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170 Beiträge Seite 1 von 7

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Luftrecht und Behörden | Umwandlung einer Lizenz trotz Führerschein-Entzug?  
27. Februar 2014: Von Jürgen Papa 
Heute mal ein heikles Thema: Ich werde in Kürze eine CVFR-Prüfung machen und wollte dann meine LAPL zum PPL(A) umwandeln lassen. Gerade ist mir aufgefallen, dass man mit der Einreichung auch bestätigen muss, dass man keinen Führerschein entzogen bekommen hat und dass keine weiteren Punkte in Flensburg hinzugekommen sind.

Beides ist bei mir nicht der Fall. Ich habe in den letzten sechs Jahren immer wieder Punkte wegen Geschwindigkeitsübertretungen angesammelt. Und vor allem immer wieder kurz vor der Verjährung. So bin ich auf aktuell 13 Punkte gekommen, die Krönung waren 5 Punkte mit einem Monat Führerscheinentzug im letzten Frühjahr, nachdem mir auf der Landstraße ein Videowagen gefolgt ist.

Über die moralische Seite brauchen wir nicht mehr zu sprechen. Für mich war der Entzug ein heilsamer Schock und ich fahre seitdem immer nur noch stumpf das Tempolimit. Im Gegensatz zu früher ist mir heute auch egal, wenn auf der Autobahn mit Tempo-Limit alle an mir vorbeisausen. Ich wünschte, ich hätte diese Ruhe schon vorher gehabt.

Die späte Einsicht wird mir jetzt aber wahrscheinlich nicht helfen. Daher die Frage: Kennt sich jemand mit den Grenzwerten aus? Habe ich überhaupt noch eine Chance, den Schein umzuwandeln? Oder kann ich mir das abschminken?

27. Februar 2014: Von Michael Vogt an Jürgen Papa
Ich weiß es nicht sicher, aber solange da nie Alkohol im Spiel war und auch kein verschuldeter Unfall, hast Du Chancen.

Ich würde mich allerdings fragen, ob Du Dich aktuell dazu in der Lage fühlst, ein Flugzeug zu fliegen.

Lügen beim Formular geht nach meiner Erfahrung nicht: Die Fragen sowieso beim KBA an, wenn Du keinen Auszug mitschickst. Ich hab selbst mal vom Luftamt Süd einen schriftlichen Anschiss dafür bekommen, dass ich nichts angegeben hatte, weil ich einen Punkt tatsächlich vergessen hatte (Telefonieren beim Fahren). Ausgestellt wurde mein neuer Schein trotzdem.
27. Februar 2014: Von Wolff E. an Jürgen Papa
Als ich 1993 meinen PPL machen wollte hatte ich 7 Punkte. Da hat der RP sehr deutlich gemault. Zitat: Eine rote Ampel oder noch mal deutlich zu schnell und ich könnte den PPL vergessen. Seit dem fahre ich deutlich bewusster und langsamer.
27. Februar 2014: Von Lutz D. an Jürgen Papa
Ausflaggen.
27. Februar 2014: Von  an Jürgen Papa
13 Punkte??? und Führerscheinentzug? Dir bleibt nichts anderes übrig als das im Formular anzugeben und auf eine mündliche Anhörung zu hoffen, vielleicht gleich mit dem Schreiben formlos beantragen. Normalerweise ist deine Chance ziemlich gering, da hilft nur Flucht nach vorne.
27. Februar 2014: Von Daniel Fliegermann an Jürgen Papa
Habe 2011 meine PPL(A) gemacht und hatte auch ein kleines flensburger Register mit letztendlich 6 Punkten.
LBA hat sogar mit meiner Flugschule telefoniert und sich erkundigt, was ich denn für ein Typ sei…
Letztendlich haben Sie mir auferlegt eines dieser "Punkteabbau" -Seminare (KEIN MPU) zu besuchen und dann den Beleg einzureichen, bevor Sie mir den PPLA Schein ausstellen. Ging selbstverständlich alles super und ich hatte keine Zeiteinbuße. Zudem kam noch der Hinweis, dass ich mir ein Jahr lang besser nichts Punktebringendes einhandeln sollte und die das überprüfen werden.

Die Beamten (Sachsen Anhalt) waren durchweg freundlich und konstruktiv. Ich denke, falls Sie bei Dir blocken sollten, kann man oft mit ein ein wenig persönlichem Engagement ein bisschen Wind dem ganzen und den Beamten aus dem Segel nehmen.

