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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juli 2012: Von Andreas Ni an Peter Luthaus
Und wehe dem, der Stadtlohner Türmchen-Onkel spricht englisch - auch das wird er dann nicht dürfen, wenn ich das alles richtig verstanden habe.

30. Juli 2012: Von Achim H. an Andreas Ni
Wenn der Flugplatz Stadtlohn die ausländische Kundschaft möchte, dann müssen die Mitarbeiter nur ein BZF II erwerben und schon kann die AIP geändert werden. Selbst die Schaffner der Deutschen Bahn haben das mittlerweile :-)
30. Juli 2012: Von Olaf Musch an Achim H.
Selbst die Schaffner der Deutschen Bahn haben das mittlerweile :-)

Sänk ju for träwelling tu sis ärport...

Aber Fazit der Diskussion (Lizenz nach JAR-FCL in D erworben):
- Mit BZF I bzw. AZF und einer gültigen english proficiency Level 4 oder höher
kann ich mit einer D-Maschine JAA/EASA-weit fliegen und überall dort landen,
wo lt. AIP En als Sprache vorhanden ist
- Ist nach der AIP am Platz nur die Landessprache vorhanden (und nicht En oder Ge),
benötige ich zusätzlich einen proficiency Eintrag Level 4 oder höher für diese Sprache
in meiner Lizenz, ansonsten darf ich den Platz höchstens überfliegen bzw.
im Not-/Dringlichkeitsfalle nutzen.

Habe ich das so richtig verstanden?
Und wie sind dann die Regeln für FAA/CAA-Lizenzinhaber? Identisch?

Mir hat übrigens mal ein Fluglehrer und Linienpilot erzählt, dass die Proficiency
in die Lizenz eingetragen wird, weil das Funksprechzeugnis als solches eine
unbegrenzte Gültigkeitsdauer hat, die Lizenz aber sowieso regelmäßig
erneuert/verlängert wird. Man wollte nicht auch noch zusätzlich das AZF immer
wieder neu mit jedem proficiency check stempeln.

Schönen Gruß

Olaf
30. Juli 2012: Von Frank Naumann an Olaf Musch
>>>Aber Fazit der Diskussion (Lizenz nach JAR-FCL in D erworben):
- Mit BZF I bzw. AZF und einer gültigen english proficiency Level 4 oder höher
kann ich mit einer D-Maschine JAA/EASA-weit fliegen und überall dort landen,
wo lt. AIP En als Sprache vorhanden ist<<<

Das sehe ich auch so.


>>>- Ist nach der AIP am Platz nur die Landessprache vorhanden (und nicht En oder Ge),
benötige ich zusätzlich einen proficiency Eintrag Level 4 oder höher für diese Sprache
in meiner Lizenz, ansonsten darf ich den Platz höchstens überfliegen bzw.
im Not-/Dringlichkeitsfalle nutzen.<<<

Zusätzlich benötigen Sie noch ein Funkerzeugnis für die jeweilige Landessprache, wenn Sie den Platz mit Funk anfliegen wollen/müssen. Für einen NORDO-Anflug brauchen Sie dagegen laut
Brandenburger Luftamt gar nichts:

>>>
Nach der Verordnung (EU) 1178/2011, Anhang I FCL.055 a) i.V.m. VO (EU) 290/2012 dürfen Luftfahrer – die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen – die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird.<<<

Keine Teilnahme am Flugfunkdienst - keine Notwendigkeit einer language proficiency.


>>>Und wie sind dann die Regeln für FAA/CAA-Lizenzinhaber? Identisch?<<<

Die Amerikaner kennen kein separates Funkerzeugnis, eine FAA-Lizenz enthält implizit auch die Sprechfunkberechtigung. Ob diese auf eine bestimmte Sprache eingeschränkt ist, weiß ich nicht. Dazu können vielleicht die FAA-Lizenzinhaber hier im Forum Auskunft geben.
30. Juli 2012: Von Andreas Trainer an Frank Naumann
Wenn weltweit ALLE Luftfahrer englisch funken würden, wäre die Situational Awareness am allerbesten.

