Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

113 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

Luftrecht und Behörden | Sinnfreies aus Darmstadt  
15. Juni 2022: Von Manos Radisoglou 

Dass man über die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe über Frankfurt streiten kann, leuchtet mir noch ein.
Dass ich aber keine Low Approaches mehr üben darf, wenn nicht innerhalb einer ATO? Dann muss ich wohl unankündigt aus betrieblichen Gründen durchstarten....



Attachments: 2

Adobe PDF
Infoschreib..
..desthohe.pdf

Not in slideshow.

Adobe PDF
Infoschreib..
..desthohe.pdf

Not in slideshow.
15. Juni 2022: Von Chris _____ an Manos Radisoglou Bewertung: +1.00 [1]

"Sicherheitsmindesthöhe über den Start- und Landebahnen" erzähl das mal einem Ami, der wird vor Unverständnis nur den Kopf schütteln.

Bußgeld bei einem IFR-Übungsanflug außerhalb einer ATO. Wow.

Und dass eine "Flugverkehrskontrollfreigabe" (Approach Clearance) für einen IFR-Approach NICHT den Flug bis zum Minimum (200ft beim ILS) mit anschließendem Missed Approach impliziert, sondern man zusätzlich eine "Sicherheitsmindesthöhe" beachten muss - da muss man auch erstmal drauf kommen.

15. Juni 2022: Von F. S. an Chris _____

Zunächst mal ist es richtig (PANSATM 4444), dass der Lotse nicht für terrain- und obstacle-clearance verantwortlich ist. In so fern kann eine Flugverkehrskontrollfreigabe durch ebenjenen Lotsen auch gar nicht die Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe genehmigen. Ausnahmen hierzu sieht die ICAO nur bei IRF Flügen vor, wenn sie gevectored werden oder ein direct bekommen haben.

Deswegen muss es entweder eine generelle Ausnahme von der Sicherheitsmindesthöhe geben (wie z.B. zum Zwecke des Starts oder der Landung; SERA.3105) oder eben durch die Zuständige Luftfahrtbehörde.

Bei den Sightseeing-Flügen in Frankfurt am Main entlang hat das RP leider einen Punkt: Hier wird man schwer behaupten können, dass die Ausnahme "zum Zwecke von Start oder Landung" hier greift. Hier wird es auch schwer, ein Gegenargument zu finden.

Anders könnte es bei den Low-Approaches aussehen. Hier gibt es gerüchteweise selbst von der EASA einen Entwurf der GM zu SERA.3105, dass die Generalerlaubnis auch low approaches auf Flugplätzen umfasst.

15. Juni 2022: Von  an Manos Radisoglou Bewertung: +11.00 [11]

Ich frage mich immer wieder was in den Köpfen der Behörden in Deutschland vor sich geht, wenn immer wieder gegen den gesunden Menschenverstand aus irgendwelchen Konstruktionen gegen die Mitbürger mit der ganzen brutalen Härte unmenschlicher Natur vorgegangen wird. Diese selbstzerstörerische Geisteshaltung bestimmter Verwaltungsangestellter gegen eine Miteinander-Gesellschaft gibt es in dieser Form wohl nur in einem Land.

15. Juni 2022: Von Malte Höltken an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Die EASA hat im Guidance Material zu SERA folgendes geschrieben:

GM1 SERA.5005(f) Visual flight rules
ED Decision 2013/013/R
VFR MINIMUM HEIGHTS — PERMISSION FROM THE COMPETENT AUTHORITY
Subject to an appropriate safety assessment, permission from the competent authority may also be
granted for cases like:
(a) aircraft operating in accordance with the procedure promulgated for the notified route being flown;

[...]

Auf der Sichtanflugkarte von EDDF steht fett in blau auf weiß:

An-/Abflüge Approaches/Departures MAX 1500 MSL

Wenn man will,kann man als Behörde auch das einhaten des genehmigten Verfahrens explizit erlauben.

(IFR) Übungsanflüge haben kein Bußgeld zu erwarten.

