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7. Oktober 2012: Von Chris Schu an Achim H.
Tach die Herrschaften,
Ich hatte auch ein 'lustiges' Erlebnis bzgl. Englisch L4 Eintragung. Habe den Jar FCL Schein in AT ausgestellt bekommen vor einiger Zeit, fliege aber mit diesem Schein hauptsaechlich deutsche Flugzeuge in Europa.
Nach der Umschreibung des US-ppls wurde automatisch fuer ein paar Jahre L4 Englisch eingetragen. Dieses habe ich dann fristgemaess verlaengert - in Deutschland. Das wurde fein von den deutschen Pruefern auf dem Schein eingetragen was im Nachhinein aus zwei Gruenden nicht gueltig ist laut Austrocontrol:
1. Auslaendische Pruefer/Fluglehrer duerfen auf dem Schein nichts eintragen (- nichtmal den zweijaehrigen Checkflug - der braucht nen gesonderten Antrag... )
2. Die deutsche Engl. L4/6 pruefung ist fuer einen oesterreichischen Schein nicht gueltig! Die haben wohl andere Pruefungsprozeduren fuer das gleiche Englisch

Das nur mal so zur Info. Wundert mich ein wenig wo Europa doch eigentlich jetzt eher zusammenwachsen sollte in solchen Dingen.

Aber vielleicht haette ich das oessi English L4 eh nicht geschafft wg. fehlendem Alpenakzent.. :)

Pfiati,
Christian

10. Januar 2013: Von Tina Haug an M. S.

Hallo nochmal,

hat denn nun jemand diesen Test in Frankreich gemacht und sich die LP bescheinigen lassen? Und/oder gar ein französisches Funkerzeugnis erworben?

In dem Link von der franz. Behörde stehen ja Termine von Prüfungen - die scheinen aber für Englisch zu sein, und wenn man Französisch will, wird das im Anschluss gemacht?

Konkret habe ich einen JAR-FCL PPL(A) mit der Funkberechtigung für VFR und IFR in DE und EN und Proficiency L6 für EN.

Was muss ich machen, um legal in Frankreich französisch zu funken?

Vielen Dank und Gruß,

Tina

10. Januar 2013: Von Pelle Goran an Jan Brill
Also Leute, ich muss zugeben ich habe die Diskussion jetzt zweimal gelesen und immer noch nicht begriffen.

Korrigiert mich wo ich falsch liege:

Pilotenlizenzen
1. Wir haben alle irgendeine Pilotenlizenz, die uns das Fliegen erlaubt, in meinem Fall ein JAR-FCL Papier.
2. Die JAR-FCL und EU PPL erlauben uns in allen Ländern zu fliegen.
3. Eigentlich hat die Fluglizenz gar nix mit Sprache zu tun.

Funklizenzen
4. Es gibt Flugfunkzeugnisse, die einem die Teilnahme am Flugfunk erlauben.
5. Die Flugfunkzeugnisse haben einen Sprachbezug (in D zB BZF1 und BZF2 für deutschen und englischen Sprechfunk).
6. In IFR und über FL100 funken wir alle in englisch.
7. VFR unter FL100 dürfen wir auch in den lokalen Landessprachen funken.

Die Kopplung
8. Es gibt lokale Kleinplätze die nur eine Landessprache bereit stellen.
9. Manche haben eine NORDO Bestimmung, dürfen also auch stumm angeflogen werden, was der Sicherheit nicht zuträglich sein dürfte.
10. Fliege ich IFR, dann brauche ich nur Englisch Kenntnisse nachzuweisen.
11. Fliege ich VFR über die Grenze und habe den lokalen LP Eintrag nicht, dann darf ich in das betreffende Land nicht einfliegen?
12. Fliege ich VFR mit Flugplan von Deutschland nach Frankreich zu einem EN Platz darf ich das nicht wenn ich kein FR LP4 habe ??
13. Wenn ich einen VFR Flugplan abgebe und der wird positiv bestätigt, dann müsste nach der kruden Logik doch die Abfrage nach dem LP4 Eintrag mit in den FPL gehören, oder ???