Diejenigen Luftkutscher, die - wie mein Vater, 71 Jahre jung, in der Schule nach WW II kein englisch gelehrt bekommen und im Beruf nie benötigt - werden immer weniger und die jungen können englisch. Die Lage wird täglich besser.

Es kann doch nicht sein, daß Air France in Frankreich französisch funkt - so schön wie die Sprache auch immer klingt - und Lufthansa, Speedbird und Co. keine Chance haben, sich ein Bild der Lage zu machen.

Also, alle funken immer überall englisch und schon ist der Zauber mit Language Proficiency gegessen.

Just my 5 cents.
30. Juli 2012: Von RotorHead an Olaf Musch
Wie oft soll man es denn wiederholen: Wer einen Spracheintrag für Englisch hat, braucht keinen weiteren Spracheintrag. - Das ändert aber nichts daran, dass man u.U. ein für den Platz geeignetes Sprechfunkzeugnis braucht.

Spracheintrag und Sprechfunk haben zwar beide mit Sprache zu tun, das war es aber dann auch schon. Der Spracheintrag ist gerade für solche Fälle von der ICAO vorgesehen worden - auch hier wiederhole ich mich - weil der standardisierte Sprechfunk nicht immer ausgereicht hat, um Unfälle zu verhindern. Der Spracheintrag hat gemäß ICAO eben nichts mit dem standardisierten Sprechfunk zu tun.
30. Juli 2012: Von Lutz D. an RotorHead
...ist ja toll. Dann drucke ich mir das aus und wenn ich in Frankreich einen LP Eintrag fr vorweisen soll, dann zeige ich das vor und safe, der "rotorhead " hat aber gesagt...". Dieses Forum dient ja wohl nicht irgendeinem wünsch-Dir-was Elfenbeinturm, sondern der realen Fliegerei da draussen. Und dass Frankreich ganz unzweifelhaft auf einem LP Eintrag (!!!) für seine fr Plätze besteht, habe ich mir heute nochmal fernschriftlich geben lassen. Ob das von der ICAO gefordert oder auch nur toleriert wird ist für den einzelnen Piloten völlig irrelevant. Die Behörden werden zudem der rotorheadschen "oder" Auslegung nicht oder zunächst nicht folgen, das ist auch schon empirisch klar. Deshalb ist Ihre Auslegung, selbst wenn richtig, völlig irrelevant, jedenfalls so lange, wie wir nicht andere davon überzeugen.
30. Juli 2012: Von  an Frank Naumann
Natürlich kennen die Amerikaner ein Funsprechzeugnis. Und es ist vom Piloten bei Flügen außerhalb der USA mitzuführen. Innerhalb dagegen nicht. Die Language Proficiency ist auf jeder gültigen US-Lizenz eingetragen.
30. Juli 2012: Von Manfred Soumagne an Frank Naumann

Die Amerikaner kennen wohl ein Funksprechzeugnis (Restricted Radiotelephone Operator Permit - Limited Use).

Dieses wird für alle Flüge mit einem N-zugelassen Flugzeug ausserhalb der USA benötigt.

