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Flugzeugkauf | Flugzeug kaufen in GmbH?  
1. April 2014: Von Jürgen Papa 
Hallo zusammen,

Erst einmal vielen Dank für die vielen tollen Tipps, die ich in dieser Community schon bekommen habe!

Ich plane gerade den Kauf eines neuen Fliegers. Der mögliche Flieger ist noch n-registriert. Ich würde ihn gerne nach Deutschland holen, da ich nur den EASA-PPL(A) habe. Macht das Sinn?

Zudem hat er ja dann noch ausweisbare Einfuhr-Umsatzsteuer. Daher hatte ich die Idee, dafür eine GmbH zu gründen, die den Flieger hält. Das hätte erstmal ein paar steuerliche Vorteile. Und ich habe Freunde, die gerne bei mir chartern würden. Das könnte man vielleicht damit schön abbilden.

Ich habe aber ein paar Fragen:
a) Ist das so einfach, einen modernen Flieger (Baujahr 2007) umzuflaggen?
b) Kann man einen Flieger ohne Weiteres verchartern, oder produziert das gewaltige Mehrkosten, bspw. bei der Versicherung?
c) Habe ich etwas Wichtiges vergessen bei meinem Konstrukt?

Vielen Dank im Voraus!

Hans
1. April 2014: Von Achim H. an Jürgen Papa
Ich würde ihn gerne nach Deutschland holen, da ich nur den EASA-PPL(A) habe. Macht das Sinn?

Eher nicht, denn eine FAA-Validierung eines EASA-PPLs erhält man ganz einfach und kostenlos.
1. April 2014: Von  an Jürgen Papa
Hi Hans,

ich habe einen Freund, der das eben mit einer SR22 gemacht hat. Dessen Schwester ist Stuerberaterin und hat ihm das alles geplant. Wenn Du willst kann den Kontakt herstellen.

Das einzige, das ich mir GENAU überlegen würde ist die Vercharterung. Damit habe ich schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht - der Art, dass mich das ständige Beheben von Schäden mehr gekostet hat als ich durch die Vercharterung eingenommen habe. Das geht nur mit wirklich guten Freunden gut, die auch das notwendige fliegerische Niveau haben. Sonst gibt es immer Zoff.
1. April 2014: Von Ursus Saxum-is an Jürgen Papa
Bevor man so etwas startet, sollte man sattelfest mit den Begriffen Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei und verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des Steuerrechts für eine Kapitalgesellschaft sein.
1. April 2014: Von Jürgen Papa an 
Hallo Alexis! Genau so einen Tipp brauche ich. Wie kann ich Kontakt aufnehmen. Danke! LG
1. April 2014: Von  an Jürgen Papa
Hi Hans, schick mir eine Mail, dann gebe ich dir die Mail meines Freundes!
1. April 2014: Von Jürgen Papa an 
Wo kann ich dir denn eine PN schicken?
1. April 2014: Von  an Ursus Saxum-is
>Bevor man so etwas startet, sollte man sattelfest mit den Begriffen Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei und verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des Steuerrechts für eine Kapitalgesellschaft sein.

