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Hallo Zusammen,
in einem Gespräch mit einem Flugleiter, welcher selber auch FI ist, meinte dieser zu mir
dass man mit einer PPL max. mit 3 Passagiere fliegen darf (insg. also 4 Insassen im Flieger). Die dazugehörige Rechtsvorschrift wusste er nicht, nur dass es so ist.
Nun habe ich von davon noch nie gehört. Lediglich davon, dass der PPL seine Unkosten nur bei 4 Sitzern auf die Insassen aufteilen kann.
Gibt es eine Vorschrift die die max. Anzahl an Paxen bei einem Privatpiloten regelt?
Danke und Grüße aus Berlin
Uwe
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Gibt es eine Vorschrift die die max. Anzahl an Paxen bei einem Privatpiloten regelt?
natürlich nicht.
siehe auch diskussion von vor ein paar tagen: Tombola Flug
es geht lediglich darum, wie was ausgelegt wird. und PPL'lern (genauso wie CPL'lern) die regelmäßig "mit nem airbus" vollgestopft fast schon linienverkehrsartig 3mal täglich von a nach b düsen, wird man bei gelegenheit ein bisschen auf den zahn fühlen.
marginale vorschriften von 2-mann-cockpits, > 20 t, etc. mal ausser acht gelassen (diese sind an und für sich nicht PPL tauglich, das hat nichts mit der anzahl der tatsächlichen paxe zu tun)
weiterhin bleibt zu überprüfen was einem die eigene versicherung zutraut: wenn durch flugzusammenstellung der versicherungsschutz verfällt, ist natürlich der flug nicht erlaubt, da zumindest eine gültige HP pflicht ist, auch für den jungen PPL'ler
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Diese Regelung, Genehmigung mit mehr als 3 paxen gab es einmal. es zählt aber NUR noch der der § Luftpersv. GAAAANZ wichtig: Niemals, wirklich niemals, absolut niemals Geld verlangen! Auch keine Selbstkosten... Wer hinterher spendet: gut...
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Ich meine das befiehlt die FAA, habe aber die Vorschrift nicht im Kopf. Hat PPLA Inhaber John Travolta nicht aus diesem Grund nur 2 einsame Sitze hinten in seiner 747?
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§20 LuftVG, Absatz 1: (1) Juristische oder natürliche Personen sowie Personenhandelsgesellschaften bedürfen für - 1. gewerbsmäßige Rundflüge in Luftfahrzeugen, mit denen eine Beförderung nicht zwischen verschiedenen Punkten verbunden ist,
- 2. die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen mit Ballonen
einer
Betriebsgenehmigung (Luftfahrtunternehmen). Der Genehmigungspflicht
unterliegt auch die nichtgewerbsmäßige Beförderung von Fluggästen, Post
und/oder Fracht mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt; ausgenommen hiervon
sind Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern und mit Luftfahrzeugen,
die für höchstens vier Personen zugelassen sind. Satz 1 Nr. 1 und Satz 2
gelten nicht für Luftsportgeräte.
Zitat Ende. Das heißt, wenn Du mit größeren Maschinen fliegen willst, braucht's eine Genehmigung. Mit einer bis zu 4sitzigen Kiste bedarf es bei nichtgewerblicher Fliegerei gegen Entgelt keiner Genehmigung. Das heißt wiederum durchaus, dass Du Geld verlangen darfst und dann nicht automatisch "gewerblich" unterwegs bist. Dabei solltest Du Gewinne aber auch versteuern, sonst wäre das Steuerhinterziehung. Die Abgrenzung gewerblich/nichtgewerblich wird aber immer wieder heiß diskutiert. Unter Anderem auch hier. Stichworte wie "Gewinnerzielungsabsicht", "Nachhaltigkeit", "Werbung" spielen da eine Rolle.
Viel Spaß beim Einlesen
Olaf
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bei den o. g. Antworten auf die Frage sind immer die Begriffe "gewerblich" und "gegen Entgelt" relevant.
Die Fragestellung im Eingangsbeitrag lautet aber ganz allgemein
"Gibt es eine Vorschrift die die max. Anzahl an Paxen bei einem Privatpiloten regelt?"
