Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. August
Oshkosh AirVenture 2026
Garmin stellt neue Axis-Displays vor
Fliegen in Kriegsgebieten
Handling und andere Kostenfallen im Südwesten
Wasser, Algen und Pilze im Kraftstoff
Unfallanalyse: Defizite auf allen Ebenen
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

6. Dezember 2018: Von  an Peter Aster

Nicht so kompliziert machen: Es muss eingetragen sein, um das Recht legal auszuüben. Wenn Österreich das nicht eingetragen hat, dann darfst Du auch in Frankreich nicht fliegen.

Deine persönliche Rechtsmeinung, dass Österreich verpflichtet wäre, es einzutragen, ist ja schön und gut für Dich, aber so lange es da kein rechtskräftiges Urteil dazu gibt ist es halt Deine Privatmeinung.

Wenn Dir ein Schaden dadurch entsteht, dass Du in Frankreich nicht fliegen darfst, dann kannst Du das später in einem Staatshaftungsprozess in Österreich geltend machen.

Das ist genau so, wie wenn Österreich Dir keinen Schein gibt, weil sie der Meinung sind, Du wärst durch die Prüfung gefallen, Du aber „weisst“, dass Deine Prüfungsleistung ausreichend war. Dann darfst Du so lange Du gegen Österreich deswegen klagst trotzdem nicht ohne Lizenz in Frankreich fliegen.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang