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Oktoberfest Sperrgebiet - Erfahrung am letzten Wiesnwochenende
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5. Oktober 2011: Von Thomas Di Angelo an joy ride
Ist hilfreich. Danke

Es wäre Aufgabe der AIS gewesen, solch eine Karte zu publizieren! Auch von der AOPA hätte ich etwas in dieser Richtung erwartet. Die Allianz-Arena hatte ich mir kompliziert über Wegpunkte ausgelotet, beim Effner-Platz habe ich dann sicherheitshalber den A99 Ring um München genommen. Letztes Jahr konnte ich Rundflüge dank präziser Karte exakt planen und durchführen.
5. Oktober 2011: Von joy ride an Thomas Di Angelo

Es wäre Aufgabe der AIS gewesen

passt nicht zum abzock-modell. die (billigen) lahmarschigen hubschrauber lassen ebenfalls auf effizienz-druck schliessen: hier muss ein positiver business-case rauskommen, jeder trick ist hilfreich! mich würd's nicht wundern, wenn die voerfolgungs-helis damit ihre promi-eskort-dienste an anderer stelle finanzieren oder ähnliche monetäre ziele direkt in die heli ops geschrieben haben.

wir kennen doch die art, wie unsere flugaufsicht, zusammen mim dwd, "kollaterale interessen" links und rechts ihrer zuständigkeit vertreten - vor allem das publizieren von karten ist auch so ein anwaltlicher nebenerwerb

wie gesagt: dumm ist nicht, wer die spielregeln macht, auf dieser welt ...
udo

PS: hab nur noch 2009 gefunden - war 2010 der radius auch schon 3 NM? (oder noch 2 NM)

5. Oktober 2011: Von Thomas Di Angelo an joy ride
ANTWORT EINES FLIEGENDEN BEFREUNDETEN POLIZEIBEAMTEN:

Meine Herren, oder lieber luftfahrtbegeisterte Wutbürger,

in einem gebe ich euch ja allen Recht, über Sinn und Unsinn einer solchen Restricted Area kann man streiten. Aber bitte schießt euch doch da nicht auf die Besatzung eines Polizeihubschraubers ein. Solche Beschränkungsgebiete werden von der Stadt München bzw. der Regierung von Oberbayern angefordert und letztentlich in Zusammenarbeit mit der DFS eingerichtet. Da könnte von denen ja auch einmal einer auf die Idee kommen seinen Mund aufzumachen!

Und zum zweiten, NOTAM bzw. VFR Bulletin oder Nachtrag oder what so ever lesen. Gehört nun mal zu ner Flugvorbereitung! Fliegt ihr mal in einem anderen Staat in so eine Area/Gebiet, viel Spaß! In diesem Falle finde ich es sogar die verhältnismäßigere Lösung die Personalien über Funk abzufragen. Was wäre denn die Alternative gewesen. Eine Landung erzwingen? Ja ne, is klar, Datenschutz!! Mensch Leute wenn ihr wüßtet wo ihr überall eure Daten preis gebt, da ist der überschaubare Kreis der Mithörer am Funk echt überschaubar!

Aber ihr könnt euch auf alle Fälle ja mal an Amnesty International, den Bund kritischer Polizisten, die Volksfront Judäas oder die Judäische Volksfront wenden.

In diesem Sinne, viel Spaß beim über alles aufregen und weiter happy landings!


5. Oktober 2011: Von  an Thomas Di Angelo
Wer mehrmals wöchtenlich ins PuF Forum schaut, weiß von solchen Area´s. Und ins Ausland fliege ich zu 99 % sowie nur IFR, aus genau diesen Gründen. Die 70 Euro Airwaygebühr pro Stunde sind so gesehen gut angelegtes Geld. Es kann mir keiner erzählen, das er bei JEDEM Flug alle NOTAMs und VFR-Bulletins liest. Man überfliegt diese und los geht es. Das ist die Praxis. Stellt euch mal vor, es gäbe sowas beim Autofahren? Das wäre ein Chaos bzw, es würde auch weniger Verkehr geben, da viele dann das Fahren lieber sein lassen. Oder wie in Spanien, da muss JEDER Flug mit Flugplan erfolgen. Was ein Aufwand.....
5. Oktober 2011: Von Flo Re an Thomas Endriss
Wozu ist eigentlich ein Heli da?

