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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. August 2012: Von RotorHead an Lutz D.
Nicht die Destination muss im Geltungsbereich von FCL liegen, sondern die Zulassung des Luftfahrzeugs. - Auch hier erkennt man, dass etliche Irrungen und Wirrungen vorliegen.
1. August 2012: Von Peter Schneider an Lutz D.
...seufz....ceterum censeo...auch im englischen kann "or" bedeuten "bzw.". Und so ist es auch gemeint. Und so wird es auch ausgelegt werden, jede Wette.

Kann, ansonsten heißt bzw. aber "respectively". Zumindest ist das im Bereich einer stringenten wissenschaftlichen Sprachregelung so. Im Bereich der Logik führt der Komparator "or" zu einem eindeutigen Ergebnis in den Schaltkreisen. ...Manchmal auch zum unerwünschten, wie die computerbedingten Unfälle der Airbusse belegen.
Na ja, mit dem Deutschtest muß ich mich nicht auseinandersetzen dank eintätowiertem Level 6. Wie kann eigentlich der Niederbayer oder der Schwob nachweisen, daß er in früher Kindheit deutschsprachig erzogen wurde...?
1. August 2012: Von Lutz D. an Peter Schneider
Hallo Peter,

das ist ja gegeben. Du brauchst nur entweder den einen oder den anderen LP Nachweis. Es geht darum, welche Bedingungen zu welchem Teil der oder-Funktion führen. Das ist ganz klar die benutzte Sprache. Und nicht etwa ein Aussuchen nach gusto des Piloten. Sprichst Du in Frankreich nur english, dann reicht english, sprichst Du nur französisch, dann reicht französisch. Zusätzlich gibt es Bedingungen, die festlegen, wann Du welche Sprache nutzen darfst.

Vg
Lutz
1. August 2012: Von Peter Schneider an Lutz D.
Hallo Lutz,

ich störe mich ja ungemein an der formalen Feststellung (eidesstattlich zu erklären), daß der Antragsteller "in der frühen Kindheit ohne formalen Unterricht...". Heißt, wenn die Mutti niederbayrisch spricht, das Kind anfängt Lalllaute zu artikulieren, etc., etc., soll das ein Nachweis sein, der allen Ernstes den Hirnen dieser EASA-Leute entsprungen ist? Das kann über die Hälfte irgendeiner Bevölkerung sicherlich nicht eidesstattlich versichern. Gilt für 70 philippinische wie auch für 50 "chinesische" Dialekte , für Südstaatler, Midwestler und Howdies. Aber das ist ja bereits länglich diskutiert worden. Zum Glück habe ich L6 englisch riskiert und gewonnen, so muß mir Mutti nicht das Donauschwäbisch bestätigen, das ich damals geprägt bekam. Ich kann dazu nur kommentieren, so ein Formular wie am Anfang dieses Treads ist ein großer Stuß.
Im neuesten "Sport Aviation" der EAA freut sich der Editor, daß 15.000 US-Piloten ihre Unterschriften an die FAA geschickt haben gegen ein Proposal zum Medical class III. Wieso sammeln wir Europäer nicht 50.000 Unterschriften gegen den Stuß der EASA??
1. August 2012: Von Lutz D. an Peter Schneider
Absolut, das ist auch totaler Stuß. Man kann sich eine ganze Menge an Beispielen ausdrücken, wie Leute mit Muttersprachlichem Deutsch-Niveau durch das an sich schon drangsalierende Raster fallen und zum Test müssen:

- Adoptivkinder. Wer auch nur am Tag zwei seiner Geburt nach Deutschland kam, der muss zur Prüfung.
- Diplomatenkinder
- Kinder mit Migrationshintergrund, selbst wenn in Deutschland geboren
- deutsche Literatur-Nobelpreisträger wie Herta Müller
usw. usw.

Aber das hat sich ja nun wohl hoffentlich erledigt, Ministerium und LBA werden dem einen Riegel vorschieben (PPL in D gemacht reicht. Bin nicht sicher, ob damit alle aufgefangen sind, aber zumindest viele).

