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31. Juli 2012: Von Achim H. an M. S.
Interessant, damit bestätigt die DGAC, dass ein Platz, der laut AIP nur französisch funkt, einen "Luftraum" darstellt. Das passt wiederum genau zur Formulierung der ICAO, nachdem Englisch ausreicht für Lufträume und international angeflogene Plätze, die als solche ausgewiesen sind.

Schon lustig, die Franzosen machen momentan alles um ausländische Flieger fernzuhalten. Erst stellen sie die Zollabfertigung ein um die Briten abzuhalten und jetzt verlangen sie noch einen Spracheintrag, den wir nicht bekommen können.
31. Juli 2012: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Vor allem bestätigt die Aussage, dass es den Frranzosen in der Tat um die LP geht, und nicht um irgendein (nicht existierendes?) sprechfunkzeugnis (wie der gute Frank hypotisierte)! Die Frage lautet also: wie kommt man als halbwegs passabel französisch sprechender Ausländer mit vertretbarem Aufwand an die LP (zur Not auf einem separaten Stück Papier und nicht in der Lizenz). Wäre ja noch OK, wenn man (wohlgemerkt: nur diejenigen, die gerne auf FR-only-Plätzen fliegen wollen) zukünftig z.B. alle vier Jahre mal nach Le Touquet , Colmar o.ä. reinschneien müsste, um dort einen kleinen Schnack mit irgend einem Fluglehrer zu halten. Besser aber wäre, wenn dieses ganze Gedöns mit den LP-Einträgen (ausser Englisch) zukünftig auf gewerbliche Flüge beschränkt würde. Das ist nämlich das Kernproblem: dass bei ICAO-Regelungen meist keinerlei Unterscheidung zwischen gewerblich und privat gemacht wird, was dann zu unverhältnismäßigen Anforderungen fühert. Aber für ICAO gibt es nur den zivilen Luftverkehr und fertig. Da differenzieren die einzelnen Behörden (sogar EASA) deutlich mehr; aber wenn etwas von der ICAO kommt, dann sagen die behörden schlicht: "Ist ne Vorgabe von ICAO, die wir lediglich umsetzen".
31. Juli 2012: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Naja, genau betrachtet gibt es schon gute Gründe, einem nicht die Sprache sprechenden Piloten die Teilnahme am Luftverkehr zu verweigern. Früher war das nicht so wild, jetzt steht es im Fokus und wir werden wohl nicht mehr zur alten "Regelung" zurückkommen.

Allerdings hat der Mischverkehr auch Probleme. In Deutschland ist immer ein Flugleiter da, der kann den englischen und deutschen Funk in der Platzrunde koordinieren aber in Frankreich spielt es sich air/air ab und es gibt sehr viele Piloten, die tatsächlich kein Englisch verstehen. Solange ein Franzose ohne englische Sprachkenntnisse fliegen darf, kann man en/fr als air-air nicht rechtfertigen.

Wie man beim Unfall in Bremgarten gesehen hat, hilft die Anwesenheit eines Flugleiters auch nicht immer um zwischen deutschem und englischem Sprechfunk zu vermitteln.

Meine bescheidene Meinung: machen wir es wie die Schweizer -- Sprechfunk nur noch auf Englisch. Die Generation, die kein Schulenglisch hatte, findet sich immer seltener im Cockpit. Der IFR-Sprechfunk in Deutschland muss bereits zwingend auf Englisch erfolgen. Das hätte auch noch einen großen Vorteil: weniger überflüssiges Gelaber auf den Funkfrequenzen, wenn die Leute in einer Fremdsprache sprechen müssen :) Mann kennt es von der Deutschen Bahn "Wir erreichen in Kürze München-Hauptbahnhof mit Anschluss nach ... vergessen Sie Ihr Gepäck nicht beim Aussteigen ... heute im Bordrestaurant empfehlen wir ..." wird zu "ve vill shortly arrive München".
31. Juli 2012: Von Richard G. Müller an Philipp Tiemann

Liebe Freunde, wollen wir es noch etwas komplizierter machen.

in meinem Allgemeinem Sprechfunkzeugnis für Flugfunk steht:

"Er ist berechtigt den Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle ausüben."

