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Heisse nicht Daniel, aber habe evtl am gleichen Ort (Groebenzell) mein LP6 abgelegt.
Suche mal nach ATPL-Coaching (Brunnbauer) oder Tibo Aviation. Die beiden boten das vor 2 Jahren noch an.
Fair und ich fand beide entspannt und freundlich.
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Hi,
ich habe heute den Online-Test bei https://www.ilpt.net/ gemacht -- 149€. Ich bin gespannt, was rauskommt. Wurde von einem Foristen hier (per PM) empfohlen...
Viele Grüsse Matthias (bisher Level 5 aus Kostengründen..)
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Wo hast Du denn Deine Lizenz?
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Bisher Berlin-Brandenburg, demnächst LBA. Das wurde (hier im Forum bzw. per PM) zumindest einmal bestätigt, dass das funktioniert hat, ich schaue gleich nochmal. Die Website behauptet es auch.
Deshalb meinte ich ja auch, mal schauen, was rauskommt...wenn das LBA das nicht einträgt, gibt es ja wohl einen Grund, sein Geld zurück zu verlangen.

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Wo hast Du denn Deine Lizenz?
Falls beim LBA, könnte die 3. DV LuftPersV hinderlich werden: Nach der wird ELP 6 nur noch eingetragen, wenn Englisch nachweislich die Erstsprache ist oder man die (nicht "in der") Sprache mindestens drei Jahre lang an einer Hochschule studiert hat.
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L2/Sprachpruefung/3_Durchf_VO.pdf?__blob=publicationFile&v=1
EDIT: Das stimmt so nicht - siehe Posting von Wolfgang Lamminger weiter unten!
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Ok, dann war das wohl aller Voraussicht nach ein Reinfall.
Mal sehen, was dieser Sprachprüfer dann dazu sagt..beworben wird es ja damit, dass es eingetragen wird.
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Gibt es in genanntem Fall Besitzstandswahrung ?
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Bis jetzt weiß ich nichts Gegenteiliges...
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Bei meiner Übertragung der Lizenz zum LBA im März wurde das LP6 für Engl. anstandslos mitgenommen.
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... sprich, das Bundesverkehrsmninisterium macht aus der Stufe 6 das Gleiche wie Muttersprache?
Woher haben die das Mandat dafür?
Und wieso handhaben das die anderen Länder anders?
Die ICAO hat das ja irgendwie anders definiert ...
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Tobias,
das hatten wir hier im Forum schon mal angesprochen:
Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende Regelung:
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) § 125 Nachweis von Sprachkenntnissen (1) (...)Sprachkenntnisse auf Expertenniveau *) können auch durch Vorlage geeigneter Dokumente bei der nach § 5 zuständigen Stelle nachgewiesen werden.
D. h. die Bewertung durch eine Prüfung bei einer für Level 6 anerkannten Stelle ist natürlich weiter möglich.
*) Expertenniveau = Level 6
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Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende RegelungSatz 2>
Stimmt - da lag ich falsch. Danke für die Korrektur!
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Also doch alles wieder offen ;-)
Wenn man in den Formularen beim LBA rumklickt, steht dort, dass auf Antrag auch die Prüfung durch eine anderswo zugelassenen LTO eingetragen wird:
Auf Antrag kann auch ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Sprachnachweis anerkannt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Stelle, die den Nachweis ausgestellt hat, in dem jeweiligen Mitgliedstaat hierzu berechtigt ist.
https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/Eintrag_Sprachkenntnisse.html?nn=701744
Man darf gespannt sein...ich werde berichten.
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So, hier auch noch kurz als Referenz:
Das LBA hat mir den Level 6 von www.ilpt.net anstandslos eingetragen. Wer sich fit fühlt in Englisch (und sich traut, für diesen Anlass den Flash-Player auf seinem Rechner zu installieren...) kann dort für überschaubares Geld das leidige Englisch-LP-Thema für immer* erledigen. Test geht jederzeit, hab ihn Freitag 16h gemacht und Sonntag 13h das Ergebnis per Mail erhalten inkl. aller Unterlagen, die das LBA braucht.
*bis zur nächsten ICAO/EASA Optimierung der Regeln
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Das ist wirklich klasse! 149 € per Internet versus 300 € + und weit reisen wie bei mir ist natürlich tausendmal besser.
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Krass, das gehe ich jetzt auch an!
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Me too!
Schade, dass mit der ZÜP nicht geht :-)
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Was - Ihr habt nicht Level 6 ? Die Ihr seid ewigen Zeiten im englischsprachigen Umfeld lebt / gelebt habt ? How come ?
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"Schade, dass mit der ZÜP nicht geht :-)"
Geht auch! Dafür gibt´s eine spezialisierte Organistaion in Palermo!
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Ich habe als Kind teilweise in den USA gelebt und empfinde Englisch als meine zweite Muttersprache. Aber solange es nur zwei Leute in Deutschland gab, zu denen ich hätte hinreisen müssen und die 400€ berechnen für die Prüfung, war mir das zu blöd...
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Echt ? nur zwei ? Ich habe es vor 2 Jahren in EDLE gemacht, Essen Mülheim.... War vielleicht Zufall... :)
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Wer das in Deutschland aktuell darf, kann man probemlos beim LBA nachlesen. Zur Zeit in der Tat nur zwei:
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L2/Sprachpruefung/Liste_Organisationen.html?nn=701744
Waren in "Spitzenzeiten" mal drei, aber Air Berlin hat den Betrieb ja bekanntlich eingestellt.
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Ich habe Englisch nur in der Schule gelernt aber mein Englisch ist deutlich besser als das der beiden Level 6 Prüfer, die ich in Deutschland hatte.
Level 6 hat nichts mit Muttersprachler zu tun. Man muss einfach gut sprechen. Wer jede Nacht Netflix in Originalsprache ohne Untertitel durchglotzt, schafft das locker.
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War bei mir bisher auch eine praktische Frage. Laufe mit Level 4 rum, weil das zack zack erledigt war und ist.
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Ja, ich glaube diese Vorstellung, dass man dafür Muttersprachler sein muss, ist primär durch das Goldplating des LBA, den Aufwand der Prüferzulassung, die dementsprechend wenigen Prüfer und hohen Gebühren entstanden.
Das haben andere Länder anscheinend deutlich pragmatischer gelöst -- wir hatten es doch neulich erst von der Regulierungsarbitrage ;-)
Vor drei Jahren, als ich zum ersten Mal zum ersten Mal vor der Frage stand, weigerten sich die deutschen Luftfahrtbehörden wohl noch, von anderen "Competent Authorities" anerkannte Prüfer anzuerkennen.
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