14. Wieso um alles in der Welt ist die LP im Pilotenschein und nicht im Funkzeugnis???
15. Wenn ich nach Frankreich möchte, habe aber keinen LP Eintrag in meiner JAR-FCL, mache dann einen französischen Flugfunkschein und der bringt mir nix, weil ich ja den FR LP4 nicht im Flugfunkschein, sondern in der JAR-FCL brauche und da kann der Franzose nicht im deutschen Schein rummalen?
16. Sollte es so sein, dass ich VFR aus Deutschland legal mit EN LP4 in der JAR-FCL nach Frankreich zu einem EN Platz einfliegen darf, habe dann aber Schlechtwetter und muss auf einem FR Platz landen - bin ich dann illegal eingeflogen ??? ???

Ich versteh das System nicht, oder ist da keines?

Kleine Stichelei gegen deutsche LP Prüfungen - bei meiner wurde nur LP4 angeboten, was an sich schon mal eine Frechheit war eine Option auf 5 oder 6 gar nicht erst vorzubereiten. Dann gab es diesen furchtbaren deutschen Englisch LP4 Test, der sich als Rache der Generation Sprachlabor darstellte - inklusive des profilneurotischen "Prüfers". Die von diesem Prüfer eingeforderten "Englischkenntnisse" bewegten sich bestenfalls auf dem niveau niveaulosen Schulenglisches. Ich bin in USA geboren, habe dort sehr viele Jahre meines Lebens verbracht, bin nach meinem Studium in den USA an zwei Eliteuniversitäten im Lehrkörper gewesen und dieser Schnösel wollte mir erzählen ich könnte kein Englisch ... Solange Prüfer keine Ahnung von Language Proficiency haben, sollten sie auch keine Interviews abnehmen dürfen - also her mit den Zusatzprüfungen für LP Prüfer! Was da in D losgelassen wird, geht nicht.

Mit der aktuellen idiotischen Gemengelage wäre es nur konsequent einem Bayern (immerhin als Freistaatler nur freiwillig unter dem deutschen Grundgesetz) eine LP Hochdeutsch abzunehmen, oder einen Franzosen zur LP Prüfung in bretonisch zu zwingen, was machen eigentlich die Belgier und müssen wir bald sogar LP 4 Friesisch für eine Landung in Schwesing vorweisen? Sollen alle Piloten alle Amtssprachen mit min LP4 beherrschen etc etc etc
10. Januar 2013: Von Sebastian Reis an Pelle Goran
Kleine Anmerkung zur unterhaltsamen Stichelei - die meisten Sprachprüfer wurden nur für Verlängerungsprüfungen Level 4 ausgebildet und können daher meist nicht mal Erstprüfungen Level4 (z.b. keine Übergangsbescheinigung bzw. Funksprechzeugnis nach dem 24.09.2008 gemacht) abnehmen, ganz zu schweigen von Level 5 oder 6.

Das Problem mit dem Ausland stellte sich übrigens ironischerweise auch zunächst für Flüge in die Schweiz und nach Österreich, da wir ja (noch) kein Level 6 Deutsch eingetragen bekommen haben. Aus "Kulanzgründen" dürfen wir aber in der Schweiz und Österreich trotzdem deutsch funken.

Ich persönlich habe mich auch ernsthaft für ein Level4 in Französisch interessiert und folgende Antwort erhalten
- siehe §125(5):
[...]Auf Antrag kann auch der Nachweis von Kenntnissen einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache in die Lizenz mit einer Geltungsdauer nach Maßgabe von Absatz 3 Satz 2 bis 5 eingetragen oder seine Geltungsdauer verlängert werden, wenn der Bewerber nachweist, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen. Er verfügt regelmäßig über die entsprechenden Kenntnisse, wenn diese durch Bescheinigung einer Luftfahrtbehörde eines Staates, in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird,[...]
Es reicht also nicht, eine Prüfung zu machen, sondern die CAA des Landes, in dem die andere Sprache Amtssprache ist, muss dies bestätigen. Da die Behörde nicht lizenzführende Stelle für den Kandidaten ist, wird man dort auch keine Akte haben, aus der man dieses bestätigen kann.

