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20. Dezember 2013: Von Werner Kraus an Juergen Baumgart
Hi Jürgen,

wer einen JAR Schein hat bekommt mit Ablauf dessen Gültigkeit einen EASA Schein ausgestellt. In dem Fall also keine zusätzlichen Kosten und so lange Dein JAR Schein gültig ist darfst Du natürlich weiterfliegen bis der neue im Beiefkasten ist. Wer seine Lizenzverlängerung erst ein paar Tage vor Ablauf beantragt muss auch ganz ohne Scheinumschreibung mit einer Wartezeit ohne fliegerische Tätigkeit Rechnen ;-)

Bezüglich PPL vs LAPL und Namibia, falls Du regelmäßig nach Namibia gehst könntest Du Dich doch mal erkundigen mit welchem Aufwand Du einen namibianischen Schein bekommen kannst und ob es auch namibisch registrierte Segler zu chartern gibt?

Viele Grüße
Werner
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