Falls du noch fragen hast, kannst du mich gerne pm.

Ich muss sagen, dass zwar aufgrund von Punkten man schon misstrauisch werden darf als LBA, aber da einen Grundsatz draus herzuleiten (->"..ob du überhaupt in der Lage bist ein Flugzeug zu führen") arg weit hergeholt. Bitte nicht als Seitenhieb verstehen, aber ich finde es klingt einfach zu Oberlehrerhaft und Vorverurteilend. Meine Meinung.

Beste Grüße,

D.
28. Februar 2014: Von Achim H. an Jürgen Papa
Das kann zu einem sehr großen Problem werden. Ich kenne einen sehr ähnlichen Fall, da hat sich das hochgeschaukelt bis zum Entzug der ZÜP (nicht zuverlässig) und wurde erst durch eine psychologische Untersuchung bei der Bundeswehr gelöst, die inklusive der notwendigen Vorbereitungsseminare sehr viel Geld und Zeit gekostet hat.

Der Zusammenhang zwischen schnellem Fahren auf der Landstraße und Planung eines terroristischen Anschlags lässt sich nicht von der Hand weisen.
28. Februar 2014: Von Daniel Krippner an Achim H.
Vor allem: wo ist denn das Problem mit der ZÜP, wenn man offensichtlich *zuverlässig* zu schnell fährt?

Ich habe das alles noch nicht verstanden glaube ich ;-)
28. Februar 2014: Von  an Jürgen Papa
Gibt es die Möglichkeit, mit der CVFR-Prüfung zu warten, bis die Punkte in die Überliegefrist beim KBA rutschen (dann werden sie Behörden nicht mehr mitgeteilt) und du unter dem Grenzwert von 7 Punkten bist? Wenn ja, mach das!

Wenn nicht, schicken sie dich durch den Scheuersack.

Ab 7 Punkte wird die flugpsychologische Untersuchung angeordnet. Das ist entweder bei der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck (dort musste ich hin) oder beim DLR in Hamburg. Dort wird gemacht: Urin/Blutabnahme und Test auf Drogen/Alkoholkonsum, Reaktions/Koordinationstest am Computer, Gespräch mit dem Psychologen. Da kommt man nicht einfach so durch sondern muss sich gründlich vorbereiten. Bei mir waren es private Sitzungen bei einer Verkehrspsychologin, die mir das bescheinigte (wichtig!) und ein mehrtägiges Intensivcoaching (mit Videoscreening), das letztlich bei mir im Kopf die Schalter umlegte. Denn eins darfst du bei der Untersuchung auf keinen Fall: Lügen. Das erkennen die sofort. Die wollen sehen, dass du zur Einsicht gekommen bist und aktiv an der Änderung deiner Verhaltensweise arbeitest. Haben die den leisesten Zweifel, schicken sie dich auf ein Seminar und du kannst den ganzen Kram von vorne machen.

Zur Vorbereitung gehört natürlich auch, auf die allabendlichen Biere zu verzichten und aufhören zu kiffen. ;-)

Das ist aber noch nicht alles. Es kommt nämlich darauf an, wie deine Punkte zustande gekommen sind, ob sie dir die Lizenz bis zur Klärung entziehen. Bei mir waren es auch 13 Punkte, aber ausschliesslich durch zu schnelles Fahren. Deshalb konnte ich weiterfliegen. Hast du solche Sachen wie Fahrerflucht, Alkohol etc, dann ist sie mit Sicherheit erstmal weg. Ich habe während meiner Vorbereitung zwei Leute gesprochen, deren Lizenz sofort entzogen wurde. Einer war CHPL und hatte einen Steuerstrafbefehl (da guckst du) und der andere, ein Segelflieger!, hatte eine Schlägerei wegen einer Frau, wurde angezeigt und das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt.

Eine Möglichkeit ist, unter anderer Identität oder anonym, mal bei deiner Behörde anzurufen und zu fragen, was bei deinem Punktestand passiert. Dann weisst du wenigstens, ob du deine Pappe sofort los bist.

Ansonsten schau nach, wann die nächste ZÜP fällig ist. Wenn die Punkte dann weg sind bzw in der Überliegefrist sind, warte so lange. Das ist der einfachste Weg.