Ich habe diese Info von Carsten Brandt lsp@carsten-brandt.de dem leitenden Sprachprüfer des DAEC. Er hat es wohl auch tatsächlich auf diesem Weg geschafft einen Eintrag für Französisch in seine Lizenz zu bekommen. Ich habs aufgegeben und mich mit dem rechtlichen Graubereich abgefunden ...
11. Januar 2013: Von Max Sutter an Sebastian Reis
Da haben die Schweizer das Paradies auf Erden. Englisch schon mal als unbedingt nötig abgehakt, dazu die Amtssprachen französisch, italienisch und das Schweizerdeutsch in der Emil-deutschen Variante alles auch noch für mindestens Level 5 garantiert - so macht Sprachen eintragen Spaß!

Stellt sich nur noch die Frage des Rhätoromanischen für eine Landung in LSZS. Ist da gesichert, dass eine Sprache, welche zwar Landessprache, aber keine offizielle Amtssprache ist, auch anerkannt wird? Weiß man da bei der EASA über die Existenz dieser Überreste bergbauernlateinischer Splittersprachen? Klar, ohne Samedan könnte man die ja direkt ignorieren, aber das geht nun halt nicht.
11. Januar 2013: Von Olaf Musch an Pelle Goran
Pelle,

sehr schöne Zusammenstellung.
Immerhin kenne ich die Antwort auf Deine Frage 14, wieso die LP in der Lizenz steht:

Das Funksprechzeugnis ist unbefristet. Die Lizenz (und dort ggf. eingetragene
weitere Berechtigungen/Ratings) dagegen nicht. Da auch LP in den meisten Fällen
befristet ist, kommt sie mit in die Lizenz, damit nur in einem Papier die
Verlängerungen eingetragen und abgestempelt werden müssen.

Und zu Frage 11:
Doch, Du darfst auch mit einem LP4 Englisch durchaus VFR nach Frankreich rein,
dort aber eben auch nur zu Plätzen, die auch En in der AIP anbieten.
Die Flugvorbereitung (und das betrifft dann auch die "geplanten" Alternates)
muss jetzt also auch immer die LP mit berücksichtigen ;-)

Ich habe damals immerhin meine LP bei Muttersprachlern hier machen können,
die mir nach ein wenig Smalltalk dann die Level 5 Prüfung empfohlen haben, die
ich dann auch bestanden habe. Bei Level 6 wäre ich wohl nicht ganz
durchgekommen. Macht nix, dann bin ich eben 2018 wieder dran.

Aber die LP-Prüfer müssen selbst Level 6 vorweisen können. Der "Aufstieg" in der
Prüfertätigkeit passiert dann über die Anzahl der Prüfungen, wenn ich das
richtig im Kopf habe. So und so viele Verlängerungsprüfungen Level 4 ergeben
dann das Recht, auch Erstprüfungen in Level 4 abnehmen zu dürfen.
So und so viele Erstprüfungen L4 ergeben dann das Recht, auch Verlängerungs-
prüfungen in L5 abzunehmen, usw.
Daher eben derzeit noch so viele L4-Prüfer und nur sehr wenige L5/6-Prüfer.

Schönen Gruß

Olaf
11. Januar 2013: Von Achim H. an Sebastian Reis
Hallo Sebastian,

ganz so einfach ist es leider nicht. § 125 LuftPerV regelt in der von Dir zitierten Stelle nur den Eintrag von Sprachkenntnissen des Levels 6 in einer fremden Sprache. Dies kann durch das LBA geschehen, sofern eine Bescheinigung der DGAC (= franz. LBA) über Sprachkenntnisse Level 6 vorliegen. Level 4 und 5 sind auf diese Weise nicht eintragbar.