Muenchen ist doch 100% Transponder Pflicht, oder? Dann sieht jeder auf dem Radar die nette Kennung von der Kiste (haben ja alle brav Mode-S nachgeruestet) und ob jetzt jemand aus dem Heli funkt oder vom Boden aus ist doch nun mal echt egal.

Oder ist der Heli allen Ernstes als Werbetafel fuer die Kassierfrequenz vorhanden?

Ne SR-22 wuerde er wohl kaum einholen um das Beweisphoto zu machen :) Das haette ja dann wenigstens noch einen gewissen Charm und man koennte es sich eingerahmt als gute Oktoberfesterinnerung an die Wand haengen.

5. Oktober 2011: Von Sönke Springer an Thomas Di Angelo
Moin, ich bin kein Wutbürger, dazu bin ich noch viel zu jung für ;)
Spaß beiseite:
Hier gehts mir nicht um den Heli bzw. die Jungs, die den geflogen haben.
Mit geht die ganze Aktion nicht in den Schädel rein: Wenn der Pilot eh auf der FIS Freq. war (Stichwort Transponder: da hat man doch eh schon alle Infos), hätte der FIS-Lotse die frohe Kunde an den Halter schicken können. Im Bordbuch steht ja, wer geflogen ist.
Ein normales E-Flugzeug wäre da durch die Todeszone in 3,5 Minuten geflogen, als der Heli neben dem Flugzeug war, war er schon seit Minuten von München weg.
Nach gut 20NM vom südl. Ende des Sperrgebiets wurde der Pilot "gefasst"...
Bin nur der Meinung, dass man das für alle Beteiligten auch wesentlich einfacher hätte haben können.
Ich hoffe, der Pilot kriegt keine Rechnung für 30min Polizeiheli.

My 2 Cents
5. Oktober 2011: Von Max Sutter an Thomas Di Angelo
Lieber Engel Thomasius,

Man kommt sich zwar näher, aber es wäre trotzdem sinvoll, wenn sich jemand bei der fliegenden Polizei über die Sinnfälligkeit eines Helikoptereinsatzes für diese Aufgabe Gedanken machen würde. Denn wenn der FIS die Muße hat, am Radar ein sich auf ein (relativ) kleines Beschränkungsgebiet zubewegendes, mit ihr in Verbindung stehendes Flugzeug zu beobachten und zeitlich koordiniert Euren Hubi an die vorausgeschätzte Stätte des Verstoßes zu schicken, dann ist nur eines sicher: Man dokumentiert damit, dass es gar nicht so wichtig ist, ob der fehlbare Pilot die Regeln verletzt, jedenfalls weniger wichtig, als das Beschränkungsgebiet frei von unbefugtem Verkehr zu halten. Sowas bewegt sich schon einen ersten Schritt in die Richtung eines angestifteten Verbrechens, wie z.B. im Drogenmilieu.

Oder mit andern Worten, statt dass man einen solchen Polizeieinsatz in die Wege leitet, könnte man mit der halben Anstrengung dem Piloten eine kleine Information geben, und der Käs wäre gegessen. Oder Ihr macht es ähnlich wie vor 720 Jahren: Ihr lasst über dem Oktoberfest einen Fesselballon in Form eines Gesslerhutes steigen, den jeder mit Flügelwackeln zu grüßen hat, natürlich groß genug um aus 5 km gesehen zu werden. Damit dokumentiert nämlich der Pilot, dass er (ohne den Funk unnötig zu belasten) das Zeichen der Obrigkeit erkannt hat, d.h. wenn er sich entschließt, trotzdem in Richtung des Sperrgebietes weiter zu fliegen, er mit sämtlichen Strafen, von Geldbuße, endlos vielen Tagen bei Wasser und Brot bis zu Hieben mit dem Steuerknüppel einverstanden ist.