Demnach darf ich keinen Sprech- und Navigationsfunkdienst machen wenn ich mit einem nicht deutsch zugelassenen Flugzeug, z. B. N-Registriert fliege?

31. Juli 2012: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Nur noch Englisch im Sprechfunk? In Frankreich? Völlig unrealistisch. Ich ziehe es vor, realistische Lösungen des Problems zu suchen. Zwei habe ich genannt. Und nochmal zu der ersten: wir reden hier von der Abwicklung des Sprechfunks an einem kleinen, französischen Provinzplatz. Da gibt es keine allzu komplexen Verkehrssituationen. Da reicht in der Tat das Beherrschen einiger Phrasen (sowie ein kleines bisschen allgemeines Französischverständnis) aus, ohne dass das irgendwie "gefährlich" wird. Und dass der Unfall in Bremgarten im Wesentlichen die Schuld des Flugleiters, und nicht des Piloten war, wurde ja bereits amtlich festgestellt.
31. Juli 2012: Von  an Frank Naumann

Daß die FAA ein restricted radio telephony operator certificate für Flüge ins Ausland ausstellt,

Die FCC ist Aussteller, nicht die FAA.

ist meines Wissens eine reine Serviceleistung für die Piloten, damit diese sich im Ausland nicht mit Kontrolleuren herumstreiten müssen.

Nein. Die US-Vorschriften VERPFLICHTEN zum Mitführen des Funksprechzeugnisses bei Flügen außerhalb der USA. Mit "Serviceleistung" und der damit implizierten Freiwilligkeit hat das nichts zu tun. Ein FAA Ramp Check im Ausland, falls es so etwas gibt, würde es verlangen. (Nebenbei: Fürs Flugzeug muss es auch ein Radio Permit geben - im Ausland).

Dieses separate Funkerzeugnis wird deshalb auch erst nach Lizenzerteilung quasi als Zugabe ausgestellt, und auch das soweit ich weiß nur auf Antrag.

Stimmt. Ich möchte trotzdem mal wissen, wie viele Lisa-Piloten das Ding in der Tasche haben...

31. Juli 2012: Von Lutz D. an 
Ich habe keine FAA Lizenz, aber mir wurde gesagt, da steht nur "english proficient" drin, ohne Angabe eines Levels. - Ist das eigentlich ICAO konform und wird das im Zweifel von deutschen oder französischen Behörden anerkannt werden? Gibt es da schon Erfahrungen. Alles wie in Schilda. Allerdings: Eingebrockt haben uns die LP Verpflichtungen diesmal federführend die Ammis und Briten, die haben das bei der ICAO maßgeblich betrieben.
31. Juli 2012: Von M. S. an Achim H.
Und siehe da, es kam heute gleich die nächsten Antworten:

"Bonjour,

La reconnaissance de la compétence linguistique en langue française peut dans certains cas exceptionnel résulter de l'analyse du dossier (c'est notamment le cas pour les pilotes dont le français est la langue maternelle). Mais selon toute vraisemblance pour pouvoir attester de façon précise d'un niveau il vous faudra vous inscrire à un examen FCL 1.028 en langue française.

Je vous invite à prendre contact avec Madame Pellicer en copie de ce mail qui vous pourra vous inscrire à la prochaine session.

