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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. Januar 2015: Von Urs Wildermuth an Philipp Tiemann

Philipp,

es steht Dir frei mich als naiven Blödian zu sehen der jedes Gerücht glaubt. Ich weiss ja nicht was Du machen würdest, wenn Dir Leute denen Du vertraust, falls es sowas gibt, klipp und klar sagen was ihnen passiert ist. Mir reicht das Wort dieser Leute, die genug erfahren sind um solche Dinge nicht zu erfinden.

Gut möglich dass zwischenzeitlich diesem Unfug ein Ende bereitet wurde, ich hoffe es. Aber deswegen zu riskieren auf irgend einem Platz sitzen zu bleiben und mit hohen Kosten konfrontiert zu werden kann ich mir nicht leisten. Daher lass ich es.

29. Januar 2015: Von Philipp Tiemann an Urs Wildermuth
Das liegt mir fern, Urs. Du kanst das natürlich halten wie die Dachdecker.

Mir ging es aber um die Allgemeinheit und darum, dass es regulatorisch keine hanfeste Grundlage gibt, für das was du da sagtest. Wie gesagt, dass es vereinzelt gewisse "Vorkommnisse" gegeben haben könnte kann sein.
29. Januar 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Urs Wildermuth
Urs,
da "in particular English" aber "insbesondere" bedeutet und nicht "beispielsweise" ergibt sich evt. doch ein etwas anderer Sinn aus dem von Dir zitierten AIC.
30. Januar 2015: Von Marc T. an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe gestern einen Vortrag der LLB Bremen zu SERA gehört, bei dem meiner Erinnerung nach in einer anschliessenden Rundum Diskussion explizit gesagt wurde, wer nach Frankreich ohne zumindest LP4 französisch (in der Lizenz eingetragen) auf FR-only Plätze fliegt, kriegt definitiv Stress. Adäquat dazu wäre, als ob ich ohne zumindest LP4 englisch in der Lizenz auf einen "englisch sprachigen" Platz fliege. Selbst wer aus Urzeiten ein AZF/BZF1 besitzt, aber keinen LP4 oder höher englisch in der Lizenz hat, darf da nicht hin.
Nationale Funksprechzeugnisse (das kennen manche Länder ja gar nicht) sind ohne zugehörigen LP Eintrag im Ausland Schall und Rauch.
Gerade für Frankreich würde ich mir übrigens wünschen, die hätten dort am Boden alle englisch LP6, wenn sie denn englisch anbieten. Vielleicht würde ich sie dann ansatzweise mal verstehen...aber das ist eine andere Sache...
30. Januar 2015: Von Lutz D. an Marc T.
Gähn.
Haben wir die schönsten Plätze Frankreich eben für uns, Philipp.
30. Januar 2015: Von Alexander Callidus an Marc T.
Hat jemand Erfahrungen, ob die wirklich an den Dorfplätzen stehen und Papiere sehen wollen?
Dann muß man da eben um die Mittagszeit landen.
30. Januar 2015: Von Achim H. an Alexander Callidus
Ich habe bisher keinen einzigen Bericht gelesen von jemandem der wegen fehlenden LP-franz auf FR-seulement-Plätzen belangt oder auch nur gerügt wurde.

Bisher alles nur Gerüchte, Hörensagen und notorische Lügenbolde (John A).
30. Januar 2015: Von Alexander Callidus an Achim H.
Reine Neugier: was ist an ihm eigentlich so offensichtlich unglaubwürdig (außer, daß er digital native Flight-Simmer für gute IFR-Flieger hält und pilotenübliche Daten wie Flugerfahrung nicht preisgibt)?
30. Januar 2015: Von Wolff E. an Alexander Callidus
Das er einfach zum Teil Blödsinn erzählt. Er hat mal erzählt, er wäre in Frankreich in eine Kontrolle geraten, dann gab es mal Probleme mit dem Ländereintrag. Dann hat sein Chef entschieden, das seine Firma nicht mehr in Köln landen darf. Alles etwas schräg. Frag mal Lutz D., der weiß mehr...