Hierbei gilt doch in erster Linie folgendes zu beachten:
Eine zusätzliche Begrenzug der mitzunehmenden Passagiere gibt es nicht.
Würden anderslautende Regelungen dem entgegenstehen, dürfte kein Privatpilot Flugzeuge der Muster PA46 Malibu, Cessna C210/P210, Partenavia P68, PC 12, BE90, usw. betreiben.
Die Fragestellung der "Gewerblichkeit" und der "Entgeltnahme" bleibt hiervon natürlich unberührt. Dazu gibt es weiterführende Regelungen, die bereits oben zitiert wurden.
Gruß
Wolfgang
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"Eine zusätzliche Begrenzug der mitzunehmenden Passagiere gibt es nicht."
stimmt.
Früher war ein (basis) PPL A auf max. 2000 kg begrenzt, mit JAR-FCL ist das entfallen.... wissen viele nicht. Seit JAR-FCL gibt es KEINE Gewichtsbegrenzung mehr (ausnahmsweise was positives)!
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John Travolta weiß nichts von den "zwei Sitzen in seiner 747", wahrscheinlich fliegt er deshalb so unbeschwert in seiner B707, seiner Gulfstream oder seiner Eclipse 500. Jeder dieser Flieger hat mehr als zwei.... ;-)
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Stimmt, bei nichtgewerblichen Flügen und ohne Entgeltnahme, gibt's wohl keine Begrenzung. Mit dem 08/15-SEPpeL (Single Engine Piston Land) PPL dürfte es - ja, was eigentlich? Welche Maschine ist die mit den meisten Passagierplätzen, die Single Engine Piston Land ist? Pilatus PC-12 (muss dazu nicht schon ein High Performance Rating her)? Antonov AN-2? Was gibt's denn da so in der Größenordnung?
Olaf
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PC12 sollte immer noch SET sein....
An-2 ist vermutlich ein heisser Tip.
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Jo, das mit der PC-12 kann stimmen, bin da ahnungslos, weil Drehflügler-Flieger ;-)
Antonov ist aber auch 'ne heiße Kiste. Habe mal die Maschine in Ballenstedt starten sehen, als ich mit dem Heli da Platzrunden gedreht habe. Den Krach habe ich sogar noch im Heli gehört, der nicht das leiseste Fluggerät ist ;-)
Olaf
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Ja, ist die AN2, dicht gefolgt von der DHC3. Wenn wir SET mit reinnehmen, dann gewinnt wieder fie AN3T auf dem geteilten ersten Platz mit der Caravan gefolgt von der Turbo Otter. Alle werden überstrahlt von der Connie an einem schlechten Tag.
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Soweit ich weiß hat Travolta auch einen ATPL (das ist mehr als PPL) und ist als Cpt für Quantas gefolgen.
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die weiteren Voraussetzungen dazu sind Link: hier geregelt.
Die Frage ob eine Privatpilotenlizenz oder Berufspilotenlizenz zu Grunde liegt, stellt sich dabei nicht.
nach JAR-FCL 1.110: "... berechtigt die Privatpilotenlizenz zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr." (Ausnahmen sind berufsmäßige Tätigkeit als Fluglehrer und Schleppen von Gegenständen)
nach JAR-FCL 1.150: "... ist der Inhaber einer CPL(A) berechtigt
(1) alle Rechte einer PPL(A) auszuüben;
(2) als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden;
(3) als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Flugzeugen mit einem Piloten tätig zu sein;
... "
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Travolta hat PPL und da ist ein 707 rating als Copilot eingetragen, seine bizjets darf er als CPT fliegen. Damit ist auch erklärt dass die Qantas World tour mit seinem -in Qantaslivery lackierten-Flieger nicht als Qantascaptain erfolgen konnte.
Trotzdem schönes Fliegerleben in Florida, vom Wohnzimmer über den Finger in die eigene Boeing und ab die Post...
