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5. März 2015: Von Erik N. an Christof Edel
Christof, genau so ist es. Wo normalerweise Gerichte Maßnahmen gegen Alkoholsünder entscheiden, wird im Falle der ZÜP die Ebene der Gerichte verlassen, und es auf die Ebene von Verwaltungsbeamten verlegt. Meine Frage war ja, kann den Philipp nicht den Weg der gerichtlichen Instanzen gehen, anders ausgedrückt, sind denn alle Instanzen ausgeschöpft ?
5. März 2015: Von Lutz D. an Erik N.
Du siehst glaube ich, den Punkt nicht. Natürlich ist der Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Aber das kann er sich sparen. Denn die Behörde hat gesetzlich gehandelt. Unmenschlich, nicht sachgerecht - a
aber gesetzlich.
Gegen ein schlechtes Gesetz hilft der Rechtsweg nunmal nicht.
5. März 2015: Von Roland Schmidt an Lutz D.
Gegen ein schlechtes Gesetz hilft der Rechtsweg nunmal nicht.

Es sei denn, das BVerfG kippt das Gesetz bzw. schreibt dem Gesetzgeber etwas in seine to do liste. Wie ich Sibylle verstanden habe, steht das Urteil des BVerfG zur ZUP noch aus.

Oder es wird zumindest ein nicht hinreichend bestimmter Rechtsbegriff in einem Gesetz durch ein Gericht "konkretisiert" (z. B. "Zweifel an der Zuverlässigkeit in diesem Sinne liegen regelmäßig dann vor, wenn....")

5. März 2015: Von Lothar Ka an Roland Schmidt
Nur dürfte dies Phillip und Kollegen auch nicht helfen. ...

Bereits vor der ZÜP für Piloten gab es eine Sicherheitsüberprüfung für alle, die in den Sicherheitsbereich eines Flugplatzes wollen, dh einen Flughafen Ausweis brauchen
5. März 2015: Von Roland Schmidt an Lothar Ka
Direkt helfen vielleicht nicht. Sie "wissen" dann aber zumindest, ob das Volk es als richtig und gerecht erachtet, was ihnen widerfahren ist. Ich befürchte nur - das ist an anderer Stelle schon angesprochen worden -, dass es den größten Teil des Volkes schlichtweg im günstigen Fall nicht interessiert.

5. März 2015: Von Fliegerfreund Uwe an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

bei den Waffenbesitzern wurde auch noch in der Vergangenheit unterschieden zwischen Jägern und Waffensammlern/Sportschützen. Jäger erst bei der zweiten Sufffahrt ab 60 Tagesätze der Schein gelocht, beim Sammler schon bei 40 Tagessätze. Das hat man nun einheitlich auf 60 Tagessätze angehoben.

Bei Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften auch bei einer geringeren Strafe alles futsch.

5. März 2015: Von Fliegerfreund Uwe an 

Jeder ist mal in einer psychischen Ausnahmesituation, und jeder macht mal einen Fehler - und alle Menschen, die ICH kenne, haben auch schon dicke Fehler gemacht. Bei der Vorgeschichte von Philipp und in Anbetracht der Tatsache, dass er aktiv daran gearbeitet hat, seine Probleme in den Griff zu bekommen, ist die eisenharte und unerbittliche Konsequenz der Behörde (selbst wenn sie "formal" richtig sein sollte) nur mit UNMENSCHLICH zu beschreiben.

Das sehe ich anders, es darf keine Ausnahmesituation geben. Jeder weiß VORHER was im Fall der Fälle auf IHN zukommt..Ende der Fahnenstange. Soll heißen, wenn er komplett die Kontrolle verliert, ist ihm alles andere in diesem Moment egal. DAS DARF NICHT SEIN...Frage ist für mich halt die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wenn ich nur an die ganzen "langhaarigen Bombenleger" am Frankfurter Flughafen denke die am Vorfeld rumlaufen, kann mir keiner erzählen das es da eine 55 Tagessatz Regel zum Arbeitsverbot gibt.

