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29. Juli 2012: Von Michael Stock an Stefan Jaudas
Mal was ganz anderes: Wenn man am Funkverkehr in der jeweiligen Sprache (Deutsch, Englisch, Französisch) problemlos teilnimmt, kontrolliert diese "Spracheinträge" dann überhaupt jemand?

Und wenn ja: Als Kapitalverbrechen kann man das schwerlich einstufen, wie hoch sind die Kosten für die Ordnungswidrigkeit, oder was immer das dann sein soll?
29. Juli 2012: Von David S. an Michael Stock
Guter Punkt. Ich frage mich, wie viele Leute in diesem Lande mit ihrer FAA only Lizenz und N-reg rumfliegen, deutsch funken und weder German proficient sind (streitbar, ob das benötigt wird) oder ein BZF II besitzen (unstrittig, dass das für Sprechfunk in deutsch benötigt wird).
29. Juli 2012: Von Achim H. an Michael Stock
In Deutschland sind mir keine Fälle bekannt. In Frankreich wird das von einer speziellen Einheit der Polizei kontrolliert und heftig geahndet (Grounding, etc.). Gibt mehrere Berichte von Engländern, die es erwischt hat.

In der Fliegerei wird jede Ordnungswidrigkeit standardmäßig mit bis zu 50 000 € bestraft, wie viel es im Einzelfall ist, legt die Behörde fest. Zusätzlich droht immer das Damoklesschwert der Unzuverlässigkeit (ZÜP). Das ist wie Zweifel an der marxistisch-leninistischen Grundeinstellung, wenn die einmal von offizieller Seite in Frage gestellt wird, dann kommt man da schwer wieder raus.
29. Juli 2012: Von Frank Naumann an Stefan Jaudas
>>>... und das Ärgerliche dabei, anscheinend fordert die EU eben nicht, dass die Spachkenntnisse in der Lizenz eingetragen ist:

"Ratings and certificates– class, type, instructor certificates, etc., with dates of expiry. Radio telephony (R/T) privileges may appear on the licence form or on a separate certificate." <<<



Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß hier zwei grundverschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden:

a) radio telephony privileges: Diese, und nur diese berechtigen zur Durchführung des Sprechfunks in einer bestimmten Sprache. Sie können, müssen aber nicht in die Lizenz eingetragen werden. Stehen sie nicht in der Lizenz, ist das Funkerzeugnis separat mitzuführen.

b) language proficiency: Diese muß in der Lizenz stehen. Ohne language proficiency darf ich problemlos weiter funken, dabei nur nicht mehr fliegen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.

Viele Grüße

Frank
29. Juli 2012: Von Frank Naumann an Lutz D.
>>>Ja klar, aber ich spreche zB passabel französisch, auch über Platzrundenbestandteile hinaus. - jetzt bräuchte ich zur Verwendung der Sprachkenntnisse einen LP-Eintrag. Vermutlich recht aufwendig zu erhalten, who knows.<<<


Leider nein! Damit Sie französisch funken dürfen, brauchen Sie ein französisches Funkerzeugnis. Der LP-Eintrag in der Lizenz hat damit gar nichts zu tun. Die Französisch-LP bräuchten Sie nur, um überhaupt nach Frankreich einfliegen zu dürfen, wenn Sie keine Englisch-LP hätten.

Unbeschadet dessen werden Ihnen Ihre Französisch-Kenntnisse sicher sehr nützlich sein, aber eben erst am Boden. Und dafür brauchen Sie weder LP-Eintrag noch Funkerzeugnis.

Herzliche Grüße

Frank Naumann
29. Juli 2012: Von Philipp Tiemann an Frank Naumann
Wenn dem so wäre: warum verpassen die behörden in letzter zeit offensichtlich reihenweise strafen, während es in früheren jahren nie dazu gekommen ist?
29. Juli 2012: Von Frank Naumann an Philipp Tiemann
Hallo Herr Thiemann,

wer ohne Funkerzeugnis funkt, hat sich immer schon strafbar gemacht. Zumindest in Deutschland wurde das auch immer schon geahndet, Amateurfunker können da ein Lied von singen. Warum die Franzosen das jetzt verstärkt exekutieren, weiß ich auch nicht, vielleicht ist das eine politische Retourkutsche wider die ICAO-Forderung nach englischem Spracheintrag.

Eigentlich müßte man aber viel eher fragen, warum das illegale Französisch-Funken früher nicht so geahndet wurde, weil wie gesagt strafbar war es immer schon.

Off-topic und rein interessehalber: Besitzen Sie ein italienisches Sprechfunkzeugnis? Sind Sie in Italien je nach so etwas gefragt worden?

