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31. Juli 2012: Von Lutz D. an 
Ich habe keine FAA Lizenz, aber mir wurde gesagt, da steht nur "english proficient" drin, ohne Angabe eines Levels. - Ist das eigentlich ICAO konform und wird das im Zweifel von deutschen oder französischen Behörden anerkannt werden? Gibt es da schon Erfahrungen. Alles wie in Schilda. Allerdings: Eingebrockt haben uns die LP Verpflichtungen diesmal federführend die Ammis und Briten, die haben das bei der ICAO maßgeblich betrieben.
31. Juli 2012: Von Achim H. an Lutz D.
Lutz, die Amis sind hier in der Tat schludrig und schreiben nur "English proficient" drauf. Das ist ohne Angabe des ICAO-Niveaus und Gültigkeit. Daher wird das vom LBA auch nicht anerkannt bei der Eintragung in die deutsche Lizenz. Im Anhang ein Foto der Rückseite der Lizenz.


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FAA_PPL_Backside.jpg

31. Juli 2012: Von  an Lutz D.

Ich habe keine FAA Lizenz, aber mir wurde gesagt, da steht nur "english proficient" drin, ohne Angabe eines Levels. - Ist das eigentlich ICAO konform und wird das im Zweifel von deutschen oder französischen Behörden anerkannt werden?

Die FAA hat offiziell festgelegt, dass der Eintrag mindestens Level 4 nachweist. Und zwar lebenslang ohne weitere Prüfung. Eine wechselseitige Anerkennung von Sprachnachweisen gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Es ist ja wohl auch nicht davon auszugehen, dass etwa eine britische Behörde in der Lage ist, den Ansprüchen einer deutschen Behörde in Sachen Prüfung der Englischkenntnisse gerecht zu werden. Das MUSS ein deutscher Amtmann besser können.

Aber: Wer mit einem US-Schein in Frankreich fliegt, kann/muss den US-Sprachnachweis haben. Wer mit einem D-Schein in Frankreich fliegt, bringt den Englisch-Sprachnachweis aus Deutschland mit usw.

31. Juli 2012: Von Peter Schneider an Achim H.
Schludrig kann man so nicht sagen. Im FSDO füllt man ja Formulare aus, unterhält sich mehr oder weniger lang mit dem FSDO-officer, etc. Das gilt als sprachlicher Nachweis. Das war schon so bevor bei uns die Sprachtest umgesetzt wurden. Daher nimmt der Eintrag "english proficient" darauf (zumindest auf meinem Plastikkärtchen von 2001) keine Rücksicht. Nur auf dem früheren Papierschnipsel stand das nicht drauf.
31. Juli 2012: Von Achim H. an Peter Schneider
Die ICAO-Vorgaben erfordern mehr als ein "English proficient" nach kurzem Gespräch. Es gilt den Level anhand vereinbarter Kriterien der Sprachbeherrschung festzulegen sowie das Datum der Wiederholungsprüfung bei Level< 6. Die Amis haben schon immer lebenslang gültige Scheine ausgestellt und wollten dieses Prinzip nur wegen der Language Proficiency Sache wohl nicht aufgeben.
31. Juli 2012: Von  an Achim H.

Die ICAO-Vorgaben erfordern mehr als ein "English proficient" nach kurzem Gespräch. Es gilt den Level anhand vereinbarter Kriterien der Sprachbeherrschung festzulegen sowie das Datum der Wiederholungsprüfung bei Level< 6. Die Amis haben schon immer lebenslang gültige Scheine ausgestellt und wollten dieses Prinzip nur wegen der Language Proficiency Sache wohl nicht aufgeben.

Die Amis haben schon immer in Ihren Vorschriften stehen, dass der Inhaber einer Lizenz "able to read, speak, write, and understand the English language" sein muss. Das beinhaltet implizit die Erfüllung der ICAO-Forderungen. Also haben die Amis das getan, was jedes ICAO-Mitglied tun kann, einen differences report abgegeben und gesagt: Diese Voraussetzung erfüllt den Sinn der ICAO-Bestimmung und also ist jeder US-Pilot "von selbst" language proficient in Englisch, weil er sonst keinen US-Schein hätte. Auf Nachfrage, wie gut denn diese Englisch-Kenntnisse im ICAO-Level-System seien, lautete die Antwort: Level 4.

Und wir wollen uns jetzt ernsthaft beschweren, dass ein Land diesen Unsinn mal vernünftig regelt - und nicht möglichst bürokratisch?

31. Juli 2012: Von Achim H. an 
Und die Anforderung der Nachprüfung haben sie an die Fluglehrer beim BFR delegiert?
31. Juli 2012: Von  an Achim H.
Die Anforderung zur Nachprüfung wird ignoriert. Genauso wie die Anforderung, dass bei der Landung eines Flugzeugs ein mit den Brandschutzmitteln vertrauter Mensch anwesend sein muss. Und vieles mehr. Das darf ein ICAO-Mitglied nämlich. Wollen muss es allerdings...
1. August 2012: Von  an Achim H.

ist der mit dem schneuzer der prüfer?

mfg

ingo fuhrmeister

1. August 2012: Von Hubert Eckl an 
Wenn ich lese wie hier Einige der Deutschen Sprache im Schriftlichen (ohn)mächtig sind und ich das auf das (Fern)mündliche beziehen würde, dann wäre Manches an Anforderung zur Verhinderung von Sprachmissbrauch schon nicht mehr so absurd. )" Sie! glauben Sie bloß nicht wer ich bin! Sie Drilletant, Sie!)
1. August 2012: Von Richard G. Müller an Hubert Eckl

stellvertretend an die Runde,


habe soeben die 55. Berichtigung Luftrecht eingeordnet.

Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) § 2 Arten der Flugfunkzeugnisse

1. BZF II

2. BZF I

3. BZF E (für den Flugfunkdienst in englischer Sprache)

4. AZF

5. AZF E (für den Flugfunkdienst in englischer Sprache)

Unter Absatz 2

Erklärung, was mann mit dem jeweiligem Zeugnis darf!!!!


bitte selbst in der Verordnung weiterlesen


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