30. Juli 2012: Von Frank Naumann an 
Die Möglichkeit des Eintrags der R/T-privileges direkt in die Lizenz ist im ICAO Annex 1 explizit so vorgesehen und völlig ausreichend. Daß die FAA ein restricted radio telephony operator certificate für Flüge ins Ausland ausstellt, ist meines Wissens eine reine Serviceleistung für die Piloten, damit diese sich im Ausland nicht mit Kontrolleuren herumstreiten müssen. Dieses separate Funkerzeugnis wird deshalb auch erst nach Lizenzerteilung quasi als Zugabe ausgestellt, und auch das soweit ich weiß nur auf Antrag. Die R/T-Fähigkeiten werden im Rahmen der Pilotenschulung mit vermittelt, das meinte ich mit "die Amerikaner kennen kein separates Funkerzeugnis". Aber danke für die Ergänzung.
30. Juli 2012: Von Friso Roozen an Frank Naumann
In Frankreich funktioniert das auch so, hier gibt es kein separates Funksprechzeugnis! Es gibt auch keins wenn man eins haben will. Der Sprechfunk und die Qualifikation erhält man mit dem PPL.
Ich habe noch ein deutsches AZF von lange ist es her, habe mich aber noch nicht getraut zu versuchen deutsch in meine Lizenz eintragen zu lassen, auch wenn ich es erst letzte Woche noch erfolgreich benutzt habe.

Schöne Grüsse,
30. Juli 2012: Von Frank Naumann an Lutz D.
>>>Und dass Frankreich ganz unzweifelhaft auf einem LP Eintrag (!!!) für seine fr Plätze besteht, habe ich mir heute nochmal fernschriftlich geben lassen.<<<

Könnten Sie das Schreiben vielleicht hier posten?
31. Juli 2012: Von M. S. an Frank Naumann
Hallo allerseits,

ich versuche das gerade bei der franz. Behörde zu eroieren. Hier der bisherige Stand (Antwort kam ungefähr eine Stunde nach meiner Fragemail) - ich werde weiteres posten. Jedenfalls klärt es die Frage, ob man lediglich mit Englisch Lvl 4 einfliegen darf.

Von: 'Fonction Licences-Navigants' envoyé par Bertrand Huron [mailto:licences-navigants@aviation-civile.gouv.fr]
Gesendet: Montag, 30. Juli 2012 11:32
An: DA
Betreff: Re: Attestation des connaissances de la langue française pour une licence de vol PPL allemande

Bonjour,

Pourriez vous nous préciser ce qui vous impose d'avoir la compétence linguistique en français à partir de l'année prochaine ?
La nouvelle règlementation européenne (Part FCL) ne change rien dans le domaine des compétences linguistiques

Il vous faut toujours avoir au moins une compétence linguistique dans l'une des langues utilisées dans les espaces aériens où vous prévoyez de voler.

Si vous souhaitez voler en France deux cas peuvent se présenter selon l'espace aérien où vous allez évoluer :
1) le français et l'anglais sont utilisables
2) le français est la seule langue utilisable (espace aérien indiqué dans l'AIP comme tel (French Only))

Dans le cas 1) vous détenez déjà une compétence linguistique en langue anglaise niveau 4. Donc pas de problème vous pouvez effectuer le vol.

Dans le cas 2) il vous faudra effectivement justifier de la compétence linguistique en français avant d'effectuer le vol.

Prévoyez vous de faire des vols dans les espaces aériens "French Only" ?

En fonction de votre réponse nous vous indiquerons la marche à suivre.

31. Juli 2012: Von Achim H. an M. S.
Interessant, damit bestätigt die DGAC, dass ein Platz, der laut AIP nur französisch funkt, einen "Luftraum" darstellt. Das passt wiederum genau zur Formulierung der ICAO, nachdem Englisch ausreicht für Lufträume und international angeflogene Plätze, die als solche ausgewiesen sind.

