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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. August 2024 15:51 Uhr: Von T. Magin an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Nun denn, ich habe eine Frage formuliert. Du hast, wenn auch nicht direkt, mit "Nein" geantwortet. Notiert.

2. August 2024 16:24 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an T. Magin

Ist euer/Dein Flieger Kasko-versichert ? Eine Versicherung ist in der Regel auch ganz gut darin, Forderungen abzuweisen (in diesem Fall stellt sich die Frage: Ist es eine unberechtigte Forderung für Deine Kasko, da der Schaden durch den Platzbetreiber/sein Unterlassen der nötigen Instandhaltung zustande gekommen ist ?). Es wird jedenfalls auf die Dokumentation ankommen: war das Loch für den Piloten ersichtlich, oder war es mit Gras übrwachsen etc. Hast du das alles fotomäßig dokumentiert ? Wie hoch ist der Schaden ? eine kaputte Verkleidung wird eher zu wenig "Gewicht" haben, ein eingeknicktes Fahrwerk wäre da schon eher den Aufwand für die Kasko wert... Bei allem Verständinis für Platzbetreiber (oft kleine Vereine mit Privathaftung!) denke ich aber, dass schon auch eine Sorgfaltspflicht für den Platzhalter herrscht, was die Pflege/Instandhaltung von Verkehrsflächen betrifft. Ich hätte auch keine Gaudi, wenn ich explizit angewiesen werde, auf eine bestimmte Grasfläche zu rollen, und dann einen Schaden habe...

2. August 2024 16:37 Uhr: Von T. Magin an Reinhard Haselwanter

Yep, Kasko haben wir. Und es wurden stapelweise Bilddr gemacht. Die sind heute ja alle mit GPS-Referenz. Eben das ist auch einer der Hintergründe der Frage: wird uns die Kasko an den Platzhalter in Frankreich verweisen? Eine eher unschönes Szenario.

Und da ich Dank Michael jetzt weiß, dass meine Frage schon nicht wirklich gut war (aber ich find's gut, dass es hier Experten für gute Fragen gibt; was ein Glück), besorge ich mir schon mal die Schadensmeldung.

2. August 2024 16:59 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Anektote dazu: Vor drei Wochen wurde mein KFZ beschädigt, da beim Befahren der Fussgängerzone durch einen (eindeutigen) Steuerungsfehler des Pollers dieser eben beim Drüberfahren nach oben ging, statt unten zu bleiben (Microswitches/Platine war höchstwahrscheinlich falsch programmiert). Das Auto wurde in meine Stammwekstatt geschleppt, unf bevor ich noch die Kontakte mit der Haftpflichtversicherung unserer Gemeinde hergestellt hatte, war der Schaden schon bei meiner Kasko durch die Werkstatt gemeldet und der SV im Anmarsch ;-) ! In Deinem Fall würde ich mich aber jedenfalls an Deinen Makler wenden - er arbeitet ja für Dich, und genau für solchwe Fälle ist er m.E. auch da. Er sollte die richtige Lösung finden...

2. August 2024 20:07 Uhr: Von Markus Stein an Reinhard Haselwanter

Den Schaden sollte doch eigentlich die Kasko tragen, - sofern vorhanden, da es im Betrieb des Flugzeuges erfolgte.

3. August 2024 10:50 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Markus Stein Bewertung: +1.00 [1]

Der Schaden an meinem Auto erfolgte auch während des Betriebes - aber dennoch bin ich der Meinung, dass meine Kasko - zu Recht - hier nicht die Zahlung tätigt, sondern die Haftpflicht-Versicherung der Gemeinde...

Ich bin auch der Meinung, dass der Platzhalter schon eine Verpflichtung hat, seine Rollwege etc. in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Es kann mal etwas passieren - in jedem Gewerbe etc. - deshalb sind Unternehmen i.d.R. auch zum Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet.

Im Endeffekt für mich klar eine Sache, wo man als Kunde dann sehen wird, was der eigene Versicherungsmakler wert ist...


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