Ich habe das ganze vor ein paar Monaten schriftlich mit dem LBA ausdiskutiert. Es gibt definitiv keine Möglichkeit Franz. Level 4/5 in seine deutschen Lizenz eintragen zu lassen. Diese Möglichkeit kann es erst geben, wenn vom LBA anerkannte franz. Sprachprüfer veröffentlicht werden. Hierzu gibt es laut Aussage der Mitarbeiterin zur Zeit keine Aktivitäten -- man hat gerade Englisch unter Kontrolle und arbeitet nun an Deutsch.

Daher habe ich eine Anfrage an die DGAC gestellt und die Problematik dargelegt. Daraufhin erhielt ich die Auskunft, dass ich eine Prüfung Level 4/5 in Frankreich ablegen solle und das Bestätigungsformular bei Flügen in Frankreich mitführen solle. Dieses würde als ausreichend anerkannt.

Grüße,
Achim
11. Januar 2013: Von Pelle Goran an Olaf Musch
Was bist du in der glücklichen Lage gewesen deine LP Prüfung bei einem Muttersprachler ablegen zu dürfen! Als ich in den USA gefragt habe, ob mir jemand ein LP abnehmen könnte, haben die mich angeschaut als sei ich vom Mond. Mit den Infos hier hätte ich das ja wahrscheinlich auch gar nicht hätte eingetragen bekommen, oder?

Ein Verfahren in dem man sich durch eine Anzahl X verschulenglischter Prüfungen auf ein höheres Level "hochdienen" darf, kann auch echt nur einem gutten Teutschen einfallen. Für Erstprüfer und Prüfer für LP6 hätte ich eine (Muttersprachler?)Prüfung gewünscht, denn dieses vermurkste deutsche Schulenglisch, über das die ganze Welt da draussen schmunzelt bis lacht, braucht wirklich keiner.

Spinnen wir den Wahn doch mal weiter - in den einschlägigen Verordnungen steht als Terminus "Sprache". Was ist denn Sprache im Hohlkörper hinter den Augen der EU? Richtig, das sind zuerst einmal die 23 offiziellen Sprachen der EU. Wie sieht dann das Papier eines europaweit fliegenden VFRlers, der sich die Mühe macht auf dem ein-brot-ein-schluck-wassser-niveau die Sprachen wie Urlaubsenglisch zu lernen ... egal. Ausserdem legt die EU - auch und ganz besonders auf Drängen der Deutschen - auf die Förderung der Minderheitensprachen Wert. Wenn man sich die Charta anschaut, dann müssten eigentlich Flugplätze auch mit Saterfriesisch, Dänisch (!) und Plattdeutsch in Deutschland möglich sein - ganz nettes Schmankerl - danach wäre auch ein Flugfunk mit Gebärdensprache als sonderzugelassener Sprache zulässig - wie auch immer das gehen soll.

Mit vorausschauender Intelligenz betrachtet, kann die Lösung in dem Kuddelmuddel doch nur der verpflichtende Gebrauch der englischen Sprache in der weltweiten Luftfahrt auch für VFR sein (aber bitte dann das wikrlich als Sprache gesprochene Englisch, nicht dieses tote Schulenglisch. OK, ich gebe zu dass es noch viel schlimmeres gibt und die LP kam ja nicht von ungefähr, aber wir sollten uns dann nicht mit diesem gestelzten Scheiss zum Affen machen.).
11. Januar 2013: Von Pelle Goran an Olaf Musch
Hallo Olaf,

sorry, aber eine "Begründung" Das Funksprechzeugnis ist unbefristet. Die Lizenz (und dort ggf. eingetragene weitere Berechtigungen/Ratings) dagegen nicht. Da auch LP in den meisten Fällen befristet ist, kommt sie mit in die Lizenz, damit nur in einem Papier die Verlängerungen eingetragen und abgestempelt werden müssen. ist doch hirnentkernter Behördenscheiss. Wenn eine Berechtigung zu einer Sache gehört - so wie Sprache zum Funk - dann gehört der Nachweis auch ins Funkzeugnis.

