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1. August 2012: Von Hubert Eckl an 
Wenn ich lese wie hier Einige der Deutschen Sprache im Schriftlichen (ohn)mächtig sind und ich das auf das (Fern)mündliche beziehen würde, dann wäre Manches an Anforderung zur Verhinderung von Sprachmissbrauch schon nicht mehr so absurd. )" Sie! glauben Sie bloß nicht wer ich bin! Sie Drilletant, Sie!)
1. August 2012: Von Richard G. Müller an Hubert Eckl

stellvertretend an die Runde,


habe soeben die 55. Berichtigung Luftrecht eingeordnet.

Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) § 2 Arten der Flugfunkzeugnisse

1. BZF II

2. BZF I

3. BZF E (für den Flugfunkdienst in englischer Sprache)

4. AZF

5. AZF E (für den Flugfunkdienst in englischer Sprache)

Unter Absatz 2

Erklärung, was mann mit dem jeweiligem Zeugnis darf!!!!


bitte selbst in der Verordnung weiterlesen


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