Genau. Das geht garantiert in die Hose. Aber der Steuerberater freut sich (und der Notar). GmbH gründen, ein paar Jahre die Bilanzen und dann alles abwickeln.
1. April 2014: Von B. Quax F. an Jürgen Papa
Zum Thema GmbH: Einfach mal die Jährlich anfallenden Kosten zusammenrechnen. (3.000 Versicherung, 3.000 Hangar, 5.000 Wartung und Reperatur, Buchhaltungskosten und Abschreibungen 9% per Anno)
Sagen wir mal bei einem Flugzeugwert von 100.000 € sind das im Jahr zusammen 20.000 €. Das dann durch die zu erwatenden Gesamtflugstunden teilen, hier mal 150 = 133 € trocken die Stunde. Dazu einen "Gewinn Aufschlag (von lächerlichen 17€) macht 150€ trocken. Wenn Du nun dir und anderen diesen Betrag in Rechnung stellst (und willst) solltest Du nach 2-3 Jahren einen Gewinn erwirtschaften (wenn auch nur klein) und alle sind zufrieden. Dafür mußte aber auf die 150€ noch die Ust. draufschlagen (und abführen). Am Ende ist es oft die Frage ob es sich "lohnt". Beim Verkauf kommt dann auch wieder die UST drauf und möchte abgeführt werden. Bist Du dein einziger Privater-Kunde ist es sehr viel Aufwand. Beim Verchartern muß nur "etwas" kaputt gehen und Du hast für Jahre eine rote Zahl daüfr ist die "Marge" die Du verlangen kannst zu gering.
1. April 2014: Von  an B. Quax F.
Das kommt ganz darauf an. Ist man etwa Unternehmer und verchartert das Flugzeug aus der GmbH regelmäßig für Dienstreisen an sich selbst - so kann das durchaus akzeptiert werden und funktionieren.
1. April 2014: Von Jürgen Papa an 
Genau.
1. April 2014: Von B. Quax F. an 
Bist Du dein einziger Privater-Kunde ist es sehr viel Aufwand.
1. April 2014: Von Ursus Saxum-is an B. Quax F.
Bei den 20k sind wahrscheinlich eher die Aufwände für die GmbH Betriebsführung noch nicht enthalten, also eher min 25k. Flugzeuge unter 20to MTOW werden übrigens AfA über 21 Jahre abgeschrieben. Am Ende wird man mit einem ganz spitzen Bleistift nachrechnen, ob das überhaupt hinhauen kann. Wer einen Steuerberaterpartner hat, am besten noch einen selber fliegenden, tendiert dazu die notwendigen Beratungszeiten nicht mitzurechnen. Hat man dies Privileg nicht, kann das die Rechnung schon brutal kippen. Selbst dann, vermute ich nur einen geringen Vorteil - wenn überhaupt - gegenüber der privaten Halterschaft bei gleichzeitig sehr hohem Aufwand. Eine GmbH führt sich nicht nebenbei.
1. April 2014: Von Rainer P. an Jürgen Papa
Ich hatte heftige Probleme beim 1. Kauf, AC14, es war sehr schwer eine steuerliche Abschreibung zu generieren, trotz Vercharterung über ein Luftfahrtunternehmen.
Beim 2. Kauf PA61 , habe ich vorher dem Finanzamt alle Daten und einen kleinen Businessplan vorgelegt, dass Flugzeug operierte in meinem Büro und abschließend gab es überhaupt keine Probleme.
Meine Empfehlung also:
Vorher selber , möglichst ohne Steuerberater mit dem FA sprechen und gut vorbereitete Unterlagen mitbringen.

Gruß
1. April 2014: Von Carsten G. an Jürgen Papa

Meine 2 Cent dazu (an der Stelle der Exclaimer: dieses ist keine steuerrechtliche Beratung)

1. Um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, brauche ich keine GmbH, eine GbR ist ausreichend. Diese muss dann für MwSt. "optieren". Dafür brauche ich nicht zum Notar. Die Gründungs- und laufenden Kosten sind deutlich niedriger als bei einer GmbH

2. bei der steuerlichen Betrachtung muss eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht dahinter stehen, man darf durchaus in einer Anlaufphase Verluste erwirtschaften, nach einer Zeit wird das als nicht mehr als steuerlicher Verlust akzeptiert. Das hängt stark vom lokalen Finanzamt ab.

3. Eine Rechnungsstellung (natürlich zzgl. MwSt.) für jeden Flug von der GbR an den Nutzer/Piloten sollte somit stattfinden.

4. Marketing-Aktivitäten unterstreichen das Interesse an der Umsatzgenerierung (Anzeigen PuF, Flieger-Magazin, Homepage, etc.)

1. April 2014: Von Jürgen Papa an Rainer P.
Vielen Dank für die Tipps und Hinweise zur steuerlichen Seite. Gibt es denn noch weitere Meinungen zum Umflaggen von N- und D-Registrierung? Grundsätzlich bin ich solchen Konstruktionen gegenüber immer skeptisch eingestellt. In der Fliegerei scheint das ja aber fast normal zu sein - wenn ich die vielen N-Flieger in den Hangars sehe.
1. April 2014: Von  an Jürgen Papa
Hans,
N ist sicher die Lösung bei der Du am kostengünstigsten fliegst. Du musst Dich aber um den Trust etc. kümmern. Und: Du musst sicher sein, dass das Flugzeug in Deutschland VERZOLLT wurde wenn es länger als ein halbes Jahr hier stationiert war. Gaz schlecht ist wenn die Maschine aus USA nach Europa gebracht wurde und hier dauerhaft fliegt OHNE verzollt zu sein - denn dann zahlst Du die 19 EU-Einfuhrumsatzsteuer, bezogen auf den Gebrauchtwert des Flugzeugs, nach.
3. April 2014: Von Wolfgang Lamminger an Carsten G.

