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Warum sollte er haften? Hat er Dich in das Schlagloch gezogen?
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Es koennte ja durchaus sein, dass ein Platzhalter fuer die Befahrbarkeit seiner Rollwege verantwortlich ist. Fuer voellig absurd halte ich die Frage nicht.
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Sorry, aber wir haben (auch und gerade hier im Forum) seit Jahren die Diskussion "wir brauchen mehr Eigenverantwortung für Piloten", "wir wollen uns von bösen Flugplatzhaltern oder gar Flugleitern gar nix sagen lassen", ...
Aber wenn dann ein Pilot beim Rollen selber in ein Schlagloch fährt, ist die erste Frage: "Aber da muss doch der Flugplatz dafür haften..."
Das ist ziemlich deutsch.
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Nun denn, ich habe eine Frage formuliert. Du hast, wenn auch nicht direkt, mit "Nein" geantwortet. Notiert.
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Finde die Frage auch nicht wirklich gut, in der Sache selber allerdings hat ein Flugplatzbetreiber für seine Betriebsflächen sehr wohl eine Verkehrssicherungspflicht, wobei nur zumutbare Maßnahmen geschuldet sind. Der Flugplatzbetreiber sollte idealerweise auch eine entsprechende Versicherung haben. Wenn jetzt tatsächlich eine nicht vorschriftsgemäße Verkehrsfläche vorlag, dieser Zustand durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Unterlassen nicht ausgeschildert war, und das ursächlich für den Schaden war, dann könnte da durchaus eine Haftung in Betracht kommen.
Insgesamt ist sowas eine Einzelfallsache, aber von vornherein ausgeschlossen ist das hier in so einem Falle nicht. Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen liegen allerdings bei Dir. Natürlich kommt dann auch Mitverschulden in Betracht.
Eigentlich sollte der Flugplatz haftpflichtversichert sein.
Dass das Geltendmachen solcher Forderungen am Ende für alle Piloten nachteilige Folgen haben kann (Hütchen in Düsseldorf, höhere Landegebühren) sei aber auch erwähnt.
Ich würde so ein Mandat hier übrigens nicht übernehmen. Ist aber ein klassischer Fall, den eigentlich jeder Rechtsanwalt kann bzw. können sollte.
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Ist euer/Dein Flieger Kasko-versichert ? Eine Versicherung ist in der Regel auch ganz gut darin, Forderungen abzuweisen (in diesem Fall stellt sich die Frage: Ist es eine unberechtigte Forderung für Deine Kasko, da der Schaden durch den Platzbetreiber/sein Unterlassen der nötigen Instandhaltung zustande gekommen ist ?). Es wird jedenfalls auf die Dokumentation ankommen: war das Loch für den Piloten ersichtlich, oder war es mit Gras übrwachsen etc. Hast du das alles fotomäßig dokumentiert ? Wie hoch ist der Schaden ? eine kaputte Verkleidung wird eher zu wenig "Gewicht" haben, ein eingeknicktes Fahrwerk wäre da schon eher den Aufwand für die Kasko wert... Bei allem Verständinis für Platzbetreiber (oft kleine Vereine mit Privathaftung!) denke ich aber, dass schon auch eine Sorgfaltspflicht für den Platzhalter herrscht, was die Pflege/Instandhaltung von Verkehrsflächen betrifft. Ich hätte auch keine Gaudi, wenn ich explizit angewiesen werde, auf eine bestimmte Grasfläche zu rollen, und dann einen Schaden habe...
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Yep, Kasko haben wir. Und es wurden stapelweise Bilddr gemacht. Die sind heute ja alle mit GPS-Referenz. Eben das ist auch einer der Hintergründe der Frage: wird uns die Kasko an den Platzhalter in Frankreich verweisen? Eine eher unschönes Szenario.
Und da ich Dank Michael jetzt weiß, dass meine Frage schon nicht wirklich gut war (aber ich find's gut, dass es hier Experten für gute Fragen gibt; was ein Glück), besorge ich mir schon mal die Schadensmeldung.
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Anektote dazu: Vor drei Wochen wurde mein KFZ beschädigt, da beim Befahren der Fussgängerzone durch einen (eindeutigen) Steuerungsfehler des Pollers dieser eben beim Drüberfahren nach oben ging, statt unten zu bleiben (Microswitches/Platine war höchstwahrscheinlich falsch programmiert). Das Auto wurde in meine Stammwekstatt geschleppt, unf bevor ich noch die Kontakte mit der Haftpflichtversicherung unserer Gemeinde hergestellt hatte, war der Schaden schon bei meiner Kasko durch die Werkstatt gemeldet und der SV im Anmarsch ;-) ! In Deinem Fall würde ich mich aber jedenfalls an Deinen Makler wenden - er arbeitet ja für Dich, und genau für solchwe Fälle ist er m.E. auch da. Er sollte die richtige Lösung finden...
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Den Schaden sollte doch eigentlich die Kasko tragen, - sofern vorhanden, da es im Betrieb des Flugzeuges erfolgte.
