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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. April 2014: Von Carsten G. an Jürgen Papa

Meine 2 Cent dazu (an der Stelle der Exclaimer: dieses ist keine steuerrechtliche Beratung)

1. Um vorsteuerabzugsberechtigt zu sein, brauche ich keine GmbH, eine GbR ist ausreichend. Diese muss dann für MwSt. "optieren". Dafür brauche ich nicht zum Notar. Die Gründungs- und laufenden Kosten sind deutlich niedriger als bei einer GmbH

2. bei der steuerlichen Betrachtung muss eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht dahinter stehen, man darf durchaus in einer Anlaufphase Verluste erwirtschaften, nach einer Zeit wird das als nicht mehr als steuerlicher Verlust akzeptiert. Das hängt stark vom lokalen Finanzamt ab.

3. Eine Rechnungsstellung (natürlich zzgl. MwSt.) für jeden Flug von der GbR an den Nutzer/Piloten sollte somit stattfinden.

4. Marketing-Aktivitäten unterstreichen das Interesse an der Umsatzgenerierung (Anzeigen PuF, Flieger-Magazin, Homepage, etc.)

3. April 2014: Von Wolfgang Lamminger an Carsten G.

und noch ein Aspekt, (ebenfalls keine steuerliche Beartung)

  • Offenlegungspflicht der GmbH beachten (wurde zwar für kleine GmbHs gelockert)
  • wenn alles wie geplant funktioniert:
    Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus der GmbH (Körperschaftssteuer) gegen zu versteuerndes Einkommen auf der privaten Ebene nicht gegeben; daher wäre einer "Mitunternehmerschaft" (GbR, KG) sicher der Vorzug zu geben, damit Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften
  • ich würde das Ganze auch - unter Beachtung verschiedener Szenarien - realistisch durchrechnen (lassen). Der vermeintliche positive Effekt zu Beginn kann am Ende zum Bummerang werden zB. Versteuerung des Gewinns aus den "Eigenleistungen" + 19 % MwSt., Verkauf + 19 % MwSt, Versteuerung eines mögl. Buchgewinns beim Verkauf, ...)
  • ich will nicht in Abrede stellen, dass dies dennoch eine nachdenkenswerte Möglichkeit ist, die Kosten für das Fliegen, zumindest teilweise, steuerlich geltend zu machen.
3. April 2014: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger
Viele Argumente zielen gegen die GmbH als Unternehmensform. Möchte zu Bedenken geben, dass auch eine britische Ltd. als günstigere Kapitalgesellschaft möglich ist.
3. April 2014: Von  an Achim H.
Eine GmbH gibt es aber auch als GmbH "light" - also als "UG". Ich hab' so eine für mein Redaktionsbüro. Sehr viel billiger und einfacher zu handeln.

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

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