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23. November 2014: Von _D_J_PA D. an Jens Baranowski

"Damit sind wir nach unseren Recherchen sicher kein gewerbliches Luftfahrtunternehmen."

kurze Frage: anhand welcher Kriterien wird denn bemessen, ob es sich um ein gewerbliches Unternehmen im Sinne eines AOCs handelt? Hast du vielleicht eine Quelle?

Besten Dank

23. November 2014: Von Flieger Max Loitfelder an _D_J_PA D.
AOC:
Gewerbliche BEFÖRDERUNG von Personen oder Sachen, zB Bedarfsflug, Paketdienst, Ambulanzflug.
Vercharterunf/Vermietung braucht kein AOC (in Ö auch nicht für Rundflüge mit max. 4-Sitzern)
23. November 2014: Von Lutz D. an Flieger Max Loitfelder
Wieso jetzt vier? Das ist doch gar nicht mehr national geregelt?
23. November 2014: Von Flieger Max Loitfelder an Lutz D.
Womöglich nicht mehr, habe mich damit zuletzt vor ein paar Jahren befasst; hatte mein UL auch in (m)einer GmbH.

Stimmt, die Beschränkung auf 4 Plätze ist in der aktuellen Fassung des LFG gefallen, AOC braucht man laut LFG trotzdem nicht; d.h. gewerblicher Transport mit UL ODER Rundflüge mit anderen Flugzeugen kein AOC.

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