so, jetzt möchte ich trotzdem mal einen köcher voll pfeile f. das BYLAS brechen.
ich nehme der einfachheit halber einmal bezug auf das bereits geschriebene, ansichten und meinungen etc.
das gesetz ist nunmal im raum und man muß damit drum rum leben.
aber lest selbst:
im jahr 2009, doch fast mehr als 10 jahren nach der trennung von meiner ex mit unserem kind, darauf folgenden unsäglichen umgangsverweigerungen durch mami und besonders oma, habe ich einen verbalen und bösen briefen begleitet einen krieg gegen diese beiden damen begonnen, mit ger. auseinandersetzungen vorher etc., sogar ein weit zurückliegender vorwurf des sexuellen mißbrauchs meiner tochter wurde mir vorgeworfen, nur damit ich keinen umgang verlangen kann. daß sich da gewaltiger ärger aufstaut, liegt im bereich des menschlichen. meine briefe und verbalen attacken gingen ziemlich unter die gürtellinie, auch von der gegenseite kam schlamm zurück. schließlich wurde ich von omchen angezeigt mit verschiedenen zur last gelegten vorwürfen.
fazit vom ganzen: im jahr 2009 wurde ich wegen beleidung, stellung ungerechtfertigter anträge etc. zu 165 tagessätzen verurteilt. lust auf berufung hatte ich keine.
nachdem im september 2009 meine lizenzverlängerung anstand, stelle ich den entsprechenden antrag auf verlängerung. das BYLAS bat mich zu einem gespräch hierüber und wir erörterten den sachverhalt. nachdem ich das urteil dem BYLAS übergeben hatte, wurde festgestellt, daß die verurteilung nicht auf verkehrsrechtliche vergehen zurückzuführen sind, sondern im familiären bereich liegen. hier muß ich dem verständnis der damaligen mitarbeiter respekt zollen.
vereinbart wurde, daß ein med-psych. gutachten eines AMC dem BYLAS ausreichen würde um die lizenz und züp wieder in den grünen bereich zu rücken.
gesagt getan - 2012 - nach einer kleinen odysee bin ich gezüppt, ge-med.pchyed....und alles ist in ordnung.
was ich hier in philips fall an einer fast unüberwindlichen hürde sehe ist die verbundenheit zu einer verkehrsrechtlichen straftat "full treatment" also: benebelt gefahren, benebelt unfall gebaut, benebelt unerlaubt entfernt, erwischt und geköpft nach züp-vorschrift eben.
man kann dem behördenleiter vorschlagen, ob er eine möglichkeit sähe, eine entsprechendes gutachten zu akteptieren, erstmal eine befr. züp nur f. den tower-dienst, nicht ppl etc, die fahrerlaubnis ruht eh.
in diesem fall muß man sein haupt mit asche bestreuen....der LA-leiter ist im heimvorteil....aber vielleicht lohnt es sich ja, diesen vorschlag über einen anwalt oder selber ausgearbeitet vorzulegen und den antrag zu stellen. mehr als ablehnen kann er ja nicht. im antrag auf die berufl. perspektive hinweisen, daß man nun der gemeinschaft zur last fällt, weil kein anderer beruf ergriffen wurde.
nur mal so als denkanstoß!
mfg
ingo fuhrmeister
life aus dubai vom swimmingpool