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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. März 2015: Von  an Viktor Molnar
Da siehste mal. Ich würde am liebsten in NYC leben. Gelingt mir nur nicht ;-)
6. März 2015: Von  an 
so, jetzt möchte ich trotzdem mal einen köcher voll pfeile f. das BYLAS brechen.

ich nehme der einfachheit halber einmal bezug auf das bereits geschriebene, ansichten und meinungen etc.

das gesetz ist nunmal im raum und man muß damit drum rum leben.

aber lest selbst:

im jahr 2009, doch fast mehr als 10 jahren nach der trennung von meiner ex mit unserem kind, darauf folgenden unsäglichen umgangsverweigerungen durch mami und besonders oma, habe ich einen verbalen und bösen briefen begleitet einen krieg gegen diese beiden damen begonnen, mit ger. auseinandersetzungen vorher etc., sogar ein weit zurückliegender vorwurf des sexuellen mißbrauchs meiner tochter wurde mir vorgeworfen, nur damit ich keinen umgang verlangen kann. daß sich da gewaltiger ärger aufstaut, liegt im bereich des menschlichen. meine briefe und verbalen attacken gingen ziemlich unter die gürtellinie, auch von der gegenseite kam schlamm zurück. schließlich wurde ich von omchen angezeigt mit verschiedenen zur last gelegten vorwürfen.

fazit vom ganzen: im jahr 2009 wurde ich wegen beleidung, stellung ungerechtfertigter anträge etc. zu 165 tagessätzen verurteilt. lust auf berufung hatte ich keine.

nachdem im september 2009 meine lizenzverlängerung anstand, stelle ich den entsprechenden antrag auf verlängerung. das BYLAS bat mich zu einem gespräch hierüber und wir erörterten den sachverhalt. nachdem ich das urteil dem BYLAS übergeben hatte, wurde festgestellt, daß die verurteilung nicht auf verkehrsrechtliche vergehen zurückzuführen sind, sondern im familiären bereich liegen. hier muß ich dem verständnis der damaligen mitarbeiter respekt zollen.

vereinbart wurde, daß ein med-psych. gutachten eines AMC dem BYLAS ausreichen würde um die lizenz und züp wieder in den grünen bereich zu rücken.

gesagt getan - 2012 - nach einer kleinen odysee bin ich gezüppt, ge-med.pchyed....und alles ist in ordnung.

was ich hier in philips fall an einer fast unüberwindlichen hürde sehe ist die verbundenheit zu einer verkehrsrechtlichen straftat "full treatment" also: benebelt gefahren, benebelt unfall gebaut, benebelt unerlaubt entfernt, erwischt und geköpft nach züp-vorschrift eben.

man kann dem behördenleiter vorschlagen, ob er eine möglichkeit sähe, eine entsprechendes gutachten zu akteptieren, erstmal eine befr. züp nur f. den tower-dienst, nicht ppl etc, die fahrerlaubnis ruht eh.

in diesem fall muß man sein haupt mit asche bestreuen....der LA-leiter ist im heimvorteil....aber vielleicht lohnt es sich ja, diesen vorschlag über einen anwalt oder selber ausgearbeitet vorzulegen und den antrag zu stellen. mehr als ablehnen kann er ja nicht. im antrag auf die berufl. perspektive hinweisen, daß man nun der gemeinschaft zur last fällt, weil kein anderer beruf ergriffen wurde.

nur mal so als denkanstoß!


mfg
ingo fuhrmeister
life aus dubai vom swimmingpool
6. März 2015: Von Roland Schmidt an 

life aus dubai vom swimmingpool

Das bringt etwas Licht in die von Lutz hinterfragten Vertriebsstrukturen deiner Firma ;-)

6. März 2015: Von  an Roland Schmidt
nun ja...ich habe gestern eine begrenzte einweihungsparty für mein bescheidenes büro im 122 stock auf 5000 qm gegeben, ist doch alles preiswerter als in D, nur AED 1.250.000,-- pro woche an miete für einrichtung, büro, sklaven und unbegrenzten gespielinnen aus aller herren länder. das ausgearbeitete sparpaket hat sich integriert!

in allah we trust
all others pay cash
in advance...

