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26. Mai 2020: Von Martin M. an Markus Groß
26. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Martin M. Bewertung: +1.00 [1]

Aus 2015 eine Hilfestellung

... nicht sehr hilfreich, nachdem Part-OPS damals in D noch gar nicht in Kraft war - das kam erst Ende 2016. Damit hat sich die Lage gravierend (zum Besseren) geändert.

Außerdem strotzt das ganze Pamphlet nur so vor FUD: "...können sich Probleme auftun, wenn ausschließlich die EU-Verordnung zugrunde gelegt wird", "... keine Risiken bei der Auslegung der Regeln eingehen", "... kein Versicherungsschutz!" usw. Nicht ganz untypisch für den DAeC.

26. Mai 2020: Von Michael Söchtig an Tobias Schnell

"Unauthorized 135 operations continue to be a problem nationwide, putting the flying public in danger, diluting safety in the national airspace system, and undercutting the business of legitimate operators. "

Ich will ja nicht alle Regelungen als unsinnig abstempeln, aber warum gefährdet es die mitfliegende Öffentlichkeit wenn ich als Privatpilot mehr Geld nehme als erlaubt? Natürlich hat die CPL ein Medical Klasse 1 statt 2, merh Flugstunden und auch noch mehr Theorie, aber wenn es unsicher wäre oder ich mit dem Medical Klasse 2 fluguntauglich bin, dann darf ich auch nicht fliegen. Die "Drucksituation", dass man fliegt weil ein zahlender Kunde es will, die muss man eh aushalten - wenn ich kein IR habe darf ich auch mit der CPL dann nicht fliegen wenn das Wetter schlecht ist. Einzig der höhere Trainingsstand eines CPL Piloten würde mir da einleuchten.

Irgendwie wirken die Bestimmungen so als hätten da eine ganze Menge Lobbyisten mitgeschrieben um ja Konkurrenz zu verhindern und b) dafür zu sorgen, dass der Personenkreis der sich die PPL leisten kann schön unter sich bleibt.

Man kann ja auch mal überlegen ob es der Flugsicherheit nicht sogar zuträglich wäre wenn ein Pilot mehr fliegt und die beiden Passagiere nicht 66% sondern 80% bezahlen.

Aber gut, die Regeln sind so wie sie sind.

26. Mai 2020: Von Markus Groß an Tobias Schnell
Also lese ich das richtig?
a) max 6 Sitze
b) nur die direkten Kosten (Treibstoff, Gebühren, evtl. Charterkosten)

Aber wie genau muss es aufgeteilt werden? Dass der Pilot sich daran beteiligt ist ja klar - aber muss "sauber" durch alle Insassen geteilt werden oder wäre es legitim, dass die Passagiere prozentual mehr bezahlen als der Pilot?
26. Mai 2020: Von Jens V. an Markus Groß

Muss leider gleich verteilt sein...nur direkte Kosten....dem Piloten z.b mit einem obligatorischen Euro zu beteiligen reicht nicht

26. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Muss leider gleich verteilt sein

Sagt wer? Oder besser: Steht wo?

26. Mai 2020: Von Lutz D. an Markus Groß

Hallo Markus,

in der Tat nur die direkten Kosten (wenn Du charterst, dann eben die Charterkosten, aber auch Landegebühren bspw.).

Über die Art der Aufteilung sagt der europäische Rechtsrahmen nichts. Zur Sicherheit wird vielfach von einer gleichteilung ausgegangen. Am Ende ist das eine Auslegungsfrage. Sicher entsprechen zB 1% vs 99% nicht dem Geist und der Idee der Regelung.

26. Mai 2020: Von Carsten G. an Lutz D.

Frage: zu den direkten Kosten zählen auch die direkten fixen Kosten, wie Abschreibung und die Rückstellungen (für Prop/Motor)? Dann wäre das ja analog zu den "Fremdcharter"-Kosten, die diese Positionen in der Regel auch eingeschlossen sind, oder?