5. März 2015: Von Fliegerfreund Uwe an B. Quax F.

Geltende Rechtsprechung und der Grundsatz der Gleichbehandlung bei gleich gelagerten Fällen seien hier genannt. Daran ist eine Behörde absolut gebunden.

Das würde mich ja interessieren, ist allen anderen Piloten und ZÜP Inhabern diese nach einer Alkoholfahrt (Fahrverbot 12 Monate) entzogen wurden? Oder nicht allen?

Mir sind zwei Fälle bekannt wo die ZÜP nicht entzogen wurde. Der eine hatte über 2 vom anderen weiß ich es nicht! Also muß die Latte da anders hängen!

5. März 2015: Von Malte Höltken an Lutz D.
Muß der Beamte, der die ZÜP bearbeitet eigentlich seinerseits auch geZÜPt sein?
5. März 2015: Von Roland Schmidt an Malte Höltken
Der hat einen Eid abgelegt. Darüber hinaus können ihm ebenfalls Sanktionen in einem Disziplinarverfahren blühen, auch bei groben Verfehlungen im Privatbereich - bis zur "Entlassung aus dem Dienst". Es sind also durchaus Parallelen erkennbar ;-)

5. März 2015: Von Malte Höltken an Roland Schmidt
Also mit dem Eid "Ich werde kein Terrorist werden" könnte ich auch leben, anstelle der ZÜP.
5. März 2015: Von Richard Bieber an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]
Beamtenstaat eben, wie das alte Rom anno 300 nach Christus. Kurz vor dem endgültigen Zerfall.
Wie viele Bundestagsabgeordnete sind eigentliche KEINE Beamte? Ist das das repräsentierte Volk? Auweiowei.
Ein erheblicher Teil der alltäglichen Staatsgewalt läuft an der Demokratie vorbei durch die Hände von Beamten.
Man muss halt aufpassen wen man da alle vier Jahre wählt!
Und danke Otto (Schily, SPD), alter Fuchs! Mit der ZÜP haste uns richtig eine reingewürgt!
Aber mit Terroristen hatte der ja so seine Erfahrungen...
Und die CDU und schon gar nicht die CSU machen Anstalten die ZÜP aufzulösen. Nur die FDP hatte dagegen gemeckert, das ist Geschichte...den Grünen ist es glaube ich gänzlich egal. Also von unseren großteils verbeamteten Volksvertretern ist gar keine Besserung zu erwarten.
Bleibt als Hoffnung Europa. Und die Schützenhilfe in Sache Demokratie von Staaten die das schon eine ganze Weile länger ausüben als die BRD seit 1949 und die ehem. DDR seit 1990.
5. März 2015: Von Achim H. an B. Quax F. Bewertung: +2.00 [2]
Das würde mich ja interessieren, ist allen anderen Piloten und ZÜP Inhabern diese nach einer Alkoholfahrt (Fahrverbot 12 Monate) entzogen wurden? Oder nicht allen?

Ich kenne einen sehr ähnlichen Fall, eigentlich sogar fast identisch, vor 2 Jahren in einem etwas liberaleren Bundesland. Dort wurde bei 1,8 Promille der Führerschein für 1 Jahr entzogen. Der Betroffene (auch mit x Lizenzen ausgestattet, die zum Broterwerb dienen) hat das RP sofort kontaktiert, die Sachlage geschildert und die Vorgehensweise beratschlagt. Man ist dann übereingekommen, dass er den PPL freiwillig zurückschicken möge und nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis den PPL zurückfordern könne.

Das wurde exakt so durchgeführt und der Betroffene hat alle seine Lizenzen wieder und dabei sein Leben auch vollständig umgekrempelt. ZUP (verwaltet von derselben Behörde) war zu keinem Zeitpunkt ein Thema.