Viele Grüße

Frank
29. Juli 2012: Von Philipp Tiemann an Frank Naumann

So weit ich aus den (wenigen) Berichten erfahren konnte, wurde kürzlich in Frankreich aber tatsächlich das Fehlen der LP, und nicht das Fehlen eines französischen Sprechfunkzeugnisses bestraft. Bin aber da nicht 100%ig sicher. Wenn dem aber so ist, dann liegen entweder die Kontrolleure, oder Sie falsch.

In Italien hat es soweit ich weiß in diese Richtung noch nie bei irgend jemandem Probleme gegeben, da an den ganz kleinen Plätzen, wo nur italienischer Funk möglich ist, normalerweise keine Personen mit Kontrollfunktionen anwesend sind. Ich habe kein italienisches Sprechfunkzeugnis.

29. Juli 2012: Von Frank Naumann an Philipp Tiemann
Da wird es wohl eine sehr weit gehende Koinzidenz geben: Wer keine französische Lizenz hat, hat i.d.R. auch kein französisches Funkerzeugnis. Wer dann über Funk auch nur aus purer Höflichkeit "Bon jour" sagt, macht sich streng genommen bereits strafbar. Die von Ihnen erwähnten Einzelfallberichte müssen unter diesen Gesichtspunkten im Detail betrachtet werden. Unberechtigt wäre m.E. eine Strafe nur dann, wenn

1. der Pilot eine englische LP in der Lizenz stehen hat, und
2. der angeflogene Platz NORDO-Anflüge zuläßt und
3. der Pilot die Finger von der Sprechtaste fernhält.

Da das ziemlich praxisfern ist, glaube ich auch, daß diese Konstellation in der Praxis selten vorkommt. Zumal, wie Sie ja auch aus Italien berichten, "illegaler Fremdsprachenfunk" international kaum und auch in Frankreich bisher nicht sanktioniert wurde. Vielleicht ist den französischen Kontrolleuren ja auch der Bedeutungsunterschied zwischen "language proficiency" und "R/T privileges" nicht vermittelt worden. Ärgerlich für den Betroffenen ist dieser Blödsinn allemal.
29. Juli 2012: Von Sebastian Willing an Frank Naumann
Bleibt die Frage ob ein deutscher PPL mit BZF-II (oder höherwertig) ohne expliziten Deutsch-Eintrag nach den letzten Äußerungen des Ministeriums (in DE-Lizenzen soll Level 6 automatisch mit der nächsten Neuausstellung z.B. bei Verlängerung eingetragen werden) zum legalen oder wenigstens straffreiem Funk ausreicht.
30. Juli 2012: Von Peter Luthaus an Sebastian Willing
Das war's dann auch mit regelmäßigen Schulflügen von Holländern nach Stadtlohn. Siehe AIP, dort steht 119.200 Ge. Damit darf doch ohne deutschen Spracheintrag an dem Platz gar nicht gefunkt werden... Also hat auch unsere "Luftpolizei" bald etwas neues zu kontrollieren.
Hier sollten unsere Verbände gegen dieses groteske Spiel noch einmal aktiv werden.
30. Juli 2012: Von Andreas Ni an Peter Luthaus
Und wehe dem, der Stadtlohner Türmchen-Onkel spricht englisch - auch das wird er dann nicht dürfen, wenn ich das alles richtig verstanden habe.

30. Juli 2012: Von B. Quax F. an Peter Luthaus
Jetzt kommen wir der Sache langsam näher. Es betrifft nicht nur uns, sondern alle in Europa. Ich verstehe nicht warum nicht ein Flugleiter (wenn es den einen gibt) oder ein Pilot nicht mindestens diese 20 Vokabeln auf englisch kennen muß um die Positionsmeldung und absicht zu verstehen. Dann wäre doch alles OK.
30. Juli 2012: Von Achim H. an Andreas Ni
Wenn der Flugplatz Stadtlohn die ausländische Kundschaft möchte, dann müssen die Mitarbeiter nur ein BZF II erwerben und schon kann die AIP geändert werden. Selbst die Schaffner der Deutschen Bahn haben das mittlerweile :-)
30. Juli 2012: Von Olaf Musch an Achim H.
Selbst die Schaffner der Deutschen Bahn haben das mittlerweile :-)

Sänk ju for träwelling tu sis ärport...

Aber Fazit der Diskussion (Lizenz nach JAR-FCL in D erworben):
- Mit BZF I bzw. AZF und einer gültigen english proficiency Level 4 oder höher
kann ich mit einer D-Maschine JAA/EASA-weit fliegen und überall dort landen,
wo lt. AIP En als Sprache vorhanden ist
- Ist nach der AIP am Platz nur die Landessprache vorhanden (und nicht En oder Ge),
benötige ich zusätzlich einen proficiency Eintrag Level 4 oder höher für diese Sprache
in meiner Lizenz, ansonsten darf ich den Platz höchstens überfliegen bzw.
im Not-/Dringlichkeitsfalle nutzen.

Habe ich das so richtig verstanden?
Und wie sind dann die Regeln für FAA/CAA-Lizenzinhaber? Identisch?

Mir hat übrigens mal ein Fluglehrer und Linienpilot erzählt, dass die Proficiency
in die Lizenz eingetragen wird, weil das Funksprechzeugnis als solches eine
unbegrenzte Gültigkeitsdauer hat, die Lizenz aber sowieso regelmäßig
erneuert/verlängert wird. Man wollte nicht auch noch zusätzlich das AZF immer
wieder neu mit jedem proficiency check stempeln.

Schönen Gruß

Olaf
30. Juli 2012: Von Frank Naumann an Olaf Musch
>>>Aber Fazit der Diskussion (Lizenz nach JAR-FCL in D erworben):
- Mit BZF I bzw. AZF und einer gültigen english proficiency Level 4 oder höher
kann ich mit einer D-Maschine JAA/EASA-weit fliegen und überall dort landen,
wo lt. AIP En als Sprache vorhanden ist<<<

Das sehe ich auch so.


>>>- Ist nach der AIP am Platz nur die Landessprache vorhanden (und nicht En oder Ge),
benötige ich zusätzlich einen proficiency Eintrag Level 4 oder höher für diese Sprache
in meiner Lizenz, ansonsten darf ich den Platz höchstens überfliegen bzw.
im Not-/Dringlichkeitsfalle nutzen.<<<

Zusätzlich benötigen Sie noch ein Funkerzeugnis für die jeweilige Landessprache, wenn Sie den Platz mit Funk anfliegen wollen/müssen. Für einen NORDO-Anflug brauchen Sie dagegen laut
Brandenburger Luftamt gar nichts:

>>>
Nach der Verordnung (EU) 1178/2011, Anhang I FCL.055 a) i.V.m. VO (EU) 290/2012 dürfen Luftfahrer – die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen – die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird.<<<

Keine Teilnahme am Flugfunkdienst - keine Notwendigkeit einer language proficiency.


>>>Und wie sind dann die Regeln für FAA/CAA-Lizenzinhaber? Identisch?<<<

Die Amerikaner kennen kein separates Funkerzeugnis, eine FAA-Lizenz enthält implizit auch die Sprechfunkberechtigung. Ob diese auf eine bestimmte Sprache eingeschränkt ist, weiß ich nicht. Dazu können vielleicht die FAA-Lizenzinhaber hier im Forum Auskunft geben.
30. Juli 2012: Von Andreas Trainer an Frank Naumann
Wenn weltweit ALLE Luftfahrer englisch funken würden, wäre die Situational Awareness am allerbesten.

Diejenigen Luftkutscher, die - wie mein Vater, 71 Jahre jung, in der Schule nach WW II kein englisch gelehrt bekommen und im Beruf nie benötigt - werden immer weniger und die jungen können englisch. Die Lage wird täglich besser.

Es kann doch nicht sein, daß Air France in Frankreich französisch funkt - so schön wie die Sprache auch immer klingt - und Lufthansa, Speedbird und Co. keine Chance haben, sich ein Bild der Lage zu machen.

Also, alle funken immer überall englisch und schon ist der Zauber mit Language Proficiency gegessen.

Just my 5 cents.
30. Juli 2012: Von RotorHead an Olaf Musch
Wie oft soll man es denn wiederholen: Wer einen Spracheintrag für Englisch hat, braucht keinen weiteren Spracheintrag. - Das ändert aber nichts daran, dass man u.U. ein für den Platz geeignetes Sprechfunkzeugnis braucht.

Spracheintrag und Sprechfunk haben zwar beide mit Sprache zu tun, das war es aber dann auch schon. Der Spracheintrag ist gerade für solche Fälle von der ICAO vorgesehen worden - auch hier wiederhole ich mich - weil der standardisierte Sprechfunk nicht immer ausgereicht hat, um Unfälle zu verhindern. Der Spracheintrag hat gemäß ICAO eben nichts mit dem standardisierten Sprechfunk zu tun.
30. Juli 2012: Von Lutz D. an RotorHead
...ist ja toll. Dann drucke ich mir das aus und wenn ich in Frankreich einen LP Eintrag fr vorweisen soll, dann zeige ich das vor und safe, der "rotorhead " hat aber gesagt...". Dieses Forum dient ja wohl nicht irgendeinem wünsch-Dir-was Elfenbeinturm, sondern der realen Fliegerei da draussen. Und dass Frankreich ganz unzweifelhaft auf einem LP Eintrag (!!!) für seine fr Plätze besteht, habe ich mir heute nochmal fernschriftlich geben lassen. Ob das von der ICAO gefordert oder auch nur toleriert wird ist für den einzelnen Piloten völlig irrelevant. Die Behörden werden zudem der rotorheadschen "oder" Auslegung nicht oder zunächst nicht folgen, das ist auch schon empirisch klar. Deshalb ist Ihre Auslegung, selbst wenn richtig, völlig irrelevant, jedenfalls so lange, wie wir nicht andere davon überzeugen.
30. Juli 2012: Von  an Frank Naumann
Natürlich kennen die Amerikaner ein Funsprechzeugnis. Und es ist vom Piloten bei Flügen außerhalb der USA mitzuführen. Innerhalb dagegen nicht. Die Language Proficiency ist auf jeder gültigen US-Lizenz eingetragen.
30. Juli 2012: Von Manfred Soumagne an Frank Naumann