und noch ein Aspekt, (ebenfalls keine steuerliche Beartung)

  • Offenlegungspflicht der GmbH beachten (wurde zwar für kleine GmbHs gelockert)
  • wenn alles wie geplant funktioniert:
    Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus der GmbH (Körperschaftssteuer) gegen zu versteuerndes Einkommen auf der privaten Ebene nicht gegeben; daher wäre einer "Mitunternehmerschaft" (GbR, KG) sicher der Vorzug zu geben, damit Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften
  • ich würde das Ganze auch - unter Beachtung verschiedener Szenarien - realistisch durchrechnen (lassen). Der vermeintliche positive Effekt zu Beginn kann am Ende zum Bummerang werden zB. Versteuerung des Gewinns aus den "Eigenleistungen" + 19 % MwSt., Verkauf + 19 % MwSt, Versteuerung eines mögl. Buchgewinns beim Verkauf, ...)
  • ich will nicht in Abrede stellen, dass dies dennoch eine nachdenkenswerte Möglichkeit ist, die Kosten für das Fliegen, zumindest teilweise, steuerlich geltend zu machen.
3. April 2014: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger
Viele Argumente zielen gegen die GmbH als Unternehmensform. Möchte zu Bedenken geben, dass auch eine britische Ltd. als günstigere Kapitalgesellschaft möglich ist.
3. April 2014: Von  an Achim H.
Eine GmbH gibt es aber auch als GmbH "light" - also als "UG". Ich hab' so eine für mein Redaktionsbüro. Sehr viel billiger und einfacher zu handeln.
4. April 2014: Von Thore L. an Jürgen Papa
Was für die UG/Gmbh spricht, ist die Haftungsfrage. Verchartert eine GmbH einen (fehlerfreien) Flieger, und der Pilot fällt runter, ist man als Halter uU mit in der Pflicht - Stichwort Gefährdungshaftung. Und da kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob nun alles inkl. meines Hauses weg ist, oder ob "nur" die GmbH samt Flieger sich in Luft auflöst.
5. April 2014: Von  an Thore L.
GmbH, Ltd, UG ... gottogott, was ein Chaos. Solche Konstrukte zu betreiben, heisst genau zu wissen was man tut, sonst ist man da schnell in Teufels Küche. Ausserdem machen diese Dinge mördermässig Arbeit, die man eigentlich mit einrechnen muss. Ich kenne einen Fall einer gegründeten Limited mit Sitz in Gibraltar als Halter für einen Echo Flieger und im Resultat hat das so übermässig Geld vernichtet, dass da einer in Privatinsolvenz gegangen ist und zwei Ehen nicht unwesentlich dadurch verursacht in die Brüche gegangen sind. Was die Haftung angeht, ist es nach den letzten Reformen die Durchgriffshaftung auf die Gesellschaftergeschäftsführer auch so, dass eine Firma zur Reduktion von Haftungsrisiken faktisch Unfug geworden ist.

