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16. November 2014: Von Dirk Weske an Jürgen Papa
Hallo Zusammen,

für uns, die wir gerade über die Gründung einer HG in Norddeutschland nachdenken, stellt sich im Zusammenhang mit diesem Thread eine aktuelle Frage:

Gibt es - unabhängig von den vorstehend ausführlich diskutierten steuer- und haftungsrechtlichen Fragen - eigentlich gar kein Problem mit dem Thema "Vorschriften/Anforderungen zum gewerblichen Betrieb eines Luftfahrzeugs" (OPS-Manual & Co), wenn ein paar Privatleute eine GmbH oder UG nutzen, um an sich selbst zu verchartern oder zu vermieten ? In Deutschland scheint doch so ziemlich alles zum problem gemacht zu werden, also vermute ich auch hier einen Fallstrick ...

Hat da jemand - hoffentlich positive - Erfahrungen ?

Besten Dank im Voraus !
16. November 2014: Von Jens Baranowski an Dirk Weske
Hallo Dirk,
Das LBA hat unsere GbR nicht in die Luftfahrzeugrolle aufgenommen, sondern einen der Halter mit dem Zusatz Haltergemeinschaft. Damit ist eine Privatperson Halter des Flugzeugs.
Für die Steuer ist dieser LBA Modus uninteressant, die schaut sich den Gesellschaftsvertrag an.
damit ist das Thema "Firma hält Flugzeug = gewerblich" erledigt.
bei Fragen gerne auch per PN...
Gruß Jens
16. November 2014: Von B. Quax F. an Jens Baranowski
Eine GbR ist ja auch keine Juristische Person, kann z.B. auch kein Auto halten. Eine GmbH oder AG schon und wird auch so beim LBA eingtragen, gewerblich (im Sinne von AOC) wird es aber dadurch nicht.
16. November 2014: Von Dirk Weske an B. Quax F.
Björn, Jens - Danke, das war hilfreich. Wir verfolgen das Thema weiter und melden und ggf. per PN.

Grüsse, Dirk

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