vom pool wie immer
ingo fuhrmeister
6. März 2015: Von Richard Georg an 
mir hat mal in einem Gespräch als Vorstand eines Vereins ein sehr berüchtigter Leiter einer Luftfahrtbehörde, er ist schon im Ruhestand erklärt:
Wenn er sofort nach dem Führerscheinentzug zu mir kommt, dann werte ich das als Charakterstärke und wenn sonst Nichts vorliegt kann er damit rechnen in 4 Wochen wieder zu fliegen.
Erfahre ich es aber auf dem Dienstweg dann fliegt er mindestens solange nicht wie der Führerschei weg ist.
Oder wie wir sagen: Wie mann in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.
In einem mir bekannten Fall aus der kürzeren Vergangenheit sollte der Kandidat dann, nachdem er die MPU beim TÜV bestanden hatte und seinen Führerschein wieder hatte ans AMC nach Fürstenfeldruck, was er nicht mehr gemacht hat. Aber UL dürfte er noch fliegen.
6. März 2015: Von Matthias Schwarz an Jan Brill
Hallo Jan Brill,

danke für diesen Artikel über die ZUP, den ich interessiert gelesen habe. Ich denke wie die meisten Kollegen wohl ähnlich über den deutschen Amtsschimmel und bin im besonderen über die Willkür verärgert, mit der einige Landesbehörden in das Leben anderer Menschen eingreifen, wo dieselben Vergehen andernorts - oder in anderen Berufsgruppen - völlig "ungesühnt" bleiben. Denn selbst, wenn man die ZUP als (weltweit einzigartiges) Mittel zur Eignungsfeststellung einer Person für eine bestimmte Berufsart anerkennen will - der Hintergedanke dabei ist ja nicht völlig abwegig - sollte ein gewisses Minimum an "menschlichen Fehlern" immer angelegt werden, wie Sie selbst richtig schreiben. Jede/r hat auf seiner Arbeit weitestgehend Verantwortung für sich und andere, sei es der Zeitarbeiter am Fließband, der vielleicht sein Haarnetz nicht aufsetzt und damit die Gesundheit seiner Abnehmer gefährdet oder ein Mitarbeiter bei der Triebwerkskontrolle der LH. Würde ein Chirurg seine Zulassung verlieren, wenn er unter Alkoholeinfluß einen einmaligen Unfall außerhalb des OP's baut? Natürlich nicht. Ich bin sicher, auch ein Herr Greinert hat schon einmal falsch geparkt und damit belegt, das er nicht in der Lage ist, Recht und Gesetz im einfachen Maßstab zu folgen - aber wir im Luftfahrtsektor sind wohl keine Menschen, die eben manchmal Fehler begehen. Im Gegensatz hierzu stehen Personen im Dienst von Behörden und Justiz, die völlig außerhalb von Reglementierung und gesundem Menschenverstand schalten und walten und auch nach mehrfachen Missgriffen keine Konsequenzen fürchten müssen. Zum unterschiedlichen Maße, mit dem offensichtlich gemessen wird, hier eine kleine Anekdote:

Ich war letztes Jahr für einige Wochen als Freelancer in einem Rundflugunternehmen am Flugplatz Peenemünde tätig. Während meiner Zeit beobachtete ich diverse Verstöße gegen die geltenden Regelungen. Unter anderem wurden die Piloten zum Fälschen der Bordbücher angehalten, die Meldung über eine erfolgte Notlandung wurden nicht weitergeleitet, etc. Als ich erfuhr, dass das betreffende Unternehmen bereits seit Jahren ohne AOC fliegt, verließ ich die Firma wieder. Daraufhin räumte mein ehem. Chef mir meine Unterkunft, welche auf dem Firmengelände war, aus und enthielt mir meine persönlichen Sachen fast ein halbes Jahr vor. Im Rahmen der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen machte ich umfassende Aussagen zu den von mir erlebten Verstößen, welche laut mehrfacher Nachfrage auch an die zuständige Behörde weitergeleitet wurden. Bis heute reagiert das Ministerium in Meck-Pomm nicht auf meine Anfragen und zeigt scheinbar kein Interesse daran, dem Fall auch nur Nachzugehen.
6. März 2015: Von Jan Brill an Matthias Schwarz
Im Rahmen der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen machte ich umfassende Aussagen zu den von mir erlebten Verstößen, welche laut mehrfacher Nachfrage auch an die zuständige Behörde weitergeleitet wurden. Bis heute reagiert das Ministerium in Meck-Pomm nicht auf meine Anfragen und zeigt scheinbar kein Interesse daran, dem Fall auch nur Nachzugehen.


Hallo Herr Schwarz,

das könnte daran liegen, dass es im letzten Sommer keine entsprechenden Strafvorschriften gegen derartige Verstöße gab. Wir hatten darüber in P&F mal berichtet.

Bis zur Neufassung der LuftPersV und LuftVO im Dezember 2014 konnten Sie in Deutschland munter gegen die EU-Verordnungen 1178/2011 und 800/2013 verstoßen und kein Richter konnte Ihnen dafür eine Geldstrafe oder auch nur eine OWI aufdrücken, da es keine entsprechende Strafandrohung gab.

Da sind gerade unter AOC (oder halt auch ohne!) wirklich wilde Sachen passiert...

