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186 Beiträge Seite 1 von 8

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Luftrecht und Behörden | Verschärfte Kontrolle bei Wingly-Flügen in Nordbayern  
14. August 2024 08:42 Uhr: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck  Bewertung: +8.00 [8]

Kleiner Hinweis für alle, die noch WINGLY Flüge im Raum Nordbayern machen:

Das Luftamt Nordbayern scheint im Moment verschärft Wingly-Flüge auf ihre Preisgestaltung zu überprüfen. Kostenteilungsflüge waren ja schon immer ein Problem, wurden bisher aber wohl nur im Fall auftretender Probleme v.a. nach Unfällen wirklich überprüft.

Jetzt werden die Kostenkalkulationen bereits auf der WINGLY Plattform kontrolliert und bei Verdacht auf Gewinnerzielungsabsicht auch geahndet. Entsprechende Hinweise an lokale Vereine und Anbieter gab es bereits

Das bedeutet: Es wäre dann ein CPL oder höher erforderlich und der Flug würde ohne solches als Fliegen ohne gültige Lizenz gewertet... mit allen Konsequenzen.

Wer also im Moment noch Wingly-Flüge meint machen zu müssen, sollte eine sehr konservative Kostenkalkulation erstellen und auch schriftlich nachweisen können.

14. August 2024 09:07 Uhr: Von Michael Söchtig an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Frage dazu: Selbst mit CPL, dürfte man dann einen Part.NCO Flieger überhaupt für einen Rundflug mit Gewinnerzielungsabsicht nutzen? M.E. nicht, oder?

Es wäre trotzdem interessant zu wissen, welche Kostenkalkulation das Luftamt akzeptiert. Gibt es dazu ggf. eine öffentliche Stellungnahme der Behörde?

14. August 2024 09:07 Uhr: Von Joachim P. an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Sehr spannend. Wenn man bei Wingly schaut, wie bekannte Charter- oder Vereinsflieger angeboten werden, könnte da schon was dran sein ;)

Der fehlende CPL ist da aber ggü dem fehlenden AOC vielleicht das kleinere Thema?

14. August 2024 09:11 Uhr: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Michael Söchtig

Nur Schreiben an Vereine, dass bestimmte Kalkulationen nicht den Regeln entsprechen würden mit entsprechender Androhung von möglichen Konsequenzen für die betroffenen Piloten

14. August 2024 09:18 Uhr: Von Michael Söchtig an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Danke. Ist das irgendwo einsehbar?

14. August 2024 09:20 Uhr: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Michael Söchtig

Nein, nichts offizielles zur Weitergabe

14. August 2024 09:29 Uhr: Von Joachim P. an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck Bewertung: +17.00 [17]

Wer Wingly-Flüge anbietet, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

-- Karl Fluglagerfeld

14. August 2024 11:37 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P.

Was ist dann mit dem..der mitfliegt?

14. August 2024 11:42 Uhr: Von Joachim P. an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Ja, das ist ein schwieriges Thema. Die "Kundschaft" kann oft nicht beurteilen, auf was sie sich da einlässt, wenn z.B. mit einem druckfrischen PPL mit ner 150er Rundflüge angeboten werden.

Ich bin immer überfordert, wenn aus meinem Bekanntenkreis kommt: "schau mal, ich habe einen Wingly Flug zum Geburtstag bekommen, bei Xaver (Name von der Redaktion verfälscht). Was hältst Du davon?"

Soll ich dann meine Meinung sagen, und den anderen den Spaß nehmen? Oft sage ich dann nur was neutrales, wie "Wingly ist eine seriöse Plattform" und gehe dann unauffällig am Weihwasserkessel vorbei. Bei dem einen Flug wird schon nichts passieren.

Aber ich bin diesbezüglich wahrscheinlich überempfindlich, nach einigen Erlebnissen und Verlusten im Fliegerleben.

Wird schon alles gut gehn... ;)

14. August 2024 13:18 Uhr: Von Tobi K. an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Interessant. In AT hat AustroControl schon im letzten Jahr die Vereine gebeten, ihre Mitglieder um Entfernung der Angebote auf Wingly zu bitten. Wer das nicht machen wollte, musste sich mit wohl mit ACG auseinandersetzen...

14. August 2024 14:28 Uhr: Von F. S. an ingo fuhrmeister Bewertung: +3.00 [3]

Wer Mitfliegt erüllt sich den Traum vom Fliegen. Wenn man sich auf der Website umschaut, dann findet man immer noch viele Piloten mit gerade mal so bestandenem UL Schein, die sich präsentieren, als wären sie Chuck Yeager persönlich. Der Laie, der ja auf einer durchaus seriös wirkenden Platform einen Flug bucht, ist völlig chancenfrei, hier die Qualität zu beurteilen.

Würde man Wigly verpflichten, auf die Website zu schreiben, dass ein (Auto-)Fahranfänger nach 2 Jahren im Mittel fast 400 Stunden Erfahrung hat, damm könnten sie einige der angegebenen Erfahrungswerte wahrscheinlich besser einordnen.

14. August 2024 15:05 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin mit meinem Schein bewusst erst mal allein geflogen. Die ersten Leute die ich mitgenommen habe kannten mich alle. Die wussten dass sie sich mit einem Anfänger in den Flieger setzen. Waren auch nicht viele die sich das getraut haben, haben aber alle überlebt ;).

Ich finde Wingly als Idee an sich ja gar nicht so falsch. Was mich ein wenig stört sind die festen Preise und die Suggerierung, man hätte da quasi einen kommerziellen Mitflug "gebucht". Hat man nicht, man fliegt mit jemand, den man nicht kennt, und von privatem Berufspilot und ATPL Examiner bis PPL Neuling ist halt alles dabei. Vom Flieger gar nicht zu sprechen.

Unser Verein macht auch Einführungsflüge. Dafür haben wir aber klare Regeln. Als mein Fluglehrer nach einem Übungsflug, ca. 1 Jahr nach Scheinerhalt, der Meinung war - "du kannst gerne auch Rundflüge für den Verein machen", war die klare Ansage von unserem Einführungsflugkoordinator, ne, warte bist du die Stunden hast. Rundflüge macht bei uns nur, wer von den Fluglehrern dafür freigegeben wurde und genug Stunden hat. Bei Flugplatzfesten gibt es sogar noch erheblich strengere behördliche Auflagen, soweit ich weiß.

Immer in die Laien-Perspektive versetzen: Die vertrauen dem Piloten, sonst würden sie nicht mitfliegen. Natürlich kann auch jeder bei Wingly dieses Vertrauen rechtfertigen. Aber zumindest transparent zu machen, wer man ist, das sollte man schon.

Hinzu kommt unter Umständen der Druck. Bei Facebook hatte sich ein Passagier darüber beschwert, dass der Pilot "immer ablehnt". Dass das total für den Piloten spricht, das wollte der nicht verstehen. Bei solchen Paxen im Flieger besteht ja schon die Gefahr, dass man wegen gruppendynamischer Prozesse eher geneigt sein könnte, den Flug doch zu machen.

Verantwortung nimmt einem niemand ab.

14. August 2024 19:25 Uhr: Von Markus L... an Tobi K.

Weißt du mit welcher Begründung?

Ist das Bewerben bzw. Inserieren auf dieser Plattform an sich in Österreich bereits illegal auch wenn die Kostenaufteilung korrekt ist?

14. August 2024 19:59 Uhr: Von Tobi K. an Markus L... Bewertung: +1.00 [1]

Die Auslegung von ACG scheint in die Richtung - trotz korrekter Kostenteilung - zu gehen. Gründe, die mir der Ansprechpartner bei ACG genannt hat, waren insbesondere, dass schon die Veröffentlichung bei wingly oder ähnlichen Plattformen "Werbung" sind und man den Flug ohne "Werbung" bei wingly nicht durchgeführt hätte.

Ganz unrecht bei den vielen Wien-Rundflügen hat ACG wohl nicht. Das scheint eine Reaktion auf die Unfälle in AT in den letzten 12-18 Monaten zu sein, von denen ein Pilot ja auch ordentlich Werbung auf Facebook gemacht hat. Wenn ich z.B. eine Mitfluggelegenheit auf einem Streckenflug anbiete, würde das Argument wohl nicht zählen und einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

14. August 2024 20:09 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Tobi K.

theoretisch ist die werbung schon ein hinweis auf gewinnerzielungsabsicht...denn...wenn ein PPL-A-pilot alleine fliegt, dient dies ja zur erhöhung seiner flugstunden. um diesen kosten aus dem weg zu gehen..."beteiligt" er andere an den kosten...also ein theoretischer gewinn...wenn auch privat...wenn er 3 paxe also mitflieger hat, zahlen diese entweder direkt oder inderekt..nur meine 5 einhalb alpendollar

14. August 2024 21:48 Uhr: Von Joachim P. an Tobi K.

Mehrere Unfälle bei Rundflügen im AT?

Ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Hast Du ein paar Links oder Stichworte dazu?

Wegen Argumentation: das ist interessant, hat mich schon immer gewundert, dass Auftragsflug und Mitflug gleich behandelt werden.

14. August 2024 23:06 Uhr: Von Patrick Leanhard (Lean hard!) an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Schick Ihnen Jan's Artikel zum Thema.

15. August 2024 08:01 Uhr: Von F. S. an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Das Problem ist, dass man kaum Trennscharf (im Sinne von Rechtssicher) zwischen "Auftragsflug" und "echtem Mitflug" unterscheiden kann.

Klar kann man bei wöchentlich angebotenen Rundflügen eine gewisse "Auftragsflugkomponente" vermuten - aber vielleicht hat der Pilot auch einfach keine anderen Hobbies. Andererseits ist ja auch ein "echter Mitflug" nicht klar abgegrenzt: Wird daraus ein "Auftragsflug", wenn Dein Kumpel Dich fragt, ob ihr nicht auch erst übernächste Woche fliegen könntet, weil er nächstes Wochenende keine Zeit hat? Oder was ist, wenn Dein "Mitflieger" Dich fragt, ob Du statt nach Borkum nicht auch nach Norderney fliegen kannst, weil es Dir egal ist (hauptsache Nordseeinsel) aber er da jemanden treffen will?

Alles Grauzonen, die eigentlich zu Recht niemanden interessieren, die dann aber schwierig werden, wenn die überhand nehmen und sogar Grundlagen eines auf Gewinn abzielenden Geschäftsmodells werden, dass ich mal umschreiben würde als "Vermittlung von Plätzen bei nur zum Zwecke des Mitflugs durchgeführten Flügen"

15. August 2024 08:56 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck
Beitrag vom Autor gelöscht
15. August 2024 08:58 Uhr: Von T. Magin an F. S.

Ich hab mir mal ein paar Fluege aus meiner Region angesehen, die Auswahl ist ja riesig. Und das erste Bild, dass sich fuer mich ergibt: da sind ne Menge Jungs (Maedels hab ich spontan keine gefunden), die einfach ihr Hobby finanzieren wollen. Und mit "finanzieren" meine ich, dass auch ein paar Kroeten haengenbleiben. Ohne in der Juristerei auch nur im geringsten bewandert zu sein scheint es mir doch, dass Rundfluege, die sich thematisch wiederholen, und deren Datum man selbst festlegen kann, doch kaum "Mitfluggelegenheiten" sind; was ja mal die urspruengliche Intention von Wingly war.

Ich selbst hatte zu den Wingly-Anfangszeiten einige "echte" Mitfluggelegenheiten eingestellt. Und als Charterer ist es ein leichtes die Kostenteilung transparent zu machen. Hat sich nie jemand gemeldet. Dagegen hat man auf der Wingly-Seite mehr und mehr und mehr Stories ueber Rundfluege gefunden. Wie aber das Verhaeltnis von A-B-Fluegen zu A-A-Fluege ist, kann nur Wingly beantworten. Mein unqualifiziertes Bauchgefuehl sagt, dass A-A einen erheblichen Anteil hat.

15. August 2024 09:00 Uhr: Von Hubert Eckl an F. S. Bewertung: +8.00 [8]

Stimmt. Ehrlich erinnere ich mich an meinen ersten Gästeflug mit der Vereinsmaschine der Aeroclub Münchens aus Neubiberg raus. Es war so heiß wie dieser Tage. Die Piper Cadet 160 PS, vier Personen, geradeso nicht überladen. Route Neubiberg-Herzogstand-Walchensee-Neubiberg. Zur Erinnerung, es gab kein GPS seinerzeit, war noch nie in der Gegend. Die Steigrate war lausig, zwei drei Variozeigerbreiten über Null zwischen Kochel- und Walchensee. Es ging gut. Die Gäste happy wieder in EDSN. Ich war völlig verschwitzt vor Hitze, Adrenalin. Die Gäste ahnten nicht im Entferntesten wie überfordert ich im Grunde war, mit gerad mal 8h nach Schein.

15. August 2024 09:21 Uhr: Von Wolff E. an Hubert Eckl Bewertung: +5.00 [5]

Danke für deine Offenheit. Ich hatte vor GPS Zeiten mit ca 20h nach PPL ein ähnliches Erlebnis. Sollte mit zwei Leuten von Reichelsheim nach Hildesheim gehen. Ich bin dann los geflogen und die Mitflieger haben mich viel gefragt bzw es war sehr warm und ich baute schnell ab. Die Landung in Hildesheim war erst im 2. Anlauf ok (1. Anlauf mit Rückenwind war Mist) . Sollte dann nach Siegerland einen Hubi- Piloten abholen und zurück nach Reichelsheim. Landungen in Siegerland und Reichelsheim unter aller Sau. Ich hatte dann entschieden, ok, du kannst es doch nicht und bin dann erstmal wieder mit Lehrer 2-3 Stunden und ca 15-20 Landungen (und x-Wind) geflogen. Aus heutiger Sicht alles absolut illegal und leichtsinnig.

15. August 2024 09:34 Uhr: Von T. Magin an Wolff E.

Allerdings muss ich den Piloten, die ich auf die Schnelle mir in Wingly angeschaut habe, zugute halten, dass sie nach eigenen Angaben schon eine deutlich dreistellige Stundenzahl haben und jaehrlich weit uber 50h, teilweise ueber 100h, auf die Uhr bringen.

15. August 2024 09:52 Uhr: Von Lutz D. an T. Magin Bewertung: +7.67 [8]

Wir müssen auch selber noch einmal überlegen, was die Lobbysiten der GA den Authoren der Kostenteilungsregel erzählt haben. Da ging es vor allem um Freunde, die miteinander fliegen, wenn Wolff mich in seiner Aerostar mitnimmt und ich einen Hunni in die Spritkasse werfe. Wenn ich mit zwei Kumpels auf die Inseln fliege und sage, wird mich so 500€ kosten, seid Ihr einverstanden, wenn wir halbe halbe machen. Das waren so die Stories. In keinem Fall wurde dem Gesetzgeber Szenarios vorgestellt, in denen sich Rundflugplattformen entwickeln würden, die zu Flügen zwischen gänzlich unbekannten führen würden - und bei denen Kosten nicht fair geteilt werden. Der Punkt ist: Letzteres ist und bleibt völlig illegal und wir müssen jetzt aufpassen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Wer die Berechtigung hat, mit Passagieren zu fliegen, sollte dies auch bei geteilten Kosten tun dürfen. Sonst müssen wir dafür werben, dass es für Flüge mit Gästen unabhängig von der Frage der Kosten höhere Anforderungen gibt, bspw Stunden, Starts, Jahre. Ein bisschen schwierig, da wirklich gut abzugrenzen, weil ich schon auch sehe in meinem Umkreis, dass Erfahrung nicht alles ist - insbesondere auch im Hinblick auf schwerste Unfälle.

Dort wo nur dem Anschein nach Kosten geteilt werden (hey, ja, eine Stunde mit der C150 kostet mich 400€, ich schlage vor mir machen halbe halbe), muss gehandelt werden, das ist einfach in jeder Hinsicht schlecht für die Community.

15. August 2024 10:00 Uhr: Von Thomas R. an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Ohne in der Juristerei auch nur im geringsten bewandert zu sein scheint es mir doch, dass Rundfluege, die sich thematisch wiederholen, und deren Datum man selbst festlegen kann, doch kaum "Mitfluggelegenheiten" sind; was ja mal die urspruengliche Intention von Wingly war.

Ich glaube juristisch ist es egal, ob es ein "echter" Mitflug ist oder nicht, da geht es m.E. nur darum, ob die Kostenteilung auch tatsächlich einer Prüfung standhält.


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