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Hallo Hans
wir (mein Partner und ich) haben unsere Marchetti in
einer GmbH untergebracht - was wir jederzeit wieder so tun würden,
unter anderem aus den Gründen, die Thore geschildert hat. Gerne
erteilen wir Auskunft über unsere Erfahrungen und die Pros und Cons
einer solchen Konstruktion unter allen relevanten Aspekten. Gerne Kontaktaufnahme unter evkienlin (Klammeräffchen) aol (Punkt) com.
Viele Grüße Emanuel
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Hallo Rainer,
habe schon eine GmbH und möchte den Flieger dort unterbringen.
Möchte für meine Firma Bannerschlepp machen.
Fliege ca 50 Std.
Welche Unterlagen sollte man beim FA vorlegen?
Gruß
Friedrich
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Hallo Alexis,
habe Rainer schon um Rat gefragt. Vielleicht hast Du auch noch einen Tipp für mich?
Habe schon eine GmbH und möchte den Flieger dort unterbringen.
Möchte für meine Firma Bannerschlepp machen.
Fliege ca 50 Std.
Welche Unterlagen sollte man beim FA vorlegen?
Gruß
Friedrich
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Hallo Friedrich, leider habe ich damit keine Erfahrun. Ich habe aber einen Bekannten, der das gemacht hat - und dessen eMail ich dir gerne gebe wenn Du mir eine Mail schickst!
vielel Grüße Alexis
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Hallo Friedrich, du musst dem Finanzamt einen kleinen Businessplan bringen, in dem du beschreibst, warum du das Flugzeug benötigst und was den Mehrwert für dein Unternehmen darstellt. Dazu eine Kostenkalkulation aufbauen und den Privat- und Geschäftsanteil ausweisen. Der Privatanteil sollte sich dann im Laufe der Tätigkeiten nicht wesentlich verändern. Bist du im Besitz einer Schleppberechtigung ? Das wäre schon mal wichtig und im Businessplan aufzunehmen. Wenn du zusätzlich CPL / IR hast, kannst du ggf. einfacher weitere Vorteile generieren. Es wird aber aus meiner Sicht schwer werden, nur Bannerschlepp und nur 50 Stunden beim Finanzamt durchzubekommen. Die Kosten für Charter bei 50 Stunden Nutzung p.a. werden günstiger sein als beim eigenen Flieger. Besorge dir also für den Businessplan auch Vergleichsangebote für Charter. Es nützt nichts die Sache schön zu rechnen, denn das FA prüft auch später sehr genau und kann neu bewerten, wenn die Zahlen nicht gestimmt haben. Stimm das mit deinem Steuerberater ab. Hinweis: Ich bin kein Steuerberater, meine Tipps kommen ausschließlich aus eigenem Erleben.
In diesem Sinne viel Glück, halte uns auf dem Laufenden, Gruß Rainer
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Hallo Alexis,
vielen dank für Deine Antwort.
Hier meine mail- Adresse.
rebschule@villa-baeder.eu
Gruß
Friedrich
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Die Haftung kann bei eine Vermietung auf den Halter übertragen werden, und das ohne dem LBA melden zu müssen. Voraussetzung ist , daß die Vermietung weniger als ein Jahr dauert.
Der Mieter schließt dann eine eigene Haftpflichtversicherung ab. Das ist viel günstiger als zu Haftungszwecken eine GmbH zu gründen.
Zitat LBA :
"
Der Eigentümer eines Luftfahrzeuges muss einen Wechsel des Halters dann nicht
anzeigen, wenn der Wechsel der Halterschaft für weniger als sechs Monate
erfolgt. Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 2 LuftVZO.
Ungeachtet dessen
muss immer der Nachweis der Halterhaftpflichtversicherung geführt
werden.
Die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle hat - wie Sie
zutreffend ausführen-lediglich deklaratorische Wirkung. Der Eigentümer
des Luftfahrzeuges hat den Halter bei der Eintragung zu benennen.
Jede Änderung ist dem Luftfahrt-Bundesamt mitzuteilen, § 64 Abs.
5 LuftVG. "
Versteht das jemand?
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Versteht das jemand?
Bin froh, dass ich das nicht muss.
Die Vorschrift hat offenbar ihren Zweck erfüllt ;-)
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Wie seht ihr das bei N-reg Maschinen? Würdet ihr davon abraten eine N-reg Maschine in Deutschland zu verchartern? Es gibt ja durchaus abweichende Prüfungsintervalle zwischen D und US. Kann man als Halter rechtlich Probleme bekommen wenn sich ein Charterer oder Mieter damit zerlegt? Gibt es Möglichkeiten zur Vorbeugung?
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Hallo Zusammen,
für uns, die wir gerade über die Gründung einer HG in Norddeutschland nachdenken, stellt sich im Zusammenhang mit diesem Thread eine aktuelle Frage:
Gibt es - unabhängig von den vorstehend ausführlich diskutierten steuer- und haftungsrechtlichen Fragen - eigentlich gar kein Problem mit dem Thema "Vorschriften/Anforderungen zum gewerblichen Betrieb eines Luftfahrzeugs" (OPS-Manual & Co), wenn ein paar Privatleute eine GmbH oder UG nutzen, um an sich selbst zu verchartern oder zu vermieten ? In Deutschland scheint doch so ziemlich alles zum problem gemacht zu werden, also vermute ich auch hier einen Fallstrick ...
Hat da jemand - hoffentlich positive - Erfahrungen ?
Besten Dank im Voraus !
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Hallo Dirk,
Das LBA hat unsere GbR nicht in die Luftfahrzeugrolle aufgenommen, sondern einen der Halter mit dem Zusatz Haltergemeinschaft. Damit ist eine Privatperson Halter des Flugzeugs.
Für die Steuer ist dieser LBA Modus uninteressant, die schaut sich den Gesellschaftsvertrag an.
damit ist das Thema "Firma hält Flugzeug = gewerblich" erledigt.
bei Fragen gerne auch per PN...
Gruß Jens
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Eine GbR ist ja auch keine Juristische Person, kann z.B. auch kein Auto halten. Eine GmbH oder AG schon und wird auch so beim LBA eingtragen, gewerblich (im Sinne von AOC) wird es aber dadurch nicht.
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Björn, Jens - Danke, das war hilfreich. Wir verfolgen das Thema weiter und melden und ggf. per PN.
Grüsse, Dirk
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"Damit sind wir nach unseren Recherchen sicher kein gewerbliches Luftfahrtunternehmen."
kurze Frage: anhand welcher Kriterien wird denn bemessen, ob es sich um ein gewerbliches Unternehmen im Sinne eines AOCs handelt? Hast du vielleicht eine Quelle?
Besten Dank
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AOC:
Gewerbliche BEFÖRDERUNG von Personen oder Sachen, zB Bedarfsflug, Paketdienst, Ambulanzflug.
Vercharterunf/Vermietung braucht kein AOC (in Ö auch nicht für Rundflüge mit max. 4-Sitzern)
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Wieso jetzt vier? Das ist doch gar nicht mehr national geregelt?
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Womöglich nicht mehr, habe mich damit zuletzt vor ein paar Jahren befasst; hatte mein UL auch in (m)einer GmbH.
Stimmt, die Beschränkung auf 4 Plätze ist in der aktuellen Fassung des LFG gefallen, AOC braucht man laut LFG trotzdem nicht; d.h. gewerblicher Transport mit UL ODER Rundflüge mit anderen Flugzeugen kein AOC.
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