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11. Januar 2013: Von Achim H. an Sebastian Reis
Hallo Sebastian,

ganz so einfach ist es leider nicht. § 125 LuftPerV regelt in der von Dir zitierten Stelle nur den Eintrag von Sprachkenntnissen des Levels 6 in einer fremden Sprache. Dies kann durch das LBA geschehen, sofern eine Bescheinigung der DGAC (= franz. LBA) über Sprachkenntnisse Level 6 vorliegen. Level 4 und 5 sind auf diese Weise nicht eintragbar.

Ich habe das ganze vor ein paar Monaten schriftlich mit dem LBA ausdiskutiert. Es gibt definitiv keine Möglichkeit Franz. Level 4/5 in seine deutschen Lizenz eintragen zu lassen. Diese Möglichkeit kann es erst geben, wenn vom LBA anerkannte franz. Sprachprüfer veröffentlicht werden. Hierzu gibt es laut Aussage der Mitarbeiterin zur Zeit keine Aktivitäten -- man hat gerade Englisch unter Kontrolle und arbeitet nun an Deutsch.

Daher habe ich eine Anfrage an die DGAC gestellt und die Problematik dargelegt. Daraufhin erhielt ich die Auskunft, dass ich eine Prüfung Level 4/5 in Frankreich ablegen solle und das Bestätigungsformular bei Flügen in Frankreich mitführen solle. Dieses würde als ausreichend anerkannt.

Grüße,
Achim
11. Januar 2013: Von Tina Haug an Achim H.
Hallo Achim,

OK, dann muss es halt so gehen. Irgendwie an LP Level >=4 kommen und das mitführen.
Hast Du die Prüfung schon gemacht?
Weißt Du genaueres darüber? Wie gesagt, bei dem früher geposteten Link war mir nicht ganz klar, wie das mit den Terminen zu verstehen ist.

Danke und Gruß,

Tina
11. Januar 2013: Von Friso Roozen an Tina Haug
Meines Wissens muss man Termine anfragen und die Prüfung wird denn in der Regel im Anschluss an eine Englische stattfinden.

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