Die Amerikaner kennen wohl ein Funksprechzeugnis (Restricted Radiotelephone Operator Permit - Limited Use).

Dieses wird für alle Flüge mit einem N-zugelassen Flugzeug ausserhalb der USA benötigt.

30. Juli 2012: Von Frank Naumann an 
Die Möglichkeit des Eintrags der R/T-privileges direkt in die Lizenz ist im ICAO Annex 1 explizit so vorgesehen und völlig ausreichend. Daß die FAA ein restricted radio telephony operator certificate für Flüge ins Ausland ausstellt, ist meines Wissens eine reine Serviceleistung für die Piloten, damit diese sich im Ausland nicht mit Kontrolleuren herumstreiten müssen. Dieses separate Funkerzeugnis wird deshalb auch erst nach Lizenzerteilung quasi als Zugabe ausgestellt, und auch das soweit ich weiß nur auf Antrag. Die R/T-Fähigkeiten werden im Rahmen der Pilotenschulung mit vermittelt, das meinte ich mit "die Amerikaner kennen kein separates Funkerzeugnis". Aber danke für die Ergänzung.
30. Juli 2012: Von Friso Roozen an Frank Naumann
In Frankreich funktioniert das auch so, hier gibt es kein separates Funksprechzeugnis! Es gibt auch keins wenn man eins haben will. Der Sprechfunk und die Qualifikation erhält man mit dem PPL.
Ich habe noch ein deutsches AZF von lange ist es her, habe mich aber noch nicht getraut zu versuchen deutsch in meine Lizenz eintragen zu lassen, auch wenn ich es erst letzte Woche noch erfolgreich benutzt habe.

Schöne Grüsse,
30. Juli 2012: Von Frank Naumann an Lutz D.
>>>Und dass Frankreich ganz unzweifelhaft auf einem LP Eintrag (!!!) für seine fr Plätze besteht, habe ich mir heute nochmal fernschriftlich geben lassen.<<<

Könnten Sie das Schreiben vielleicht hier posten?
31. Juli 2012: Von M. S. an Frank Naumann
Hallo allerseits,

ich versuche das gerade bei der franz. Behörde zu eroieren. Hier der bisherige Stand (Antwort kam ungefähr eine Stunde nach meiner Fragemail) - ich werde weiteres posten. Jedenfalls klärt es die Frage, ob man lediglich mit Englisch Lvl 4 einfliegen darf.

Von: 'Fonction Licences-Navigants' envoyé par Bertrand Huron [mailto:licences-navigants@aviation-civile.gouv.fr]
Gesendet: Montag, 30. Juli 2012 11:32
An: DA
Betreff: Re: Attestation des connaissances de la langue française pour une licence de vol PPL allemande

Bonjour,

Pourriez vous nous préciser ce qui vous impose d'avoir la compétence linguistique en français à partir de l'année prochaine ?
La nouvelle règlementation européenne (Part FCL) ne change rien dans le domaine des compétences linguistiques

Il vous faut toujours avoir au moins une compétence linguistique dans l'une des langues utilisées dans les espaces aériens où vous prévoyez de voler.

Si vous souhaitez voler en France deux cas peuvent se présenter selon l'espace aérien où vous allez évoluer :
1) le français et l'anglais sont utilisables
2) le français est la seule langue utilisable (espace aérien indiqué dans l'AIP comme tel (French Only))

Dans le cas 1) vous détenez déjà une compétence linguistique en langue anglaise niveau 4. Donc pas de problème vous pouvez effectuer le vol.

Dans le cas 2) il vous faudra effectivement justifier de la compétence linguistique en français avant d'effectuer le vol.

Prévoyez vous de faire des vols dans les espaces aériens "French Only" ?

En fonction de votre réponse nous vous indiquerons la marche à suivre.


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