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30. Januar 2015: Von Jan Brill an Philipp Tiemann Bewertung: +6.00 [6]
Hi,

vielleicht mal eine kleine Anekdote von der EASA-Konferenz in Rom. Genau das Thema "braucht man auf FR-only Plätzen in Frankreich eine französische Language-Proficiency oder reicht gem. FCL.055 die englische?" kommt im Pausengespräch mit einem EASA-Rule-Making-Officer zur Sprache.

Klare Aussage des EASA-Manns: "Englische LP reicht. Steht ja so in der Verordnung."

Bedenkenträger: "Aber da sind doch schon Leute festgehalten/bestraft/gegroundet worden"

EASA: "Ist uns kein Beispiel bekannt"

Bedenkenträger: "Ich hab das aber gehört."

EASA: "Wir haben sogar beim DGAC nachgefragt, denen ist auch kein Fall bekannt".

In diesem Moment läuft der Chef des DGAC vorbei. Wird vom EASA-Mann hinzubegeben: "Ist Dir da was bekannt?"

DGAC-Chef: "Non, nur Fälle in denen Besatzungsmitglieder gar keinen Spracheintrag hatten."

EASA-Mann zum Bedenkenträger: "Legen Sie uns doch mal den Schriftverkehr dazu vor, dann schauen wir uns das an".


Dieses Gespräch mag vielleicht nicht unbedingt gerichtsverwertbar und beweissicher sein, aber mir langt's. Ich habe genug echte Probleme mit EASA-Regeln, da brauche ich mir keine auszudenken.


Zur Sicherheit: Die Frage ist nicht, ob man französisch sprechen sollte. Wenn ich mich in Lognes am So-Mittag in die Platzrunde stürze muss ich zumindest das Notwendigste auf Französisch können. Die Frage ist ob man den LP-Eintrag in der Lizenz braucht.

P.S. Ich bin beim ersten Lesen des FCL.055 auch der Meinung gewesen man bräuchte in dem o.g. Fall eine LP in der im Funk genutzten Sprache, also Französisch. Bin halt auch gut Deutsch konditioniert, und interpretiere im Kopf auch erstmal alles maximal restriktiv.
Wenn mir aber mehrere EASA-Leute sagen dass sei so nicht gemeint, bin ich auch gerne bereit meine Lesart zu revidieren, zumal mir auch kein einziger sanktionierter Fall schriftlich vorliegt.
Möglicherweise rührt das Missverständnis daher dass tatsächlich Besatzungen in Dänemark und Frankreich wegen fehlendem Englisch-Spracheintrag verwarnt wurden.


viele Grüße
Jan Brill
30. Januar 2015: Von Sebastian Reis an Jan Brill
Wir wärs wir machen weiter mit - darf man mit einem BZF2 in der Schweiz oder in Österreich auf deutsch funken?
Auch so ein Thema voller Urban Legends ...

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

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