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..zumindest tirolerisch level 6 wird er Ihnen doch wohl eintragen! ;-)
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Jürgen, ich wüßte nicht, was Du von JAR auf EASA umschreiben lassen mußt, es entstehen m. W. auch keine zusätzlichen Kosten.
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Hi Jürgen,
wer einen JAR Schein hat bekommt mit Ablauf dessen Gültigkeit einen EASA Schein ausgestellt. In dem Fall also keine zusätzlichen Kosten und so lange Dein JAR Schein gültig ist darfst Du natürlich weiterfliegen bis der neue im Beiefkasten ist. Wer seine Lizenzverlängerung erst ein paar Tage vor Ablauf beantragt muss auch ganz ohne Scheinumschreibung mit einer Wartezeit ohne fliegerische Tätigkeit Rechnen ;-)
Bezüglich PPL vs LAPL und Namibia, falls Du regelmäßig nach Namibia gehst könntest Du Dich doch mal erkundigen mit welchem Aufwand Du einen namibianischen Schein bekommen kannst und ob es auch namibisch registrierte Segler zu chartern gibt?
Viele Grüße
Werner
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Jürgen,
ruf mich mal bitte an.
0157 86875082
Danke Tom
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...ich will doch von ICAO auf EASA umschreiben !... Und es geht um die Motorflug-Scheine....
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Ahso, dann hast Du noch bis zum 8. April 2014 Zeit, sofern Dein Schein nicht vorher ausläuft. Du kannst die Neuausstellung jederzeit beantragen, bis zur Ausstellung darfst Du natürlich weiterhin mit Deinem ICAO Schein fliegen.
Und das zu Namibia gesagte gilt natürlich auch für den Motorflug ;-)
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Heisse nicht Daniel, aber habe evtl am gleichen Ort (Groebenzell) mein LP6 abgelegt.
Suche mal nach ATPL-Coaching (Brunnbauer) oder Tibo Aviation. Die beiden boten das vor 2 Jahren noch an.
Fair und ich fand beide entspannt und freundlich.
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Hi,
ich habe heute den Online-Test bei https://www.ilpt.net/ gemacht -- 149€. Ich bin gespannt, was rauskommt. Wurde von einem Foristen hier (per PM) empfohlen...
Viele Grüsse Matthias (bisher Level 5 aus Kostengründen..)
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Wo hast Du denn Deine Lizenz?
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Bisher Berlin-Brandenburg, demnächst LBA. Das wurde (hier im Forum bzw. per PM) zumindest einmal bestätigt, dass das funktioniert hat, ich schaue gleich nochmal. Die Website behauptet es auch.
Deshalb meinte ich ja auch, mal schauen, was rauskommt...wenn das LBA das nicht einträgt, gibt es ja wohl einen Grund, sein Geld zurück zu verlangen.

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Wo hast Du denn Deine Lizenz?
Falls beim LBA, könnte die 3. DV LuftPersV hinderlich werden: Nach der wird ELP 6 nur noch eingetragen, wenn Englisch nachweislich die Erstsprache ist oder man die (nicht "in der") Sprache mindestens drei Jahre lang an einer Hochschule studiert hat.
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L2/Sprachpruefung/3_Durchf_VO.pdf?__blob=publicationFile&v=1
EDIT: Das stimmt so nicht - siehe Posting von Wolfgang Lamminger weiter unten!
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Ok, dann war das wohl aller Voraussicht nach ein Reinfall.
Mal sehen, was dieser Sprachprüfer dann dazu sagt..beworben wird es ja damit, dass es eingetragen wird.
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Gibt es in genanntem Fall Besitzstandswahrung ?
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Bis jetzt weiß ich nichts Gegenteiliges...
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Bei meiner Übertragung der Lizenz zum LBA im März wurde das LP6 für Engl. anstandslos mitgenommen.
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... sprich, das Bundesverkehrsmninisterium macht aus der Stufe 6 das Gleiche wie Muttersprache?
Woher haben die das Mandat dafür?
Und wieso handhaben das die anderen Länder anders?
Die ICAO hat das ja irgendwie anders definiert ...
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Tobias,
das hatten wir hier im Forum schon mal angesprochen:
Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende Regelung:
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) § 125 Nachweis von Sprachkenntnissen (1) (...)Sprachkenntnisse auf Expertenniveau *) können auch durch Vorlage geeigneter Dokumente bei der nach § 5 zuständigen Stelle nachgewiesen werden.
D. h. die Bewertung durch eine Prüfung bei einer für Level 6 anerkannten Stelle ist natürlich weiter möglich.
*) Expertenniveau = Level 6
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Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende RegelungSatz 2>
Stimmt - da lag ich falsch. Danke für die Korrektur!
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Also doch alles wieder offen ;-)
Wenn man in den Formularen beim LBA rumklickt, steht dort, dass auf Antrag auch die Prüfung durch eine anderswo zugelassenen LTO eingetragen wird:
Auf Antrag kann auch ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Sprachnachweis anerkannt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Stelle, die den Nachweis ausgestellt hat, in dem jeweiligen Mitgliedstaat hierzu berechtigt ist.
https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/Eintrag_Sprachkenntnisse.html?nn=701744
Man darf gespannt sein...ich werde berichten.
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So, hier auch noch kurz als Referenz:
Das LBA hat mir den Level 6 von www.ilpt.net anstandslos eingetragen. Wer sich fit fühlt in Englisch (und sich traut, für diesen Anlass den Flash-Player auf seinem Rechner zu installieren...) kann dort für überschaubares Geld das leidige Englisch-LP-Thema für immer* erledigen. Test geht jederzeit, hab ihn Freitag 16h gemacht und Sonntag 13h das Ergebnis per Mail erhalten inkl. aller Unterlagen, die das LBA braucht.
*bis zur nächsten ICAO/EASA Optimierung der Regeln
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Das ist wirklich klasse! 149 € per Internet versus 300 € + und weit reisen wie bei mir ist natürlich tausendmal besser.
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Krass, das gehe ich jetzt auch an!
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Me too!
Schade, dass mit der ZÜP nicht geht :-)
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Was - Ihr habt nicht Level 6 ? Die Ihr seid ewigen Zeiten im englischsprachigen Umfeld lebt / gelebt habt ? How come ?
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