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5. März 2015: Von Fliegerfreund Uwe an B. Quax F.

Geltende Rechtsprechung und der Grundsatz der Gleichbehandlung bei gleich gelagerten Fällen seien hier genannt. Daran ist eine Behörde absolut gebunden.

Das würde mich ja interessieren, ist allen anderen Piloten und ZÜP Inhabern diese nach einer Alkoholfahrt (Fahrverbot 12 Monate) entzogen wurden? Oder nicht allen?

Mir sind zwei Fälle bekannt wo die ZÜP nicht entzogen wurde. Der eine hatte über 2 vom anderen weiß ich es nicht! Also muß die Latte da anders hängen!


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