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2. August 2024 20:07 Uhr: Von Markus S. an Reinhard Haselwanter

Den Schaden sollte doch eigentlich die Kasko tragen, - sofern vorhanden, da es im Betrieb des Flugzeuges erfolgte.

3. August 2024 10:50 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Der Schaden an meinem Auto erfolgte auch während des Betriebes - aber dennoch bin ich der Meinung, dass meine Kasko - zu Recht - hier nicht die Zahlung tätigt, sondern die Haftpflicht-Versicherung der Gemeinde...

Ich bin auch der Meinung, dass der Platzhalter schon eine Verpflichtung hat, seine Rollwege etc. in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Es kann mal etwas passieren - in jedem Gewerbe etc. - deshalb sind Unternehmen i.d.R. auch zum Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.

Im Endeffekt für mich klar eine Sache, wo man als Kunde dann sehen wird, was der eigene Versicherungsmakler wert ist...


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