Falls du doch zur Untersuchung musst, kannst du mich gerne kontakten.
28. Februar 2014: Von  an Jürgen Papa
Hätte der Führerscheinentzug nicht angezeigt werden müssen und dann wäre dazu eine Aussage getroffen worden?

Erschwert werden solche Fälle durch unsere "wundersame" mehrfache Sicherheitsüberprüfung. Bei reinen Geschwindigkeitsüberschreitungen dürfte es bis zu einem gewissen Punkt kein Probleme mit zB §4 LuftVG geben. Leider ist §4 LuftVG als Freibrief für Sachbearbeitertagesform formuliert und es gibt auch nur wenige Gerichtsurteile zu dem Schwammparagraphen. Bei §7 LuftSiG und ZÜP sieht das ein bisschen anders aus, aber auch da ist mit wiederholten Verkehrsverstössen irgendwann Ende Gelände. Die größte Stolperfalle würde ich im § 24c LuftVZO vermuten, denn damit kann die Behörde eine MPU im AMC anordnen und dagegen kann man sich nicht einmal wehren, weil das LBA das als reinen internen Verwaltungsakt sieht. Obwohl es streng genommen keine rechtliche Regelung für die maximale Anzahl von Punkten im Flensburger Register in dem Bürokratendschungel gibt, findet man bei den einschlägigen Luftrechtjuristen Aussagen, dass es ab 10-11 Punkten in aller Regel zur Infragestellung der luftfahrtrechtlichen Zuverlässigkeit kommt.

Mit 13 Punkten wird CVFR damit ziemlich schwierig und wahrscheinlich ist es auch nur eine Frage der Zeit bis man bezüglich der bereits bestehenden Lizenz Post bekommt.
28. Februar 2014: Von Jürgen Papa an 
Ich muss da auch noch mal was richtigstellen bzw. klarstellen.

1. Ich hatte keinen Führerscheinentzug, sondern ein Fahrverbot. Und dass ist nun schon eine Weile her.
2. War das mein erstes Leben. Bin im Rückblick betrachtet tatsächlich immer konsequent zu schnell gefahren. Seit dem Fahrverbot halte ich mich aber wirklich immer ans Limit. Leute fragen mich inzwischen schon manchmal, warum ich denn neuerdings "wie ein Opa" fahre. Antworte dann gelassen, dass ich die Schilder nicht aufgestellt habe. Das ist aber vollkommen ok für mich.
3. Habe ich nochmal ein aktuelles Punktezeugnis angefragt. Es sind wahrscheinlich gar nicht 13, sondern vielleicht sogar deutlich weniger. Denn nach 5 Jahren verjähren die Dinger nämlich anscheinend doch. Und mein erster Vorfall liegt über sechs Jahre zurück.

Ich werde nochmal posten, wie es ausgegangen ist.
28. Februar 2014: Von Thomas Dietrich an Jürgen Papa
Gem der EU VO 1178 müssen sie dir einen Schein ausstellen. Aber sie werden mit zusätzlichen deutschen Gesetzen kommen, siehe ZÜP...

Aber berufe Dich auf die 1178 Abs 4 , "...werden bis 2017 getauscht" ohne wenn und aber...


Soviel zur Harmonisierung, ist alles für die Katz.

Melde Dich im Ausland an, dort bekommst Du Deinen Schein problemlos, aber beeile Dich.

28. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Jürgen Papa

"Melde Dich im Ausland an, dort bekommst Du Deinen Schein problemlos, aber beeile Dich."

Nimm die Niederlande, dann brauchst du für die dort registrierte Lancair ES keinen Repräsentanten ;-)

28. Februar 2014: Von Erwin Pitzer an 
....auf die allabendlichen biere zu verzichten.

mach ich doch gern, das erste bier des tages ist sowieso immer das beste, als maurer gehört es zum frühstück seit über 60 jahren zum "ritual".

deshalb habe ich mit der fliegerei angefangen, damit ich nicht schon morgens früh mit dem saufen anfange.
28. Februar 2014: Von Christophe Dupond an Thomas Dietrich
>em der EU VO 1178 müssen sie dir einen Schein ausstellen. Aber sie werden mit zusätzlichen deutschen Gesetzen kommen, siehe ZÜP...

Ich dachte ZUP wird mit den EU Lizenz abgeschafft. Sagte das nicht vor einigen Jahren die APOA Germany?
28. Februar 2014: Von Thomas Dietrich an Christophe Dupond
Christope,

das ist leider Wunschdenken. Wir werden weiterhin als einzige in der EU gezüpt.......DAs muß Dir Deine Sicherheit Wert sein.

