zur Info für Euren Schadenfall:
wir hatten vor Jahren die Bugradverkleidung für eine SR22 G3 erneuert.
Die (wesentlich preisgünstigere) eines unabhängigen Teileherstellers passte allerdings vorne und hinten nicht, im Endeffekt musste dann das Originalteil von Cirrus bestellt werden.
Zum Thema Verkehrssicherung des Platzbetreibers:
ich unterstelle Mal, dass hier - auch im Streitfall - entsprechende "verkehrsübliche" Pflichten zur Anwendung kommen dürften:
- der tieferliegende Gullydeckel in befestigter Oberfläche (Beispiel von Michael B) - in der Verantwortung des Platzhalters, da "bekannt"
- das regelmäßige Prüfen und Mähen der (zum Rollen freigegebenen) Grasflächen wobei da sicher keine tägliche Kontrolle verlangt werden kann (zB eben genau bei "Fliegen ohne Betriebsleiter"). Eine engere Kontrolle wäre da sicherlich nur dann nötig nach starkem Regen, bekanntem Wildtierbefall o. ä. - wenn das erfüllt ist, dürfte bei Schäden (zB hohes Gras, Nutzung nicht freigegebener Flächen etc) der Pilot zumindest eine Mitschuld zu tragen haben
So wird sicher beim "Fliegen ohne Betriebsleiter" die Kontolle der Betriebsflächen vom Platzhalter entsprechend zu organisieren sein und eine größere Eigenverantwortung auf den Nutzer übertragen.