Und er postet auch nihct mit seinem richtigem Namen. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.....
30. Januar 2015: Von _D_J_PA D. an Lutz D.
"Haben wir die schönsten Plätze Frankreich eben für uns, Philipp."

nix da! ;-)

@ Alexander

tja, man muss sich das praktisch mal durch den Kopf gehen lassen... du fliegst im Sommer um 17:00 Uhr LT von deinem Heimatflugplatz in D los, kurz bevor der "Türmer" den Platz "schließt"... ;-)

Um 22:30 Uhr LT landest du ganz genüsslich an einem einsamen FR-Only Plätzchen an der Atlantikküste - das einzige, was dir jetzt passieren wird ist, dass du von den franz. Fallschirmspringern auf ein Getränk eingeladen wirst... so die (bislang) erlebte Praxis...! Was nun theoretisch alles möglich ist, nun, darüber mache ich mir in dieser Angelegenheit keinen Kopf, denn das ganze Prozedere hat nichts mit Sicherheit o.ä. zu tun, sondern einzig mit einer mehr oder weniger (un)klaren Rechtsdefinition - und außerdem hat dieses Verfahren ja jahrelang bestens funktioniert...
30. Januar 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus
Moin Alex,

es gab mal einen Thread, da findet sich die Herleitung. Erst erzählte er, bereits zweimal in F in LP Kontrollen geraten zu sein, Wochen später schrieb er, "er wolle bald erstmals" nach F fliegen. Da war dann klar - irgendwas ist faul.
Später fanden sich Indizien, dass Björn S. und John eine Person sind. Darauf angesprochen löschte Björn seinen Account.

Merkwürdig bleibt, dass Björn S. ja offenbar mal in Jena getroffen wurde.
Ich glaube also nicht, dass John FlightSim only ist, aber dass es sich um Björn S mit erfundenen Erlebnissen handelt.

Finde das jetzt auch nicht so schlimm. Aber man fragt sich halt bei jedem Beitrag von ihm nach dem Wahrheitsgehalt.
30. Januar 2015: Von Markus Doerr an Wolff E.
und zweimal hintereinander einen ACAM Check vom LBA
30. Januar 2015: Von Jan Brill an Philipp Tiemann Bewertung: +6.00 [6]
Hi,

vielleicht mal eine kleine Anekdote von der EASA-Konferenz in Rom. Genau das Thema "braucht man auf FR-only Plätzen in Frankreich eine französische Language-Proficiency oder reicht gem. FCL.055 die englische?" kommt im Pausengespräch mit einem EASA-Rule-Making-Officer zur Sprache.

Klare Aussage des EASA-Manns: "Englische LP reicht. Steht ja so in der Verordnung."

Bedenkenträger: "Aber da sind doch schon Leute festgehalten/bestraft/gegroundet worden"

EASA: "Ist uns kein Beispiel bekannt"

Bedenkenträger: "Ich hab das aber gehört."

EASA: "Wir haben sogar beim DGAC nachgefragt, denen ist auch kein Fall bekannt".

In diesem Moment läuft der Chef des DGAC vorbei. Wird vom EASA-Mann hinzubegeben: "Ist Dir da was bekannt?"

DGAC-Chef: "Non, nur Fälle in denen Besatzungsmitglieder gar keinen Spracheintrag hatten."

EASA-Mann zum Bedenkenträger: "Legen Sie uns doch mal den Schriftverkehr dazu vor, dann schauen wir uns das an".


Dieses Gespräch mag vielleicht nicht unbedingt gerichtsverwertbar und beweissicher sein, aber mir langt's. Ich habe genug echte Probleme mit EASA-Regeln, da brauche ich mir keine auszudenken.


Zur Sicherheit: Die Frage ist nicht, ob man französisch sprechen sollte. Wenn ich mich in Lognes am So-Mittag in die Platzrunde stürze muss ich zumindest das Notwendigste auf Französisch können. Die Frage ist ob man den LP-Eintrag in der Lizenz braucht.