Wenn ich meine unbegrenzt gültige Parkerlaubnisbescheinigung als Behinderter nicht mehr meinen zeitlich ja nun mal befristeten KFZ Führerschein bekomme, sondern in die MaxBahr Baumarktkarte weil die halt nicht abläuft, dann ist das nur begrenzt sinnvoll.

Ähnlich krumme Argumentationen kenne ich noch aus der zeit der doppelten Reisepässe ... Wenn ich in einem Land auf meine Flugberechtigung geprüft werde und dieses Land hat ein Problem mit einem anderen Land und genau für dieses andere Land habe ich in meinem PPL einen LP Eintrag (der in meinen Augen einfach nicht dorthin gehört, denn er verkoppelt unzulässigerweise die Berechtigung zum Fliegen mit Anforderungen für den Flugfunk) dann habe ich ein persönliches Problem. Beispiele: früher hatte ich zwei Reisepässe - einen für Reisen in arabische Länder und einen für USA&Israel ... beide hätten bei Einreisestempeln der jeweils anderen ziemlichen Stress gemacht. Anderes Beispiel: während der Jugoslawienkrise hatte ich serbischsprachige Bücher meiner Tante im Auto und wollte nach Kroation einreisen. Noch'n Beispiel: mit makedonischer Flagge im Auto liegen nach Griechenland einfahren, war lange Zeit gut für Trouble. Und ich glaube nicht, dass diese Situationen Historie sind, sie sind auch Zukunft,
11. Januar 2013: Von Lutz D. an Pelle Goran
off topic - oder vielleicht auch nicht: Aber der große Barde der deutschen Luftfahrt Reinhard Mey, hat merkwürdigerweise auch für diesen Fall ein Liedchen parat:


Und wer mitsingen will: Lyrics
11. Januar 2013: Von Olaf Musch an Pelle Goran
Hallo Pelle,

"...ist doch hirnentkernter Behördenscheiss."

Naja, Verwaltungsbeamte beim Bürokratie-Abbau:
Lieber nur in einem Wisch Verlängerungen eintragen, als in zweien ;-)

Olaf
11. Januar 2013: Von Michael Stock an Pelle Goran
Für das Ganze gibt es eine simple Lösung: Gar nichts machen, einfach ignorieren. Solange du in der Sprache, welche du benutzt, problemlos am Sprechfunkverkehr teilnimmst, wird sich für den Eintrag einfach niemand interessieren .....
11. Januar 2013: Von Achim H. an Michael Stock
Solange du in der Sprache, welche du benutzt, problemlos am Sprechfunkverkehr teilnimmst, wird sich für den Eintrag einfach niemand interessieren .....

Gilt auch für Learjets aus dem Museum ohne Wartung und für Piloten mit falschen Identitäten und erfundenen Lizenzen.
11. Januar 2013: Von Michael Stock an Achim H.
Also, zwischen "falschen Identitäten und erfundenen Lizenzen" und dem fehlenden Eintrag über eine Sprache, die ich beherrsche und ständig anwende, besteht doch wohl ein ganz erheblicher Unterschied. Mehr als Falschparken kann letzteres kaum kosten, oder?
11. Januar 2013: Von Daniel Krippner an Olaf Musch
Das ist Ernst, ja? Wenn ich genug LP4 abgenommen habe dann komme ich auf LP5, und danach auf LP6? Das ist ja das idiotischste was ich seit langem gelernt habe! LP4 ist ja vom Sprachniveau her kurz über "atmet regelmässig" angesiedelt - und so jemand darf eines Tages einen LP6-Test bewerten? Dann ist ja alles gut mit dem Nachweis der Sicherheit der Sprachbeherrschung...

