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29. Juli 2012: Von Frank Naumann an Stefan Jaudas
>>>... und das Ärgerliche dabei, anscheinend fordert die EU eben nicht, dass die Spachkenntnisse in der Lizenz eingetragen ist:

"Ratings and certificates– class, type, instructor certificates, etc., with dates of expiry. Radio telephony (R/T) privileges may appear on the licence form or on a separate certificate." <<<



Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß hier zwei grundverschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden:

a) radio telephony privileges: Diese, und nur diese berechtigen zur Durchführung des Sprechfunks in einer bestimmten Sprache. Sie können, müssen aber nicht in die Lizenz eingetragen werden. Stehen sie nicht in der Lizenz, ist das Funkerzeugnis separat mitzuführen.

b) language proficiency: Diese muß in der Lizenz stehen. Ohne language proficiency darf ich problemlos weiter funken, dabei nur nicht mehr fliegen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun.

Viele Grüße

Frank

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