Meines Erachtens ist die einzig angemessene Lösung eine eidesstaatliche Versicherung in eigener Sache, bei der man den Sprachlevel versichert. Das können Muttersprachler doch problemlos tun. Dann braucht man keinen Prüfer und auch sonst keinen Amtsschimmel.
1. August 2012: Von Sebastian Willing an Lutz D.
Im englischen Bereich wäre ein Test für 4-6 oder zumindest 4-5 schon eine echte Erleichterung. Momentan muss man 100(?) Euros hinblättern um den 5er Test machen zu dürfen und wenn es dann heißt "Nö" nochmal ein paar Scheinchen um zumindest 4 zu bekommen.
1. August 2012: Von  an Achim H.

ist der mit dem schneuzer der prüfer?

mfg

ingo fuhrmeister

1. August 2012: Von  an RotorHead

auf den dschunken/daus/galeeren haben wir immer die peitsche bekommen....siebenschwänzig mit angelhaken und bleigewichten...heeerrrrlich...

mfg

ingo fuhrmeister

1. August 2012: Von Hubert Eckl an 
Wenn ich lese wie hier Einige der Deutschen Sprache im Schriftlichen (ohn)mächtig sind und ich das auf das (Fern)mündliche beziehen würde, dann wäre Manches an Anforderung zur Verhinderung von Sprachmissbrauch schon nicht mehr so absurd. )" Sie! glauben Sie bloß nicht wer ich bin! Sie Drilletant, Sie!)
1. August 2012: Von Richard G. Müller an Hubert Eckl

stellvertretend an die Runde,


habe soeben die 55. Berichtigung Luftrecht eingeordnet.

Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) § 2 Arten der Flugfunkzeugnisse

1. BZF II

2. BZF I

3. BZF E (für den Flugfunkdienst in englischer Sprache)

4. AZF

5. AZF E (für den Flugfunkdienst in englischer Sprache)

Unter Absatz 2

Erklärung, was mann mit dem jeweiligem Zeugnis darf!!!!


bitte selbst in der Verordnung weiterlesen

1. August 2012: Von Peter Strasser an 
Servus allerseits, bin Segelflieger mit PPL, AZF, Level 4, gebürtiger Oberbayer und auch dortselbst aufgewachsen, beherrsche ich die bairische Sprache natürlich perfekt. Das wäre doch eine Gaudi, den geforderten deutschen Sprachtest im Stil der Filserbriefe (Ludwig Thoma) zu absolvieren. Karl Valentin hätte sicher auch seine Freude daran.


1. August 2012: Von  an Peter Strasser

wanns hier in bayern san, dann muß das bühlas die bayr. sprachprüfung abnehmen, eine bayr. funglitzentz außstellen und erlauben, daß sie oberbeirische blätze anfliegen und in bayr. fungen dürfen. angebl. existiert schon ein prüfungsfragenkatalog!

mfg

ingo fuhrmeister

1. August 2012: Von Hubert Eckl an 
Ja klar: "request entering ctr" hoast dann " deafe eini auf dei gmahte Wiesn?" und " report runway insight" hoast dann " Saxt wanst den Betong sixt" -" stay vmc" - " bleib bloß drausn aus der Suppn!"
1. August 2012: Von M. S. an Hubert Eckl
Hier nur die letzte Mail aus Frankreich, die wie ich finde sehr erhellend ist :-) (Hervorhebung von mir):

Bonjour,

Le texte que vous évoquez s'applique uniquement aux titulaires de licence française. Les pilotes privés français démontrent leur compétence linguistique en langue française lors du test en vol.

Comme vous détenez une licence allemande vous devez suivre les recommandations du LBA.

Le LBA peut, s'il le souhaite, reconnaitre un niveau de compétence linguistique en langue française délivré par l'autorité française et le porter sur votre licence.

Meilleures salutations.

###-MYBR-### ###-MYBR-###

Jean-François BRYSBAERT
Chef du Pôle Examens
DGAC / DSAC / PN
+33 1.58.09.43.67

2. August 2012: Von Lutz D. an M. S.
Evtl könnten DGAC und LBA ja ein gemeinsames Büro (zB Eisenbahnwagen in Compiegne?) einrichten, in dem ein deutscher Beamter die Ordnungsmäßigkeit der französischen Sprachprüfung überwacht. - ganz ehrlich: an diesem einen Punkt bräuchten wir mehr Europa. Akkreditierte Sprachprüfer bei der EASA und einheitliche Anforderungen. Und am besten gleich englisch für den gesamten Luftraum mit einer Übergangszeit von vielen Jahren.
2. August 2012: Von Achim H. an M. S.
Mathias,

wir nähern uns langsam dem Bereich, wo es interessant wird :)

Nachdem wir bereits wissen, dass das LBA gar nichts "souhaiter" tut (aus Prinzip, die wollen nix machen, die machen nur was sie laut Gesetz müssen) und das Gesetz ihnen nicht erlaubt, die DGAC-Bescheinigung< Level 6 in die Lizenz einzutragen, stellt sich nun die Frage, ob die französische Polizei die Kombination aus deutscher Lizenz und separater Prüfungsbescheinigung der DGAC über Level 4/5 anerkennt.