Noch Fragen?

viele Grüße
Jan Brill
7. März 2015: Von Matthias Schwarz an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

danke für die Antwort. Das ist natürlich Schade - aber kommerzielles Fliegen ohne AOC? Eine Firma aus Nähe Mainz musste (unter nicht ganz vergleichbaren Bedingungen) erst im letzten oder vorletzten Jahr einige hundertausend Euro Strafe zahlen, da diese ihre Maschinen ohne AOC zur gewerblichen Beförderung benutzt hatte. Wie gesagt, es ist doch Schade, mit welcher Willkür die dt. Behörden schalten und walten können.
7. März 2015: Von Horst Metzig an Matthias Schwarz

Jeder Fluglotse hat eine psychologische Eignungsüberprüfung gemacht, darunter wird auch geprüft, ob der Kandidat unter Stress und Zeitdruck arbeiten kann. Das ganze jetzt in Frage zu stellen ist zweifelhaft. Auch das Flugsicherungsunternehmen hat sich für den Verbleibt des Kandidaten ausgesprochen.

Ich habe die ZÜP bei der EASA in deren Rechtsabteilung prüfen lassen, die Antwort zusammengefasst:" Allerdings muss sichergestellt sein, das die Vorschrift der ZÜP keine zusätzlichen, über die in der Verordnung EU Nr. 1178/2011festgelegten Anforderungen an die Erteilung von Pilotenlizenzen über diesen Mass weiter beschränken."




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8. März 2015: Von Gustav HOLDOSI an Jan Brill

ZÜP-frei - Fliegen mit einer österreichischen EASA-Lizenz - ohne Bespitzelung!

Schluss mit der Behördenwillkür - für grenzenlosen Zusammenhalt - PPL (A) und SPL Ausflaggen nach Österreich


Mit der sogenannten ZÜP bespitzelt man "legal" in unerhörter Art und Weise, unter der fadenscheinigen Begründung Terrorismus verhindern zu wollen, Deutsche als unbescholtene Inhaber von EASA-Zivilluftfahrerausweisen.

Durch "freiwilligen Zwang" (ansonsten droht Lizenzentzug) wird mittels selbst gestelltem Antrag bei Erwerb oder Verlängerung der Pilotenscheine eine Überprüfung durch alle verfügbaren deutschen Quellen, wie

  • Polizeivollzugsbehörden der Länder
  • Verfassungsschutzbehörden der Länder
  • Bundeskriminalamt
  • Zollkriminalamt
  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Bundesnachrichtendienst
  • Militärischer Abschirmdienst
  • Stasi-Unterlagenbehörde
  • Ausländerzentralregister
  • Ausländerbehörden
  • Flugplatzbetreiber
  • Luftfahrtunternehmen
  • ArbeitgeberGeheimdienste in Deutschland

antragskonform erreicht.


FÜR WEN IST AUSFLAGGEN AUS DEUTSCHLAND INTERESSANT? KANN ICH DAMIT DIE ZÜP LEGAL VERMEIDEN?

Ja, die deutsche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz ist legal vermeidbar:

  • für deutsche Staatsbürger als Ersterwerber einer Pilotenlizenz
  • für deutsche Staatsbürger, welche eine deutsche UL-Lizenz besitzen
  • für deutsche Staatsbürger mit noch bestehenden (auch nationalen) Piloten-Lizenzen

KANN ICH WECHSELN, AUCH WENN ICH SCHON EINE DEUTSCHE EASA-PART-FCL-LIZENZ BESITZE?

Eine Umschreibung einer bestehenden deutschen JAR-FCL- oder EASA-Part-FCLLizenz ist einfach und legal möglich.

Auskunft: Mit einer österreichischen EASA-Lizenz können Sie vollkommen legal in Deutschland fliegen - ohne Verpflichtung eine ZÜP beantragen zu müssen!

Der Versuch der deutschen Politik europaweit eine EURO-ZÜP einzuführen ist in Brüssel am Widerstand der restlichen EU-Mitgliedsstaaten gescheitert.

Siehe auch: ZÜP-frei fliegen

Nähere Information unter Berücksichtigung persönlicher Umstände gerne unter: info@motorflugunion.at

8. März 2015: Von Peter Paul an Gustav HOLDOSI
das ganze geht auch in UK alles ohne ZUP ganz easy umschreiben und der ganze Mull ist erledigt
8. März 2015: Von Tobias Schnell an Peter Paul
Bevor die Euphorie zu groß wird - nicht vergessen: An viele Flughäfen braucht man (wenn man dort gebased ist) einen Flughafenausweis, um überhaupt in die Nähe seines Flugzeugs zu kommen.

Da geht ohne ZÜP gar nichts, egal welches Land die Lizenz ausgestellt hat.

Tobias
8. März 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Muss man doch bei der Einreise in die USA auch ausfüllen: "ich plane keine terroristischen Aktivitäten".

