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5. März 2015: Von Fliegerfreund Uwe an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

bei den Waffenbesitzern wurde auch noch in der Vergangenheit unterschieden zwischen Jägern und Waffensammlern/Sportschützen. Jäger erst bei der zweiten Sufffahrt ab 60 Tagesätze der Schein gelocht, beim Sammler schon bei 40 Tagessätze. Das hat man nun einheitlich auf 60 Tagessätze angehoben.

Bei Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften auch bei einer geringeren Strafe alles futsch.


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