IFR ist dies durch NfL 1-1999-20 geregelt (für den, der das nicht mit gesundem Menschenverstand zu erklären vermag):

Möchte ein Luftfahrzeugführer nach einem IFR-Übungsanflug auf einer IFR
Standardabflugstrecke (SID) abfliegen, ist dieses nur zulässig, wenn
1. der Luftfahrzeugführer dieses vor Beginn des Endanfluges bei der Anflug-
kontrolle beantragt und
2. eine entsprechende Freigabe erteilt wurde und
a) er eine Freigabe zum Aufsetzen und Durchstarten erhält oder
b) er eine Freigabe für einen Tiefanflug erhält und er sicherstellen kann, dass
die Wetterbedingungen das zentrierte Überfliegen der Piste nach
Erreichen der Entscheidungshöhe/des Fehlanflugpunktes zulassen.
Anmerkung: Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass die IFR-
Verfahrensschutzbereiche für eine SID eingehalten werden.

Für alle Flüge nach NCO gilt (in anderen OPS-Regeln habe ich nicht nachgeschaut) NCO.OP.180

NCO.OP.180 Simulated situations in flight
Regulation (EU) 2018/1975
(a) The pilot-in-command shall, when carrying passengers or cargo, not simulate:
(1) situations that require the application of abnormal or emergency procedures; or
(2) flight in instrument meteorological conditions (IMC).

[...]

Das geht natürlich nur, wenn prinzipiell jede Situation (auch außerhalb einer Schule) simuliert werden kann (wie auch das Durchstarten).

15. Juni 2022: Von F. S. an  Bewertung: +0.33 [4]

Einen "Strafzettel" (sprich Geldbusse wegen Ordnungswidrigkeit) als "ganze brutale Härte unmenschlicher Natur" zu bezeichnen, ist schon deutlich daneben.

Damit machen wir Piloten uns auch im Diskurs unglaubwürdig.

15. Juni 2022: Von Chris _____ an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Behördliche Willkür, unverhohlen zelebriert von Schreibtischtätern.

15. Juni 2022: Von Dominik Münsterer an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
In den USA gibt’s leider ähnliche Fälle, die für Kopfschütteln sorgen:
https://youtu.be/RpFDRoStcd4
In dem Fall auch mit etwas Publicity: Trent Palmer flog angeblich die Graspiste eines Freundes an, konnte diese nicht eindeutig identifizieren, brach deshalb den Landeanflug ab und wurde vom Nachbar jenen Freundes wegen Unterschreiten der Mindesthöhe angezeigt, worauf die FAA seine Lizenz entzog.
Schwachsinn scheint es leider überall zu geben …
15. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Dominik Münsterer

Ich kenne einen Fall aus USA wo ein hoch fliegender IFR-Pilot einen VFR-Piloten weit unter sich beobachtete, der immer wieder durch Wolken flog. Er hat ihn bei ATC/der FAA denunziert und es gab richtig Stress.

Den Link poste ich nicht, weil ich einen der Beteiligten kenne.

15. Juni 2022: Von Dominik Münsterer an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]
Wobei da zumindest die rechtliche Lage eindeutig erscheint.
Es ist nunmal aus gutem Grund verboten, vorsätzlich VFR in IMC zu fliegen.
15. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Dominik Münsterer Bewertung: +5.00 [5]

Das wissen wir alle. Dennoch ist Denunziantentum etwas widerliches.

15. Juni 2022: Von Lutz D. an Charlie_ 22 Bewertung: +7.00 [7]
Das Beispiel ist aber schlecht gewählt, weil ethisch weitgehend Einigkeit darüber herrscht, dass bei malo in se sogar eine moralische Pflicht besteht, einzugreifen. Wenn irgendwo einer mit dem Messer rumläuft und Leute abzustechen versucht, rufst Du ja auch die Polizei und wirst Erkenntnisse teilen, die zur Ergreifung des Delinquenten führen können.
Es gibt also eine Grenze, wo Denunziation gar nicht widerlich, sondern geboten ist. Ob das bei VFR in IMC der Fall ist, finde ich schwierig zu beurteilen, wenn ich aber gleichzeitig in nächster Nähe IFR unterwegs bin, dann kann ich aber nachvollziehen, dass man hier eine akute Lebensgefährdung unbeteiligter wahrnimmt.
Das ist zB anders, wenn jemand ne Stunde nach Schließung des Flugplatzes landet.
15. Juni 2022: Von Michael Huber an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]

Also ich möchte nicht das mir in der Wolke VFR Verkehr entgegenkommt.