P.S. Ich bin beim ersten Lesen des FCL.055 auch der Meinung gewesen man bräuchte in dem o.g. Fall eine LP in der im Funk genutzten Sprache, also Französisch. Bin halt auch gut Deutsch konditioniert, und interpretiere im Kopf auch erstmal alles maximal restriktiv.
Wenn mir aber mehrere EASA-Leute sagen dass sei so nicht gemeint, bin ich auch gerne bereit meine Lesart zu revidieren, zumal mir auch kein einziger sanktionierter Fall schriftlich vorliegt.
Möglicherweise rührt das Missverständnis daher dass tatsächlich Besatzungen in Dänemark und Frankreich wegen fehlendem Englisch-Spracheintrag verwarnt wurden.


viele Grüße
Jan Brill
30. Januar 2015: Von Alexander Callidus an _D_J_PA D.
So kenne ich das auch und würde es auch drauf ankommen lassen. Andererseits sind ganz ernsthaft gediegene Sprachkenntnisse doch was Gutes, die Franzosen nutzen genausowenig wie wir Deutschen untereinander Standard-Sprechgruppen, Habe ich glaube ich mal erzählt, daß mir im Anfangssteigflug ein Segler im Endanflug entgegenkam
30. Januar 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus
Der hatte Vorflugrecht;)
Na klar, französisch sprechen auf FR only Plätzen ist selbstverständlich.
30. Januar 2015: Von Roland Schmidt an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]
Interessant war auch der Multicopter, der zwischen Flächenstrebe und Fahrwerk durchgesaust oder die Sauerstoffflasche, die während seiner aktiven Laberzeit (hab mich echt abgerollt, Lutz) durch die Wand geflogen ist.
30. Januar 2015: Von Sebastian Reis an Jan Brill
Wir wärs wir machen weiter mit - darf man mit einem BZF2 in der Schweiz oder in Österreich auf deutsch funken?
Auch so ein Thema voller Urban Legends ...
30. Januar 2015: Von Alexander Callidus an Lutz D.
"Französisch sprechen" reicht nicht, um solche Erlebnisse zu vermeiden. Dafür muß man auch genuschelte informelle Bemerkungen bei Verständigung 2 zuverlässig mitkriegen. Wenn man sich ständig in der fremdsprachigen Umgebung bewegt ja, aber sonst... Hindert mich aber nicht daran, nach Frankreich zu fliegen.
30. Januar 2015: Von Malte Höltken an Alexander Callidus
Dafür muß man auch genuschelte informelle Bemerkungen bei Verständigung 2 zuverlässig mitkriegen.

Das geht doch teilweise nicht mal in der Muttersprache. 2 ist eh nur zeitweise Verständlich und wenn der Westfale im oberbayrischen Dalegsdinieder Urlaub macht, wird darauch ganz schnell ne Verständigung 1, trotz Spracheintrag Level 6.
30. Januar 2015: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]
Den Level 6 hat dann aber der Westfale, nicht der Bayer, oder?
30. Januar 2015: Von Oliver Voigt an Hofrat Jürgen Hinrichs
Nur zur Info....wir Bayern lesen mit!! ;-)

30. Januar 2015: Von Alexander Callidus an Oliver Voigt
Wenn Ihr schreibt, versteht man Euch ja wenigstens.
30. Januar 2015: Von Markus Doerr an Oliver Voigt Bewertung: +1.00 [1]
Und wir Franken auch.
Nach meinem Telefonat mit der Frau Schimansky vom LBA hab ich mir alle Hoffnungen auf einen German Level 6 eh schon abgeschminkt.
30. Januar 2015: Von Oliver Voigt an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]
Weshalb Franz-Josef Strauß ja das Frankenland in sein Königreich einbeziehen wollte!! Ich plädiere für min. LP 5 in Bayrisch beim Einflug in diese Gebiete
23. Februar 2015: Von Tina Haug an Sebastian Reis
Hallo nochmal,

hier der Nachtrag: das RP Karlsruhe hat recht anstandslos (OK, 20 EUR pro Spracheintrag ;-) die Sprachkenntnisse in die Lizenz geschrieben. Natürlich steht genauso drin, dass ich nur DE und EN funken darf (da es ja kein französisches Funkzeugnis gibt). Das DGAC-Dokument - ich nenne es mal "Jodeldiplom" - wiederum attestiert mir, dass ich im französischen Luftraum die französische Sprache benutzen darf.

Wie auch immer: das Ganze ist vermutlich nicht notwendig, fühlt sich aber beim Fliegen in Frankreich (FR only) allemal gut an :-)

Viele Grüße,

Tina

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