26. Mai 2020: Von Sven Walter an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Lutz, da haben wir aber die Wortlautsperre. Und was das "telos" in der Teleologie angeht, man will Umgehungstatbestände kommerzieller Operationen vermeiden (Stichwort Fußballer-Malibu). Wer nur 1 € zahlt, wird trotzdem nicht bezahlt. Es sei denn, du greifst zur Interpretationshilfskrücke "aber er spart ja Charterkosten, die sonst viel höher wären". Die Grenze ist hier mathematisch. Ganz einfach. Sonst hätte der Gesetzgeber in Europa wie in den USA "pro rata" einfügen können. Hat er nicht. Die Sperre ist das Erzielen von Profit.

Wir sind schon so überreguliert, da müssen wir uns nicht selbst noch Fußfesseln anlegen.

Wer in ein GA-Flugzeug einsteigt, sollte sich drauf verlassen dürfen, dass der PPL-Pilot das legal fliegen darf. Das Vertrauen auf eine kommerzielle Operation ist eine andere Liga. Wie die ihre Fahrgemeinschaft/ Fluggemeinschaft organisieren, hat der europäische Gesetzgeber offen gelassen. Gut so.

26. Mai 2020: Von Tim Walter an Tobias Schnell

Auf der EASA seite gibt es das

https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/208944_EASA_LEAFLET_02_AIR_OPS_DE.pdf

da steht drin:" dass (die direkten Kosten des Fluges) (durch) (alle Insassen des Luftfahrzeuges geteilt werden); dies schließt den Piloten mit ein.

Ich persönlich denke bei Hufgetrampel an Pferde und nicht an Zebras.

Ersetzte: (direkte Kosten des Fluges)=X (durch)= geteilt (alle Insassen des Luftfahrzeugs)= Y

=> X:Y

26. Mai 2020: Von Chris _____ an Tim Walter Bewertung: +1.00 [1]

dass die direkten Kosten des Fluges durch alle Insassen des Luftfahrzeuges geteilt werden

Jeder MINT-Absolvent hört "teilen" und denkt an die mathematische Division, also "pro rata".

Gut, dass Sven das klargestellt hat. Justitia non calculat. Man darf also auch ungleich "teilen", also 1% der Pilot und 99% die Paxe.

NICHT in Ordnung wäre allerdings -1% der Pilot und 101% die Passagiere :-)

Ich löse das übrigens so: wenn ich Leute mitnehme, dann bisher immer umsonst, ich verlange gar nichts, außer dem mündlichen Versprechen, dass sie mich nicht verklagen, wenn was passiert.

Am Zielort angekommen, dürfen Mitflieger aber gern von den dortigen Kosten (Restaurant, Hotel) etwas mehr tragen :-)

26. Mai 2020: Von ch ess an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

mmmmhhh - verklagen tut Dich im ungewünschten Eventualfall eher eine grosse Organisation, die sich an ein mündliches Versprechen nicht gebunden fühlt, aber ein wirtschaftliches Interesse hat. Bspw eine (Kranken-)Versicherung.

Wäre interessant, ob sich das durch Unterschrift auf einem Haftungsverzicht ausschliessen lässt (soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt).

26. Mai 2020: Von Jens V. an Tobias Schnell

Gibt seitens Fliegermagazin und auf der AOPA Homepage Lektüre bzw Rechtsaufassungen dazu....nicht 100% eindeutig, also letztendlich etwas worüber im Schadensfall gestritten wird. Die Versicherung um Erklärung bitte scheint sinnig....

