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6. Dezember 2018: Von  an Peter Aster

Nicht so kompliziert machen: Es muss eingetragen sein, um das Recht legal auszuüben. Wenn Österreich das nicht eingetragen hat, dann darfst Du auch in Frankreich nicht fliegen.

Deine persönliche Rechtsmeinung, dass Österreich verpflichtet wäre, es einzutragen, ist ja schön und gut für Dich, aber so lange es da kein rechtskräftiges Urteil dazu gibt ist es halt Deine Privatmeinung.

Wenn Dir ein Schaden dadurch entsteht, dass Du in Frankreich nicht fliegen darfst, dann kannst Du das später in einem Staatshaftungsprozess in Österreich geltend machen.

Das ist genau so, wie wenn Österreich Dir keinen Schein gibt, weil sie der Meinung sind, Du wärst durch die Prüfung gefallen, Du aber „weisst“, dass Deine Prüfungsleistung ausreichend war. Dann darfst Du so lange Du gegen Österreich deswegen klagst trotzdem nicht ohne Lizenz in Frankreich fliegen.


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