Ich habe noch keine Rechnung gesehen, bei der sich die Halterschaft in einer Firma nur zum Sparen gerechnet hätte. Das stecke ich in einen Kasten mit den alten Bauherrenmodellen, oder Kaufchartervera###schung. Wenn man gewisse eh-da Leistungen, wie zum Beispiel die Steuerberaterehefrau, einfach nicht berechnet, kann es da Vorteile geben, aber ob das so ehrlich verglichen ist?
5. April 2014: Von  an 
Das ist falsch. Eine UG macht praktisch null Arbeit ... außer dem was die Steuerberaterin macht ca. 2 Stunden jährlich.
15. April 2014: Von Jens Baranowski an Thore L.
Wir haben unseren Flieger in eine GbR aufgenommen. Damit funktioniert das gesamte UST. Thema und der Verlustansatz bei der Einkommensteuer. Der FA Prüfer ( riecht natürlich sofort Lunte, dass es sich um ein Hobby handeln könnte) war in dem Moment zufrieden, als er die Kalkulation der Flugstundenpreises sah und erkannte, dass dieser a.) marktgerecht und b.) vollständig d.h. mit Variablen und fixen Kosten kalkuliert wurde. Nachdem wir auch alle 6 Monate anhand der geflogenen Stunden den Stundenpreis bestätigen oder anpassen war das Thema durch. Die Gewinnerzielungsabsicht ist mit der Kalkulation m.E. Begründet und muss sich dann natürlich auch einstellen.
Wir haben damit jedenfalls Cash erzielt, weil wir die UST. beim Erwerb ziehen konnten. Auch alle anderen Bedarfe sind USt wirksam. Natürlich kommt die UST. Schuld beim Verkauf, wenn der Flieger dann aber günstiger wird... So what.
HAFTUNG: Schwieriges Thema. Wir verchartern nicht, wir vermieten. An uns selbst und ggf. An ausgewählte Piloten. Damit sind wir nach unseren Recherchen sicher kein gewerbliches Luftfahrtunternehmen.
Die GbR schlägt in der Haftung natürlich unbegrenzt durch... Kostet uns aber quasi nur unseren Steuerberater (500eur/ Jahr) entgegen der GmbH bei der min 12500 Stammkapital gezeigt werden müssen. Wichtig ist unserer Ansicht nach, dass es Rules of Engagement zwischen den Haltern schriftlich geben sollte, damit Rechtsnachfolger und Versicherungen im Falle des Falles wissen was man gemeinsam beschlossen hatte. Wenn z.B. Einigkeit besteht, den Motor über 2000 h zu fliegen, dann sollte man so etwas dokumentieren. Sonst kommt im schlimmsten Fall der Erbe und verklagt die restlichen Halter zu Schadenersatz. Dann hilft auch die GmbH nicht mehr, weil der Richter objektiv sagen könnte, dass das bedingter Vorsatz war....
--> Wir sind trotzdem der Ansicht... Unternehmen kommt vom Verb unternehmen und nicht von " unterlassen"..
15. April 2014: Von Thore L. an 
Natürlich gibt es das Instrument der Durchgriffshaftung. Wann immer man eine GmbH nur der Haftungsbegrenzung wegen gründet, oder wenn das Finanzamt Forderungen hat, ist die Haftungsbeschränkung der GmbH Makulatur. Und das ist auch gut so, weil diese Beschränkung nicht den Unredlichen schützen soll.

Aber der Grundgedanke, dass eine GmbH (oder die UG, das ist die gleiche Nummer nur ohne Stammkapital wie bei einer GbR, vergleichbar der englischen 1 Pound Ltd.) die Unternehmer (Gesellschafter) vor einem kompletten privaten Vermögensverlust schützen soll, darf dabei nicht aufgehoben werden! Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat den Sinn, Menschen dazu zu bewegen, unternehmerisch tätig zu werden, ohne dass sie befürchten müssen, ihr gesamtes Hab und Gut im Scheiternfall zu verlieren. Es ist gesellschaftlich geboten, solche Möglichkeiten zu eröffnen. Dies kann und soll aber natürlich nur solange gelten, wie die Gesellschafter die GmbH auch redlich nutzen.

Ich finde, wer ein Flugzeug ordentlich wartet oder warten lässt, dazu gut versichert, und es dann an jemanden vermietet, sollte sich im Falle eines Unfalls, der dann doch irgendwie dem Halter zugerechnet werden muss, sehr wohl auf die Haftungsbegrenzung berufen können sollen. Das ist ja geradezu der klassische Fall des (gesamtgesellschaftlich gewünschten und benötigten) Unternehmertums, der sich vor dem Unbill eines kompletten Vermögensverlustes schützen will.

Auch kann ja - sofern das Flugzeug im GmbH Eigentum steht und somit als Haftungsmasse zusammen mit einer Versicherungsentschädigung zur Verfügung steht - ja keinesfalls von einer Unterfinanzierung der GmbH ausgegangen werden.

Also: klar gibt's Durchgriffshaftung. Aber da muss man sich hier schon bös durchmogeln, will man die geltend machen. Wohingegen bei einer GbR oder privaten Halterschaft der Durchgriff aufs privat bewohnte Häuschen einfach so möglich ist. Ich würde ohne GmbH so ein Ding nie betreiben wollen.

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