26. Mai 2020: Von Erik N. an Markus Groß Bewertung: +5.00 [5]

ich würde als Pilot, wenn ich Passagiere mitnehme, sehr genau darauf achten, dass ich nur die mit diesem aktuellen Flug verbundenen direkten Kosten - Sprit, Öl, Landegebühren - mit den anderen teile, selbst also auch den gleichen Teil zahle. Einige sehen das strenger, einige weniger streng. Ich persönlich habe meine Zweifel, ob z.B. alle Wingly Flüge dem Stresstest standhalten würden, aber das sei mal dahingestellt. Wenn alles gut geht, ist ja alles paletti, aber geht mal was schief, und Leute kommen zu Schaden, und die Versicherung kann sich darauf stützen, dass der Flug eigentlich ein unerlaubter Auftragsflug war, bleibst Du (oder deine Angehörigen) auf dem kompletten Schaden sitzen. Daher würde ich keine Gefälligkeit annehmen, die mit dem Flug in Zusammenhang steht und über die Kostenteilung hinaus geht, ausser vielleicht ein Landungsbier. Ein Missverhältnis zwischen meinem Anteil und dem der anderen würde ich persönlich nicht machen, steht nicht dafür.

26. Mai 2020: Von Rolf A. an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Nur so als Gedanke: Ein Taxifahrer muss einen Personenbeförderungsschein machen und sich extra versichern. Fliegen ist im privaten Umfeld etwas gefährlicher als eine Taxifahrt.

Wollen wir als Piloten wirklich, dass im schlimmsten Fall eine vierköpfige Familie bei einem Fliegerfreund mit 5h/Jahr einsteigt, verunfallt und wir als Pilotengemeinschaft mit der schlechten Presse leben müssen?

Ohne jemandem zu nahe zu treten, aber aus meiner Sicht macht es Sinn, dass es CPL / ATPL, Zulassungs- und Versicherungsanforderungen für Fluggerät und Betreiber gibt, bevor der gutgläubige Nichtflieger einsteigt, um zu Niedrigpreisen zum Lido zu fliegen.

Aber hier steht jedem seine persönliche Meinung zu.

26. Mai 2020: Von Erik N. an Rolf A. Bewertung: +4.00 [4]

Rolf ich bin da komplett bei Dir. Sehe ich im Kern genauso. Allerdings habe ich eine aktuelle PPL, aktuelles IFR, ich fliege regelmäßig, habe ein gut gewartetes Flugzeug, und beschäftige mich mit der Materie intensiv. Insofern denke ich dass ich schon sicherer fliege als der 5h Scheinerhalter. Ich fliege auch eigentlich keine Fremden, sondern nur Freunde und Bekannte, und sage ihnen klar, wie es mit dem Risiko aussieht.

Ich halte z.B. einen Wingly-Flug, bei dem ein Pilot erst von Flugpatz A nach B fliegt, um dort wildfremde Passagiere aufzunehmen und sie "gegen Beteiligung an den direkten Kosten" nach C fliegt, und von dort wieder alleine zurück nach A, für extrem grenzwertig.

Zumal die Passagiere nichts, gar nichts wissen. Sie wissen nicht, wie das Flugzeug technisch dasteht, und sie können nicht beurteilen, ob der Pilot seinen Akt beinander hat.

26. Mai 2020: Von Chris _____ an Erik N.

Genauso wie die Motorstundenzahl nichts über den Wartungszustand aussagt, sagt die Gesamtstundenzahl des Piloten relativ wenig darüber, wie sicher er aktuell auf der konkreten Maschine ist.

Ich erkläre Mitfliegern die grundsätzlichen Risiken, ohne sie in Panik zu versetzen, und erwarte die mündliche Zusage, dass sie mich nicht verklagen, sollte doch mal was passieren. Ich vertraue darauf, dass die meisten Menschen im Prinzip anständig sind.

Eine schriftliche Kostentragungsregelung kann man ggf. von einem Luftrechtsanwalt überprüfen lassen, um die Grenze der PPL-Rechte einzuhalten.

Wie sieht es wohl rechtlich aus, wenn man schriftlich explizit KEINE Kostenbeitrag der Paxe vereinbart, im Nachhinein aber dann doch eine kleine "Spende" annimmt? (Vorteil von "im Nachhinein" ist schon mal, dass man dann ja schon weiß, dass kein Unfall passiert ist)

26. Mai 2020: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Rolf A.

Nur so als Gedanke: Ein Taxifahrer muss einen Personenbeförderungsschein machen und sich extra versichern. Fliegen ist im privaten Umfeld etwas gefährlicher als eine Taxifahrt.