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AN-2 ist wohl die günstigste Möglichkeit, kein HPA, kein MCC. PPL(A) reicht. Man braucht nur die Unterschiedsschulung auf Spornrad, Verstellpropeller und Kompressortriebwerk.
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Ok, wenn ich das naechste Mal mit profundem Halbwissen glaenzen moechte, melde ich mich vorher hier ab und bei Neun Live an. ;)
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Finde die 707 am eigenen Finger ungeeignet. Da brauchste immer einen, der Dir die bottle oder ground unit abzieht, nachdem #1 angelassen ist. Und wenn Du nach Parchim fliegst - wer wird Dir helfen das Zeug zum Wiederstart aus dem Laderaum zu puengeln?
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Kommen wir hier mit dem FAA-PPL (Travolta, ...) und dem JAA-PPL (LuftVG) durcheinander? Oder gelten für beide die gleichen Regelungen (was mich überraschen würde)?
Olaf
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Das habe ich aber andere Infoswas John Travolta betrifft.
https://www.whoswho.de/templ/te_bio.php?PID=256&RID=1 https://www.trailerseite.de/starportraits/john-travolta-biographie.html
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in dem fall halt ich definitiv mehr von wiki, als von den von von windigen journalisten zusammengeschnittenen klatsch-artikel (das sind wahrscheinlich solche menschen, die benzin und motorin als stilblüten-metaphern alternierend verwenden):
wiki/John_Travolta
ich glaube mich auch zu erinnern, dass er mal für quantas fliegen wollte (einen show-flug) und die aufgrund seiner PPL dankend ablehnen mussten.
udo
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Ich vertraue da mehr auf die FAA:
JOHN JOSEPH TRAVOLTA Address
Street 801 N BRAND BLVD STE 665 |
City GLENDALE |
State CA |
County LOS ANGELES |
Zip Code 91203-1276 |
Country USA |
Medical
Medical Class: First |
Medical Date: 8/2009 |
Certificates
DOI: |
6/5/2011 |
Certificate: |
PRIVATE PILOT |
Rating(s): |
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PRIVATE PILOT AIRPLANE SINGLE ENGINE LAND |
AIRPLANE MULTIENGINE LAND |
INSTRUMENT AIRPLANE | Type Ratings
P/B-707 |
P/B-720 |
P/CE-500 |
P/CL-600 |
P/EA-500S |
P/G-1159 |
P/HS-125 |
P/LR-JET | Limits
ENGLISH PROFICIENT. AUTHORIZED EXPERIMENTAL AIRCRAFT: SO-G2. B-707 SIC PRIVILEGES ONLY. CE-500 (VFR ONLY).
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So lügt auch Quantas. Bei meinem letzten Flug in einer Quantas von Sydney nach Melboure lief das Video mit Travolta. Hello, I am your Cpt. today. Ok may not on this flight, but....
War wohl nur "Werbung".
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umgekehrt ist lauda aber mal ein privatflug nach australien gelungen - vielleicht wieder ein interessantes beispiel für den thread ersteller: flugzeugspezifisch zwar beide piloten eine berufslizenz, jedoch waren für den privatflug hunderte paxe an bord.
(lauda hatte auf linien-genehmigung während dem flug gewartet, als diese kurz vor einflug australien noch nicht erteilt war, hatte er kurzerhand "privat" angemeldet und durfte ohne problem landen - die paxe waren natürlich alle seine "privaten" gäste, und hatten den ticketpreis erstattet bekommen)
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Danke erst mal für die vielen Antworten.
Wie oben schon erwähnt ging es in meiner Frage um einen Flug mit der Familie z.B. in einer C210 oder Saratoga, als PPL`er mit einem 2t SEP, ohne jegliche Zugabe der Mitreisenden. Was ja laut Aussage des besagten Flugleiter ja nicht erlaubt sei. (By the way: Der Flugleiter ist ein sehr netter, hilfsbereiter Mensch und meinte es nur gut).
Interessant ist, dass diese Frage in der angrenzenden FTO bei den Lehrern wie Schülern auch unsichere Meinungen hervor rief.
Meine Meinung hat sich in den obigen Kommentaren bestätigt.
Danke und Gruß
Uwe
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