Schon lustig, die Franzosen machen momentan alles um ausländische Flieger fernzuhalten. Erst stellen sie die Zollabfertigung ein um die Briten abzuhalten und jetzt verlangen sie noch einen Spracheintrag, den wir nicht bekommen können.
31. Juli 2012: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Vor allem bestätigt die Aussage, dass es den Frranzosen in der Tat um die LP geht, und nicht um irgendein (nicht existierendes?) sprechfunkzeugnis (wie der gute Frank hypotisierte)! Die Frage lautet also: wie kommt man als halbwegs passabel französisch sprechender Ausländer mit vertretbarem Aufwand an die LP (zur Not auf einem separaten Stück Papier und nicht in der Lizenz). Wäre ja noch OK, wenn man (wohlgemerkt: nur diejenigen, die gerne auf FR-only-Plätzen fliegen wollen) zukünftig z.B. alle vier Jahre mal nach Le Touquet , Colmar o.ä. reinschneien müsste, um dort einen kleinen Schnack mit irgend einem Fluglehrer zu halten. Besser aber wäre, wenn dieses ganze Gedöns mit den LP-Einträgen (ausser Englisch) zukünftig auf gewerbliche Flüge beschränkt würde. Das ist nämlich das Kernproblem: dass bei ICAO-Regelungen meist keinerlei Unterscheidung zwischen gewerblich und privat gemacht wird, was dann zu unverhältnismäßigen Anforderungen fühert. Aber für ICAO gibt es nur den zivilen Luftverkehr und fertig. Da differenzieren die einzelnen Behörden (sogar EASA) deutlich mehr; aber wenn etwas von der ICAO kommt, dann sagen die behörden schlicht: "Ist ne Vorgabe von ICAO, die wir lediglich umsetzen".
31. Juli 2012: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Naja, genau betrachtet gibt es schon gute Gründe, einem nicht die Sprache sprechenden Piloten die Teilnahme am Luftverkehr zu verweigern. Früher war das nicht so wild, jetzt steht es im Fokus und wir werden wohl nicht mehr zur alten "Regelung" zurückkommen.

Allerdings hat der Mischverkehr auch Probleme. In Deutschland ist immer ein Flugleiter da, der kann den englischen und deutschen Funk in der Platzrunde koordinieren aber in Frankreich spielt es sich air/air ab und es gibt sehr viele Piloten, die tatsächlich kein Englisch verstehen. Solange ein Franzose ohne englische Sprachkenntnisse fliegen darf, kann man en/fr als air-air nicht rechtfertigen.

Wie man beim Unfall in Bremgarten gesehen hat, hilft die Anwesenheit eines Flugleiters auch nicht immer um zwischen deutschem und englischem Sprechfunk zu vermitteln.

Meine bescheidene Meinung: machen wir es wie die Schweizer -- Sprechfunk nur noch auf Englisch. Die Generation, die kein Schulenglisch hatte, findet sich immer seltener im Cockpit. Der IFR-Sprechfunk in Deutschland muss bereits zwingend auf Englisch erfolgen. Das hätte auch noch einen großen Vorteil: weniger überflüssiges Gelaber auf den Funkfrequenzen, wenn die Leute in einer Fremdsprache sprechen müssen :) Mann kennt es von der Deutschen Bahn "Wir erreichen in Kürze München-Hauptbahnhof mit Anschluss nach ... vergessen Sie Ihr Gepäck nicht beim Aussteigen ... heute im Bordrestaurant empfehlen wir ..." wird zu "ve vill shortly arrive München".
31. Juli 2012: Von Richard G. Müller an Philipp Tiemann

Liebe Freunde, wollen wir es noch etwas komplizierter machen.

in meinem Allgemeinem Sprechfunkzeugnis für Flugfunk steht:

"Er ist berechtigt den Sprech- und Navigationsfunkdienst bei einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle ausüben."

Demnach darf ich keinen Sprech- und Navigationsfunkdienst machen wenn ich mit einem nicht deutsch zugelassenen Flugzeug, z. B. N-Registriert fliege?

31. Juli 2012: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Nur noch Englisch im Sprechfunk? In Frankreich? Völlig unrealistisch. Ich ziehe es vor, realistische Lösungen des Problems zu suchen. Zwei habe ich genannt. Und nochmal zu der ersten: wir reden hier von der Abwicklung des Sprechfunks an einem kleinen, französischen Provinzplatz. Da gibt es keine allzu komplexen Verkehrssituationen. Da reicht in der Tat das Beherrschen einiger Phrasen (sowie ein kleines bisschen allgemeines Französischverständnis) aus, ohne dass das irgendwie "gefährlich" wird. Und dass der Unfall in Bremgarten im Wesentlichen die Schuld des Flugleiters, und nicht des Piloten war, wurde ja bereits amtlich festgestellt.
31. Juli 2012: Von  an Frank Naumann

Daß die FAA ein restricted radio telephony operator certificate für Flüge ins Ausland ausstellt,

Die FCC ist Aussteller, nicht die FAA.

ist meines Wissens eine reine Serviceleistung für die Piloten, damit diese sich im Ausland nicht mit Kontrolleuren herumstreiten müssen.

Nein. Die US-Vorschriften VERPFLICHTEN zum Mitführen des Funksprechzeugnisses bei Flügen außerhalb der USA. Mit "Serviceleistung" und der damit implizierten Freiwilligkeit hat das nichts zu tun. Ein FAA Ramp Check im Ausland, falls es so etwas gibt, würde es verlangen. (Nebenbei: Fürs Flugzeug muss es auch ein Radio Permit geben - im Ausland).

Dieses separate Funkerzeugnis wird deshalb auch erst nach Lizenzerteilung quasi als Zugabe ausgestellt, und auch das soweit ich weiß nur auf Antrag.

Stimmt. Ich möchte trotzdem mal wissen, wie viele Lisa-Piloten das Ding in der Tasche haben...

31. Juli 2012: Von Lutz D. an 
Ich habe keine FAA Lizenz, aber mir wurde gesagt, da steht nur "english proficient" drin, ohne Angabe eines Levels. - Ist das eigentlich ICAO konform und wird das im Zweifel von deutschen oder französischen Behörden anerkannt werden? Gibt es da schon Erfahrungen. Alles wie in Schilda. Allerdings: Eingebrockt haben uns die LP Verpflichtungen diesmal federführend die Ammis und Briten, die haben das bei der ICAO maßgeblich betrieben.
31. Juli 2012: Von M. S. an Achim H.
Und siehe da, es kam heute gleich die nächsten Antworten:

"Bonjour,

La reconnaissance de la compétence linguistique en langue française peut dans certains cas exceptionnel résulter de l'analyse du dossier (c'est notamment le cas pour les pilotes dont le français est la langue maternelle). Mais selon toute vraisemblance pour pouvoir attester de façon précise d'un niveau il vous faudra vous inscrire à un examen FCL 1.028 en langue française.

Je vous invite à prendre contact avec Madame Pellicer en copie de ce mail qui vous pourra vous inscrire à la prochaine session.

Cordialement"

Diese hat mir dann folgendes Formular geschickt (im Anhang auch als PDF) - Hervorhebungen von mir - insbesondere werde ich nachfragen, was es mit der Art der Lizenz zutun hat:

DIRECTION DE LA SECURITE DE L'AVIATION CIVILE (DSAC)
FORMULAIRE DE CANDIDATURE A L'EXAMEN
CONTROLE DE COMPETENCES LINGUISTIQUES (OACI)
LANGUE FRANÇAISE (FCL 1.028 )
(Arrêté du 24/04/07)
JAN 2010 1 / 2
Lire les instructions au verso avant de remplir
Renseigner ce formulaire électronique puis l'Imprimer à l'aide du bouton en haut de 1ère page
La présente fiche d'inscription est à retourner avant la date de clôture (le cachet de la poste faisant foi) à :
DGAC - DSAC/PN/EXA
A l'attention de Mme Pellicer – 50 rue Henri Farman 75720 PARIS CEDEX 15
(Courriel : examen-pratique-fcl1028@aviation-civile.gouv.fr)
1) Paiement redevance :
Chèque bancaire N° : de : € Banque :
Mandat N° : Date :
2) Etat Civil : (Les renseignements portés ci-dessous concernant votre état civil doivent être strictement conformes à vos pièces d'identité.)
Civilité : Nom de naissance Nom d'épouse :
Prénom(s) :
Date de naissance : Ville de Naissance :
E-Mail : Nationalité : Téléphone :
Adresse : Autre Tél. :
Télécopie :
Code postal: Ville : Pays :
3) CENTRE ET DATE D'EXAMENS
FCL 1.028 IFR FCL 1.028 VFR
Centre : Centre :
Date souhaitée* : Date souhaitée* :
La liste des centres est disponible sur : https://www.developpement-durable.gouv.fr/Inscriptions-aux-controles-de.html
Les examens de compétences linguistiques langue française sont organisés à la fin des journées d’examens de langue
anglaise.
* : le calendrier des dates d’examens est disponible sur la page suivante :
https://www.developpement-durable.gouv.fr/Calendrier-des-sessions-FCL1-028.html

