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10. Januar 2013: Von Sebastian Reis an Pelle Goran
Kleine Anmerkung zur unterhaltsamen Stichelei - die meisten Sprachprüfer wurden nur für Verlängerungsprüfungen Level 4 ausgebildet und können daher meist nicht mal Erstprüfungen Level4 (z.b. keine Übergangsbescheinigung bzw. Funksprechzeugnis nach dem 24.09.2008 gemacht) abnehmen, ganz zu schweigen von Level 5 oder 6.

Das Problem mit dem Ausland stellte sich übrigens ironischerweise auch zunächst für Flüge in die Schweiz und nach Österreich, da wir ja (noch) kein Level 6 Deutsch eingetragen bekommen haben. Aus "Kulanzgründen" dürfen wir aber in der Schweiz und Österreich trotzdem deutsch funken.

Ich persönlich habe mich auch ernsthaft für ein Level4 in Französisch interessiert und folgende Antwort erhalten
- siehe §125(5):
[...]Auf Antrag kann auch der Nachweis von Kenntnissen einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache in die Lizenz mit einer Geltungsdauer nach Maßgabe von Absatz 3 Satz 2 bis 5 eingetragen oder seine Geltungsdauer verlängert werden, wenn der Bewerber nachweist, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen. Er verfügt regelmäßig über die entsprechenden Kenntnisse, wenn diese durch Bescheinigung einer Luftfahrtbehörde eines Staates, in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird,[...]
Es reicht also nicht, eine Prüfung zu machen, sondern die CAA des Landes, in dem die andere Sprache Amtssprache ist, muss dies bestätigen. Da die Behörde nicht lizenzführende Stelle für den Kandidaten ist, wird man dort auch keine Akte haben, aus der man dieses bestätigen kann.

Ich habe diese Info von Carsten Brandt lsp@carsten-brandt.de dem leitenden Sprachprüfer des DAEC. Er hat es wohl auch tatsächlich auf diesem Weg geschafft einen Eintrag für Französisch in seine Lizenz zu bekommen. Ich habs aufgegeben und mich mit dem rechtlichen Graubereich abgefunden ...
11. Januar 2013: Von Max Sutter an Sebastian Reis
Da haben die Schweizer das Paradies auf Erden. Englisch schon mal als unbedingt nötig abgehakt, dazu die Amtssprachen französisch, italienisch und das Schweizerdeutsch in der Emil-deutschen Variante alles auch noch für mindestens Level 5 garantiert - so macht Sprachen eintragen Spaß!

Stellt sich nur noch die Frage des Rhätoromanischen für eine Landung in LSZS. Ist da gesichert, dass eine Sprache, welche zwar Landessprache, aber keine offizielle Amtssprache ist, auch anerkannt wird? Weiß man da bei der EASA über die Existenz dieser Überreste bergbauernlateinischer Splittersprachen? Klar, ohne Samedan könnte man die ja direkt ignorieren, aber das geht nun halt nicht.
11. Januar 2013: Von Achim H. an Sebastian Reis
Hallo Sebastian,

ganz so einfach ist es leider nicht. § 125 LuftPerV regelt in der von Dir zitierten Stelle nur den Eintrag von Sprachkenntnissen des Levels 6 in einer fremden Sprache. Dies kann durch das LBA geschehen, sofern eine Bescheinigung der DGAC (= franz. LBA) über Sprachkenntnisse Level 6 vorliegen. Level 4 und 5 sind auf diese Weise nicht eintragbar.

Ich habe das ganze vor ein paar Monaten schriftlich mit dem LBA ausdiskutiert. Es gibt definitiv keine Möglichkeit Franz. Level 4/5 in seine deutschen Lizenz eintragen zu lassen. Diese Möglichkeit kann es erst geben, wenn vom LBA anerkannte franz. Sprachprüfer veröffentlicht werden. Hierzu gibt es laut Aussage der Mitarbeiterin zur Zeit keine Aktivitäten -- man hat gerade Englisch unter Kontrolle und arbeitet nun an Deutsch.

Daher habe ich eine Anfrage an die DGAC gestellt und die Problematik dargelegt. Daraufhin erhielt ich die Auskunft, dass ich eine Prüfung Level 4/5 in Frankreich ablegen solle und das Bestätigungsformular bei Flügen in Frankreich mitführen solle. Dieses würde als ausreichend anerkannt.

Grüße,
Achim
11. Januar 2013: Von Tina Haug an Achim H.
Hallo Achim,

OK, dann muss es halt so gehen. Irgendwie an LP Level >=4 kommen und das mitführen.
Hast Du die Prüfung schon gemacht?
Weißt Du genaueres darüber? Wie gesagt, bei dem früher geposteten Link war mir nicht ganz klar, wie das mit den Terminen zu verstehen ist.

Danke und Gruß,

Tina
11. Januar 2013: Von Friso Roozen an Tina Haug
Meines Wissens muss man Termine anfragen und die Prüfung wird denn in der Regel im Anschluss an eine Englische stattfinden.

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