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Mit "Eigenverantwortung" hat so ein Loch an einer Stelle wo Flugzeuge rollen wirklich überhaupt nichts zu tun. Auch wenn der Platzbetreiber (F.S.?) das sicher so hindrehen will.
Das ist im Grunde grob fahrlässig, weil man so etwas nur sehr schlecht sehen kann.
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Es ist auch nicht "ziemlich Deutsch". Kannst ja mal deine Amifreunde fragen, wie schnell in so einem Fall ein Anwalt beschäftigt wird. Schneller als in Deutschland, wetten?
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Alexis, mal interessehalber: was kostet ein neuer Radschuh ca., bis er dran ist?
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Einen neuen wird man gar nicht bekommen, oder nur mit irrer Lieferzeit. Neupreis dürfte mindestens $ 3000 sein, plus Lackierung.
Man findet einen guten gebrauchten in USA für $ 800-1000 ... plus Fracht.
Soll ich mal in mein Lager schauen? ;-)
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Ich kenne Dein Lager ;))) drum dachte ich ich frag mal nach der Dimension. Erst dacht ich, so ein Radschuh ist unterhalb der SB der Kasko, dann dachte ich, ein Vereinsflieger hat bestimmt ne viel kleinere SB als ein Privatflieger.
Schuhpreise sind in etwa wie erwartet. Ich hätte neu mit Lackieren und Montieren 4k getippt... war dann doch einen Hauch zu knapp geraten ;)
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So irre wie die Preise hoch gegangen sind in den letzten Jahren kann es auch sein, dass sie viel teurer sind ...
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I.d.T. rechne ich auch mit einem "signifikanten" vierstelligen Betrag, falls Neuteil. Und da liegt die SB doch ein Stück drunter. Aber ich wäre natürlich auch mit etwas gebrauchten überglücklich :-)
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Einen neuen wird man gar nicht bekommen, oder nur mit irrer Lieferzeit. Neupreis dürfte mindestens $ 3000 sein, plus Lackierung.
Ja wo kämen wir denn hin, wenn beim meistgebauten SEP-Flugzeug der letzten 25 Jahre ein Ersatzteil wie ein Radschuh zu einem akzeptablen Preis mit vernünftiger Lieferzeit verfügbar wäre.
Vielleicht besser die Rakete zünden und ne neue Cirrus kaufen? Mit ein bisschem Glück zieht die den Flieger auch gleich mit raus aus dem Loch ;-)
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Der Schaden an meinem Auto erfolgte auch während des Betriebes - aber dennoch bin ich der Meinung, dass meine Kasko - zu Recht - hier nicht die Zahlung tätigt, sondern die Haftpflicht-Versicherung der Gemeinde...
Ich bin auch der Meinung, dass der Platzhalter schon eine Verpflichtung hat, seine Rollwege etc. in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Es kann mal etwas passieren - in jedem Gewerbe etc. - deshalb sind Unternehmen i.d.R. auch zum Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.
Im Endeffekt für mich klar eine Sache, wo man als Kunde dann sehen wird, was der eigene Versicherungsmakler wert ist...
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>>> Ja wo kämen wir denn hin, wenn beim meistgebauten SEP-Flugzeug der letzten 25 Jahre ein Ersatzteil
Die Radschuhe der G2 sind seit 2007, also seit 17 Jahren, nicht mehr in der Serienproduktion, Sie werden auf Wunsch angefertigt. das ist einer der Gründe.
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zur Info für Euren Schadenfall:
wir hatten vor Jahren die Bugradverkleidung für eine SR22 G3 erneuert.
Die (wesentlich preisgünstigere) eines unabhängigen Teileherstellers passte allerdings vorne und hinten nicht, im Endeffekt musste dann das Originalteil von Cirrus bestellt werden.
Zum Thema Verkehrssicherung des Platzbetreibers:
ich unterstelle Mal, dass hier - auch im Streitfall - entsprechende "verkehrsübliche" Pflichten zur Anwendung kommen dürften:
- der tieferliegende Gullydeckel in befestigter Oberfläche (Beispiel von Michael B) - in der Verantwortung des Platzhalters, da "bekannt"
- das regelmäßige Prüfen und Mähen der (zum Rollen freigegebenen) Grasflächen wobei da sicher keine tägliche Kontrolle verlangt werden kann (zB eben genau bei "Fliegen ohne Betriebsleiter"). Eine engere Kontrolle wäre da sicherlich nur dann nötig nach starkem Regen, bekanntem Wildtierbefall o. ä. - wenn das erfüllt ist, dürfte bei Schäden (zB hohes Gras, Nutzung nicht freigegebener Flächen etc) der Pilot zumindest eine Mitschuld zu tragen haben
So wird sicher beim "Fliegen ohne Betriebsleiter" die Kontolle der Betriebsflächen vom Platzhalter entsprechend zu organisieren sein und eine größere Eigenverantwortung auf den Nutzer übertragen.
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