Cordialement"

Diese hat mir dann folgendes Formular geschickt (im Anhang auch als PDF) - Hervorhebungen von mir - insbesondere werde ich nachfragen, was es mit der Art der Lizenz zutun hat:

DIRECTION DE LA SECURITE DE L'AVIATION CIVILE (DSAC)
FORMULAIRE DE CANDIDATURE A L'EXAMEN
CONTROLE DE COMPETENCES LINGUISTIQUES (OACI)
LANGUE FRANÇAISE (FCL 1.028 )
(Arrêté du 24/04/07)
JAN 2010 1 / 2
Lire les instructions au verso avant de remplir
Renseigner ce formulaire électronique puis l'Imprimer à l'aide du bouton en haut de 1ère page
La présente fiche d'inscription est à retourner avant la date de clôture (le cachet de la poste faisant foi) à :
DGAC - DSAC/PN/EXA
A l'attention de Mme Pellicer – 50 rue Henri Farman 75720 PARIS CEDEX 15
(Courriel : examen-pratique-fcl1028@aviation-civile.gouv.fr)
1) Paiement redevance :
Chèque bancaire N° : de : € Banque :
Mandat N° : Date :
2) Etat Civil : (Les renseignements portés ci-dessous concernant votre état civil doivent être strictement conformes à vos pièces d'identité.)
Civilité : Nom de naissance Nom d'épouse :
Prénom(s) :
Date de naissance : Ville de Naissance :
E-Mail : Nationalité : Téléphone :
Adresse : Autre Tél. :
Télécopie :
Code postal: Ville : Pays :
3) CENTRE ET DATE D'EXAMENS
FCL 1.028 IFR FCL 1.028 VFR
Centre : Centre :
Date souhaitée* : Date souhaitée* :
La liste des centres est disponible sur : https://www.developpement-durable.gouv.fr/Inscriptions-aux-controles-de.html
Les examens de compétences linguistiques langue française sont organisés à la fin des journées d’examens de langue
anglaise.
* : le calendrier des dates d’examens est disponible sur la page suivante :
https://www.developpement-durable.gouv.fr/Calendrier-des-sessions-FCL1-028.html

Remarque : pour plus d’information sur les compétences linguistiques, veuillez consulter la page suivante : https://www.developpement-durable.gouv.fr/Inscriptions-aux-controles-de.html

1 - REDEVANCES D'EXAMENS : (FCL1.028 VFR : 75 € FCL1.028 IFR : 100 €)
Les titres de paiement, chèques bancaires ou mandats devront être libellés à l'ordre du Régisseur d'avances et de recettes de la DSAC. Le titre de paiement devra être obligatoirement joint à la fiche de candidature (répéter au dos du chèque, le Nom, le Prénom du candidat et l'examen présenté).
En application de l'article R. 611-4 - IV du code de l'aviation civile, les demandeurs d'emploi sont exonérés de la redevance sous réserve de joindre au dossier d'inscription l'original de «l'historique de demandeur d'emploi » délivré, tamponné et signé par le pôle Emploi, datant de moins d'un mois.

2 - INSCRIPTION
La clôture des inscriptions est 15 jours avant la date du contrôle. Aucune candidature déposée hors délais ne sera acceptée. Tout dossier incomplet, mal libellé, ou non conforme sera rejeté sans appel.

3 - PIECE A JOINDRE OBLIGATOIREMENT AU DOSSIER
Copie d'une pièce officielle d'identité récente (Carte nationale d'identité, passeport, permis de conduire)
4 - CONTROLE DE COMPETENCES LINGUISTIQUES LANGUE FRANCAISE (FCL1.028)
(Extrait du § FCL1.028)

A la date du 5 mars 2008, tout titulaire d'une licence professionnelle de pilote d'avions ou candidat à une telle licence doit prouver qu'il est capable de parler et de comprendre la langue utilisée dans les communications radiotéléphoniques, au moins au niveau 4 de l'échelle d'évaluation des compétences linguistiques figurant en appendice 1 au FCL 1.028 et conformément aux spécifications relatives aux compétences linguistiques y figurant.
Quand les privilèges de la licence sont exercés dans les espaces aériens où l'usage de la langue française est requis, le titulaire de la licence doit faire la preuve au moins d'un niveau 4 en cette langue.