Was mir ebenfalls gegen den Strich geht ist diese zigfache Redundanz von Prüfungsinhalten - ich mache gerade das AZF, dafür habe ich mit letztes Jahr die LP6 in Englisch bescheinigen lassen. Jetzt muss ich bei der AZF Prüfung *wieder* irgend einen Text übersetzen. Was soll das? Wenn die LP-Prüfung zum Nachweis der Beherrschung der fraglichen Sprache für die Profis beim Meldeamt nicht ausreicht, wieso muss man sie dann ablegen? Abgesehen davon das der Rest der theoretischen Prüfungsinhalte auch aus allen möglichen Themenfeldern zusammengeklaut ist, mit Funken eigentlich Null bis wenig zu tun hat...

Als strukturiert denkender Mensch (manchmal, hoffentlich) ist die geistige Anpassungsfähigkeit wirklich wichtig, in dieser "Branche". Ich glaube die Alternative ist die Schizophrenie?
11. Januar 2013: Von Olaf Musch an Daniel Krippner
Hallo Daniel,

wie geschrieben: Die Prüfer müssen zunächst einmal selbst L6 nachweisen, bevor
sie überhaupt Prüfungen abnehmen dürfen.
Und dieser "Aufstieg" über die Zahl der Prüfungen ist das, was mir im Umfeld
meiner damaligen Prüfungen so erzählt wurde. Das war aber schon 2010.
Ob sich daran noch was geändert hat, weiß ich nicht.

Und das bei der regTP habe ich bei meiner AZF Prüfung auch mal angesprochen.
Deren Begründung dafür, dass wir auch da noch mal einen AIP-Text
übersetzen müssen, war:
"Bei der LP-Prüfung weisen Sie nach, dass Sie sich auf Englisch unterhalten
können. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie auch die einschlägigen
Gesetzestexte und Vorschriften in der englischen Fassung einwandfrei verstehen.
Deswegen müssen Sie das hier noch mal übersetzen."

Auch aus meiner Sicht völliger Schwachsinn, denn dieser Logik zufolge müsste
man dann eben Luftrecht noch in Englisch machen, wenn man auf Englisch
funken will. Immerhin sind ja einige Fragen bei der AZF-Prüfunge bereits
aus dem Luftrecht, aber das reicht der RegTP wohl nicht.

Da wird noch ein bisschen Wasser den Rhein (durch Köln!) hinunter fließen müssen, bis
die Kollegen sich mal Gedanken machen, das wieder ein wenig zu
entschlacken.

Schönen Gruß

Olaf
11. Januar 2013: Von Philipp Tiemann an Michael Stock
Michael,
Volle Zustimmung! Wenn ich das höre, dass Leute, die wirklich passabel bis sehr gut französisch sprechen, jetzt nicht mehr auf die kleinen Plätze fliegen wollen (obwohl sie das jahrelang getan haben), dann finde ich das sehr traurig.
11. Januar 2013: Von B. Quax F. an Philipp Tiemann
Warum hat es den die letzten 50 Jahre funktioniert? Der Regulierung steht doch in keinem Verhältniss. Nur weil ein paar Asiaten und Osteuropäer sich nicht verständigen können muß das jezt die Allgemeinheit ausbaden? Die Verursacher bekommen aber von ihrer Luftfahrtbehörde gleich ein lvl6 geschenkt und die deutschen führen einen Deutschsprachtest ein.
11. Januar 2013: Von Philipp Tiemann an B. Quax F. Bewertung: +2.00 [2]
Das Problem ist, dass die ganze Sache primär aus der Linienluftfahrt kommt, wo wie gesagt z.B. viele asiatische Piloten mit absolut null Englischkenntnissen (abgesehen von ein paar auswendig gelernten Phrasen) 747s um die Welt flogen und es dann, wenn mal etwas nicht nach Plan lief, enorme Verständigungsschwierigkeiten gab. Das hat die ICAO auf den Plan gerufen. Doch die ICAO ist dafür bekannt, stets weltweit gültige und alle zivilen Flüge betreffende Regelungen zu machen und nicht nach gewerblich à la 747 und privat à la C150 zu unterscheiden. Dies hat ja durchaus auch seine Vorteile, wenn man z.B. die Rechte der Zivilpiloten betrachtet, die ebenfalls universell, bis zum C150-Piloten gelten.

