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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. Mai 2020: Von Markus Groß an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Auch wenn ich es gefühlt genau so sehe wie Du -> ich habe gerade mal den Link von weiter oben durchgelesen.

Dort steht (Zitat):

  • Die Begrifflichkeit „Kostenteilungsbasis“ legt hierbei nahe, dass die Kosten zu gleichen Teilen (den Pilot einschließend) aufzuteilen sind.

Und weiter:

  1. Flüge einer Privatperson auf Kostenteilungsbasis können auch an unterschiedlichen Flugplätzen/ Einsatzorten beginnen und enden.

Somit, sollte der der Stand noch aktuell sein (ist ja schon aus 2015), wäre es durchaus erlaubt, sich eine Maschine zu chartern, mit dieser am Flugplatz A zu starten, dann zum Flugplatz B zu fliegen, bis zu 5 Leute einzusammeln (falls das Flugzeug entsprechend groß wäre), mit diesen dann zum Flugplatz C zu fliegen und danach wieder alleine zurück zum Flugplatz A.

Die Kosten für Charter (Dauer für Flug von B nach C), die Startkosten in B, die Landegebühr in C und den Sprit auf der Strecke B -> C dürfte man dann durch 6 teilen. Den Rest müsste man selbst tragen.

Ich denke, jetzt habe ich es verstanden. Hoffentlich.

Danke!


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