Der Vergleich kommt ja immer wieder mal, wird dadurch aber nicht richtiger. Es sei denn, der Taxifahrer möchte mit mir nur die Kosten der Fahrt teilen, was ich (als Taxikunde) begrüßen würde.

Es wird immer wieder verwechselt zwischen der Vermittlung von professionellen Transportdienstleistern an private Konsumenten (wie z.B. Uber und myTaxi) und der Vermittlung von privaten Mit*gelegenheiten (wie blablacar, mitfahrzentrale, wingly etc.).

Ein bisschen Eigenverantwortung gehört bei privat organisierten gemeinsamen Verkehrsaktivitäten auf beiden Seiten dazu.

Ich halte z.B. einen Wingly-Flug, bei dem ein Pilot erst von Flugpatz A nach B fliegt, um dort wildfremde Passagiere aufzunehmen und sie "gegen Beteiligung an den direkten Kosten" nach C fliegt, und von dort wieder alleine zurück nach A, für extrem grenzwertig.

Warum? Wenn Du als Privatpilot Passagiere beförderst, trägst Du eine Verantwortung gegenüber diesen Passagieren, gilt bei der Autofahrt genauso. Der Unterschied ist, dass Passagiere ggf. die Sicherheit eines Fluges in einem Privatflugzeug schlechter einschätzen können. Aber 1) Wirklich? Ist das so? Können Menschen die Sicherheit einer Autofahrt, ggf. mit einem Fremden, besser einschätzen? Können Menschen allgemein überhaupt Risiken gut einschätzen? Und 2) Gilt das unabhängig vom Fremdheitsgrad der Passagiere. Abgesehen davon, dass mir meine Freunde vielleicht per se mehr (oder weniger ;-) ? ) vertrauen als Fremde, haben sie das gleiche (Un)vermögen, das Risiko des Fluges einzuschätzen. Die Verantwortung hat man als Pilot in jedem Fall.

Wenn ich zwischen NRW und Hamburg mit dem Flieger pendel und ich dabei jemanden mitnehmen kann, why not? Geht ja nicht nur ums Geld (aber das ist natürlich "nett", wenn jemand was dazuschmeisst). Es ist gesellig, man kann Leute für die Fliegerei begeistern usw. Und ich finde es auch nicht "grenzwertig", wenn ich den Mitflieger auf der Strecke in Borkenberge o. Ä. einsammel.

26. Mai 2020: Von Sven Walter an Chris _____

Wie macht ihr es beim Auto? Macht es genauso. Wenn euch jemand in einem schönen Oldtimer zu einer Fahrt zu einem Ausflugslokal mitnimmt, ist es mehr oder weniger das gleiche. Es bleibt eine Gefälligkeit. Vielleicht eine Fahrgemeinschaft. Wir haben genug Judikatur dazu. Und eine Rechtsvorschrift, die sagt das Kostenteilung erlaubt ist, kommerzielle Nutzung im Gegenlicht. Genauso wie beim Taxi fahren. Es geht weiterhin um ein privates Gefälligkeitsverhältnis.

26. Mai 2020: Von Erik N. an Patrick Whiskey Echo Yankee

Aber 1) Wirklich? Ist das so? Können Menschen die Sicherheit einer Autofahrt, ggf. mit einem Fremden, besser einschätzen?

Na klar ist das so. Autofahren können viele einschätzen, weil sie selber fahren. Wer fliegt selber ?

Wenn ich zwischen NRW und Hamburg mit dem Flieger pendel und ich dabei jemanden mitnehmen kann, why not?

Das meinte ich ja nicht. Das ist so eine Art Anhalter. Sondern Leute, die die Strecke nur fliegen, weil Passagiere sie eingegeben haben.