Remarque : pour plus d’information sur les compétences linguistiques, veuillez consulter la page suivante : https://www.developpement-durable.gouv.fr/Inscriptions-aux-controles-de.html

1 - REDEVANCES D'EXAMENS : (FCL1.028 VFR : 75 € FCL1.028 IFR : 100 €)
Les titres de paiement, chèques bancaires ou mandats devront être libellés à l'ordre du Régisseur d'avances et de recettes de la DSAC. Le titre de paiement devra être obligatoirement joint à la fiche de candidature (répéter au dos du chèque, le Nom, le Prénom du candidat et l'examen présenté).
En application de l'article R. 611-4 - IV du code de l'aviation civile, les demandeurs d'emploi sont exonérés de la redevance sous réserve de joindre au dossier d'inscription l'original de «l'historique de demandeur d'emploi » délivré, tamponné et signé par le pôle Emploi, datant de moins d'un mois.

2 - INSCRIPTION
La clôture des inscriptions est 15 jours avant la date du contrôle. Aucune candidature déposée hors délais ne sera acceptée. Tout dossier incomplet, mal libellé, ou non conforme sera rejeté sans appel.

3 - PIECE A JOINDRE OBLIGATOIREMENT AU DOSSIER
Copie d'une pièce officielle d'identité récente (Carte nationale d'identité, passeport, permis de conduire)
4 - CONTROLE DE COMPETENCES LINGUISTIQUES LANGUE FRANCAISE (FCL1.028)
(Extrait du § FCL1.028)

A la date du 5 mars 2008, tout titulaire d'une licence professionnelle de pilote d'avions ou candidat à une telle licence doit prouver qu'il est capable de parler et de comprendre la langue utilisée dans les communications radiotéléphoniques, au moins au niveau 4 de l'échelle d'évaluation des compétences linguistiques figurant en appendice 1 au FCL 1.028 et conformément aux spécifications relatives aux compétences linguistiques y figurant.
Quand les privilèges de la licence sont exercés dans les espaces aériens où l'usage de la langue française est requis, le titulaire de la licence doit faire la preuve au moins d'un niveau 4 en cette langue.

Quand les privilèges des compétences linguistiques sont exercés selon les règles du vol à vue, cette preuve consiste en la réussite aux deux épreuves fixées par l'arrêté du 24 avril 2007 fixant le régime de l'examen d'aptitude linguistique en langue française ou anglaise selon les règles de vol à vue.

Quand les privilèges des compétences linguistiques sont exercés selon les règles du vol aux instruments, cette preuve consiste en la réussite aux deux épreuves orales de l'examen fixé par l'arrêté du 27 janvier 2000 modifié relatif au régime de l'examen
d'aptitude à la langue française pour les navigants de l'aéronautique civile, candidats à la qualification de vol aux instruments.