Luia sog I !!!

5. Oktober 2011: Von joy ride an 

Es kann mir keiner erzählen, das er bei JEDEM Flug alle NOTAMs und VFR-Bulletins liest.

na ja - korrekte (gewerbliche) flüge sollten als protokoll nicht nur spuren des auges sehen, sondern wenn möglich auch abgehakt und "bearbeitet" (gerade im falle "radius 3 NM um koordinaten xy". dazu kommt dann noch das flightlog mit planned/actual und freigaben pro notierter frequenz. wer das so hält, muss nicht improvisieren, wenn das LBA mal zufällig anfragt.

zugegeben, privat sind mal die notams als stapel im cockpit (wenn's über mein gedächtnisvermögen hinausgeht - also bei fast jedem sinnvollen streckenflug), und man "überfliegt" sie erst während dem flug.
dabei kann sich auch ifr schonmal ne kleine überraschung ergeben ("oh, in venedig hätt ich einen parking slot gebraucht" - in diesem fall mit zulu plan, ansonsten keine starterlaubnis)

aber bestimmt ist es wie in vielen anderen bereichen: änfängerverhalten meinerseits! die routinierten machen das alle anders.
und vielleicht noch die improvisierenden anfänger.
tatsache ist aber, bei keiner flugschule wird ernsthaft wert drauf gelegt - ich habe selber 4-5 schulen über 10 jahre getestet. im theorie unterricht wirds erwähnt, in der praxis wird kein mustergültiges beispiel abgeliefert. entsprechend kann ich die einstellung nachvollziehen "es kann mir keiner erzählen" - und genau diesem verhalten kommen geschäftstüchtige beamte auf die spur (und erfinden spass-brems-lufträume)
;-)

5. Oktober 2011: Von Oliver Reik an 
[...] Es kann mir keiner erzählen, das er bei JEDEM Flug alle NOTAMs und VFR-Bulletins liest.[...]

Was im Falle des Papst-Besuchs noch nicht einmal ausgereicht hätte - dort erschienen die Beschränkungsgebiete für Erfurt und Freiburg nämlich überhaupt nicht! Nur wer mit der AIP, bzw. den NfL auf dem aktuellen Stand war, konnte davon wissen.
In Erfurt wurde mindestens ein Pilot zu Landung gezwungen, in Freiburg einer aus der Schweiz.

In meinen Augen ist es eine Schweinerei, dass solche Beschränkungsgebiete nicht grundsätzlich im eBulletin erscheinen - insbesondere gegenüber ausländischen Piloten, die mal eine Ausflug nach Deutschland machen wollen und überhaupt keine Möglichkeit haben, kurzfristig an eine aktuelle AIP zu kommen. Schließlich gibt es die nur kostenpflichtig per Bestellung! Mal ganz davon abgesehen, dass eine übersichtlich Kartendarstellung für jeden Piloten angenehm ist.
Dass es das eBulletin dann auch noch in Englisch geben könnte, wäre sicherlich zu viel verlangt...

Da kann man die Amis nur beneiden - die habe zwar auch genug Ärger mit den dort TFR genannten Beschränkungsgebieten. Die kann man aber sogar gleich auf mehreren Seiten komfortabel auf der Karte sehen.


Viele Grüße,

Oliver
5. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an Oliver Reik
Sorry, Oliver, aber das stimmt so nicht. Sowohl zu Heiligenstedt als auch zu Erfurt gab es Notams, das Sup Vfr 13 konnte kostenlos auf der DFS Website runtergeladen werden - inkl. Farbiger Übersichtskarten.
6. Oktober 2011: Von RotorHead an Oliver Reik
Abschießen geht schon wegen ICAO-Abkommen Artikel 3bis nicht! - Davon weiß nur unsere Regierung nichts...
... und dann gibt es in Deutschland keine Sperrgebiete.