Wäre das nicht ein Fall für Edmund Stoiber?
2. August 2012: Von Hubert Eckl an M. S.
Bei Stoiber ... äää.. ähh.. reconnaitre un niveau de compétence linguistique en langue bavaroise et romaine catholique délivré je pense en suite avec remplacer le radio pour en rosaire ou un chapelet.... ääää
2. August 2012: Von Gerhard Uhlhorn an Hubert Eckl
(Das ist keine Antwort an polarius, das ist an alle gerichtet. Leider kann ich in diesem Forum nicht an alle antworten) :-(

Als ich 1995 meinen PPL gemacht habe, durfte man in vielen Lufträumen auch ganz ohne Funk fliegen, und an unkontrollierten Plätzen auch ohne Funk landen und starten. Das ist doch in Frankreich sicher auch so, oder? Und wer nicht funkt, der kann auch nicht belangt werden für’s funken in falscher Sprache, oder?
2. August 2012: Von Sebastian Willing an Gerhard Uhlhorn

Wurde hier schon ein paar Mal thematisiert: Nicht das Funken ist strafbar sondern das Fliegen ohne passenden Spracheintrag. Klingt verdreht, ist es auch, aber anscheinend genau so Realität.

Jetzt wird sich zeigen welche Plätze tatsächlich auf ausländischen Besuch Wert legen - denn diese dürften sich möglichst bald den zusätzlichen "En"-Eintrag sichern.

2. August 2012: Von  an Gerhard Uhlhorn

das war in der steinzeit - als die erde noch eine scheibe war - polarius in den windeln lag und e.stoiber@brüssel.eu noch nicht MP war....

bb

ingo fuhrmeister

2. August 2012: Von RotorHead an Sebastian Willing Bewertung: -0.33 [1]
Wie oft denn noch??? Falls in der Lizenz ein Spracheintrag für Englisch enthalten ist, werden die FCL-Anforderungen erfüllt, egal wo geflogen wird!
2. August 2012: Von Lutz D. an RotorHead
...aber nur, solange sie auch englisch sprechen.
2. August 2012: Von M. S. an RotorHead
Wie oft denn noch??? Falls in der Lizenz ein Spracheintrag für Englisch enthalten ist, werden die FCL-Anforderungen erfüllt, egal wo geflogen wird!

Dazu zitiere ich nochmal aus der einen Email des DGAC:

Il vous faut toujours avoir au moins une compétence linguistique dans l'une des langues utilisées dans les espaces aériens où vous prévoyez de voler.

Si vous souhaitez voler en France deux cas peuvent se présenter selon l'espace aérien où vous allez évoluer :

1) le français et l'anglais sont utilisables
2) le français est la seule langue utilisable (espace aérien indiqué dans l'AIP comme tel (French Only))

Dans le cas 1) vous détenez déjà une compétence linguistique en langue anglaise niveau 4. Donc pas de problème vous pouvez effectuer le vol.
Dans le cas 2) il vous faudra effectivement justifier de la compétence linguistique en français avant d'effectuer le vol.

Und von denen gibt es halt in F welche...

7. Oktober 2012: Von Jo Schaefer an M. S.
nicht nur die Deutschen haben mit die Spracheinträge Probleme, auch die ENGLÄNDER wenn es um ein English Level 6 geht!

Interessant zu lesen.... aber manche Argumente gelten auch für Deutch (z.B., nicht alle Piloten mit BZF I oder AZF schaffen Deutsch Level 6)!

https://www.pprune.org/private-flying/497273-language-proficiency.html

7. Oktober 2012: Von Stefan Jaudas an Jo Schaefer
Tja, wenn ich mir den einen Beitrag ansehe:

>Requiring foreign aircrew to prove that their English language skills are sufficient is
>a good idea in principle, especially for e.g. Russian, Indian and Chinese crews,
>but the way this was eventually implemented by the various authorities
>leaves a lot to be desired.


dann ist das genau das Gefühl, das ich dabei auch habe. Noch mehr habe ich das Gefühl, dass die nicht Englisch sprechende international beruflich fliegende Zielgruppe dieser ICAO-Vorschrift kein einziges Wort Englisch dazugelernt hat, aber dank der entsprechenden behördlichen und pekuniären Gepflogenheiten in den Heimatländern alle die nötigen Nachweispapiere haben. Sicherheit: Null Punkte, Bürokratie: 12 Punkte.

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