La durée de validité de la mention de compétence linguistique est de :
- 3 ans pour les pilotes ayant démontré un niveau de compétence égal au niveau 4 ;
- 6 ans pour les pilotes ayant démontré un niveau de compétence égal au niveau 5 ;
- illimitée pour les pilotes ayant démontré un niveau de compétence au moins égal au niveau 6.
Aucun résultat n'est donné par téléphone.
Les résultats sont disponibles sur Internet :
https://candidat-oceane.aviation-civile.gouv.fr/oceaneprt/toLoginCandidat.action

DÉCLARATIONS ET ENGAGEMENTS

Je soussigné(e) certifie sur l'honneur l'exactitude des renseignements portés sur le présent formulaire de candidature. Je reconnais que tout usage de faux, fausse déclaration émise, fraude ou tentative de fraude constitue un délit passible de poursuites et entraîne automatiquement l'annulation des bénéfices de mon admission éventuelle.
Je déclare être informé(e) que le dépôt du présent dossier entraîne de ma part l'acceptation des règlements des examens et je m'engage à ne solliciter aucun retrait de dossier, modification ultérieure d'inscription, remboursement, ou report.

Signature du candidat A , le"

Übrigens, ganz spannend sind die Statistiken für Englisch - in F scheint man das wohl a) Ernst zu nehmen und b) in einem Test einfach ein Niveau festzustellen, nicht dieses Pass oder Fail wie bei uns:

https://www.developpement-durable.gouv.fr/Presentation-FCL-1-028,10267.html

https://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/stat_globales_FCL1028.pdf

Es gibt 20 Punkte, ab 18 Punkte hat man Lvl 6 und es wird ein fiktiver Flug durchgegangen während 25min:

https://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/Ex_1028_VFR_Vol_Fictif.pdf

EDIT: Ich habe keine Ahnung, wieso das mit dem PDF nicht funktioniert - bei Interesse leite ich es gerne weiter.


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FCL1.028_FR.pdf
Adobe PDF | 57.0 kb | Details

Formular Frankreicht


31. Juli 2012: Von Achim H. an M. S.
Sehr schön, danke Mathias!

Jetzt stellt sich noch die Frage: in welcher Form wird das Niveau beschieden und wie ist das kompatibel mit einer deutschen Lizenz?

Ist natürlich nervig, dass man das alle 3 Jahre wiederholen muss bei Niveau 4. Ich muss bereits mein ganzen Leben nach den diversen Ablaufdaten meiner x Berechtigungen planen...
31. Juli 2012: Von Achim H. an Lutz D.
Lutz, die Amis sind hier in der Tat schludrig und schreiben nur "English proficient" drauf. Das ist ohne Angabe des ICAO-Niveaus und Gültigkeit. Daher wird das vom LBA auch nicht anerkannt bei der Eintragung in die deutsche Lizenz. Im Anhang ein Foto der Rückseite der Lizenz.


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FAA_PPL_Backside.jpg

31. Juli 2012: Von M. S. an Achim H.
Ja, schauen wir mal . Ich nehme mal an, du bekommst F-typisch ein buntes Zertifikat.

Ansonsten sollte man aber wirklich überlegen, Lvl 6 dort zu machen, kostet nur EUR 75 für VFRler und ist wirklich easy. Also wer in D Lvl 4 schafft, sollte auch in F Lvl 6 schaffen

(siehe Beispiele, die leider auch falsches Englisch enthalten - man erkläre mir bitte die Bedeutung folgenden Funkspruchs:

F: - En finale, signalez que le voyant de niveau bas d’essence s’est allumé et que vous ne souhaitez pas remettre les gaz.

Engl. Beispiel:

FGPCZ, I am on final runway 09. I would not like to go around because my low level fuel warning light went on.)
31. Juli 2012: Von Achim H. an M. S.
FGPCZ, I am on final runway 09. I would not like to go around because my low level fuel warning light went on.)

Wenn Du das mit dem korrekten französischen Akzent aussprichst, dann klingt das wieder gut :-)

Laut schriftlicher Aussage vom LBA (siehe früheres Posting) werden ausländische Level 6 Zertifikate anerkannt. Ob das allerdings mit einem Englisch Level 6 von der DGAC funktioniert, weiß ich nicht. War wahrscheinlich nicht Sinn der Erfinder.

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