Schade, dass FIS nicht von der Polizei betrieben wird. Die hat nämlich die Pflicht, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern. Die Polizei darf nicht tatenlos zusehen und abwarten, bis die Tat vollbracht ist...
6. Oktober 2011: Von Oliver Reik an Stefan Kondorffer
Hi Stefan,

ich bin absolut sicher, dass die Beschränkungsgebiete für Erfurt und Freiburg nicht per Notam veröffentlicht wurden - Freiburg hat mich an dem Tag selbst betroffen, ich wollte nämlich von Speyer nach Bremgarten fliegen während der Papst dort war und hatte unmittelbar vor dem Flug noch einmal das eBulletin gecheckt. In zumindest einem anderen Forum berichten mehrere andere Piloten das gleiche. Irgendwelche Kräne waren drin, natürlich auch der Hinweis auf den nicht zulässigen Funkwerk Transponder, nicht aber das Beschränkungsgebiet.
Davon erfuhr nur, wer gezielt danach suchte oder aber mit der AIP auf dem Laufenden war und auch daran dachte. Es stimmt schon, dass es zumindest diese Information frei verfügbar auf auf verschiedenen Seiten gab. 'Einfach so' kam man aber nicht drauf.

Für Erfurt spuckte das eBulletin für den relevanten Zeitraum diese Meldungen aus:

Ihre Eingabe: Datum=2011-09-23;Radius=20;edde
Erkannte Route: -
Suchradius: 20.00 nm
Gültigkeitsdatum: 23.09.2011
Aktualisierungsstand (UTC): 27.09.2011 20:05:03
Abfragedatum (UTC): 27.09.2011 20:27:11
WarnungenM1491/11 EDWW Freiballon-Aufstieg findet stattBremen
18.09. 10:00 - 30.09. 15:00
EDWW: Aufstieg von Wetterballonen an der PSN 525530N 0100200E aus dem ED-R32A (6NM W Fassberg NDB FSB), Gewicht 600g, Laenge 60m, Aufstiegsgeschwindigkeit 1083ft/min, Dauer des Aufstieges 90min, SFC-UNL. 18.09.1000-30.09.1500.
EnrouteA2800/11 EDGG EDWW EDMM Luft/Bodenkommunikation Langen Bremen Munich
25.07. 11:54 - 23.10. 11:54 est
EDGG EDWW EDMM: Fuer Fluege fuer die ein Transponder vorgeschrieben ist, ist der Gebrauch von Mode S Transpondern TRT 800A und 800H von Funkwerk Avionics GmbH nur ueber dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland erlaubt, wenn Modifzierungs Mod Index-10 TRT 800A alle Teilnummern (P/N), Seriennummern (S/N) bis zu und einschliesslich 40539908 und fuer TRT 800H bis zu und einschliesslich P/N oder S/N 30250007 installiert sind.
A0817/09 EDMM EDGG EDWW Grenzübergangsregelungen geändertMunich Langen Bremen
16.03.2009 13:40 - PERM
EDWW EDGG EDWW: Der Einflug in oder der Ausflug aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland darf nur nach oder von den Verkehrsflughaefen sowie nach oder von den zollamtlich und grenzpolizeilich zugelassenen Landeplaetzen erfolgen. Fuer Fluege von/nach anderen EU-Mitgliedsstatten entfaellt die Verpflichtung zur Nutzung eines Flugplatzes mit Zollkontrolle. Fuer Fluege von/nach anderen Schengen-Staaten entfaellt die Verpflichtung zur Nutzung eines Flugplatzes mit Passkontrolle.
A2799/11 EDMM EDGG EDWW Luft/Bodenkommunikation Munich Langen Bremen
25.07. 11:53 - 23.10. 11:52 est
EDMM EDGG EDWW: Der Gebrauch des Mode S Transponders TRT600 von Funkwerk Avionics ist nicht gestattet fuer Fluege ueber deutschem Gebiet, fuer die ein Transponder vorgeschrieben ist.
FlugplätzeE2911/10 EDCO Randbefeuerung Obermehler-Schlotheim
30.09.2010 14:57 - PERM
Landebahnrandbefeuerung installiert.
E2912/10 EDCO Präzisions-Gleitwinkelbefeuerung (PAPI) installiertObermehler-Schlotheim
30.09.2010 14:58 - PERM
PAPI RWY 29 installiert.
E2913/10 EDCO Blitz-Befeuerung Obermehler-Schlotheim
30.09.2010 15:00 - PERM
Schwellenblitze RWY 29 und RWY 11 installiert.
E2916/10 EDCO Rollweg(e) beschränktObermehler-Schlotheim
30.09.2010 15:09 - PERM
TWY A und C in der Nacht nicht verfuegbar.
E2918/10 EDCO Taxiing guidance system Obermehler-Schlotheim
30.09.2010 15:36 - PERM
′Follow-me′ nachts auf Anfrage verfuegbar.
C2022/11 EDDE NDB Erfurt-Weimar
25.07. 12:59 - 25.10. 12:00
EDMM: Erfurt NDB ERT 425: Unbenutzbar in Sektor 000-100 ueber 32NM hinaus, Unbenutzbar in Sektor 100-120 ueber 16NM hinaus, Unbenutzbar in Sektor 120-170 ueber 25NM hinaus, Unbenutzbar in Sektor 170-260 ueber 20NM hinaus, Unbenutzbar in Sektor 260-360 ueber 28NM hinaus. Bis 25.10.1200
C2696/11 EDDE Anflugbefeuerung nicht benutzbarErfurt-Weimar
16.09. 11:57 - 28.09.
EFAS (Elektronische Blitzanflugfeuerkette) ausser Betrieb. Bis 28.09.
E0460/08 EDGE Zollabfertigung Eisenach-Kindel
06.04.2008 10:17 - PERM
Telefon- und Faxnummer Polizei und Zoll geaendert: Bundes-Polizeidirektion Pirna Tel.03501-79560, Fax.03501-782915, Zoll OFD Erfurt Tel. 0361-77750400, Fax. 0361-77750516.
E2391/11 EDOK Flugplatz beschränktRudolstadt-Groschwitz
12.09. 10:23 - 12.12. est
Platz geschlossen, ausgenommen beheimatete Lfz.