Doch in diesem Fall ist diese Gleichmacherei eben leider Mist. Als diese neuen Regeln gemacht wurden, wurde ganz sicher einfach nur nicht bedacht, dass es in einem kleinen, wohlhabenden Teil der Welt (Europa) ein paar tausend Privatpiloten gibt, die am Wochenende gerne mal kleine, wenig frequentierte Flugplätze im benachbarten Ausland fliegen (und die entsprechende Sprache womöglich auch am Funk recht ordentlich sprechen, somit also keine Gefahr darstellen) und dass dies dann -ganz strikt ausgelegt- nicht mehr legal möglich ist.

Der hiervon betroffene Teil der GA-Flüge ist im Vergleich zur Linienluftfahrt unendlich verschwindend klein. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Deshalb habe ich auch leider nur wenig Hoffnung, dass sich an dieser ICAO-Regel noch mal was zum Besseren ändert. Die einzige Hoffnung ist, dass sich im Laufe der Zeit die Usanz durchsetzt, dass Piloten -solange sie keinen Bockmist verursacht haben- nicht alleine wegen fehlendem LP-Eintrag belangt werden, sprich dass es keine Routinekontrollen in diese Richtung geben wird.
11. Januar 2013: Von Tina Haug an Achim H.
Hallo Achim,

OK, dann muss es halt so gehen. Irgendwie an LP Level >=4 kommen und das mitführen.
Hast Du die Prüfung schon gemacht?
Weißt Du genaueres darüber? Wie gesagt, bei dem früher geposteten Link war mir nicht ganz klar, wie das mit den Terminen zu verstehen ist.

Danke und Gruß,

Tina
11. Januar 2013: Von Friso Roozen an Tina Haug
Meines Wissens muss man Termine anfragen und die Prüfung wird denn in der Regel im Anschluss an eine Englische stattfinden.
12. Januar 2013: Von Pelle Goran an Philipp Tiemann
Die Routinekontrollen haben letztes Jahr zB in Dänemark bereits angefangen. Nach der Landung "Lärmzeugnis und LP Nachweis bitte".
12. Januar 2013: Von Philipp Tiemann an Pelle Goran
Kann sein, aber da ging es ja wohl um das Englische, oder? Das ist ja nicht das Problem, sondern in Ländern wie Frankreich, Spanien, Italien, etc., also Sprachen, die der eine oder andere recht ordentlich spricht. In allen drei Sprachen würde ich wohl eine Level-4 Prüfung bestehen; allein kümmern kann sich da doch keiner drum (jede Sprache alle 4 Jahre zu erneuern).
14. Januar 2013: Von frank ernst an Philipp Tiemann
Mit den Kontrollen in Frankreich... - so recht vorstellen kann ich mir nicht, dass die flächendeckend durchgeführt werden. Wie soll das gehen? Ich lande im Sommer um 21:30 Uhr in Mimizan (LFCZ) am Atlantik, bleibe dort drei Wochen und werde beim Abflug morgens um 06:30 Uhr nach meinem "LP-Eintrag Französisch" gefragt?
14. Januar 2013: Von Achim H. an frank ernst
Du wirst auch nicht jeden Tag auf der Straße auf Fahrzeugpapiere und Alkohol getestet aber die Möglichkeit verbunden mit den Sanktionen ist wirksame Abschreckung. Wer einen fr-Platz ohne LP Französisch anfliegt, der fliegt ohne gültige Papiere und die Strafen dafür sind signifikant.

Die Franzosen haben eine spezielle Luftpolizei, die Kontrollen an Flugplätzen und auch Messungen der Höhe und Position über Grund durchführt. Das ist eine ganz andere Nummer als die dilettantischen Hilfssheriffs in Hangelar.

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