26. Mai 2020: Von Markus Groß an Rolf A. Bewertung: +1.00 [1]

Naja, ich würde das anders einschätzen:

Der Taxifahrer macht das aufgrund einer "Gewinnerzielungsabsicht", also kommerziell, sprich CPL.

Wenn man aber als "privater und unkommerzeiller" Fahrer eine Fahrgemeinschaft mit anderen bildet und die dann was aufs Spritgeld legen ist das erlaubt (PPL).

Und mitnehmen darf man jemanden unabhängig von der Anzahl der Fahrstunden.

26. Mai 2020: Von Markus Groß an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Auch wenn ich es gefühlt genau so sehe wie Du -> ich habe gerade mal den Link von weiter oben durchgelesen.

Dort steht (Zitat):

  • Die Begrifflichkeit „Kostenteilungsbasis“ legt hierbei nahe, dass die Kosten zu gleichen Teilen (den Pilot einschließend) aufzuteilen sind.

Und weiter:

  1. Flüge einer Privatperson auf Kostenteilungsbasis können auch an unterschiedlichen Flugplätzen/ Einsatzorten beginnen und enden.

Somit, sollte der der Stand noch aktuell sein (ist ja schon aus 2015), wäre es durchaus erlaubt, sich eine Maschine zu chartern, mit dieser am Flugplatz A zu starten, dann zum Flugplatz B zu fliegen, bis zu 5 Leute einzusammeln (falls das Flugzeug entsprechend groß wäre), mit diesen dann zum Flugplatz C zu fliegen und danach wieder alleine zurück zum Flugplatz A.

Die Kosten für Charter (Dauer für Flug von B nach C), die Startkosten in B, die Landegebühr in C und den Sprit auf der Strecke B -> C dürfte man dann durch 6 teilen. Den Rest müsste man selbst tragen.

Ich denke, jetzt habe ich es verstanden. Hoffentlich.

Danke!

26. Mai 2020: Von Patrick Lean Hard an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Nur so nebenbei: Es gibt bei Personenschäden keinen Haftungsverzicht. Egal ob mündlich oder schriftlich.

26. Mai 2020: Von Chris _____ an Patrick Lean Hard

Es gibt bei Personenschäden keinen Haftungsverzicht. Egal ob mündlich oder schriftlich.

Genau das ist der Grund, weshalb ich das nicht verschriftliche, sondern nur mündlich anspreche und drauf hoffe, dass die Leute anständig sind und einen etwaigen Unfall nicht automatisch als ihre Chance sehen, den Zivilstreit ihres Lebens durchzuziehen.. Eine Garantie gibt's nicht, dennoch halten sich anständige Leute an das, was sie zugesagt haben.
26. Mai 2020: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Erik N.

Na klar ist das so. Autofahren können viele einschätzen, weil sie selber fahren. Wer fliegt selber ?

Nur weil man selber Autofahren kann, bedeutet das ja nicht, dass man in der Lage ist, das Risiko einer Autofahrt (in Relation zu anderen Risiken) korrekt einzuschätzen. Im Gegenteil wird der geneigte Kraftfahrzeugfahrer dazu tendieren, die eigene Autofahrt als "sicherer" als andere auftretende Risiken (insb. diejenigen neuer oder gar fremder Natur) einzuschätzen.

Das meinte ich ja nicht. Das ist so eine Art Anhalter. Sondern Leute, die die Strecke nur fliegen, weil Passagiere sie eingegeben haben.

Okay - da bin ich bei Dir und finde das dann auch im Rahmen der geltenden Regelung als zwar nicht tabu, aber grenzwertig. Richtig "grenzwertig" finde ich den an manchen Flugplätzen wohl stattfindenen "Konkurrenzkampf" unter Wingly-Piloten um Rundfluggäste, wo man den Owner Pilots "Preis-Dumping" vorwirft usw. Da ist es für mich in eine Richtung gekippt, die nicht mehr gut ist, wo man die Fluggäste als "Kunden" sieht. Überhaupt finde ich das ganze Rundflug-Thema eher grenzwertiger als reine A-B-Mitnahme-Flüge.


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