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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. März 2015: Von Viktor Molnar an 
USA wäre fast das Letzte, wo ich auf Dauer leben möchte, aus verschiedensten Gründen. Kanada, Australien usw. jederzeit, aber nicht USA, so, wie die Verhältnisse sind. Da ist der diskutierte ZÜP-Fall noch harmlos. Fliegen kann man auch woanders ganz gut.

Vic
5. März 2015: Von  an Viktor Molnar
Da siehste mal. Ich würde am liebsten in NYC leben. Gelingt mir nur nicht ;-)
6. März 2015: Von  an 
so, jetzt möchte ich trotzdem mal einen köcher voll pfeile f. das BYLAS brechen.

ich nehme der einfachheit halber einmal bezug auf das bereits geschriebene, ansichten und meinungen etc.

das gesetz ist nunmal im raum und man muß damit drum rum leben.

aber lest selbst:

im jahr 2009, doch fast mehr als 10 jahren nach der trennung von meiner ex mit unserem kind, darauf folgenden unsäglichen umgangsverweigerungen durch mami und besonders oma, habe ich einen verbalen und bösen briefen begleitet einen krieg gegen diese beiden damen begonnen, mit ger. auseinandersetzungen vorher etc., sogar ein weit zurückliegender vorwurf des sexuellen mißbrauchs meiner tochter wurde mir vorgeworfen, nur damit ich keinen umgang verlangen kann. daß sich da gewaltiger ärger aufstaut, liegt im bereich des menschlichen. meine briefe und verbalen attacken gingen ziemlich unter die gürtellinie, auch von der gegenseite kam schlamm zurück. schließlich wurde ich von omchen angezeigt mit verschiedenen zur last gelegten vorwürfen.

fazit vom ganzen: im jahr 2009 wurde ich wegen beleidung, stellung ungerechtfertigter anträge etc. zu 165 tagessätzen verurteilt. lust auf berufung hatte ich keine.

nachdem im september 2009 meine lizenzverlängerung anstand, stelle ich den entsprechenden antrag auf verlängerung. das BYLAS bat mich zu einem gespräch hierüber und wir erörterten den sachverhalt. nachdem ich das urteil dem BYLAS übergeben hatte, wurde festgestellt, daß die verurteilung nicht auf verkehrsrechtliche vergehen zurückzuführen sind, sondern im familiären bereich liegen. hier muß ich dem verständnis der damaligen mitarbeiter respekt zollen.

vereinbart wurde, daß ein med-psych. gutachten eines AMC dem BYLAS ausreichen würde um die lizenz und züp wieder in den grünen bereich zu rücken.

gesagt getan - 2012 - nach einer kleinen odysee bin ich gezüppt, ge-med.pchyed....und alles ist in ordnung.

was ich hier in philips fall an einer fast unüberwindlichen hürde sehe ist die verbundenheit zu einer verkehrsrechtlichen straftat "full treatment" also: benebelt gefahren, benebelt unfall gebaut, benebelt unerlaubt entfernt, erwischt und geköpft nach züp-vorschrift eben.

man kann dem behördenleiter vorschlagen, ob er eine möglichkeit sähe, eine entsprechendes gutachten zu akteptieren, erstmal eine befr. züp nur f. den tower-dienst, nicht ppl etc, die fahrerlaubnis ruht eh.

in diesem fall muß man sein haupt mit asche bestreuen....der LA-leiter ist im heimvorteil....aber vielleicht lohnt es sich ja, diesen vorschlag über einen anwalt oder selber ausgearbeitet vorzulegen und den antrag zu stellen. mehr als ablehnen kann er ja nicht. im antrag auf die berufl. perspektive hinweisen, daß man nun der gemeinschaft zur last fällt, weil kein anderer beruf ergriffen wurde.

nur mal so als denkanstoß!


mfg
ingo fuhrmeister
life aus dubai vom swimmingpool
6. März 2015: Von Roland Schmidt an 

life aus dubai vom swimmingpool

Das bringt etwas Licht in die von Lutz hinterfragten Vertriebsstrukturen deiner Firma ;-)

6. März 2015: Von  an Roland Schmidt
nun ja...ich habe gestern eine begrenzte einweihungsparty für mein bescheidenes büro im 122 stock auf 5000 qm gegeben, ist doch alles preiswerter als in D, nur AED 1.250.000,-- pro woche an miete für einrichtung, büro, sklaven und unbegrenzten gespielinnen aus aller herren länder. das ausgearbeitete sparpaket hat sich integriert!

in allah we trust
all others pay cash
in advance...

vom pool wie immer
ingo fuhrmeister
6. März 2015: Von Richard Georg an 
mir hat mal in einem Gespräch als Vorstand eines Vereins ein sehr berüchtigter Leiter einer Luftfahrtbehörde, er ist schon im Ruhestand erklärt:
Wenn er sofort nach dem Führerscheinentzug zu mir kommt, dann werte ich das als Charakterstärke und wenn sonst Nichts vorliegt kann er damit rechnen in 4 Wochen wieder zu fliegen.
Erfahre ich es aber auf dem Dienstweg dann fliegt er mindestens solange nicht wie der Führerschei weg ist.
Oder wie wir sagen: Wie mann in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.
In einem mir bekannten Fall aus der kürzeren Vergangenheit sollte der Kandidat dann, nachdem er die MPU beim TÜV bestanden hatte und seinen Führerschein wieder hatte ans AMC nach Fürstenfeldruck, was er nicht mehr gemacht hat. Aber UL dürfte er noch fliegen.

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