Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

6. März 2015: Von Matthias Schwarz an Jan Brill
Hallo Jan Brill,

danke für diesen Artikel über die ZUP, den ich interessiert gelesen habe. Ich denke wie die meisten Kollegen wohl ähnlich über den deutschen Amtsschimmel und bin im besonderen über die Willkür verärgert, mit der einige Landesbehörden in das Leben anderer Menschen eingreifen, wo dieselben Vergehen andernorts - oder in anderen Berufsgruppen - völlig "ungesühnt" bleiben. Denn selbst, wenn man die ZUP als (weltweit einzigartiges) Mittel zur Eignungsfeststellung einer Person für eine bestimmte Berufsart anerkennen will - der Hintergedanke dabei ist ja nicht völlig abwegig - sollte ein gewisses Minimum an "menschlichen Fehlern" immer angelegt werden, wie Sie selbst richtig schreiben. Jede/r hat auf seiner Arbeit weitestgehend Verantwortung für sich und andere, sei es der Zeitarbeiter am Fließband, der vielleicht sein Haarnetz nicht aufsetzt und damit die Gesundheit seiner Abnehmer gefährdet oder ein Mitarbeiter bei der Triebwerkskontrolle der LH. Würde ein Chirurg seine Zulassung verlieren, wenn er unter Alkoholeinfluß einen einmaligen Unfall außerhalb des OP's baut? Natürlich nicht. Ich bin sicher, auch ein Herr Greinert hat schon einmal falsch geparkt und damit belegt, das er nicht in der Lage ist, Recht und Gesetz im einfachen Maßstab zu folgen - aber wir im Luftfahrtsektor sind wohl keine Menschen, die eben manchmal Fehler begehen. Im Gegensatz hierzu stehen Personen im Dienst von Behörden und Justiz, die völlig außerhalb von Reglementierung und gesundem Menschenverstand schalten und walten und auch nach mehrfachen Missgriffen keine Konsequenzen fürchten müssen. Zum unterschiedlichen Maße, mit dem offensichtlich gemessen wird, hier eine kleine Anekdote:

Ich war letztes Jahr für einige Wochen als Freelancer in einem Rundflugunternehmen am Flugplatz Peenemünde tätig. Während meiner Zeit beobachtete ich diverse Verstöße gegen die geltenden Regelungen. Unter anderem wurden die Piloten zum Fälschen der Bordbücher angehalten, die Meldung über eine erfolgte Notlandung wurden nicht weitergeleitet, etc. Als ich erfuhr, dass das betreffende Unternehmen bereits seit Jahren ohne AOC fliegt, verließ ich die Firma wieder. Daraufhin räumte mein ehem. Chef mir meine Unterkunft, welche auf dem Firmengelände war, aus und enthielt mir meine persönlichen Sachen fast ein halbes Jahr vor. Im Rahmen der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen machte ich umfassende Aussagen zu den von mir erlebten Verstößen, welche laut mehrfacher Nachfrage auch an die zuständige Behörde weitergeleitet wurden. Bis heute reagiert das Ministerium in Meck-Pomm nicht auf meine Anfragen und zeigt scheinbar kein Interesse daran, dem Fall auch nur Nachzugehen.
6. März 2015: Von Jan Brill an Matthias Schwarz
Im Rahmen der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen machte ich umfassende Aussagen zu den von mir erlebten Verstößen, welche laut mehrfacher Nachfrage auch an die zuständige Behörde weitergeleitet wurden. Bis heute reagiert das Ministerium in Meck-Pomm nicht auf meine Anfragen und zeigt scheinbar kein Interesse daran, dem Fall auch nur Nachzugehen.


Hallo Herr Schwarz,

das könnte daran liegen, dass es im letzten Sommer keine entsprechenden Strafvorschriften gegen derartige Verstöße gab. Wir hatten darüber in P&F mal berichtet.

Bis zur Neufassung der LuftPersV und LuftVO im Dezember 2014 konnten Sie in Deutschland munter gegen die EU-Verordnungen 1178/2011 und 800/2013 verstoßen und kein Richter konnte Ihnen dafür eine Geldstrafe oder auch nur eine OWI aufdrücken, da es keine entsprechende Strafandrohung gab.

Da sind gerade unter AOC (oder halt auch ohne!) wirklich wilde Sachen passiert...

Noch Fragen?

viele Grüße
Jan Brill
7. März 2015: Von Matthias Schwarz an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

danke für die Antwort. Das ist natürlich Schade - aber kommerzielles Fliegen ohne AOC? Eine Firma aus Nähe Mainz musste (unter nicht ganz vergleichbaren Bedingungen) erst im letzten oder vorletzten Jahr einige hundertausend Euro Strafe zahlen, da diese ihre Maschinen ohne AOC zur gewerblichen Beförderung benutzt hatte. Wie gesagt, es ist doch Schade, mit welcher Willkür die dt. Behörden schalten und walten können.
7. März 2015: Von Horst Metzig an Matthias Schwarz

Jeder Fluglotse hat eine psychologische Eignungsüberprüfung gemacht, darunter wird auch geprüft, ob der Kandidat unter Stress und Zeitdruck arbeiten kann. Das ganze jetzt in Frage zu stellen ist zweifelhaft. Auch das Flugsicherungsunternehmen hat sich für den Verbleibt des Kandidaten ausgesprochen.

Ich habe die ZÜP bei der EASA in deren Rechtsabteilung prüfen lassen, die Antwort zusammengefasst:" Allerdings muss sichergestellt sein, das die Vorschrift der ZÜP keine zusätzlichen, über die in der Verordnung EU Nr. 1178/2011festgelegten Anforderungen an die Erteilung von Pilotenlizenzen über diesen Mass weiter beschränken."




   Back      Slideshow
      
Forward   
1 / 2

EASA1JEPG.jpg




4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang