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34 Beiträge Seite 1 von 2

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Unfälle und Zwischenfälle | Schaden beim Rollen / Frage an die Rechts- und Versicherungsgelehrten  
2. August 2024 14:34 Uhr: Von T. Magin 

Beim Rollen auf die offizielle Parkposition ueber Gras ist unser Hauptfahrwerk in einem Loch haengengeblieben. Mit entsprechend teuren Konsequenzen fuer die Radverkleidung.

Frage: haftet fuer so etwas der Platzbetreiber? Oder geschieht das Rollen ueber Gras sowieso immer "auf eigene Gefahr".



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2. August 2024 15:02 Uhr: Von F. S. an T. Magin Bewertung: +2.67 [4]

Warum sollte er haften? Hat er Dich in das Schlagloch gezogen?

2. August 2024 15:15 Uhr: Von T. Magin an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Es koennte ja durchaus sein, dass ein Platzhalter fuer die Befahrbarkeit seiner Rollwege verantwortlich ist. Fuer voellig absurd halte ich die Frage nicht.

2. August 2024 15:21 Uhr: Von F. S. an T. Magin Bewertung: +5.00 [7]

Sorry, aber wir haben (auch und gerade hier im Forum) seit Jahren die Diskussion "wir brauchen mehr Eigenverantwortung für Piloten", "wir wollen uns von bösen Flugplatzhaltern oder gar Flugleitern gar nix sagen lassen", ...

Aber wenn dann ein Pilot beim Rollen selber in ein Schlagloch fährt, ist die erste Frage: "Aber da muss doch der Flugplatz dafür haften..."

Das ist ziemlich deutsch.

2. August 2024 15:51 Uhr: Von T. Magin an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Nun denn, ich habe eine Frage formuliert. Du hast, wenn auch nicht direkt, mit "Nein" geantwortet. Notiert.

2. August 2024 15:52 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Finde die Frage auch nicht wirklich gut, in der Sache selber allerdings hat ein Flugplatzbetreiber für seine Betriebsflächen sehr wohl eine Verkehrssicherungspflicht, wobei nur zumutbare Maßnahmen geschuldet sind. Der Flugplatzbetreiber sollte idealerweise auch eine entsprechende Versicherung haben. Wenn jetzt tatsächlich eine nicht vorschriftsgemäße Verkehrsfläche vorlag, dieser Zustand durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Unterlassen nicht ausgeschildert war, und das ursächlich für den Schaden war, dann könnte da durchaus eine Haftung in Betracht kommen.

Insgesamt ist sowas eine Einzelfallsache, aber von vornherein ausgeschlossen ist das hier in so einem Falle nicht. Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen liegen allerdings bei Dir. Natürlich kommt dann auch Mitverschulden in Betracht.

Eigentlich sollte der Flugplatz haftpflichtversichert sein.

Dass das Geltendmachen solcher Forderungen am Ende für alle Piloten nachteilige Folgen haben kann (Hütchen in Düsseldorf, höhere Landegebühren) sei aber auch erwähnt.

Ich würde so ein Mandat hier übrigens nicht übernehmen. Ist aber ein klassischer Fall, den eigentlich jeder Rechtsanwalt kann bzw. können sollte.

2. August 2024 16:24 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an T. Magin

Ist euer/Dein Flieger Kasko-versichert ? Eine Versicherung ist in der Regel auch ganz gut darin, Forderungen abzuweisen (in diesem Fall stellt sich die Frage: Ist es eine unberechtigte Forderung für Deine Kasko, da der Schaden durch den Platzbetreiber/sein Unterlassen der nötigen Instandhaltung zustande gekommen ist ?). Es wird jedenfalls auf die Dokumentation ankommen: war das Loch für den Piloten ersichtlich, oder war es mit Gras übrwachsen etc. Hast du das alles fotomäßig dokumentiert ? Wie hoch ist der Schaden ? eine kaputte Verkleidung wird eher zu wenig "Gewicht" haben, ein eingeknicktes Fahrwerk wäre da schon eher den Aufwand für die Kasko wert... Bei allem Verständinis für Platzbetreiber (oft kleine Vereine mit Privathaftung!) denke ich aber, dass schon auch eine Sorgfaltspflicht für den Platzhalter herrscht, was die Pflege/Instandhaltung von Verkehrsflächen betrifft. Ich hätte auch keine Gaudi, wenn ich explizit angewiesen werde, auf eine bestimmte Grasfläche zu rollen, und dann einen Schaden habe...

2. August 2024 16:37 Uhr: Von T. Magin an Reinhard Haselwanter

Yep, Kasko haben wir. Und es wurden stapelweise Bilddr gemacht. Die sind heute ja alle mit GPS-Referenz. Eben das ist auch einer der Hintergründe der Frage: wird uns die Kasko an den Platzhalter in Frankreich verweisen? Eine eher unschönes Szenario.

Und da ich Dank Michael jetzt weiß, dass meine Frage schon nicht wirklich gut war (aber ich find's gut, dass es hier Experten für gute Fragen gibt; was ein Glück), besorge ich mir schon mal die Schadensmeldung.

2. August 2024 16:59 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Anektote dazu: Vor drei Wochen wurde mein KFZ beschädigt, da beim Befahren der Fussgängerzone durch einen (eindeutigen) Steuerungsfehler des Pollers dieser eben beim Drüberfahren nach oben ging, statt unten zu bleiben (Microswitches/Platine war höchstwahrscheinlich falsch programmiert). Das Auto wurde in meine Stammwekstatt geschleppt, unf bevor ich noch die Kontakte mit der Haftpflichtversicherung unserer Gemeinde hergestellt hatte, war der Schaden schon bei meiner Kasko durch die Werkstatt gemeldet und der SV im Anmarsch ;-) ! In Deinem Fall würde ich mich aber jedenfalls an Deinen Makler wenden - er arbeitet ja für Dich, und genau für solchwe Fälle ist er m.E. auch da. Er sollte die richtige Lösung finden...

2. August 2024 20:07 Uhr: Von Markus S. an Reinhard Haselwanter

Den Schaden sollte doch eigentlich die Kasko tragen, - sofern vorhanden, da es im Betrieb des Flugzeuges erfolgte.

2. August 2024 20:13 Uhr: Von Charlie_ 22 an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Mit "Eigenverantwortung" hat so ein Loch an einer Stelle wo Flugzeuge rollen wirklich überhaupt nichts zu tun. Auch wenn der Platzbetreiber (F.S.?) das sicher so hindrehen will.

Das ist im Grunde grob fahrlässig, weil man so etwas nur sehr schlecht sehen kann.

2. August 2024 20:17 Uhr: Von Charlie_ 22 an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Es ist auch nicht "ziemlich Deutsch". Kannst ja mal deine Amifreunde fragen, wie schnell in so einem Fall ein Anwalt beschäftigt wird. Schneller als in Deutschland, wetten?

2. August 2024 20:45 Uhr: Von Joachim P. an Charlie_ 22

Alexis, mal interessehalber: was kostet ein neuer Radschuh ca., bis er dran ist?

2. August 2024 21:46 Uhr: Von Charlie_ 22 an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Einen neuen wird man gar nicht bekommen, oder nur mit irrer Lieferzeit. Neupreis dürfte mindestens $ 3000 sein, plus Lackierung.

Man findet einen guten gebrauchten in USA für $ 800-1000 ... plus Fracht.

Soll ich mal in mein Lager schauen? ;-)

2. August 2024 22:15 Uhr: Von Joachim P. an Charlie_ 22

Ich kenne Dein Lager ;))) drum dachte ich ich frag mal nach der Dimension. Erst dacht ich, so ein Radschuh ist unterhalb der SB der Kasko, dann dachte ich, ein Vereinsflieger hat bestimmt ne viel kleinere SB als ein Privatflieger.

Schuhpreise sind in etwa wie erwartet. Ich hätte neu mit Lackieren und Montieren 4k getippt... war dann doch einen Hauch zu knapp geraten ;)

2. August 2024 22:45 Uhr: Von Charlie_ 22 an Joachim P.

So irre wie die Preise hoch gegangen sind in den letzten Jahren kann es auch sein, dass sie viel teurer sind ...

2. August 2024 23:10 Uhr: Von T. Magin an Charlie_ 22

I.d.T. rechne ich auch mit einem "signifikanten" vierstelligen Betrag, falls Neuteil. Und da liegt die SB doch ein Stück drunter. Aber ich wäre natürlich auch mit etwas gebrauchten überglücklich :-)

3. August 2024 07:17 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an T. Magin Bewertung: +4.00 [4]

Ja, der Eigner der Bewegungsfläche haftet.

Ich war indirekt in folgenden Fall involviert:

Pilot rollt mit Flugzeug über ein Vorfeld vor den Hallen. Große Betonfläche, keine Rollmarkierungen. Im Boden war eine erkennbare Senke, da sich dort ein Gulli befand. Besser: der Gulli war erkennbar, jedoch nicht wie tief die Senke war. Das Bugrad nickt beim Rollen über den Gulli ein und der Prop berührt den Boden. Motor und Prop waren fast neu, Schaden sehr hoch 5-stellig.

