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31. Juli 2012: Von Richard G. Müller an Philipp Tiemann

Liebe Freunde, wollen wir es noch etwas komplizierter machen.

in meinem Allgemeinem Sprechfunkzeugnis für Flugfunk steht:

"Er ist berechtigt den Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle ausüben."

Demnach darf ich keinen Sprech- und Navigationsfunkdienst machen wenn ich mit einem nicht deutsch zugelassenen Flugzeug, z. B. N-Registriert fliege?


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