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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. Mai 2020: Von Chris _____ an Tim Walter Bewertung: +1.00 [1]

dass die direkten Kosten des Fluges durch alle Insassen des Luftfahrzeuges geteilt werden

Jeder MINT-Absolvent hört "teilen" und denkt an die mathematische Division, also "pro rata".

Gut, dass Sven das klargestellt hat. Justitia non calculat. Man darf also auch ungleich "teilen", also 1% der Pilot und 99% die Paxe.

NICHT in Ordnung wäre allerdings -1% der Pilot und 101% die Passagiere :-)

Ich löse das übrigens so: wenn ich Leute mitnehme, dann bisher immer umsonst, ich verlange gar nichts, außer dem mündlichen Versprechen, dass sie mich nicht verklagen, wenn was passiert.

Am Zielort angekommen, dürfen Mitflieger aber gern von den dortigen Kosten (Restaurant, Hotel) etwas mehr tragen :-)

26. Mai 2020: Von ch ess an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

mmmmhhh - verklagen tut Dich im ungewünschten Eventualfall eher eine grosse Organisation, die sich an ein mündliches Versprechen nicht gebunden fühlt, aber ein wirtschaftliches Interesse hat. Bspw eine (Kranken-)Versicherung.

Wäre interessant, ob sich das durch Unterschrift auf einem Haftungsverzicht ausschliessen lässt (soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt).

26. Mai 2020: Von Markus Groß an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Auch wenn ich es gefühlt genau so sehe wie Du -> ich habe gerade mal den Link von weiter oben durchgelesen.

Dort steht (Zitat):

  • Die Begrifflichkeit „Kostenteilungsbasis“ legt hierbei nahe, dass die Kosten zu gleichen Teilen (den Pilot einschließend) aufzuteilen sind.

Und weiter:

  1. Flüge einer Privatperson auf Kostenteilungsbasis können auch an unterschiedlichen Flugplätzen/ Einsatzorten beginnen und enden.

Somit, sollte der der Stand noch aktuell sein (ist ja schon aus 2015), wäre es durchaus erlaubt, sich eine Maschine zu chartern, mit dieser am Flugplatz A zu starten, dann zum Flugplatz B zu fliegen, bis zu 5 Leute einzusammeln (falls das Flugzeug entsprechend groß wäre), mit diesen dann zum Flugplatz C zu fliegen und danach wieder alleine zurück zum Flugplatz A.

Die Kosten für Charter (Dauer für Flug von B nach C), die Startkosten in B, die Landegebühr in C und den Sprit auf der Strecke B -> C dürfte man dann durch 6 teilen. Den Rest müsste man selbst tragen.

Ich denke, jetzt habe ich es verstanden. Hoffentlich.

Danke!


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