Unterschied: in der Behörde saßen Menschen und keine Unmenschen mit totalitärer Grundhaltung.
5. März 2015: Von Erik N. an Achim H.
Vielleicht war der Unterschied auch der Umgang dieses Jenigen mit der Sache - proaktiv auf das RP zugegangen.... Wir gesagt, ich teile die grundsätzliche Kritik an der ZÜP, aber sehe es eher wie Fliegerfreund Uwe: Wenn der Job von diesen Dingen abhängt, finde ich muss man halt vorsichtiger mit sowas umgehen. Ist vielleicht leichter gesagt als getan, aber im Endeffekt läufts darauf hinaus, so blöde das ist.
5. März 2015: Von Othmar Crepaz an Richard Bieber
Hoffnung Europa? Da fürchte ich eher, dass die EU diesen Unsinn (ZÜP) übernimmt und flächendeckend einführt.
5. März 2015: Von  an Fliegerfreund Uwe Bewertung: +3.00 [3]
Uwe,

ja, in der idealen Welt "darf das nicht sein". Ich halte diese "ideale Welt" allerdings für eine Illusion.
Noch mal: Niemand wurde geschädigt, außer einer Leitplanke. Der Fehler rechtfertigt, dass man 12 mInate nicht Auto fahren darf, meinetwegen auch 12 Monate nicht fliegen – die VERNICHTUNG einer beruflichen Existenz rechtfertigt er nicht.

Es gibt jede Menge Fälle, in denen Leuten die beruflich auf das Auto angewiesen sind, eine Chance gegeben wurde. Dass die Härte des Gesetzes in diesem Fall so gnadenlos durchschlägt halte ich für unmenschlich.
5. März 2015: Von Achim H. an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]
Vielleicht war der Unterschied auch der Umgang dieses Jenigen mit der Sache - proaktiv auf das RP zugegangen....

So etwas macht mir Angst. Wenn die Behörden mich nur leben lassen wenn ich freundlich bin und mit Blumen komme, sprich alles nur noch Willkür ist, dann will ich ehrlich gesagt in einem anderen Land leben.

Der Unterschied zwischen "Ermessenssache" und "Willkür" ist ziemlich subtil und der "Missbrauch" sehr nahe.
5. März 2015: Von  an Achim H.
... die Frage ist nur: in welchem? Bleiben wohl nur ein paar skandinavische. Und, was das betrifft, USA.
5. März 2015: Von Lutz D. an 
Oh, ich glaube, Achim und ich kennen da noch ein Land etwas näher ganz gut.
5. März 2015: Von Roland Schmidt an Lutz D.

Ihr macht mich echt neugierig, aber jetzt bitte nicht Ägypten ;-)

Okay, wenn ich jetzt nochmal darüber nachdenke....kann man da auch Experimentals registrieren, die nicht in diesem Land gebaut wurden?

5. März 2015: Von  an Lutz D.
Holland? Frankreich? Spanien kann kaum gemeint sein ... deren Bürkratie stelle ich mir furchterrende vor. Außerdem will ich in kein Land, wo man schon für die Platzrunde einen Flugplan braucht ...
5. März 2015: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]
Ich ziehe sicherlich nicht deswegen um, weil es irgendwo mehr fliegerische Freiheiten gibt. Das Leben hat viele Aspekte und die GA ist nur ein (ziemlich unwichtiger) davon.

Bei der ZUP geht es um viel mehr. Da werden Grundrechte, die uns die Alliierten nach 1945 mit dem Holzhammer eingetrichtert haben, ausgehöhlt und der Bürger wird wieder zum Objekt staatlicher Willkür. Deutschland und seinen willfährigen Beamten ist nicht zu trauen, auch heute nicht.
5. März 2015: Von Lutz D. an 
Le roi, la loi, la liberté!
5. März 2015: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Achim, das würde ich auch nie tun - jedenfalls nicht wegen der GA. Wird es mir zu stressig - höre ich auf zu fliegen. Mir fallen auch noch genug andere Sachen ein ...
5. März 2015: Von Viktor Molnar an 
USA wäre fast das Letzte, wo ich auf Dauer leben möchte, aus verschiedensten Gründen. Kanada, Australien usw. jederzeit, aber nicht USA, so, wie die Verhältnisse sind. Da ist der diskutierte ZÜP-Fall noch harmlos. Fliegen kann man auch woanders ganz gut.

Vic

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