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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. August 2024 16:59 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Anektote dazu: Vor drei Wochen wurde mein KFZ beschädigt, da beim Befahren der Fussgängerzone durch einen (eindeutigen) Steuerungsfehler des Pollers dieser eben beim Drüberfahren nach oben ging, statt unten zu bleiben (Microswitches/Platine war höchstwahrscheinlich falsch programmiert). Das Auto wurde in meine Stammwekstatt geschleppt, unf bevor ich noch die Kontakte mit der Haftpflichtversicherung unserer Gemeinde hergestellt hatte, war der Schaden schon bei meiner Kasko durch die Werkstatt gemeldet und der SV im Anmarsch ;-) ! In Deinem Fall würde ich mich aber jedenfalls an Deinen Makler wenden - er arbeitet ja für Dich, und genau für solchwe Fälle ist er m.E. auch da. Er sollte die richtige Lösung finden...

2. August 2024 20:07 Uhr: Von Markus S. an Reinhard Haselwanter

Den Schaden sollte doch eigentlich die Kasko tragen, - sofern vorhanden, da es im Betrieb des Flugzeuges erfolgte.

3. August 2024 10:50 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Der Schaden an meinem Auto erfolgte auch während des Betriebes - aber dennoch bin ich der Meinung, dass meine Kasko - zu Recht - hier nicht die Zahlung tätigt, sondern die Haftpflicht-Versicherung der Gemeinde...

Ich bin auch der Meinung, dass der Platzhalter schon eine Verpflichtung hat, seine Rollwege etc. in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Es kann mal etwas passieren - in jedem Gewerbe etc. - deshalb sind Unternehmen i.d.R. auch zum Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.

Im Endeffekt für mich klar eine Sache, wo man als Kunde dann sehen wird, was der eigene Versicherungsmakler wert ist...


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