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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Flugzeug kaufen in GmbH?
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16. April 2014: Von Emanuel von Kienlin an Jürgen Papa
Hallo Hans

wir (mein Partner und ich) haben unsere Marchetti in einer GmbH untergebracht - was wir jederzeit wieder so tun würden, unter anderem aus den Gründen, die Thore geschildert hat. Gerne erteilen wir Auskunft über unsere Erfahrungen und die Pros und Cons einer solchen Konstruktion unter allen relevanten Aspekten.
Gerne Kontaktaufnahme unter evkienlin (Klammeräffchen) aol (Punkt) com.

Viele Grüße
Emanuel
1. Juni 2014: Von Friedrich Bäder an Rainer P.
Hallo Rainer,

habe schon eine GmbH und möchte den Flieger dort unterbringen.

Möchte für meine Firma Bannerschlepp machen.

Fliege ca 50 Std.

Welche Unterlagen sollte man beim FA vorlegen?

Gruß

Friedrich

1. Juni 2014: Von Friedrich Bäder an 

Hallo Alexis,

habe Rainer schon um Rat gefragt. Vielleicht hast Du auch noch einen Tipp für mich?

Habe schon eine GmbH und möchte den Flieger dort unterbringen.

Möchte für meine Firma Bannerschlepp machen.

Fliege ca 50 Std.

Welche Unterlagen sollte man beim FA vorlegen?

Gruß

Friedrich

1. Juni 2014: Von  an Friedrich Bäder
Hallo Friedrich,
leider habe ich damit keine Erfahrun. Ich habe aber einen Bekannten, der das gemacht hat - und dessen eMail ich dir gerne gebe wenn Du mir eine Mail schickst!

vielel Grüße
Alexis
2. Juni 2014: Von Rainer P. an Friedrich Bäder
Hallo Friedrich,
du musst dem Finanzamt einen kleinen Businessplan bringen, in dem du beschreibst, warum du das Flugzeug benötigst und was den Mehrwert für dein Unternehmen darstellt. Dazu eine Kostenkalkulation aufbauen und den Privat- und Geschäftsanteil ausweisen. Der Privatanteil sollte sich dann im Laufe der Tätigkeiten nicht wesentlich verändern. Bist du im Besitz einer Schleppberechtigung ? Das wäre schon mal wichtig und im Businessplan aufzunehmen. Wenn du zusätzlich CPL / IR hast, kannst du ggf. einfacher weitere Vorteile generieren.
Es wird aber aus meiner Sicht schwer werden, nur Bannerschlepp und nur 50 Stunden beim Finanzamt durchzubekommen. Die Kosten für Charter bei 50 Stunden Nutzung p.a. werden günstiger sein als beim eigenen Flieger. Besorge dir also für den Businessplan auch Vergleichsangebote für Charter. Es nützt nichts die Sache schön zu rechnen, denn das FA prüft auch später sehr genau und kann neu bewerten, wenn die Zahlen nicht gestimmt haben. Stimm das mit deinem Steuerberater ab.
Hinweis: Ich bin kein Steuerberater, meine Tipps kommen ausschließlich aus eigenem Erleben.

In diesem Sinne viel Glück, halte uns auf dem Laufenden,
Gruß Rainer
3. Juni 2014: Von Friedrich Bäder an 

Hallo Alexis,

vielen dank für Deine Antwort.

Hier meine mail- Adresse.

rebschule@villa-baeder.eu

Gruß

Friedrich

5. Juni 2014: Von Thomas Dietrich an Thore L.
Die Haftung kann bei eine Vermietung auf den Halter übertragen werden, und das ohne dem LBA melden zu müssen. Voraussetzung ist , daß die Vermietung weniger als ein Jahr dauert.

Der Mieter schließt dann eine eigene Haftpflichtversicherung ab. Das ist viel günstiger als zu Haftungszwecken eine GmbH zu gründen.

Zitat LBA :
"
Der Eigentümer eines Luftfahrzeuges muss einen Wechsel des Halters dann
nicht anzeigen, wenn der Wechsel der Halterschaft für weniger als sechs
Monate erfolgt. Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 2 LuftVZO.

Ungeachtet dessen muss immer der Nachweis der
Halterhaftpflichtversicherung geführt werden.

Die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle hat - wie Sie zutreffend
ausführen-lediglich deklaratorische Wirkung. Der Eigentümer des
Luftfahrzeuges hat den Halter bei der Eintragung zu benennen. Jede
Änderung ist dem Luftfahrt-Bundesamt mitzuteilen, § 64 Abs. 5
LuftVG. "

Versteht das jemand?
5. Juni 2014: Von Roland Schmidt an Thomas Dietrich

Versteht das jemand?

Bin froh, dass ich das nicht muss.

Die Vorschrift hat offenbar ihren Zweck erfüllt ;-)

13. Juni 2014: Von Max Förster an Roland Schmidt

Wie seht ihr das bei N-reg Maschinen? Würdet ihr davon abraten eine N-reg Maschine in Deutschland zu verchartern? Es gibt ja durchaus abweichende Prüfungsintervalle zwischen D und US. Kann man als Halter rechtlich Probleme bekommen wenn sich ein Charterer oder Mieter damit zerlegt? Gibt es Möglichkeiten zur Vorbeugung?

16. November 2014: Von Dirk Weske an Jürgen Papa
Hallo Zusammen,

für uns, die wir gerade über die Gründung einer HG in Norddeutschland nachdenken, stellt sich im Zusammenhang mit diesem Thread eine aktuelle Frage:

Gibt es - unabhängig von den vorstehend ausführlich diskutierten steuer- und haftungsrechtlichen Fragen - eigentlich gar kein Problem mit dem Thema "Vorschriften/Anforderungen zum gewerblichen Betrieb eines Luftfahrzeugs" (OPS-Manual & Co), wenn ein paar Privatleute eine GmbH oder UG nutzen, um an sich selbst zu verchartern oder zu vermieten ? In Deutschland scheint doch so ziemlich alles zum problem gemacht zu werden, also vermute ich auch hier einen Fallstrick ...

Hat da jemand - hoffentlich positive - Erfahrungen ?

Besten Dank im Voraus !
16. November 2014: Von Jens Baranowski an Dirk Weske
Hallo Dirk,
Das LBA hat unsere GbR nicht in die Luftfahrzeugrolle aufgenommen, sondern einen der Halter mit dem Zusatz Haltergemeinschaft. Damit ist eine Privatperson Halter des Flugzeugs.
Für die Steuer ist dieser LBA Modus uninteressant, die schaut sich den Gesellschaftsvertrag an.
damit ist das Thema "Firma hält Flugzeug = gewerblich" erledigt.
bei Fragen gerne auch per PN...
Gruß Jens
16. November 2014: Von B. Quax F. an Jens Baranowski
Eine GbR ist ja auch keine Juristische Person, kann z.B. auch kein Auto halten. Eine GmbH oder AG schon und wird auch so beim LBA eingtragen, gewerblich (im Sinne von AOC) wird es aber dadurch nicht.
16. November 2014: Von Dirk Weske an B. Quax F.
Björn, Jens - Danke, das war hilfreich. Wir verfolgen das Thema weiter und melden und ggf. per PN.

Grüsse, Dirk
23. November 2014: Von _D_J_PA D. an Jens Baranowski

"Damit sind wir nach unseren Recherchen sicher kein gewerbliches Luftfahrtunternehmen."

kurze Frage: anhand welcher Kriterien wird denn bemessen, ob es sich um ein gewerbliches Unternehmen im Sinne eines AOCs handelt? Hast du vielleicht eine Quelle?

Besten Dank

23. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an _D_J_PA D.
AOC:
Gewerbliche BEFÖRDERUNG von Personen oder Sachen, zB Bedarfsflug, Paketdienst, Ambulanzflug.
Vercharterunf/Vermietung braucht kein AOC (in Ö auch nicht für Rundflüge mit max. 4-Sitzern)
23. November 2014: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Wieso jetzt vier? Das ist doch gar nicht mehr national geregelt?
23. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Womöglich nicht mehr, habe mich damit zuletzt vor ein paar Jahren befasst; hatte mein UL auch in (m)einer GmbH.

Stimmt, die Beschränkung auf 4 Plätze ist in der aktuellen Fassung des LFG gefallen, AOC braucht man laut LFG trotzdem nicht; d.h. gewerblicher Transport mit UL ODER Rundflüge mit anderen Flugzeugen kein AOC.

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