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28. August 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Olaf Musch
<Die Airliner, die jetzt die iPads als EFB einsetzen, haben ja immerhin den Vorteil, dass die Cockpits klimatisiert sind und die Hitze dort nicht so groß werden sollte.>Nicht unbedingt, wenn ich in Damaskus oder Tel Aviv ins Cockpit einsteige nachdem der Flieger 6 Stunden lang ohne APU und daher ohne Kühlung gestanden ist hat es im Cockpit auch mehr als 60 Grad, wäre interessant wie das iPad sowas verträgt bzw. ab welcher Temperatur (und damit welche Dauer..) es sich wieder bedienen und das Display ablesen läßt.
Von irgendwoher muß es ja doch ein wenig begründbar sein daß ich zum Preis eines ISIS-Standbyinstruments eigentlich eine ausgewachsene gebrauchte Mooney bekomme...
28. August 2011: Von joy ride an Alfred Obermaier
Die Aussage die Lebensversicherung würde bei einem Flugunfall nicht bezahlen ist schlicht unzutreffend

darüber war nicht die rede. lediglich dass lebensversicherungen erst im todesfall bezahlen - dafür wird nur und nur ein todesschein anerkannt. für ein fliegerisches problem, also für haftung des piloten, gilt auch das verschollen-beleiben im meer - wofür in dem bekannten fall über sehr lange zeit (ich glaube jahre) kein totenschein ausgestellt wurde. zum glück wurde er irgendwann an land gespült.
5. September 2011: Von Alfred Obermaier an joy ride

Udo, das ist korrekt.
Der Todesfall muss nachgewiesen oder (durch Totenschein) glaubhaft gemacht werden.
Dann zahlt die Lebensversicherung die vereinbarte Summe an die Erben oder die Begünstigte(n)

5. September 2011: Von Max Sutter an Alfred Obermaier
Weder Todes- noch Totenschein - das Dokument heißt (zumindest in Deutschland) Sterbeurkunde.

5. September 2011: Von joy ride an Max Sutter

das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
ausser dass sie nacheinander erwirkt werden können.

Totenschein

Sterbeurkunde

5. September 2011: Von Max Sutter an joy ride
Sie lieben Widerspruch?

das eine hat nichts mit dem anderen zu tun

Habe ich je das Gegenteil behauptet? Die Versicherung braucht in jedem Fall eine Sterbeurkunde. Einen Totenschein braucht sie im Haftpflichtfall oder wenn die Versicherungsleistung im Todesfall an besondere Bedingungen gekoppelt ist (z.B. Todesart Krankheit/Unfall, vereinbarte Leistungsausschlüsse etc.)
7. September 2011: Von Alfred Obermaier an Max Sutter

Forum hat meines Wissens keine Vorgaben zur Sprachbenutzung, dh sowohl Umgangssprache (Totenschein)als auch Hoch- oder Amtsdeutsch (Sterbeurkunde), in deutsch oder denglisch, sind zulässig. Wenn Umgangssprache nicht verstanden wird, dann bitte in der Signatur kenntlich machen.

Danke

7. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Alfred Obermaier
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