Deshalb hätte ich schon Verständnis für denjenigen der die Anzeige weitergibt...

15. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]

Michael,

er wurde dabei beobachtet, wie er durch ein paar Cumulus-Wolken flog. Irgendwo im menschenleeren Südwesten der USA. Ich hätte ihn dafür ganz sicher nicht angezeigt.

15. Juni 2022: Von Roland Schmidt an Michael Huber Bewertung: +6.00 [6]
Also würdest du auch nicht IFR in Luftraum Golf fliegen?
15. Juni 2022: Von Alexander Thiel an Roland Schmidt Bewertung: +6.00 [6]
Warum überhaupt jemanden anzeigen ?
Geht den Leuten einer dabei ab?
Eigentlich haben wir genug Sittenwächter in unseren Reihen…….
16. Juni 2022: Von Stefan Weßels an Manos Radisoglou Bewertung: +1.00 [1]

Interessant ist auch, das der ECQB Fragenkatalog den "Landeanflug ohne nachfolgende Landung auf Flugplätzen" in der Frage "Welches ist KEIN ausreichender Grund, um die Mindestflughöhe zu unterschreiten?" nicht angekreutz haben möchte.

Quelle:

https://aircademy.com/downloads/ECQB-PPL-PDF/ECQB-PPL-GE.zip, Datei PPLA-ECQB-PPL-10-ALW.PDF, Frage 14.

16. Juni 2022: Von F. S. an Alexander Thiel Bewertung: +5.00 [5]

Warum überhaupt jemanden anzeigen ?
Geht den Leuten einer dabei ab?

Das hat Lutz doch schon erklärt: Weil wir eine Gemeinschaft sind und kein Haufen von egomanischen Individualisten.

Wenn Deine Nachbarn Kinderpornos drehen oder ihre Kinder verprügeln, würdest Du sie dann anzeigen? Natürlich würdest Du das! Würde Dir dann "einer abgehen"??

Es ist keine Frage, "warum überhaupt jemanden Anzeigen", sondern nur "bei was jemanden Anzeigen und bei was nicht?". Und da ist die Welt nun mal nicht schwarz und weiss, sondern hat viele Schattierungen von grau.
Würdest Du die Polizei rufen, wenn die Nachbarkinder bei ihrer Party auch Nachts um 24:00 die Musik im Garten voll aufgedreht haben? Wahrscheinlich nicht.
Und Nachts um 2:00? Auch dann nicht, wenn Du sie schon mehrmals gebeten hast, doch etwas leiser zu machen und Du morgens um 8 bei einer schweren Herz-OP am Tisch stehen musst?
Könntest Du es dann verantworten, nicht die Polizei zu rufen und lieber Deinen Patienten zu gefährden, weil Du nicht geschlafen hast? Oder rufst Du die Polizei doch irgendwann? Geht Dir dann einer ab?

Überall da, wo Menschen andere Menschen gefährden ist es eine reelle Frage, ab wann man eingreifen soll oder sogar muss. Das hat überhaupt nichts mit Denuntiantentum zu tun!

16. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an F. S. Bewertung: -13.00 [15]
Du hast schon echt ein Rad ab. Warum hast Du nicht gleich Auschwitz für Deinen Vergleich gewählt?
16. Juni 2022: Von Lui ____ an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Naja, aber dann darf man ja auch anmerken:
1) Wenn man Missstände die einen selbst betreffen nicht ebenso rigoros begegnet wie Missständen die einen betreffen ist man ein Egoist und da gibt es dann keine “moralische Überlegenheit oder gesellschaftliche Pflicht”
2) Wenn der Staat sehr selektiv (wie er es nun mal tut wie es ihm bequem ist) diesen Missständen nachgeht ist das gesellschaftlich (gerade im Kontext der deutschen Geschichte) höchst fragwürdig.