28. Februar 2014: Von Christophe Dupond an Thomas Dietrich Bewertung: +1.00 [1]
Ich hab ein Talisman. Das schützt vor wilde Baeren und terroristenangriffe.
Habe ich schon 10 Jahre und als Beweis hat mich noch keine Baer angegriffen und Terroristen auch noch nicht.
Ich bin immun dagegen. Brauchts noch jemand eins?
28. Februar 2014: Von  an Christophe Dupond
Meine Christoperus Plakette im Cockpit muss auch wirken - ich wurde jedenfalls noch nicht von einer Kirchenorgel im Flug erschlagen.
28. Februar 2014: Von Daniel Krippner an 
Ich habe nen Bergkristall, den hänge ich immer unter den Schnapskompass um ihn vor schädlichen EM-Strahlen zu schützen. Äh, Moment...
28. Februar 2014: Von Lutz D. an Thomas Dietrich
Wir werden weiterhin als einzige in der EU gezüpt.......DAs muß Dir Deine Sicherheit Wert sein.

Das ist leider ein Irrtum. Auch in anderen Ländern wird wie wild gezüpt, ganz sicher weiß ich es aus UK, F und BE. Da muss man das nur nicht selbst beantragen und merkt es nicht. Dass man bei uns die ZÜP beantragen muss, liegt eigentlich nur an dem vergleichsweise hohen Grundrechtsschutz und den Handlungsbegrenzungen der Nachrichtendienste und anderer involvierter Behörden, bei denen ohne Selbstantrag ein Tätigwerden ohne vorliegen konkreter Verdachtsmomente nicht möglich ist. Diese eigentlich gute Idee hat man mit dem Antragszwang dann ins Gegenteil verkehrt.
2. März 2014: Von Juergen Baumgart an Lutz D.
..welche Politiker haben in letzter Zeit in anderen Zusammenhängen immer wieder beklagt, daß die Unschuldsvermutung ausgehebelt würde ??...
4. März 2014: Von Christophe Dupond an Juergen Baumgart
warum? alle Flieger sind schuldig, per se!!
4. März 2014: Von  an Christophe Dupond
Hatten wir nicht unterschrieben gegen das Recht zu Fliegen unsere Bürgerrechte sowieso abzugeben?
10. März 2014: Von Heiko L. an Jürgen Papa Bewertung: +1.00 [1]
Dazu heute in der Presse: Punkte in Flensburg können Piloten-Lizenz gefährden. Hier das Urteil im Original: OVG Lüneburg (Az.: 7 LA 88/11).

Die Lizenz eines Privatpiloten wurde nicht verlängert, weil er zahlreiche Verkehrssünden am Boden begangen hatte. Vom LBA wurde eine Untersuchung seiner Zuverlässigkeit durch ein flugmedizinisches Zentrum angeordnet.

Der Pilot war als Führer eines PKW durch fünf Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (um 22 km/h, 21 km/h, 25 km/h, 28 km/h und 50 km/h) sowie durch einen Rotlichtverstoß verkehrsauffällig geworden.

Die Klage des Piloten gegen die Anordnung des LBA sei unter anderem auch deshalb unbegründet, weil die angefochtene Anordnung über die Beibringung eines flugpsychologischen Gutachtens nicht zu beanstanden sei. Das Luftfahrt-Bundesamt habe zu Recht Zweifel an der Zuverlässigkeit des Klägers als Luftfahrzeugführer geäußert. Die Zweifel hätten sich aus den dem Kläger zur Last gelegten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ergeben. Das Begehen von Verkehrsverstößen im Straßenverkehr könne im Rahmen des § 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 LuftVZO Bedeutung erlangen.

Durch die geltende Rechtslage sei klargestellt, dass Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrs zur luftverkehrsrechtlichen Unzuverlässigkeit führen können, wenn es sich um erhebliche oder wiederholte Verstöße handelt und diese für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Personen im Umgang mit Luftfahrzeugen von Bedeutung sind. Ein direkter Zusammenhang des Verstoßes mit dem Luftverkehr sei nicht erforderlich.
10. März 2014: Von Ursus Saxum-is an Heiko L.
An diesen Verfahrensweisen hat sich schon länger nicht viel verändert.
2010 war das schon mal Thema in aviation news.

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