Quand les privilèges des compétences linguistiques sont exercés selon les règles du vol à vue, cette preuve consiste en la réussite aux deux épreuves fixées par l'arrêté du 24 avril 2007 fixant le régime de l'examen d'aptitude linguistique en langue française ou anglaise selon les règles de vol à vue.

Quand les privilèges des compétences linguistiques sont exercés selon les règles du vol aux instruments, cette preuve consiste en la réussite aux deux épreuves orales de l'examen fixé par l'arrêté du 27 janvier 2000 modifié relatif au régime de l'examen
d'aptitude à la langue française pour les navigants de l'aéronautique civile, candidats à la qualification de vol aux instruments.

La durée de validité de la mention de compétence linguistique est de :
- 3 ans pour les pilotes ayant démontré un niveau de compétence égal au niveau 4 ;
- 6 ans pour les pilotes ayant démontré un niveau de compétence égal au niveau 5 ;
- illimitée pour les pilotes ayant démontré un niveau de compétence au moins égal au niveau 6.
Aucun résultat n'est donné par téléphone.
Les résultats sont disponibles sur Internet :
https://candidat-oceane.aviation-civile.gouv.fr/oceaneprt/toLoginCandidat.action

DÉCLARATIONS ET ENGAGEMENTS

Je soussigné(e) certifie sur l'honneur l'exactitude des renseignements portés sur le présent formulaire de candidature. Je reconnais que tout usage de faux, fausse déclaration émise, fraude ou tentative de fraude constitue un délit passible de poursuites et entraîne automatiquement l'annulation des bénéfices de mon admission éventuelle.
Je déclare être informé(e) que le dépôt du présent dossier entraîne de ma part l'acceptation des règlements des examens et je m'engage à ne solliciter aucun retrait de dossier, modification ultérieure d'inscription, remboursement, ou report.

Signature du candidat A , le"

Übrigens, ganz spannend sind die Statistiken für Englisch - in F scheint man das wohl a) Ernst zu nehmen und b) in einem Test einfach ein Niveau festzustellen, nicht dieses Pass oder Fail wie bei uns:

https://www.developpement-durable.gouv.fr/Presentation-FCL-1-028,10267.html

https://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/stat_globales_FCL1028.pdf

Es gibt 20 Punkte, ab 18 Punkte hat man Lvl 6 und es wird ein fiktiver Flug durchgegangen während 25min:

https://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/Ex_1028_VFR_Vol_Fictif.pdf

EDIT: Ich habe keine Ahnung, wieso das mit dem PDF nicht funktioniert - bei Interesse leite ich es gerne weiter.


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FCL1.028_FR.pdf
Adobe PDF | 57.0 kb | Details

Formular Frankreicht


31. Juli 2012: Von Achim H. an M. S.
Sehr schön, danke Mathias!

Jetzt stellt sich noch die Frage: in welcher Form wird das Niveau beschieden und wie ist das kompatibel mit einer deutschen Lizenz?

Ist natürlich nervig, dass man das alle 3 Jahre wiederholen muss bei Niveau 4. Ich muss bereits mein ganzen Leben nach den diversen Ablaufdaten meiner x Berechtigungen planen...
31. Juli 2012: Von Achim H. an Lutz D.
Lutz, die Amis sind hier in der Tat schludrig und schreiben nur "English proficient" drauf. Das ist ohne Angabe des ICAO-Niveaus und Gültigkeit. Daher wird das vom LBA auch nicht anerkannt bei der Eintragung in die deutsche Lizenz. Im Anhang ein Foto der Rückseite der Lizenz.


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FAA_PPL_Backside.jpg

31. Juli 2012: Von M. S. an Achim H.
Ja, schauen wir mal . Ich nehme mal an, du bekommst F-typisch ein buntes Zertifikat.

Ansonsten sollte man aber wirklich überlegen, Lvl 6 dort zu machen, kostet nur EUR 75 für VFRler und ist wirklich easy. Also wer in D Lvl 4 schafft, sollte auch in F Lvl 6 schaffen

(siehe Beispiele, die leider auch falsches Englisch enthalten - man erkläre mir bitte die Bedeutung folgenden Funkspruchs:

F: - En finale, signalez que le voyant de niveau bas d’essence s’est allumé et que vous ne souhaitez pas remettre les gaz.

Engl. Beispiel:

FGPCZ, I am on final runway 09. I would not like to go around because my low level fuel warning light went on.)
31. Juli 2012: Von Achim H. an M. S.
FGPCZ, I am on final runway 09. I would not like to go around because my low level fuel warning light went on.)

Wenn Du das mit dem korrekten französischen Akzent aussprichst, dann klingt das wieder gut :-)

Laut schriftlicher Aussage vom LBA (siehe früheres Posting) werden ausländische Level 6 Zertifikate anerkannt. Ob das allerdings mit einem Englisch Level 6 von der DGAC funktioniert, weiß ich nicht. War wahrscheinlich nicht Sinn der Erfinder.
31. Juli 2012: Von M. S. an Achim H.
You made my day!

EDIT: Wohl wahr - dann muss mal wohl doch nach UK, um dort günstig an den CAA-Schrieb zu kommen.
31. Juli 2012: Von  an Lutz D.

Ich habe keine FAA Lizenz, aber mir wurde gesagt, da steht nur "english proficient" drin, ohne Angabe eines Levels. - Ist das eigentlich ICAO konform und wird das im Zweifel von deutschen oder französischen Behörden anerkannt werden?

Die FAA hat offiziell festgelegt, dass der Eintrag mindestens Level 4 nachweist. Und zwar lebenslang ohne weitere Prüfung. Eine wechselseitige Anerkennung von Sprachnachweisen gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Es ist ja wohl auch nicht davon auszugehen, dass etwa eine britische Behörde in der Lage ist, den Ansprüchen einer deutschen Behörde in Sachen Prüfung der Englischkenntnisse gerecht zu werden. Das MUSS ein deutscher Amtmann besser können.

Aber: Wer mit einem US-Schein in Frankreich fliegt, kann/muss den US-Sprachnachweis haben. Wer mit einem D-Schein in Frankreich fliegt, bringt den Englisch-Sprachnachweis aus Deutschland mit usw.

31. Juli 2012: Von Peter Schneider an Achim H.
Schludrig kann man so nicht sagen. Im FSDO füllt man ja Formulare aus, unterhält sich mehr oder weniger lang mit dem FSDO-officer, etc. Das gilt als sprachlicher Nachweis. Das war schon so bevor bei uns die Sprachtest umgesetzt wurden. Daher nimmt der Eintrag "english proficient" darauf (zumindest auf meinem Plastikkärtchen von 2001) keine Rücksicht. Nur auf dem früheren Papierschnipsel stand das nicht drauf.
31. Juli 2012: Von Achim H. an Peter Schneider
Die ICAO-Vorgaben erfordern mehr als ein "English proficient" nach kurzem Gespräch. Es gilt den Level anhand vereinbarter Kriterien der Sprachbeherrschung festzulegen sowie das Datum der Wiederholungsprüfung bei Level< 6. Die Amis haben schon immer lebenslang gültige Scheine ausgestellt und wollten dieses Prinzip nur wegen der Language Proficiency Sache wohl nicht aufgeben.
31. Juli 2012: Von Frank Naumann an Philipp Tiemann
Vor allem bestätigt die Aussage, dass es den Frranzosen in der Tat um die LP geht, und nicht um irgendein (nicht existierendes?) sprechfunkzeugnis (wie der gute Frank hypotisierte)!

Offenbar betrachten die Franzosen eine ICAO-konforme language proficiency und ein ITU-konformes Funkerzeugnis als ein und dasselbe. So war es zwar von der ICAO nie gemeint, das erklärt aber die Mißverständnisse zwischen deutschen Piloten und französischen Kontrolleuren.

Spannend wird die ganze Sache noch einmal dann, wenn die opting-out-Fristen ablaufen und die "Commission Regulation No 1178/2011" auch in Frankreich unmittelbar geltendes Recht wird, auf das man sich auch als Ausländer berufen kann:

"Aeroplane ... pilots required to use the radio telephone shall not exercise
the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in
either English or the language used for radio communications involved in the flight."



31. Juli 2012: Von  an Achim H.

Die ICAO-Vorgaben erfordern mehr als ein "English proficient" nach kurzem Gespräch. Es gilt den Level anhand vereinbarter Kriterien der Sprachbeherrschung festzulegen sowie das Datum der Wiederholungsprüfung bei Level< 6. Die Amis haben schon immer lebenslang gültige Scheine ausgestellt und wollten dieses Prinzip nur wegen der Language Proficiency Sache wohl nicht aufgeben.

Die Amis haben schon immer in Ihren Vorschriften stehen, dass der Inhaber einer Lizenz "able to read, speak, write, and understand the English language" sein muss. Das beinhaltet implizit die Erfüllung der ICAO-Forderungen. Also haben die Amis das getan, was jedes ICAO-Mitglied tun kann, einen differences report abgegeben und gesagt: Diese Voraussetzung erfüllt den Sinn der ICAO-Bestimmung und also ist jeder US-Pilot "von selbst" language proficient in Englisch, weil er sonst keinen US-Schein hätte. Auf Nachfrage, wie gut denn diese Englisch-Kenntnisse im ICAO-Level-System seien, lautete die Antwort: Level 4.

Und wir wollen uns jetzt ernsthaft beschweren, dass ein Land diesen Unsinn mal vernünftig regelt - und nicht möglichst bürokratisch?

31. Juli 2012: Von Achim H. an 
Und die Anforderung der Nachprüfung haben sie an die Fluglehrer beim BFR delegiert?
31. Juli 2012: Von Lutz D. an Frank Naumann
...seufz....ceterum censeo...auch im englischen kann "or" bedeuten "bzw.". Und so ist es auch gemeint. Und so wird es auch ausgelegt werden, jede Wette.
31. Juli 2012: Von Frank Naumann an Lutz D.
"either...or" kann man mit "beziehungsweise" übersetzen? Das wäre mir neu, auch dem Brandenburger Luftamt kommt "entweder...oder" plausibler vor. Was das Amt leider, und da haben wieder Sie Recht, nicht daran hindert, von einer "unklaren Formulierung" zu sprechen. Was bitte ist an "either...or" unklar, liebe Amtmänner aus Brandenburg?
31. Juli 2012: Von Lutz D. an Frank Naumann
Zur Sicherheit im Oxford (english-english) nachgeguckt, da steht dann als Übersetzungsmöglichkeit drin: "as desired". - wie ich weiter oben ausführte, muss man aber vor allem teleologisch rangehen: nur das Verständnis, dass man für die genutzte Sprache ein LP braucht, kann intendiert gewesen sein. - nur zur Sicherheit: ich wünschte, es wäre anders!
31. Juli 2012: Von  an Achim H.
Die Anforderung zur Nachprüfung wird ignoriert. Genauso wie die Anforderung, dass bei der Landung eines Flugzeugs ein mit den Brandschutzmitteln vertrauter Mensch anwesend sein muss. Und vieles mehr. Das darf ein ICAO-Mitglied nämlich. Wollen muss es allerdings...
31. Juli 2012: Von RotorHead an Lutz D.
Na klar... und wer nach China fliegt muss Mandarin und Kantonesisch können - wenigstens Level 4. Guter Witz!
1. August 2012: Von Lutz D. an RotorHead
Ist das wirklich so schwer zu begreifen - wenn Du die Sprachen benutzen willst, JA. Sonst NEIN, dann reicht englisch.

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