Verbindet man 1) & 2) dann landet man eigentlich sehr schnell bei dem Schluss einem Denunzianten nur dann moralisch überlegen zu sein wenn man sich auf Missstände mit hoher gesellschaftlicher Relevanz fokussiert.

Und dann schaue ich einfach in den Ruhrpott oder nach Berlin in dem kriminelle Großclans offen der Gesellschaft den Mittelfinger zeigen und frage mich: haben wir jetzt wirklich keine größeren Probleme?

Menschen wie Du mögen zwar auf dem Papier Recht haben - es fehlt hier aber schon auch einfach an “Hausverstand”. Du wirst in Deutschland jeden Deutschen am Tag ein halbes dutzend Mal (berechtigterweise) anzeigen können.

Ich maße mir jetzt nicht an zu urteilen welche fliegerischen Vergehen oder Unachtsamkeiten “hohe gesellschaftliche Relevanz” haben. Würde aber gefühlsmäßig zu dem Schluss kommen, dass “relativ wenig gesellschaftlicher Schaden vielen Anzeigen und Ordnungswidrigkeiten die rigoros verfolgt werden” gegenüberstehen.
16. Juni 2022: Von F. S. an Lui ____ Bewertung: +2.00 [2]

Offensichtlich machst Du andere Erfahrungen, als ich. In meinem fliegerischen Umfeld bekomme ich einen Haufen Verstösse gegen irgendwelche Regeln mit, aber nur extrem wenig Anzeigen/Verfahren.

Und nur für's Protokoll weil Du von "Menschen wie Du" schreibst: Ich selber habe noch nie irgendjemanden für irgendeinen luftrechtlichen Verstoss angezeigt.

16. Juni 2022: Von Hubert Eckl an Alexander Thiel

Du sitzt an einem warmen Sommertag auf der Fluplatzterasse. "ist das der Sepp/Franz/Jupp am Start?" fragt Deine Begleitung. " Ja wieso?"-" Der hat gerade zusammen mit seinem Co eine Flasche Bourgelais und diverse Digestiv beim Essen reingepfiffen"- Am Tisch feixt einer: "Ist ein prominenter Spiegeltrinker"... Anzeigen? Verpfeifen?

16. Juni 2022: Von Alexander Callidus an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

"Wenn Deine Nachbarn Kinderpornos drehen oder ihre Kinder verprügeln, würdest Du sie dann anzeigen? Natürlich würdest Du das! Würde Dir dann "einer abgehen?"

Würdest Du sie auch anzeigen, wenn ... ...

Ich empfehlen zu diesem Thema, insbesondere wegen der Gefahren des Nichttrennens von Müll, "Serial Mom" mit Kathleen Turner

16. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an F. S. Bewertung: +0.00 [2]

Wollen wir mal hoffen, dass Du vor jedem Lokalflug eine W&B-Berechnung machst und nie bei "Z"-Abflügen unterhalb der MVA durch Wolken fliegst ...

WARUM hast Du denn noch nie andere Piloten angezeigt wenn Du das "im Sinne der Allgemeinheit" doch richtig findest? Sind Dir etwa Deine so voluminös vorgetragenen Moralvorstellungen selbst suspekt? Willst Du vielleicht gar kein Denunziant sein?

16. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Charlie_ 22 Bewertung: -1.00 [1]

Komisch. Beim Vergleich "Wolken durchfliegen" mit "Kinderpronos drehen" und "Kinder verprügeln" blieben alle Heckenschützen still.

Meine Frage war pointiert, aber zutreffend. Wie kann man so einen Vergleich anstellen?


113 Beiträge Seite 1 von 5

 1 2 3 4 5 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang