächlich sein könnte, gehen sie weiter. Ich richte meine Flugvorbereitung nicht danach aus, was es dem BFU-Ermittler einfach macht. Beim verbrannten Logbuch steht übrigens auch im Bericht "die Flugerfahrung konnte nicht mehr nachvollzogen werden".
Meine AGBs und Datenschutzbestimmungen sind online aber als schweizer Firma falle ich vermutlich nicht unter Deine Jurisdiktion und habe noch einmal Glück.
Selbst mit einer ausdrücklichen Zustimmung Deines Kunden zur Datenerfassung und -weitergabe an Dritte, erlischt diese spätestens mit dessen Tod.
Was für ein Quatsch. Deine Juristen-Impersonation hat Luft nach oben.
Falls (Gott behüte!) Deine Umkehrkurve einmal nicht auf der Landebahn, sondern direkt im Hades enden sollte, würde die BFU vermutlich durch dieses Forum gehen und daraus Informationen zur Persönlichkeitsstruktur als beitragenden Faktor gewinnen. Oder kommt dann Deine Erbengemeinschaft?
Viel Spaß mit den saftigen Strafen der EU-DSGVO nächstes Jahr!
Danke für den Hinweis, so können wir noch Rückstellungen bilden.