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28. November 2018: Von Chris _____ an  Bewertung: +1.00 [1]

Genau. Und die 3 wie ein E.

28. November 2018: Von  an Chris _____

Es ist immer schwierig einzuschätzen, wie die das bewerten. Wenn man sich das Raster mit den Kriterien für Level 5 oder 6 anschaut, dann sind das nur Nuancen.

Mir war klar, dass ich gut Englisch spreche - aber ich hatte keine Ahnung, ob die mir L5 oder L6 geben.

Die Fragen waren jedenfalls easy. Ein Bild eines grünen Cargo-Airliners vor einem Terminal ... "Can you describe this picture?" ..."Do you remember your first flight" ..."Can you describe your Airplane" ... alles so in dem Stil, und dann noch ein simulierter Flug: Startup und Taxi Clearance einholen ... (einfache) Freigabe wiederholen, Start, Cruise mit Verkehrshinweis ("IPT traffic in sight" :-)) ... Initial Call im Anflug, Landefreigabe ...

Wer IFR fliegt hat damit keinerlei Probleme, VFR kommt es auf die Routine an. Aber, wie gesagt, inhaltliche Fehler zählen nicht (sagen die) - es wird nur die Sprache geprüft.

28. November 2018: Von  an 

Eben ist mir aufgefallen, dass mein LEVEL 4 bereits im Februar 2018 abgelaufen ist. Gibt das Ärger beim Eintrag des L 6?

28. November 2018: Von Gerald Heinig an  Bewertung: +2.00 [2]

Hast Du denn nicht gemerkt, daß Du am 1. März nicht mehr Englisch sprechen konntest? :)

28. November 2018: Von  an Gerald Heinig

Ich hab' mich schon gewundert ... plötzlich wollte ich was sagen und es kam alles nur Deutsch raus! :-)

Ich habe aber L6 /Deutsch drin ...

Ich schick's mal ein ...

28. November 2018: Von Kilo Papa an  Bewertung: +1.00 [1]

Sollte kein Problem geben, da es sich um eine Erstprüfung gehandelt hat für dein Level 6. Bloß wenn du jetzt ein 4 gemacht hättest, hätte die Verlängerungsprüfung mit einem Prüfer nicht gelangt, es hätte eine erneute Erstprüfung stattfinden müssen (mit Prüfer und Beisitzer). Insofern steht dem Eintrag für lvl 6 eigentlich nichts im Weg, Glückwunsch übrigens ;)

28. November 2018: Von  an Kilo Papa Bewertung: +1.00 [1]

Danke Dir! Ich schick's mal weg ... next report when new licence received :-)

29. November 2018: Von Juergen Baumgart an  Bewertung: +1.00 [1]

Für den Fall empfehle ich englisch menthol...

Vom gleichen Hersteller wie Bayrisch Menthol ;-) :

https://www.youtube.com/watch?v=pgWHXFmK7dw

29. November 2018: Von Simon Walther an 

Alexis, Glückwunsch zu dem guten Ergebnis!

Diese Möglichkeit, online eine Level 6 Prüfung zu machen, klingt super - genau was ich gesucht habe. Da hat es sich mal wieder gelohnt, im PuF-Forum zu lesen :-)

Eine Frage noch: Auf der Website steht "If you want to hear a question again, click on the "Repeat" button. This will not affect your grade." Gilt das auch für die Clearances im simulierten Flug, die man zurücklesen muss?

29. November 2018: Von  an Simon Walther

Das habe ich leider nicht gewusst und darum nicht ausprobiert. Manche Zahlen waren nicht gut zu verstehen, aber offenbar war das nicht entscheidend!

30. November 2018: Von Matthias Reinacher an Simon Walther Bewertung: +1.00 [1]

Ja, das ging auch für den ATC-Teil, allerdings nur 1x pro „Funkspruch“.

30. November 2018: Von Simon Walther an Matthias Reinacher

Alles klar- danke!

30. November 2018: Von Chris _____ an  Bewertung: +1.00 [1]

Einmal mehr ein Beweis - Level 6 muss nicht schwer sein, muss nicht teuer sein, und eigentlich könnte man es sich auch gleich sparen.

Man meint den Chinesen (der sich rauswieselt) und trifft den Deutschen (der sich gern selbst geisselt)...

5. Dezember 2018: Von Thomas Witt an Wolfgang Lamminger
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Dezember 2018: Von  an Thomas Witt Bewertung: +7.00 [7]

Heute aufgrund des Onlinetests vom LBA eine neue Lizenz mit Level 6 für E und D eingetragen bekommen.

Gebühr: € 35

6. Dezember 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +1.00 [1]

Glückwunsch!

Eine Verständnisfrage, da ich mir das Online-Angebot - mangels Bedarf - nicht genauer angesehen habe: Wie wollen die wissen, wer tatsächlich am PC den Test gemacht hat? Damit will ich natürlich nicht unterstellen, dass Du bei dem Test "beschissen" hast! Aber könnten pfiffige Zeitgenossen nicht auf die Idee kommen?

6. Dezember 2018: Von  an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Das ist nicht schlecht gemacht und ich sehe eigentlich wenig Chancen, da zu betrügen:

  • Zunächst lädt man eine Kopie seines Passes hoch
  • Wenn der Test los geht muss man vor seiner Webcam sitzen und gleichzeitig den Pass noch einmal vor die Kamera halten
  • Während der Fragen und Antworten läuft die Webcam und die Aufnahme wird nach jeder Antwort hochgeladen

6. Dezember 2018: Von Peter Aster an 

Da die Österreicher ja wieder mal anders ticken und bei der Sprachprüfung ja sogar das LBA toppen mal eine Frage:

So viel ich mich erinnere verlangt nach EU-Recht die Berechtigung in Englisch zu funken nur die erfolgreiche Ablegung der Sprachprüfung, eine Eintragung dokumentiert das nur, ist aber nicht relevant (verwaltungsrechtlich) für die Berechtigung?

Sehe ich das richtig, bzw. hat das schon mal jemand sich angeschaut ?

6. Dezember 2018: Von Wolfgang Lamminger an Peter Aster Bewertung: +1.00 [1]

verstehe zwar Deine Frage nicht ganz ... :-(

aber hier die entsprechende Regelung:

FCL.055 Sprachkenntnisse


a) Allgemeines.

Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird. In dem Vermerk müssen die Sprache, das Niveau der Sprachkenntnisse und das Gültigkeitsdatum angegeben sein.

6. Dezember 2018: Von Peter Aster an Wolfgang Lamminger

Ja etwas kompliziert formuliert von mir. Es geht darum, dass die ACG den Onlinetest nicht anerkennt (meines Erachtens zweifelsfrei unzulässigerweise - gibt bereits hinsichtlich der persönlichen Anwesenheit ein höchtsgerichtliches Urteil), daher die Eintragung verweigert. Verwaltungsrechtlich kommt da aber dann die Komponente dazu, dass die Behörde zur Eintragung verpflichtet ist, wenn die EU-Verordnung eingehalten ist.

Defacto werde ich daher ständig verwaltungsrechtlich belangt, und.muss dann halt jeden Bescheid bekämpfen.

Wenn ich nun also Österreich deswegen belangt werde ist die Sache klar, bzw. die juristische Vorgangsweise, sobald ich bis zur obersten Instanz durchgerungen bin, wird jeder einzekne Bescheid behoben, Eintragung hin oder her. Von den weiteren Folgen (Amtshaftung) rede ich noch gar nicht.

Wenn ich aber in sagen wir Frankreich belangt werde, weil mir die Behörde in AT den Eintrag trotz eindeutiger Verpflichtung nicht einträgt, dann beginnt ein ganz anderes Szenario, da die Verwaltungsbehörde in Frankreich in Österreich mich durch die österreichische Verwaltungsbehörde aber nach französischem Recht verfolgen muss. Gleichzeitig würde diese aber meine Prüfung anerkennen und würde sie deswegen auch in eine französische Lizenz eintragen.

Wie läuft aber dann das Verfahren ab denn die französische Behörde interessiert sich nicht für das österreichische Verwaltungsgericht und muss dieses auch nicht anerkennen (erst eine EUGH Entscheidung wäre auch für die Franzosen bindend).

Und ja, die EUVO ist für alle gleich, nicht aber die trotzdem in jedem Land geltenden Verfahrensvorschriften.

6. Dezember 2018: Von  an Peter Aster

Nicht so kompliziert machen: Es muss eingetragen sein, um das Recht legal auszuüben. Wenn Österreich das nicht eingetragen hat, dann darfst Du auch in Frankreich nicht fliegen.

Deine persönliche Rechtsmeinung, dass Österreich verpflichtet wäre, es einzutragen, ist ja schön und gut für Dich, aber so lange es da kein rechtskräftiges Urteil dazu gibt ist es halt Deine Privatmeinung.

Wenn Dir ein Schaden dadurch entsteht, dass Du in Frankreich nicht fliegen darfst, dann kannst Du das später in einem Staatshaftungsprozess in Österreich geltend machen.

Das ist genau so, wie wenn Österreich Dir keinen Schein gibt, weil sie der Meinung sind, Du wärst durch die Prüfung gefallen, Du aber „weisst“, dass Deine Prüfungsleistung ausreichend war. Dann darfst Du so lange Du gegen Österreich deswegen klagst trotzdem nicht ohne Lizenz in Frankreich fliegen.

6. Dezember 2018: Von Achim H. an Peter Aster

Es gibt bis dato keinen bekannten Fall, in dem ein Privatpilot wegen eines fehlenden LP-Eintrags belangt wurde. Die Probleme sind also sehr theoretischer Natur.

6. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Ist das so? Man hört immer wieder Gerüchte, dass Frankreich darauf schauen würde, dass Du LP hast wenn Du dort Französisch funkt...

Wär ja sehr gut (und wichtig zu wissen), wenn das nicht so ist.

6. Dezember 2018: Von Achim H. an 

Bringe doch mal einen konkreten Fall bitte.

Es gab hier eine Zeitlang einen notorischen Lügner im Forum namens Björn, der sich immer Geschichten ausgedacht hat aber mehr als das habe ich noch nie gehört. Es ist vermutlich noch nie zu tatsächlichen Beanstandungen gekommen.

6. Dezember 2018: Von Alexander Callidus an 

Vielleicht kann man nicht vollkommen ausschließen, daß Du irgendwann mal einem gestörten Behördenvertreter in die Arme läufst, aber das ist sicher zu vernachlässigen. Viel wichtiger finde ich, daß Du Dein Französisch selbstkritisch einschätzt und im Zweifelsfall auch auf einem ‚French only‘-Platz lieber auf englisch funkst.

in Frankreich geht sehr viel sehr pragmatisch und tolerant, solange nichts passiert.


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