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1. August 2012: Von Hubert Eckl an 
Ja klar: "request entering ctr" hoast dann " deafe eini auf dei gmahte Wiesn?" und " report runway insight" hoast dann " Saxt wanst den Betong sixt" -" stay vmc" - " bleib bloß drausn aus der Suppn!"
1. August 2012: Von M. S. an Hubert Eckl
Hier nur die letzte Mail aus Frankreich, die wie ich finde sehr erhellend ist :-) (Hervorhebung von mir):

Bonjour,

Le texte que vous évoquez s'applique uniquement aux titulaires de licence française. Les pilotes privés français démontrent leur compétence linguistique en langue française lors du test en vol.

Comme vous détenez une licence allemande vous devez suivre les recommandations du LBA.

Le LBA peut, s'il le souhaite, reconnaitre un niveau de compétence linguistique en langue française délivré par l'autorité française et le porter sur votre licence.

Meilleures salutations.

###-MYBR-### ###-MYBR-###

Jean-François BRYSBAERT
Chef du Pôle Examens
DGAC / DSAC / PN
+33 1.58.09.43.67

2. August 2012: Von Lutz D. an M. S.
Evtl könnten DGAC und LBA ja ein gemeinsames Büro (zB Eisenbahnwagen in Compiegne?) einrichten, in dem ein deutscher Beamter die Ordnungsmäßigkeit der französischen Sprachprüfung überwacht. - ganz ehrlich: an diesem einen Punkt bräuchten wir mehr Europa. Akkreditierte Sprachprüfer bei der EASA und einheitliche Anforderungen. Und am besten gleich englisch für den gesamten Luftraum mit einer Übergangszeit von vielen Jahren.
2. August 2012: Von Achim H. an M. S.
Mathias,

wir nähern uns langsam dem Bereich, wo es interessant wird :)

Nachdem wir bereits wissen, dass das LBA gar nichts "souhaiter" tut (aus Prinzip, die wollen nix machen, die machen nur was sie laut Gesetz müssen) und das Gesetz ihnen nicht erlaubt, die DGAC-Bescheinigung< Level 6 in die Lizenz einzutragen, stellt sich nun die Frage, ob die französische Polizei die Kombination aus deutscher Lizenz und separater Prüfungsbescheinigung der DGAC über Level 4/5 anerkennt.

Wäre das nicht ein Fall für Edmund Stoiber?
2. August 2012: Von Hubert Eckl an M. S.
Bei Stoiber ... äää.. ähh.. reconnaitre un niveau de compétence linguistique en langue bavaroise et romaine catholique délivré je pense en suite avec remplacer le radio pour en rosaire ou un chapelet.... ääää
2. August 2012: Von Gerhard Uhlhorn an Hubert Eckl
(Das ist keine Antwort an polarius, das ist an alle gerichtet. Leider kann ich in diesem Forum nicht an alle antworten) :-(

Als ich 1995 meinen PPL gemacht habe, durfte man in vielen Lufträumen auch ganz ohne Funk fliegen, und an unkontrollierten Plätzen auch ohne Funk landen und starten. Das ist doch in Frankreich sicher auch so, oder? Und wer nicht funkt, der kann auch nicht belangt werden für’s funken in falscher Sprache, oder?
2. August 2012: Von Sebastian Willing an Gerhard Uhlhorn

Wurde hier schon ein paar Mal thematisiert: Nicht das Funken ist strafbar sondern das Fliegen ohne passenden Spracheintrag. Klingt verdreht, ist es auch, aber anscheinend genau so Realität.

Jetzt wird sich zeigen welche Plätze tatsächlich auf ausländischen Besuch Wert legen - denn diese dürften sich möglichst bald den zusätzlichen "En"-Eintrag sichern.

2. August 2012: Von  an Gerhard Uhlhorn

das war in der steinzeit - als die erde noch eine scheibe war - polarius in den windeln lag und e.stoiber@brüssel.eu noch nicht MP war....

bb

ingo fuhrmeister

2. August 2012: Von RotorHead an Sebastian Willing Bewertung: -0.33 [1]
Wie oft denn noch??? Falls in der Lizenz ein Spracheintrag für Englisch enthalten ist, werden die FCL-Anforderungen erfüllt, egal wo geflogen wird!
2. August 2012: Von Lutz D. an RotorHead
...aber nur, solange sie auch englisch sprechen.
2. August 2012: Von M. S. an RotorHead
Wie oft denn noch??? Falls in der Lizenz ein Spracheintrag für Englisch enthalten ist, werden die FCL-Anforderungen erfüllt, egal wo geflogen wird!

Dazu zitiere ich nochmal aus der einen Email des DGAC:

Il vous faut toujours avoir au moins une compétence linguistique dans l'une des langues utilisées dans les espaces aériens où vous prévoyez de voler.

Si vous souhaitez voler en France deux cas peuvent se présenter selon l'espace aérien où vous allez évoluer :

1) le français et l'anglais sont utilisables
2) le français est la seule langue utilisable (espace aérien indiqué dans l'AIP comme tel (French Only))

Dans le cas 1) vous détenez déjà une compétence linguistique en langue anglaise niveau 4. Donc pas de problème vous pouvez effectuer le vol.
Dans le cas 2) il vous faudra effectivement justifier de la compétence linguistique en français avant d'effectuer le vol.

Und von denen gibt es halt in F welche...

7. Oktober 2012: Von Jo Schaefer an M. S.
nicht nur die Deutschen haben mit die Spracheinträge Probleme, auch die ENGLÄNDER wenn es um ein English Level 6 geht!

Interessant zu lesen.... aber manche Argumente gelten auch für Deutch (z.B., nicht alle Piloten mit BZF I oder AZF schaffen Deutsch Level 6)!

https://www.pprune.org/private-flying/497273-language-proficiency.html

7. Oktober 2012: Von Stefan Jaudas an Jo Schaefer
Tja, wenn ich mir den einen Beitrag ansehe:

>Requiring foreign aircrew to prove that their English language skills are sufficient is
>a good idea in principle, especially for e.g. Russian, Indian and Chinese crews,
>but the way this was eventually implemented by the various authorities
>leaves a lot to be desired.


dann ist das genau das Gefühl, das ich dabei auch habe. Noch mehr habe ich das Gefühl, dass die nicht Englisch sprechende international beruflich fliegende Zielgruppe dieser ICAO-Vorschrift kein einziges Wort Englisch dazugelernt hat, aber dank der entsprechenden behördlichen und pekuniären Gepflogenheiten in den Heimatländern alle die nötigen Nachweispapiere haben. Sicherheit: Null Punkte, Bürokratie: 12 Punkte.
7. Oktober 2012: Von Chris Schu an Achim H.
Tach die Herrschaften,
Ich hatte auch ein 'lustiges' Erlebnis bzgl. Englisch L4 Eintragung. Habe den Jar FCL Schein in AT ausgestellt bekommen vor einiger Zeit, fliege aber mit diesem Schein hauptsaechlich deutsche Flugzeuge in Europa.
Nach der Umschreibung des US-ppls wurde automatisch fuer ein paar Jahre L4 Englisch eingetragen. Dieses habe ich dann fristgemaess verlaengert - in Deutschland. Das wurde fein von den deutschen Pruefern auf dem Schein eingetragen was im Nachhinein aus zwei Gruenden nicht gueltig ist laut Austrocontrol:
1. Auslaendische Pruefer/Fluglehrer duerfen auf dem Schein nichts eintragen (- nichtmal den zweijaehrigen Checkflug - der braucht nen gesonderten Antrag... )
2. Die deutsche Engl. L4/6 pruefung ist fuer einen oesterreichischen Schein nicht gueltig! Die haben wohl andere Pruefungsprozeduren fuer das gleiche Englisch

Das nur mal so zur Info. Wundert mich ein wenig wo Europa doch eigentlich jetzt eher zusammenwachsen sollte in solchen Dingen.

Aber vielleicht haette ich das oessi English L4 eh nicht geschafft wg. fehlendem Alpenakzent.. :)

Pfiati,
Christian


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