Für Hinweise auf Zoll, Transponder und irgendwelche Kräne hat es wieder gereicht, nicht aber für das potientiell (sehr) teure Beschränkungsgebiet.

Derart wichtige Informationen müssen meiner Ansicht nach im eBulletin auftauchen. Zu groß ist sonst die Gefahr, dass selbst ein Pilot, der mit der AIP und den Ergänzungen auf dem Laufenden ist, gerade nicht mehr dran denkt. Ich muss gestehen, dass ich selbst die Ergänzung zur AIP auch fast vergessen hätte - obwohl ich sie gelesen hatte. Zum Glück hörte ich im Radio auf dem Weg zum Flugplatz vom Papstbesuch, was mich wieder daran erinnerte...

Viele Grüße,

Oliver
6. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an Oliver Reik
Ich habe das eBulletin nicht gecheckt, aber die Notams waren A3373/11 und A3374/11. Die Karten waren im AIP Sup.
6. Oktober 2011: Von Michael Erb an Fliegerfreund Uwe

Guten Morgen Frau Meyer-Schell,

entschuldigen Sie bitte zunächst, dass ich Ihnen auf Ihre e-Mail nicht geantwortet habe, sie muss mir irgendwie "durchgerauscht" sein. Aber das Thema ist ja auch für andere interessant, wir können uns gerne in diesem Forum darüber austauschen. Tatsächlich sind die Luftsperrgebiete zu einem Problem geworden, die Sicherheitsbehörden prüfen seit Jahren bei jeder größeren Veranstaltung, ob sie denn auch ein Luftsperrgebiet "brauchen". Die Argumente der AOPA zu Sinn und Unsinn der Sperrgebiete nimmt man zur Kenntnis, aber wir werden sie auf absehbare Zeit nicht komplett los. Erfreulich ist nur, dass z.B. bei der Frauenfußball-WM keine ED-Rs aufgemacht wurden, und dass die ED-Rs beim letzten Papstbesuch mit 3 NM Radius entschieden kleiner waren als bei früheren Gelegenheiten, die hatten bei den Besuchen des US-Präsidenten Bush in 2006 oder dem G8 Gipfel in Heiligendamm in 2007 noch 30 NM Radius.

Die AOPA wird von der DFS regelmäßig informiert, wenn es neue Luftsperrgebiete bei Veranstaltungen geben wird. Über die Papst-Sperrgebiete haben wir informiert, über das Wies´n Sperrgebiet nicht, das gab es ja schon in den letzten Jahren über dem Oktoberfest und war damit nicht wirklich neu.

Die AOPA kann aber auch gar nicht garantieren über alle ED-Rs bescheid zu wissen, das darf allerdings auch nicht unsere Aufgabe sein. Die Leser unserer AOPA-Website sollten sie auf keinen Fall als maßgebliche Quelle für ihr NOTAM-Briefing heranziehen. Wir können und wollen kein Ersatz sein für die Briefingseiten der DFS, auf der man die Sperrgebiete etwa im VFR eBulletin normalerweise auch graphisch gut aufbereitet vorfindet. Wir wollen im übrigen auch nicht, dass jede zweite Meldung auf unserer Website über ein neues Sperrgebiet berichtet.

Wer als Pilot heute immernoch nicht das obligatorische NOTAM-Briefing macht, der riskiert ganz einfach Kopf und Kragen. Vielleicht sollte man auf der AERO oder in Tannkosh ganz so wie bei einer Loveparade einen Wagen mit tanzenden PilotInnen fahren lassen, von dem nach dem Motto "nie ohne" NOTAM-Vordrucke ins Fliegervolk geworfen werden. ;-)

Mit Fliegergrüssen

Michael Erb

AOPA-Germany

7. Oktober 2011: Von Oliver Reik an Stefan Kondorffer
Hallo Stefan,

jetzt werde ich aber doch nervös - das eBulletin hat doch den Anspruch, alle relevanten Notams zu enthalten!?

Die DFS schreibt jedenfalls:

Das VFReBulletin enthält alle relevanten NOTAM-Informationen in deutscher Sprache für VFR-Flüge innerhalb Deutschlands und nach Österreich und der Schweiz. Sie können diese NOTAM analog Ihrer geplanten Flugstrecke filtern und als Ergebnisliste ausdrucken und/oder speichern.

Ich checke Notams ausschließlich per eBulletin und war bislang der Meinung damit alles richtig gemacht zu haben.
Wie gesagt - ich bin ja nicht durchgeflogen. Am Samstag Morgen, 24.09., gegen 10 Uhr zeigte die mobile Version des eBulletin das Beschränkungsgebiet aber definitiv nicht an! Wir waren zwei Piloten, die ungläubig auf den Bildschirm schauten, nachdem wir nach Notams entlang unserer Route suchten und haben danach auch noch einmal explizit nach Beschränkungsgebieten im Umkreis von Freiburg gesucht - es war garantiert nicht in den Notams des eBulletin enthalten!

Im UL-Forum gibt es zumindest einen anderen Piloten, der das bestätigt:
https://www.ulforum.de/ultraleicht/forum/1_allgemeines-und-aktuelles/1925_ganz-toll-gemacht-nicht/seite-1.html (2. Eintrag von unten)


Viele Grüße,

Oliver
7. Oktober 2011: Von Oliver Reik an Stefan Kondorffer
Hi Stefan,

gerade habe ich mir die von Dir genannten Notams angesehen - da sind nur Heiligenstadt und Erfurt drin.
Freiburg findet sich nur im AIP SUP:
https://www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/pilots_and_operations/deutsch/pilots_and_operations/customer_relations_management/kundenbereich_vfr/flugbeschraenkungsgebiete_zum_papstbesuch/index.html

Viele Grüße,

Oliver
7. Oktober 2011: Von B. Quax F. an Thomas Di Angelo
Es geht ja gar nicht gegen die Beamten im Hubschrauber. Mich wundert das man hier Piloten sehenden Auges in ein Temporäres Flugbeschränkungsgebiet fliegen läßt! Sicher muß und sollte man sich die Notam´s für die geplante Strecke anschauen (ich druck die sogar aus und habe schon 250 Blatt Schmierpapier für meine Tochter produizert) aber die Betonung liegt ja auf geplant. Ich wähle 15nm als Umkreis von der Strecke aus, aber reicht das immer? Was ist wenn Wetter und Lufträume ein Veränderung der Flugroute nötig machen? Ich hätte gedacht das wenn ich bei FIS angemeldet bin, über solche Gebiete informiert werde! Dazu kommt ja das solche Speergebiete auch über Katastrophengebiete (.z.B. Waldbrand) kurzfristig eingerichtet werden können. Das kann ja thoretisch sogar während des Fluges passieren. (ist nur Hypotetisch die Wahrscheinlichkeit in so ein Gebiet einzufliegen ist gering). Wie sieht denn die "rechtliche" Seite aus! Wozu ist FIS verpflichtet? Da gibt es doch bestimmt eine Regelung?
7. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an Oliver Reik
Das macht mich jetzt zugegebenermassen auch nervoes. Es gab also 4 Beschraenkungsgebiete. Zwei wurden ausschliesslich per Notam, zwei weitere ausschliesslich per AIP sup bekanntgemacht. Zudem waren die beiden Notams offenbar nicht ins ebulletin eingespeist, sondern nur ueber das Notam-Briefing einsehbar. Das klingt für mich zunaechst mal nicht plausibel. Denke, das könnte man schonmal bei der DFS in Erfahrung bringen.
7. Oktober 2011: Von Sönke Springer an Stefan Kondorffer
Also das wirft auch bei mir Fragen auf: eNotams gehören natürlich vor jedem Flug dazu.
Ich erstelle von den eNotams auch immer ein PDF, damit ich einen Nachweis habbe, falls ich was verbockt habe.
Ich würde der DFS sofort eine E-Mail mit meinem Namen, Datum und den angeblich fehlenden Sperrgebieten schicken. Die müssten nachvollziehen können, was in Notams stand, das man abgerufen hat.
Oder sind ev. noch ausgedruckte eNotams vorhanden?
E-Mail Adresse: notam.office@dfs.de

Wäre klasse, wenn das Thema geklärt werden würde, solange flieg ich immer mit dem dumpfen Gefühl rum, dass ich nicht vollständig vorbeitet bin.
7. Oktober 2011: Von Sönke Springer an Oliver Reik
Moin Oliver,
hast du die DFS schon darauf angesprochen?
Die DFS schreibt ja selbst:
"
Das VFReBulletin enthält alle relevanten NOTAM-Informationen in deutscher Sprache für VFR-Flüge innerhalb Deutschlands und nach Österreich und der Schweiz. Sie können diese NOTAM analog Ihrer geplanten Flugstrecke filtern und als Ergebnisliste ausdrucken und/oder speichern."

Es hätte also drinstehen müssen.
Oder irre ich mich da?
7. Oktober 2011: Von Oliver Reik an Sönke Springer
Hallo Sönke,

ich wurde heute von einer mit dem AIP SUP / Notam System vertrauten Person darauf hin gewiesen, dass das mit dem Beschränkungsgebiet in Freiburg formal seine Richtigkeit hatte. Wenn mit ausreichendem Vorlauf ein Beschränkungsgebiet bereits per AIP SUP veröffentlich wurde, was hier der Fall war, muss es nicht noch einmal per Notam veröffentlicht werden, taucht deshalb also auch nicht mehr im eBulletin auf.
Die Beschränkungsgebiete in Erfurt und Heiligenstadt wären erst später dazu gekommen und wurden deshalb auch per Notam veröffentlicht.

Formal hat also alles seine Richtigkeit, ich muss aber gestehen, dass mir das a.) so nicht bewusst war und ich mir b.) bei temporären Beschränkungsgebieten grundsätzlich eine Gedächtnisstütze per Notam wünschen würde.

Das eBulletin ist grundsätzlich natürlich eine super Sache und kann nichts dafür, wenn sich die DFS gegen die Herausgabe es Notams entscheidet. Gerade weil das eBulletin unterwegs so ein praktisches Tool ist, sollten meiner Meinung nach solche Beschränkungsgebiete dort aber grundsätzlich erscheinen...

Viele Grüße,

Oliver
8. Oktober 2011: Von Stefan Kondorffer an Oliver Reik
Ungeklärt bleibt aber, warum die Notam nicht im eBulletin auftauchten, oder?
8. Oktober 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Wir lang vorher muss den ein Beschränkungsgebiet beantragt werden, damit es nur in der AIP und nicht im eNOATM auftaucht?
8. Oktober 2011: Von Oliver Reik an Stefan Kondorffer
Die gleiche Person erklärte mir, dass die Beschränkungsgebiet für Erfurt deshalb nicht in den von mir weiter oben in den Threat kopierten Notams enthalten ist, weil ich am 27.09. rückwirkend für den 23.09. nach Notams für den Raum Erfurt gesucht habe.
Weil das Beschränkungsgebiet für den Papstbesuch zu diesem Zeitpunkt (27.09.) schon nicht mehr aktiv war, wurde auch das zugehörige Notam aus dem eBulletin gelöscht.

D. h. also, dass wenn man am oder vor dem 23.09. im eBulletin nach Notams suchte, wurde einem auch das Beschränkungsgebiet in Erfurt angezeigt. Historische Notams (was war am Tag XY?) lassen sich so aber nicht abrufen.

Meine persönliche Konsequenz daraus ist, dass ich mir in der AIP SUP enthaltene Beschränkungsgebiete extra markieren oder vielleicht auch separat abheften und mitnehmen werde, damit ich die Möglichkeit habe, ggf. auch unterwegs bei einer möglichen Änderung meiner Route noch einmal nachzusehen.
Wenn man den Sachverhalt kennt, ist es ja nur noch halb so wild. Dass solche Gebiete grundsätzlich in Notams, bzw. eBulletin enthalten sind, würde ich mir trotzdem wünschen.

Ich frage mich außerdem, wie das andere Länder handhaben und ob man dort u. U. in einer ähnliche Falle tappen könnte!? Ein ausländischer Pilot der nach Deutschland kommt, wir wohl kaum mehr machen, wie sich mit den grundsätzlichen Besonderheiten und Bestimmungen bei uns vertraut zu machen und die Notams zu lesen - umgedreht dürfte das nicht viel anders sein...

Viele Grüße,

Oliver
8. Oktober 2011: Von Stefan Jaudas an Oliver Reik
... wenn dem so ist, dann ist das ein Problem, das ich bei dem aktuellen System sehe. Man muss an mehreren verschiedenen Stellen nachsehen, um an alle Informationen zu kommen. Sorry, das ist in Zeiten des Internets nicht mehr zeitgemäß. Und dient auch nicht der Sicherheit. Alle entsprechenden Infos müssen meiner Meinung nach mit einem Besuch einer Homepage wie dem VFReBulletin zur Verfügung gestellt werden. So benutzerfreundlich wie möglich. Sozusagen "Steve Jobs trifft auf Fluginformationen" - iFLIGHT, iAIP, iVFRbulletin, sozusagen.

Was mir am VFReBulletin auch nicht gefällt: Man kann sich keine Übersichtskarte ausdrucken, die wie das alte Papier-VFR-Bulletin aufgemacht ist. Sowas wäre extrem praktisch für Aushänge am Flugplatz, und für die eigene (Spaß-) Fliegerei, wenn man über die Route erst vor Ort oder unterwegs entscheidet. Nicht jeder Pilot hat das Mega-iPHONE oder iPAD, nicht jedes Fluggelände hat brauchbares Internet (der ländliche Raum ist ja DSL- als auch UMTS-mäßig stark unterversorgt). Und bei manchen Anwendungen ist Papier immer noch unschlagbar.

Zu den Kosten, bei einem normalen Abo, wie es eigentlich jeder Flugplatz bzw. Verein für die AIP eh haben muss, muss das mit drin sein. Mit mehrfachen Usern.

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