Die Versicherung des Piloten reguliert den Schaden. Die Versicherung fordert anschließend vom Betreiber der Halle, auf dessen Vorfeld sich der Gulli befand, die Schadenssumme ein. Der Betreiber gibt den Fall an seine Haftpflichtversicherung ab. Beide Versicherung streiten sich dann vor Gericht, es werden Gutachter beauftragt und im Ergebnis bekommt die Versicherung des Piloten Recht. Der Betreiber des Vorfelds ist also haftbar für Schäden, die durch "ungeeignete" Rollflächen entstehen.

Die Urteilsbegründung sagt allerdings nichts aus, wie weit die Eigenverantwortung eines Piloten geht, um ganz offensichtliche Gefahrenbereiche erkennen zu müssen. Ich vermute, dass man trotzdem nicht einfach in eine Mauer oder einen Laternenmast rollen darf und dann sagen kann: "die Rollfläche war nicht frei".

3. August 2024 09:37 Uhr: Von Joachim P. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Das ist die beste Lösung, die Versicherungen sollen streiten, Pilot und Biber sind fein raus.

3. August 2024 10:18 Uhr: Von Charlie_ 22 an Mich.ael Brün.ing

So muss das sein. Eigenverantwortung schön und gut – ich rolle auch nicht gegen ein offensichtliches Hindernis. Aber ein so tiefes Schlagloch auf der BETRIEBSfläche eines Flugplatzes – das ist grobe Fahrlässigkeit des Betreibers.

Wäre Thomas (SR20) mit dem Bugrad in dieses Loch gerollt würden wir über mindestens €50K reden, eher 60. Der letzte Propstrike einer SR22, der mir bekannt ist, kostete fas € 90.000-

3. August 2024 10:35 Uhr: Von Thomas R. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Einen neuen wird man gar nicht bekommen, oder nur mit irrer Lieferzeit. Neupreis dürfte mindestens $ 3000 sein, plus Lackierung.

Ja wo kämen wir denn hin, wenn beim meistgebauten SEP-Flugzeug der letzten 25 Jahre ein Ersatzteil wie ein Radschuh zu einem akzeptablen Preis mit vernünftiger Lieferzeit verfügbar wäre.

Vielleicht besser die Rakete zünden und ne neue Cirrus kaufen? Mit ein bisschem Glück zieht die den Flieger auch gleich mit raus aus dem Loch ;-)

3. August 2024 10:50 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Der Schaden an meinem Auto erfolgte auch während des Betriebes - aber dennoch bin ich der Meinung, dass meine Kasko - zu Recht - hier nicht die Zahlung tätigt, sondern die Haftpflicht-Versicherung der Gemeinde...

Ich bin auch der Meinung, dass der Platzhalter schon eine Verpflichtung hat, seine Rollwege etc. in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Es kann mal etwas passieren - in jedem Gewerbe etc. - deshalb sind Unternehmen i.d.R. auch zum Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.

Im Endeffekt für mich klar eine Sache, wo man als Kunde dann sehen wird, was der eigene Versicherungsmakler wert ist...

3. August 2024 11:11 Uhr: Von Charlie_ 22 an Thomas R.

>>> Ja wo kämen wir denn hin, wenn beim meistgebauten SEP-Flugzeug der letzten 25 Jahre ein Ersatzteil

Die Radschuhe der G2 sind seit 2007, also seit 17 Jahren, nicht mehr in der Serienproduktion, Sie werden auf Wunsch angefertigt. das ist einer der Gründe.

4. August 2024 10:20 Uhr: Von F. S. an Joachim P. Bewertung: +2.33 [3]

Die Versicherung zahlt grundsätzlich gar nix - sie organisiert nur die Geldflüsse zwischen uns allen und denjenigem von uns, der den Schaden hat. Der Markt ist so klein, dass wir Schadenfälle alle sehr direkt in der Prämie des nächsten Jahres spüren - und wenn dabei Juristen und Gutachter noch 5-stellig verdienen, dann zahlen wir das auch.

Hinzu kommt: So bald das erste Gericht urteilt, dass es grob fahrlässig vom Platzbetreiber ist, wenn es auf einer potentiellen Rollfläche im Gras ein Schlagloch gibt (und nur dann haftet ja der Platzbetreiber), dann haben wir zwar erfolgreich das Fliegen ohne Flugleiter eingeführt, aber das Fliegen ohne Schlaglochwart gleich mit abgeschafft. Es wäre völlig unverantwortlich, morgens Bewegungen auf dem Platz zuzulassen, bevor nicht ebenjener SLW jeden Quadratmeter der potentiellen Rollflächen auf nächtliche Kaninchen- oder gar Wildschweinaktivität überprüft hat...

4. August 2024 10:56 Uhr: Von Joachim P. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Mir gings um den ahnungslosen Biber.


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