Muss unglaublich wirkungsvoll sein, der Absatz..
8. März 2015: Von Erik N. an Flieger Max L.oitfelder
Ja, ist er, weil sie dich dort, im Gegensatz zu hier, ohne Amwalt für Wochen festsetzen können, wenn sie glauben, dass du beim Ausfüllen gelogen hast.
9. März 2015: Von Markus Doerr an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +3.00 [3]
Es gibt ja noch besser Ansätze.
Ich hab mir da so ein Amulett machen lassen. Das hilft gegen Terroranschläge und Bären. !00% Wirkung.
Seit ich es habe (2005) habe ich weder einen Bärenangriff noch jedwede Art von Terror ertragen müssen. Somit ist nach 10 Jahren bewiesen, dass es funktioniert. Ist auch billiger als Sicherheitskontrollen.
Sowas sollte man verpflichtend vorschreiben und schon ist das Problem gelöst.

:-)
9. März 2015: Von Wolff E. an Tobias Schnell
Hallo, "ohne ZÜP geht gar nichts, da man ohne ZÜP nicht ans Flugzeug kommt". Stimmt so aus meiner Sicht nicht. Wenn ich als z.B. Spanier nach Stuttgart mit meiner Malibu fliege, habe ich keine ZÜP. Und ich komme mit Sicherheit wieder zu meinem Flugzeug, nach den ich das Flughafengelände verlassen habe. In EDDF geht das auch ohne "ZÜP", es reicht die Pilotenlizenz. Und diese kann auch aus "wer-weiß-woher" sein. Und ZÜP kennt so ziemlich niemand ausserhalb Deutschlands. Und die kommen alle zu Ihrem Flugzeug.

Allein diese Tatsache zeigt doch schon, wie "kurzsichtig" diese ZÜP ist. Aber wie sagt Hagen Rether? "was rege ich mich auf"....
9. März 2015: Von Erik N. an Wolff E.
Zumal die Frage, ob man "an den Flieger kommt", ja auch nicht wirklich von der ZÜP abhängig ist. Es geht erkennbar auch ohne:

https://www.faz.net/aktuell/politik/frankfurter-flughafen-offenes-tor-fuer-terroristen-13469744.html
9. März 2015: Von Roland Schmidt an Erik N.

Der Artikel in der FAZ ist doch weltfremd, so einen Aufwand würde kein Terrorist betreiben - und auf die Idee, Google Earth zu benutzen muss man ja auch erst einmal kommen ;-)

9. März 2015: Von Erik N. an Roland Schmidt
Bist du sicher ? Nicht alle von denen sind hirnlose Spacken, ich fürchte, ein paar können auch Internet.
Angesichts solcher Vorkommnisse ist es allerdings wirklich Realsatire, jemandem wie Philipp Ullrich faktisch Berufsverbot zu erteilen, in dem man ihm wegen fehlender ZÜP keinen Zugang zum Flughafengelände erteilt.
9. März 2015: Von Alexander Callidus an Roland Schmidt
Naja, so habe ich mir auch als Ortsfremder die kostenlose Parkmöglichkeit am Flughafen gesucht. Als Terrorist wäre das doch das Erste.
9. März 2015: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]
Moin, ich glaube, Du musst groß und deutlich "IRONIE" dazuschreiben, damit das auch wirklich jeder so versteht....
9. März 2015: Von Peter Schneider an Guido Warnecke
"Waere jemand getoetet worden, waere der Mann im Knast."

schon den Fall Otto Wiesheu vergessen?
9. März 2015: Von Guido Warnecke an Peter Schneider
Peter: da hast Du mich erwischt...

Ist schon ein paar Jahre her und wuerde (vielleicht) so wieder nicht vorkommen.

Bin aber nicht sicher. Edathy & Co.

Happy Landings,
Guido
9. März 2015: Von Tobias Schnell an Wolff E.
Wenn ich als z.B. Spanier nach Stuttgart mit meiner Malibu fliege, habe ich keine ZÜP

Deshalb schrieb ich "wenn man dort gebased ist". Die örtlichen Gegebenheiten sind natürlich überall unterschiedlich, aber z.B. an meiner Base (EDNY) hätte ich ohne Flughafenausweis keine Chance, an unsere Vereinsflugzeuge zu kommen. Und nein, das ist keine Vereins-Regelung, sondern ergibt sich aus dem Layout des Sicherheitsbereichs an der Stelle.

Tobias
9. März 2015: Von Lutz D. an Hofrat Jürgen Hinrichs
Hallo Hans,

als ob sich dieses Thema für Ironie, geäußert durch einen Beamten (sic!) eignete!
...die Macht und das Recht, die Tyrannei und die Freiheit, der Aberglaube und das Wissen...

...der Widerstreit setzt sich auch hier fort und Du musst Deine Seite wählen!

Wähle mit Bedacht!

Dein Ludovico Settembrini



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